1. Der Wettbewerbliche Dialog ist gem. § 3a Abs. 4, Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/A EU zulässig, da es sich um ein komplexes und räumlich großes Bauvorhaben handelt. Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist der Auftraggeber auf die Expertise des Markts angewiesen, um Möglichkeiten für die Umsetzung des Beschaffungsbedarfs zunächst konkret erfassen zu können.
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2. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen.
3. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben.
Vorliegend überwiegen technische und wirtschaftliche Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt. Die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt:
Der Auftraggeber ist vorliegend aus Gründen der Verkehrssicherheit angehalten, etwaige Bauverzögerungen, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Vom Baufeld umfasst sind neben Wohn- und Geschäftsgebäuden auch der Hauptbahnhof Herne, der Zentrale Omnibusbahnhof. Ferner umfasst das Baufeld eine Polizeistation sowie ein Gymnasium, eine Berufsschule, eine Kita und ein Pflegeheim. All diese Einrichtungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Quell- und Zielverkehre aus.
Während der anfallenden Bauarbeiten sind umfassende Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu treffen. Da offizielle Umleitungsstrecken der Bundesautobahn 42 und 43 betroffen sind und die Auftraggeberin hier folgepflichtig ist, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Beeinträchtigung auf das technisch Minimalste beschränkt sind. Für die Maßnahmen werden mehrere Sattelzüge mit Baumaterial benötigt, sodass eine koordinierte Baustellenbedienung und eine daraufhin abgestimmte Planung erforderlich sind, die eine erforderliche Andienung regeln.
Rettungswege für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr und Polizei müssen eingehalten werden. Mit dem Bahnhof, ZOB, Schulen und Pflegeheim sind Orte betroffen, bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist die Auftraggeberin gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Durch die Gesamtvergabe werden weniger Abnahmeprozesse erforderlich, insbesondere vor dem Hintergrund von kritischen Schnittstellen bei Versorgungsleitungen. Da diverse Beschleunigungsmaßnahmen für die Leistungserbringung erforderlich sind, müssen diese aufeinander abgestimmt werden, um einem koordinierten Angang der Lärmemissionen herbeizuführen.
Zusätzlich fällt ins Gewicht, dass nur eine einzige begrenzte Fläche für die Baustelleneinrichtung verfügbar ist, von welcher alle drei Teilbauabschnitte und Gewerke aus bedient werden müssen.
Im Hinblick auf die Vielzahl an Anliegern besteht zudem ein deutlich erhöhter Koordinierungsaufwand.
Ferner sind nur durch die Gesamtvergabe von Planung und Ausführung einheitliche Qualitätsstandards umsetzbar.
Auch wirtschaftliche Gründe überwiegen dem Gebot zur Losbildung. Eine losweise Vergabe würde mit deutlichen Kostensteigerungen einhergehen. Der Auftraggeber geht bei einer losweisen Vergabe von einer Erhöhung der Kosten für die Baustelleneinrichtung aus. Zudem erhöhen sich die Kosten für Absperrungen, Verkehrssicherungen, Absperrmaterial, und Personalvorhaltung. Daneben treten Mehrkosten im Hinblick auf Asphaltanrampungen, Asphalteinbau und -aufnahme sowie Asphaltprovisioren oder auch unnötige Muffen zur Schnittstelle weiterer Bauabschnitte.
Durch abgestimmte Gräben, Aufschüttungen und Verfüllungen sowie optimierten Maschineneinsatz rechnet der Auftraggeber mit zusätzlichen Einsparungen bei der Vergabe an einen Totalunternehmer.
Letztlich drohen bei einer verlängerte Planungs- und Ausführungsphase Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen.
Im Rahmen seiner Gesamtabwägung kommt der Auftraggeber daher zu dem Ergebnis, dass die Gründe für eine Gesamtvergabe überwiegen. In dieser Abwägung einbezogen waren auch volkswirtschaftliche Erwägungen, welche aus einer zeitlich optimierten Bauplanung und -ausführung resultieren. Erschwerend fallen die Aspekte der öffentlichen (Verkehrs-) Sicherheit und Ordnung ins Gewicht.
4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.