Bereitstellung, Implementierung, Betrieb und Wartung der vollständigen technischen Infrastruktur für die EUDI Wallet Support Organisation. Umfasst alle Systeme vom Self-Service-Portal über das Ticketmanagement bis hin zu Telefonie, Knowledge Base und Identity Management.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen für die Technische Infrastruktur der EUDI Wallet Support Organisation (EWSO), das sog. Tooling. Der Auftragnehmer implementiert, konfiguriert und nimmt in Betrieb: das Ticket- und CRM-System, die Knowledge Base und das FAQ-Portal, den In-App-Bot (oder die Kompatibilität zur Auftraggeber-internen App-Bot Lösung), die Telefonie- und IVR-Infrastruktur, die Anbindung und Kompatibilität zu dem B2B Portal: EUDI Hub, das IAM-System, das zentrale Event-Log-System und das Schwärzungssystem.
Der Auftragnehmer begleitet die Closed-Beta-Phase (Q4 2026) und die Go-Live-Phase (Q1 2027) mit Hypercare-Support und übergibt nach geordnetem Wissenstransfer die operative Systemhoheit an das interne Team des Auftraggebers. Die Leistungen umfassen insbesondere die EU-konforme Infrastruktur ((ISO 27001), kein US-CLOUD-Act-Exposure), WCAG 21-Konformität aller Nutzer-Frontends, einen obligatorischen externen Penetrationstest vor Go-live sowie vollständige Systemdokumentation und Schulung des internen Teams.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmal um 12 Monate einseitig zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Bewertet werden die Preisangaben des Bieters auf dem Preisblatt entsprechend den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Bewertet wird das Lösungskonzept des Bieters entsprechend den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
Bewertet wird die Teamzusammensetzung des Bieters entsprechend den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach § 56 VgV vor.
Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kommt aufgrund der Regelungen gem. §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), § 21 AEntG (Entsendegesetz), § 98c AufenthG (Aufenthaltsgesetz), § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz), § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und § 22 LkSG (Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette) in Betracht.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, nach der er im Falle des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Geltung für mindestens die Grundlaufzeit des Vertrages abschließen werde, welche mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Versicherungssummen abdeckt: - für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 5.000.000,00 je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr, - für Vermögensschäden mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.Alternativ darf der Bieter erklären, dass er bereits über eine Versicherung verfügt, die mindestens den o.g. Anforderungen entspricht.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Liste mit mindestens drei Referenzen vorzulegen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind. Diese Referenzen dürfen nur Projekte umfassen, die der Bieter für Dritte erbracht hat. Keine der Referenzen darf älter als drei Jahre sein, muss also vor weniger als drei Jahren abgeschlossen worden sein. Bieter dürfen auch laufende Projekte als Referenzen angeben, solange sie seit mindestens einem halben Jahr Leistungen im jeweiligen Vertragsverhältnis erbringen.
Referenzen sind vergleichbar, wenn der Bieter für öffentliche oder Sektorenauftraggeber i.S.v. §§ 99, 100 GWB eigenständig und federführend Leistungen zur Implementierung und Inbetriebnahme von IT-Systemen (CRM, Ticketsysteme, IAM, Kommunikationsplattformen oder vergleichbare Systeme) in EU-konformer Infrastruktur mit ISO-27001-Anforderungen erbracht hat. Dabei muss der Bieter auch Erfahrung mit API-Integration sowie WCAG-konformen Web-Frontends und Barrierefreiheits-Audits gemacht haben.
Der Bieter verfügt über eine gültige ISO-27001-Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung.
Der Bieter hat im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags - Implementierung und Betrieb von CRM-/Ticketsystemen in EU-konformer Umgebung mit API-Integration sowie WCAG-konformen Web-Frontends - in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren, also 2023, 2024 und 2025, in jedem Jahr einen Mindestumsatz von 1.000.000,00 EUR erzielt.