Verfahrensangaben

D-Phase 1: Totalunternehmer zur Planung und Ausführung von Straßenbauarbeiten zur ...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Herne
DE125416650
Friedrich-Ebert-Platz 2
44653
Herne
Deutschland
DEA55
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014
+49 201 9220 110

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113514
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233125-1
45233120-6
45233121-3
45233140-2
45233142-6
45233200-1
45316110-9
71311210-6
71322500-6
71240000-0
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftrag umfasst Totalunternehmerleistungen zur umfassenden Planung und Ausführung von Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet der Stadt Herne. Erfasst sind die Straßenbereiche der Cranger Straße von der Von-der-Heydt-Straße bis zum Westring, des Westrings von der Bismarckstraße bis zur Unterführung am Bahnhof sowie der Bahnhofsvorplatz, die Funkenbergstraße und Teile der Baumstraße.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Herne (im Folgenden: Auftraggeber) befindet sich in der Realisierung des Projekts "Verkehrsentwicklung Herne Mitte".

Die zentralen Erschließungsfunktionen in Herne-Mitte entfallen lokal im Wesentlichen auf den Westring, die Cranger Straße, den Bahnhofsplatz, die Funkenbergstraße, die Bahnhofstraße und regional auf die BAB A42 und A43. Südlich des Bahnhofsplatzes und östlich des Westrings wird die vorhandene Verkehrsinfrastruktur um den schienengebundenen Haltepunkt "Herne Bahnhof" sowie den gleichnamigen Busbahnhof ergänzt. Um den intermodalen Verkehr zu stärken, existiert südlich des schienengebundenen Bahnhofs an der Dammstraße ein intensiv genutzter P&R Stellplatz.

In Herne-Mitte sind vor allem das Emschertal Berufskolleg, das Mulvany Berufskolleg, das Pestalozzi Gymnasium, die Realschule Strünkede, das Familienzentrum PLANB, die neue Polizeiwache an der Cranger Straße sowie Sporthallen öffentliche Einrichtungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen im Bestand - insbesondere auch im Fuß- und Radverkehr. Überregional bekannt ist das touristisch nachgefragte Schloss Strünkede.

Die sehr präsenten Quell- und Zielverkehre dieser öffentlichen Räume und Einrichtungen führen, ergänzend zur vorhandenen, für das Ruhrgebiet typisch starken Grundauslastung der Verkehrsinfrastruktur, zu einer Verkehrsbelastung, welche zumindest in den Spitzenstunden am Vor- und Nachmittag, sowohl im Fuß- und Radverkehr als auch im motorisierten Verkehr, schon heute grenzwertig lange Wartezeiten und Rückstaulängen zur Folge hat (Qualitätsstufe D, FGSV).

Eine Vielzahl an Gebieten in Herne-Mitte sind als Stadtentwicklungsflächen durch, teils vorhabenbezogene, Bebauungspläne gefasst. Die zahlreichen Maßnahmen der Stadtentwicklung und deren Interaktionen haben deutliche Auswirkungen auf den Verkehr. Im räumlichen Kontext resultiert die Notwendigkeit einer umfassenden Verkehrsentwicklung Herne-Mitte. Hierbei sind die Straßenquerschnitte in Herne-Mitte adäquat anzupassen und das Mobilitätsangebot für zukünftige, städtebauliche Perspektiven unter Berücksichtigung des Klimawandels und der Mobilitätswende (Reduzierung des Kfz-Verkehrs, Stärkung ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) weiter zu entwickeln.

Darüber hinaus sollen im Rahmen der Verkehrsentwicklung Herne-Mitte auch die Stärkung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler an den großen Knotenpunkten, die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) sowie die regelkonformen Nutzungsbreiten in den Nebenanlagen in den Fokus gestellt werden.

Aus diesem Grund begehrt sie die Planung und Durchführung umfassender Straßenbaumaßnahmen in drei Umbauabschnitten:

(i) Cranger Straße von der Von-der-Heidt-Straße bis Westring (Umbauabschnitt 1),
(ii) Achse Westring von Bismarckstraße bis zur Unterführung am Bahnhof (Umbauabschnitt 2) und
(iii) Bahnhofsplatz / Funkenbergstraße und Teile der Baumstraße (Umbauabschnitt 3).

Dabei hat der Auftragnehmer die vollständige Planung und Bauausführung des Verkehrsentwicklungsprozesses zu erbringen.

