Verfahrensangaben

Fördermittelmanagement-Software

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.09.2026
04.10.2026 15:00 Uhr
04.10.2026 15:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH
DE 228847810
Luisenstraße 13
10117
Berlin
Deutschland
DE300
Ralf Heyder
forschungsnetzwerk-unimedizin@charite.de
030 450 580067

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH
DE 228847810
10117
Berlin
Deutschland
DE300

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48100000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrags der Beschaffung ist die Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten, revisionssicheren und konfigurierbaren Fachanwendung für das Fördermittelmanagement des Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH (NUM). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Softwarebereitstellung, Hosting und technischen Betrieb durch den Auftragnehmer, Einrichtung und Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Exporte einschließlich der systemneutralen Übergabe an die später ausgewählte Finanzsoftware, eine dokumentierte API, Support, Wartung, Schulung und Dokumentation.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Rahmenvertrags der Beschaffung ist die Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten, revisionssicheren und konfigurierbaren Softwarelösung für das Fördermittelmanagement der Netzwerk Universitätsmedizin GmbH (NUM). Die Lösung soll die Förderprozesse vom Antrag über Prüfung, Bewilligung, Vertragserstellung, Zahlungsanforderung sowie Zwischen-und Verwendungsnachweis digital abbilden. Die NUM befindet sich in einer organisatorischen Übergangsphase. Bisherige Prozesse sind teilweise an bestehende Strukturen der Charité, externe Projektträgerprozesse, SharePointbzw. Dateiablagen, ExcelTabellen, PDFDokumente sowie easyOnline/XMLDaten angebunden. Künftig soll die Geschäftsstelle eigene Strukturen zur Bearbeitung, Prüfung und Dokumentation von Förderprozessen etablieren. Die Software muss sowohl die administrative Bearbeitung und Prüfung (derzeit Team Administration, Finanzen und Controlling) als auch die fachliche Bearbeitung und Prüfung (derzeit Team Wissenschaftsmanagement) unterstützen. Die jeweiligen Prüfungen erfolgen abhängig vom Prozess parallel, sequentiell oder aufeinander aufbauend. Eingabemasken, Checklisten, Prüfvermerke, Aufgabenlisten und Statuslogiken müssen daher beide Prüfperspektiven nachvollziehbar abbilden können. Die Software führt weder die tatsächliche Zahlungsanweisung noch die Bankausführung oder den unmittelbaren Abruf bei der Bundeskasse aus. Sie muss jedoch die für die Weiterleitung der Mittel erforderlichen Daten strukturiert und systemunabhängig bereitstellen. Da die Finanzsoftware des Auftraggebers erst nach dieser Vergabe ausgewählt wird, muss die technische Übergabe mindestens über ein dokumentiertes, konfigurierbares Austauschformat möglich sein. Das konkrete Zielformat und die Feldbelegung werden nach Auswahl der Finanzsoftware im Einführungsprojekt abgestimmt. Der tatsächliche Abruf von Finanzmitteln bei der Bundeskasse und die Bankausführung erfolgen außerhalb der Software. Die Bereitstellung des Abrufdatenpakets und die technische Umsetzung des abgestimmten Datenaustauschs sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Gegenstand der Ausschreibung ist eine integrierte Fachanwendung für das Fördermittelmanagement, mit der die administrativen und fachlichen Prüf, Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse vollständig digital abgebildet werden können. Das Dokumentenmanagement ist zentraler Bestandteil dieser Fachanwendung und muss die vorgangsbezogene Verknüpfung, strukturierte Ablage, Versionierung, Verwaltung und Wiederauffindbarkeit von Dokumenten sicherstellen. Gesucht wird damit weder eine reine Dokumentenablage noch ein isoliertes Formularsystem, sondern eine durchgängige Fördermittelmanagementlösung. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Produkte, Verfahren oder Hersteller genannt werden, geschieht dies ausschließlich zur Beschreibung des geforderten Leistungsumfangs? gleichwertige Lösungen sind zugelassen. Bestehende beziehungsweise vor Veröffentlichung festgelegte Zielsysteme des Auftraggebers werden in den Vergabeunterlagen einschließlich des erforderlichen Integrationsumfangs eindeutig benannt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um zwölf Monate verlängern. Die Verlängerung umfasst ausschließlich die weitere Bereitstellung und Nutzung des bereits beauftragten Leistungsumfangs einschließlich Lizenzen, Hosting, Betrieb, Wartung und Support. Zusätzliche Implementierungs- oder Customizingleistungen sind nicht Bestandteil der Verlängerungsoption. Ohne Ausübung der Option endet der Vertrag mit Ablauf der Grundlaufzeit automatisch, bei Ausübung mit Ablauf des Optionsjahres. Einer ordentlichen Kündigung bedarf es nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) wird durch die Charité - Universitätsmedizin Berlin zentral koordiniert.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis und Gesamtbetriebskosten

Für das Zuschlagskriterium "Preis und Gesamtbetriebskosten" können maximal 30 Wertungspunkte erreicht werden. Sämtliche Preisangaben und die Berechnung des Wertungspreises richten sich ausschließlich nach C.5 - Preisblatt.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die Qualitätswertung setzt sich aus der Bewertung der Kann-Kriterien, der Demo und der Konzeptwertung zusammen.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftragnehmer erbringt optionale Leistungen gemäß Anlage C.5. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer auf Grundlage dieses Rahmenvertrags schriftlich mit entsprechenden optionalen Leistungen beauftragen (Einzelabruf). Der Einzelabruf erfolgt durch eine schriftliche Anforderung des Auftraggeber von Leistungen für die in Anlage Nr. 5 näher definierten Leistungen. Im übrigen gelten die Termin in Anlage C.4 - Termin- und Abrufplan. Für die optionalen Leistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D9HMPRH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Voraussetzungen gemäß § 160 GWB: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über die EVergabe-Plattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber? auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Das Angebot muss sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Preise enthalten. Bieter werden deshalb gebeten, die Vollständigkeit der Unterlagen vor der Einreichung genau zu prüfen, um einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu vermeiden.

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nur nach Maßgabe der gesetzlichen und in den Vergabeunterlagen festgelegten Nachforderungsregeln angefordert oder ergänzt werden. Preisangaben können grundsätzlich nicht nachgefordert werden; lediglich in Ausnahmefällen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistung von mindestens 500.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bestätigung darüber im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 je Schadensfall und für sonstige Schäden (Sachund Vermögensschäden) in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 je Schadensfall abzuschließen beziehungsweise bereits abgeschlossen zu haben und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrecht erhalten

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestens zwei geeignete vergleichbare Referenzprojekte über Einführung und Betrieb einer workflowbasierten Software für Fördermittel, Zuwendungs-oder Mittelweiterleitungsprozesse oder für ein vergleichbares Verwaltungsfachverfahren, jeweils mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Nutzerzahl und Auftragswert. Als Referenzzeitraum gelten grundsätzlich die letzten drei Jahre zusätzlich werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs geeignete Referenzen aus den beiden davorliegenden Jahren berücksichtigt. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss einen öffentlichen Auftraggeber, eine Forschungseinrichtung oder ein Einrichtungsnetzwerk betreffen und mindestens 20 externe einreichende Organisationseinheiten umfassen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss ein Verfahren mit mindestens drei unterschiedlichen Nutzerrollen und mehrstufiger Freigabe umfassen.

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Der Bieter benennt eine verantwortliche Projektleitung und eine Stellvertretung.Die Erfahrung ist durch Angaben des Namen des Projektleiters/ stellvertretenden Projektleiters, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, Berufsstand und auf
gesondertes Verlangen durch Kurzlebenslauf oder Projektliste nachzuweisen. Die Projektleitung muss über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Softwareeinführungen verfügen (Mindestanforderung).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung in das Handelsregister

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in Berufsregister, sofern zutreffend.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit der Erteilung des Zuschlags wird der Termin- und Abrufplan (vgl. Anlage C.4) verbindlicher Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer ist zur termingerechten Umsetzung verpflichtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung