Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden.
Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben des Formblatts "Eigenerklärungen und Nachweise" . Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.
Dem Angebot sind nachfolgend drei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (IT Security Consulting Services) seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im IT Security Consulting Services. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens 3 Monaten erbracht worden sein.
Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln, allerdings muss wenigstens eine öffentliche und eine private Referenz angegeben werden (d.h. mindestens von einem privaten und mindestens einem öffentlichen Aufftraggeber).
Wertungsrelevant sind vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Referenzaufträge), welche jeweils folgende Mindestbedingungen (1) bis (3) erfüllen müssen:
(1) Referenzgeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
(2) Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln, allerdings muss wenigstens ein öffentliche und eine private Referenz angegeben werden (d.h. von drei Referenzen muss mindestens eine von einem privaten und einem von einem öffentlichen Aufftraggeber sein);
(3) Umfang von mindestens 8 Personenmonaten (1 Personenmonat entspricht 20 Personentage oder 160 Arbeitsstunden). Es können abgeschlossene oder laufende Referenzen angegeben werden. Bei laufender Referenz muss diese bereits mindestens seit 3 Monaten laufen;
(4) Die Anwendung der Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse muss im Kontext der Einführung mobiler eID-Lösungen in Deutschland bzw. der Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Deutschland erfolgt sein, vgl. Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung.
Jede angegebene Referenz muss diese Mindestbedingungen erfüllen, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt.
Es ist nicht erforderlich, dass jede einzelne Referenz die nachfolgenden weiteren Kriterien (5), (6) und (7) erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (5), (6) und (7) können innerhalb von drei Referenzen gesamthaft nachgewiesen werden. Es reicht insoweit aus, wenn in den drei Referenzen zusammen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden:
(5) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Sichere Systementwicklung für mobile Identitäten",
(6) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Compliance zu eIDAS 2.0 und nationale eIDAS-Umsetzung",
(7) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Nutzbarkeit für sichere mobile Identitäten".
Die in den Leistungsbausteinen genannten Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse müssen mit einschlägiger Erfahrung durch die Angabe der drei Referenzen belegt werden. Der Nachweis von Erfahrung erfolgt in Form der Angabe des Kreuzes in einer Tabelle im Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" (Markierung des entsprechenden Feldes mit einem "x" ist ausreichend).
Das konforme Befüllen der Tabelle verlangt, dass jede Zeile ein Kreuz erhalten muss, wohingegen jede Spalte/ Referenz wenigstens ein Kreuz erhalten muss. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist das Angebot mangels fachlicher Eignung auszuschließen.