Formblatt 124 oder PQ Nachweis
Formblatt 127
Bieter muss fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein.
Erforderlich sind Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (ohne Mindestumsatz), Angaben über die Eintragung in ein Berufsregister, sowie Angaben über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (keine Insolvenz, Liquidation, etc.).
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6 e EU VOB/A vorliegen, sowie keine unwesentlichen Eintragungen im Wettbewerbsregister /Gewerbezentralregister vorliegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.