Die SBB ist zuständig für das bundesweite Förderprogramm "Aufstiegsstipendium", welches beruflichen Talenten einen Anreiz bieten soll, sich weiter zu qualifizieren. Die SBB führt Auswahlverfahren durch um neue Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Förderprogramm aufnehmen zu können. Das Auswahlverfahren findet zweimal jährlich statt und besteht jeweils aus drei Stufen.
Zur Durchführung des mehrstufigen Auswahlverfahrens werden bestimmte Aufgaben von einer externen Dienstleisterin / einem externen Dienstleister übernommen. Dies betrifft insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung eines Rahmenkonzepts für das Auswahlverfahren, die Bereitstellung eines Onlineportals für die Einreichung der Bewerbungen, die Entwicklung eines Kompetenz-Checks, die Konzeptionierung von persönlichen Auswahlgesprächen sowie die laufende Prüfung von Voraussetzungen und Plausibilitäten bzw. Bewertung und Gewichtung der Ergebnisse in den einzelnen Auswahlstufen. Hinzu kommen die Konzeptionierung und die Durchführung von Schulungen für die am Verfahren Beteiligten, insbesondere der ehrenamtlich tätigen Jurorinnen und Juroren. Außerdem unterstützt die Dienstleisterin / der Dienstleister die SBB in fachlicher Hinsicht im Beschwerdemanagement, bei Anfragen des Ministeriums, bei Gerichtsverfahren, etc.
Es gibt drei Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB.Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Das Nachfordern von Unterlagen erfolgt nach den Maßstäben des § 56 Abs. 2-4 VgV.
Ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft niedergelassen ist, sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 12 Monate sein.Falls der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht vorlegen kann, muss er einen gleichwertigen Nachweis vorlegen oder in einer selbst angefertigten Erklärung darlegen, dass er die auftragsgegenständliche Leistung erbringen darf. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Der Bieter hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung einzureichen (Referenzen). Die Vorlage erfolgt unter Verwendung des ausgefüllten "Formblatt Referenzen" mit folgenden Angaben:- Name und Adresse des Auftraggebers (falls vorhanden) mit Ansprechpartner, einschl. Kontaktdaten,- Beschreibung des Leistungsumfangs,- Tätigkeits- oder Auftragszeitraum,- Erfüllungsort,- Funktion des / der Erklärenden im Referenzprojekt (Alleinauftragnehmer, Unterauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft etc.) und für den Fall, dass der Erklärende nicht Alleinauftragnehmer im Referenzprojekt war, Angabe des vom Erklärenden erbrachten Leistungsanteils (Angabe der konkret erbrachten Leistung, Wert bzw. Umfang der konkret erbrachten Leistung),- Kostenaufwand (netto).Bei Bietergemeinschaften ist, soweit das Referenzprojekt die Leistungserbringung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft betrifft, das jeweilige Einzelmitglied als "Referenzinhaber" im Formblatt anzugeben.Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Vergleichbarkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:- Durchführung von webbasierten Auswahlverfahren für mindestens 3.000 Personen jährlich unter Verwendung von webbasierten Persönlichkeitstests für mindestens 2.000 Bewerbende / Jahr sowie einer Erfassung von mindestens 80 Merkmalen pro Bewerbenden- Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für im Auswahlverfahren eingesetzte Jurorinnen / Juroren- Durchführung von Evaluierungsmaßnahmen für abgeschlossene AuswahlverfahrenMindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen vorzulegen.Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung betreffen. Bei Bietergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestbedingungen durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz). Das oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Referenz erbracht haben, sind im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Das eignungsverleihende Unternehmen, das die Referenz erbracht hat, ist im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Das eignungsverleihende Unternehmen, das die Referenz erbracht hat, ist im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.
Der Bieter hat die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung verantwortlichen Führungskräfte des Unternehmens sowie die jeweils für diese Personen vorgesehene Stellvertretung anzugeben. Die vorgenannten Personen sind namentlich unter Angabe ihrer Qualifikation zu benennen. Hierbei ist auch auf die berufliche Erfahrung dieser Personen im Bereich der Durchführung von persönlichkeitstestbasierten Auswahlverfahren einzugehen.Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):Es sind Personen zu benennen, die mindestens über einen Studienabschluss (Master oder Diplom) im Fach Psychologie oder Sozialwissenschaft verfügen und mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich der Durchführung von persönlichkeitstestbasierten Auswahlverfahren haben. Die vorgenannten Anforderungen sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren und die Zahl seiner Führungskräfte hervorgeht, ist abzugeben.Die Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl erfolgt durch das Formblatt "Umsatz und Beschäftigtenzahl".Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu abzugeben.
Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, hat der Bieter eine Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags abzugeben.Die Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erfolgt durch das Formblatt "Umsatz und Beschäftigtenzahl".Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu abzugeben.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall einzureichen:- 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden,- 2.000.000 Euro für Vermögensschäden.Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt des Angebots noch keinen Versicherungsschutz in der verlangten Höhe hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit nach oben genannten Bedingungen für den Fall der Erteilung des Auftrags besteht.Die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit erfolgt durch das "Formblatt Versicherung bzw. Versicherbarkeit".Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt abgibt.Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderes Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderung zu erfüllen.Im Fall der Auftragserteilung ist das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nach-zuweisen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):Die Abgabe der Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt.