Verfahrensangaben

Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.08.2026
03.09.2026 10:00 Uhr
03.09.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Common Codes GmbH
HRB 288219 B
Zionskirchstr. 73a
10119
Berlin
Deutschland
DE300
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
common.codes.ausschreibungen@fgvw.de
069719189012

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72600000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.

Umfang der Auftragsvergabe

3.200.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag kann optional durch den Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zionskirchstraße 73a
10119
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 3.200.000 EUR (netto) sowie der Höchstwert in Höhe von 3.500.000 EUR (netto) beziehen sich jeweils auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren (also mit den beiden Verlängerungsoptionen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Dinglichkeit des Verfahrens ergibt sich daraus, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bereits zuvor in einem offenen Verfahren der Muttergesellschaft der Common Codes GmbH - der SPRIND GmbH - ausgeschrieben wurde, aber dieses Vergabeverfahren aufgehoben werden musste, weil kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entsprach. Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen werden dringend benötigt, um das zugrunde liegende Projekt umzusetzen, so dass dies ein beschleunigtes Verfahren rechtfertigt.

Angaben zum Verfahren

Es handelt sich um ein beschleunigtes offene Verfahren.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation findet über DTVP statt. Dort eingehende Nachrichten gelten als beim jeweilige Unternehmen zugegangen.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D9LM79X

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Es wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht teilnehmen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden.
Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben des Formblatts "Eigenerklärungen und Nachweise" . Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.
Dem Angebot sind drei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit) seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im Bereich Informationssicherheit. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens 3 Monaten erbracht worden sein. Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln.
Wertungsrelevant sind vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Referenzaufträge), welche jeweils folgende Mindestbedingungen (1) bis (5) erfüllen müssen:
(1) Referenzgeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
(2) Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln.
(3) Umfang von mindestens 8 Personenmonaten (1 Personenmonat entspricht 20 Personentage oder 160 Arbeitsstunden). Es können abgeschlossene oder laufende Referenzen angegeben werden. Bei laufender Referenz muss diese bereits mindestens seit 3 Monaten laufen,
(4) Die Anwendung der Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse muss im Kontext der Einführung mobiler eID-Lösungen in Deutschland bzw. der Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Deutschland erfolgt sein, vgl. Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung.
(5) Nur Referenzaufträge seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend)
Jede angegebene Referenz muss diese Mindestbedingungen erfüllen, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt.
Es ist nicht erforderlich, dass jede einzelne Referenz die nachfolgenden Kriterien (6), (7) und (8) erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (6), (7) und (8) können innerhalb von drei Referenzen gesamthaft nachgewiesen werden. Es reicht insoweit aus, wenn in den drei Referenzen zusammen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden:
(6) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Sichere Systementwicklung für mobile Identitäten",
(7) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Compliance zu eIDAS 2.0 und nationale eIDAS-Umsetzung",
(8) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Nutzbarkeit für sichere mobile Identitäten".
Die in den Leistungsbausteinen genannten Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse müssen mit einschlägiger Erfahrung durch die Angabe der drei Referenzen belegt werden. Der Nachweis von Erfahrung erfolgt in Form der Angabe des Kreuzes in einer Tabelle im Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" (Markierung des entsprechenden Feldes mit einem "x" ist ausreichend).
Das konforme Befüllen der Tabelle verlangt, dass jede Zeile ein Kreuz erhalten muss, wohingegen jede Spalte/ Referenz wenigstens ein Kreuz erhalten muss. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist das Angebot mangels fachlicher Eignung auszuschließen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden.

Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten.

Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung.

Mindestens Deckungssumme jeweils
Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR
Sachschäden mind. 3,0 Mio. EUR
Vermögensschäden mind. 3,0 Mio. EUR

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden.

Das Unternehmen muss nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotseinreichung das Zertifikat als Kopie anzufordern und sich im Fall eines anderen Zertifikates als ISO 27001 den Nachweis der Vergleichbarkeit einreichen zu lassen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mein/Unser Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem
Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden.

Das Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen. Das Unternehmen verpflichtet sich den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei ausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.

Wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes, eingetragen ist, ist diese Nichteintragung entsprechend zu begründen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird auf die Vergabeunteragen verwiesen.
Es sind die Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) einzuhalten:
Danach wird einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vorgegeben, dass er den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren muss, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 festsetzt. Ferner wird einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vorgegeben, von Nachunternehmern und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachunternehmer und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragte Verleiher ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 BTTG zu erfüllen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung