Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Am Schloss Türnich bestehen keine Übernachtungsmöglichkeiten. Eine entsprechende Infrastruktur (z. B. Zelte, mobile Sanitäranlagen) müsste im Rahmen des Projektes geschaffen oder über Kooperationen mit Unterkünften in der näheren Umgebung organisiert werden.
Veranstaltungstechnik (Soundsystem, Mikrofon, Mischpult, Licht etc.) ist nicht vorhanden und muss angemietet oder beschafft werden.
Eine für Teilnehmende nutzbare Küche steht nicht zur Verfügung. Das vorhandene Küchenpersonal kann die Versorgung ergänzen, allerdings nur bis zu einer Kapazität von etwa 100 Personen. Eine vollumfängliche gastronomische Versorgung sollte daher über externe Anbieterinnen und Anbieter (z. B. Foodtrucks) realisiert werden. Eine temporäre Outdoor-Küche kann grundsätzlich eingerichtet werden, wobei die entsprechenden Genehmigungen (u. a. durch das Gesundheitsamt) sowie die Finanzierung (z. B. über Sponsorinnen, Kooperationen oder Spenden) Teil des Konzeptes wären.
Im Schloss selbst gibt es keine Veranstaltungs- oder Workshopräume. Auf dem Gelände stehen die Geschirrkammer, die Scheune und der Renteisaal zur Verfügung (weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website). Zusätzlich entstehen derzeit zwei Tiny Houses, die künftig für Workshops genutzt und mit Smartboards ausgestattet werden.
Allgemeine technische Ausstattung (Kabel, Beamer, Leinwand etc.) ist nur im Renteisaal vorhanden. Darüber hinausgehendes Material muss angemietet oder angeschafft werden. Eine Finanzierung dafür besteht derzeit nicht und ist daher Bestandteil der Aufgaben der beauftragten Bieterin bzw. des beauftragten Bieters.
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Nachricht:
Als BieterIn haben Sie die Wahl zwischen Nachunternehmen oder Bildung einer ARGE. Sofern von dem Nachunternehmen Umsatzerlöse und Referenzen berücksichtigt werden, um die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen, wird daraus keine ARGE.
Die Bedingungen, die von Nachunternehmen bzw. ARGEn zu erfüllen sind, finden Sie auf der zweiten Seite des Angebotsbogens:
Bei einem Nachunternehmen sind jeweils nur die Eignungskriterien nachzuweisen, die sich auf die ergänzenden Leistungen beziehen. Bei der Bildung einer ARGE sind von allen Mitgliedern sowohl der Angebotsbogen als auch sämtliche Anlagen der Vergabebekanntmachung einzureichen.
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