3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.a. Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS): - Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen) - 1 Punkt je Führungskraft, max. 2 Punkte - sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) - 1 Punkt je Mitarbeiter/innen, max. 3 Punkte; Angabe Name, Qualifikation (außer Wertung im VgV Stufe 1) - einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer - informativ, ohne Wertung in Stufe 1. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 2. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkte.
3.b. Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit: Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind: Referenz 1 - Einbringen aktueller Gebäudetechnik in ein Gebäude mit historischer Bausubstanz bzw. vergleichbar; Referenz 2 - Einbringen aktueller Gebäudetechnik in ein Gebäude mit historischer Bausubstanz bzw. vergleichbar; Referenz 3 - Technische Gebäudeausrüstung im Wohnungsbau Allgemein / Gebäude zur Wohnnutzung bzw. vergleichbar; je Referenz sind anzugeben: - Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild- Nachweis / Erklärung über selbst erbrachte Projektleistung (siehe geforderte Mindeststandards) mit Angabe des Auftragnehmers, Angabe des Vertragsverhältnisses zum Bauherrn (Auftraggeber) z.B. direkter / alleiniger Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.; sowie Angabe Ansprechpartner/in beim AG zur ergänzenden Auskunft (Anschrift, Name, Telefonnummer).- Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung - Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards), - Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards), - Angabe des Baujahrs / Errichtungszeit (siehe geforderte Mindeststandards)- Angabe ob Baudenkmal (siehe geforderte Mindeststandards) - Angabe der erbrachten Anlagengruppen nach HOAI (siehe geforderte Mindeststandards, Wertungsfaktor)- Angabe der Herstellungs- bzw. Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene) - 0 bis 10 Punkte, - Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen - 1 Punkt- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.) - 1 Punkt,- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche in m2, Volumen in m3, etc.) - 1 Punkt- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI), insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als Nachunternehmen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entsprechend den LPH nach HOAI. - Nicht vollständig erbrachte LPH werden im Verhältnis des v.H.-Satzes nach HOAI je LPH zur Gesamtpunktzahl (hier: LPH 2 - 6 = 10 Punkte) in Abzug gebracht Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b) ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 69 Punkte. 3.c. Besondere technische Leistungsfähigkeit: Nennung und Beschreibung der besonderen techn. Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergl. Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen: 1. Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU-Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben (vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 2 Pkt, max. 4 Punkte); 2. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern od. vergleichbar (vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 2 Pkt, max. 4 Punkte); Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.c) ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 8 Punkte. 3.d. Technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung: Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.). - 5 Punkte wenn alle Angaben erfolgt sind und mind. 5 Arbeitsplätze vorhanden sind, Abwertung um 1,0 Punkte je fehlender Arbeitsplatz. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.d) ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkte.