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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikations...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

SPRIND GmbH
HRB 36977
Lagerhofstr. 4
04013
Leipzig
Deutschland
DED51
info@sprind.org
+49 30 208 88 1693

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92312000-1
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab.

Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor.

Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert.

Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH und Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab.

Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor.

Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert.

Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die SPRIND GmbH hat die einseitige Option, die Vertragslaufzet bis zum 05.12.2028 zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt somit 4 Jahre.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Es erfolgte keine Bewertung anhand eines Zuschlagskriteriums, da es sich um eine Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB handelt. .

Zuschlagskriterium

Kosten
Kosten

Das Angebot ist wirtschaftlich.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Angabe zur Vertragslaufzeit bezieht sich auf die laufende Vertragslaufzeit (06.12.2024 - 05.12.2026).
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung.
Die Veröffentlichung des Höchst- und Schätzwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Es handelt sich um eine nicht wesentliche Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Nach dieser Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Die Notwendigkeit zur Auftragserweiterung ergibt sich aus Umständen, die die SPRIND im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht bei Vergabe des Rahmenvertrags im April 2024 nicht vorhersehen konnte:

a) Geopolitische und technologische Entwicklung

Die Dynamik im Bereich Frontier AI hat sich seit 2024 dramatisch beschleunigt. Die Marktdominanz US-amerikanischer Hyperscaler (OpenAI, Anthropic, Google DeepMind, Meta AI u. a.) hat sich weiter verfestigt. Die strategische Notwendigkeit, europäische technologische Souveränität im Bereich von "Foundation Modellen" und "Frontier AI" aufzubauen, wurde erst im Laufe des Jahres 2025 auf Bundesebene als prioritäres Handlungsfeld identifiziert - siehe Koalitionsvertrag.

b) Neuartigkeit und Umfang der Initiative "Next Frontier AI"

"Next Frontier AI" ist eine auf 5-7 Jahre angelegte strategische Initiative, die in ihrer Dimension, Zielsetzung und operativen Komplexität ohne Präzedenz bei der SPRIND ist. Die Initiative zielt darauf ab, bis zu drei eigenständige AI-Labs in Europa aufzubauen und hierfür hochqualifizierte Talente aus dem internationalen Frontier-AI-Ökosystem zu gewinnen.
Diese Aufgabe benötigt Unterstützung von - unter anderem - der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG.
Es handelt sich somit Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können.

Der Gesamtcharakter des Auftrags - Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen für die SPRIND - bleibt durch die Erweiterung unverändert. Es handelt sich weiterhin um Leistungen im Bereich strategische Kommunikation, Kampagnenentwicklung, Content-Erstellung und Markenführung. Die Erweiterung betrifft lediglich den quantitativen Umfang, nicht die Art der Leistungen.

Angaben zum Verfahren

Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.gegen § 134 verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.

Die Angabe des Höchstwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Aus diesem Grund wurde unter Angaben zur Rahmenvereinbarung "entfällt" angegeben.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

EIN-541
Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Meiré und Meiré GmbH & Co. KG
HRA 32126
Kleines Unternehmen
50825
Köln
Deutschland
DEA23
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.02.2026
13.03.2026

Angaben zum Angebot

EIN-541
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Angaben zur Rahmenvereinbarung