Wichtiger Hinweis: Die Maßnahme wird mit Fördermitteln des Bundes und des Landes gefördert. Der Auftraggeber erwartet daher insbesondere eine förderkonforme Abrechnung der Leistungen des späteren Auftragnehmers.

Der Auftragsumfang umfasst dabei - abhängig von der Planung des Auftragnehmers - folgende Bestandteile:

- Asphalterneuerung (in Anlehnung an BK 10 und 3.2)
- Gehwege in Pflasterbauweise
- neue Radwege
- Parkstreifen in Pflasterbauweise
- Grünstreifen
- Straßenabläufe mit Grundleitungen
- Schachtabdeckungen im Bohrverfahren
- taktile Querungen
- Tiefbauarbeiten für Versorgungsträger
- Regenwasserbewirtschaftung
- Planung und Bau von LSA einschließlich Anschluss an den Verkehrsrechner Herne

Der Auftraggeber hat dabei vorgesehen, den Auftrag im Wege eines wettbewerblichen Dialogs zu vergeben. In Zusammenarbeit mit den Bietern soll eine genaue Ausgestaltung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zur Erreichung einer wirtschaftlich und technisch optimierten Lösung realisiert werden. Der räumliche Umfang der zu erbringenden Straßenbauleistungen sowie die technisch komplexe Verzahnung der einzelnen Bauelemente erfordern ein einheitliches und auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmtes Baukonzept.

Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Januar 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Beginn der Maßnahme ist für das erste Quartal 2026 angedacht und die Fertigstellung der Arbeiten für das dritte Quartal 2027 vorgesehen. Diese Zeiträume sind verbindlich.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
30.09.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
44623
Herne
Deutschland
DEA55

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführungskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vertragliche Gestaltung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden.

Die konkreten Optionen sind abhängig von den Lösungsvorschlägen der Bieter und werden im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern erörtert.

Der Auftraggeber wird ggf. Abrufoptionen in dem Vertrag vorsehen, durch welche Versorgungsunternehmen entsprechend Abrufe von zusätzlichen Leistungen tätigen können.

Zusätzliche Angaben

Bei dem angegebenen Auftragswert handelt es sich um einen fiktiven Wert. Der geschätzte Auftragswert hängt maßgeblich von den Lösungsvorschlägen der Bieter im Wettbewerblichen Dialog ab.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Wettbewerblicher Dialog

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein wettbewerblicher Dialog mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOB/A EU. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Teilnahme am Dialog aufgefordert, in dem ermittelt und festgelegt werden soll, wie die Bedürfnisse des Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Die Bieter, welche sich an den Dialogphasen beteiligen haben Anspruch auf eine Kompensationszahlung. Näheres bestimmen die Vergabeunterlagen.

5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Dialog in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Dazu ist vorgesehen, die Bieter nach Abschluss der ersten Dialogphase zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern, welches der Auftraggeber anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien einer ersten Wertung unterziehen und danach die Anzahl der Bieter reduzieren wird. Mit den übrigen Bietern erfolgt eine weitere Dialogphase mit dem Ziel, dass diese Bieter abschließend ein endgültiges Angebot abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Bewertung der endgültigen Angebote anhand der Zuschlagskriterien mit dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat, Schlussverhandlungen zu führen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

6. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

7. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Wettbewerbliche Dialog ist gem. § 3a Abs. 4, Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/A EU zulässig, da es sich um ein komplexes und räumlich großes Bauvorhaben handelt. Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist der Auftraggeber auf die Expertise des Markts angewiesen, um Möglichkeiten für die Umsetzung des Beschaffungsbedarfs zunächst konkret erfassen zu können.

Zusätzliche Informationen (9924 Zeichen)
2. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen.

3. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben.

Vorliegend überwiegen technische und wirtschaftliche Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt. Die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt:

Der Auftraggeber ist vorliegend aus Gründen der Verkehrssicherheit angehalten, etwaige Bauverzögerungen, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Vom Baufeld umfasst sind neben Wohn- und Geschäftsgebäuden auch der Hauptbahnhof Herne, der Zentrale Omnibusbahnhof. Ferner umfasst das Baufeld eine Polizeistation sowie ein Gymnasium, eine Berufsschule, eine Kita und ein Pflegeheim. All diese Einrichtungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Quell- und Zielverkehre aus.

Während der anfallenden Bauarbeiten sind umfassende Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu treffen. Da offizielle Umleitungsstrecken der Bundesautobahn 42 und 43 betroffen sind und die Auftraggeberin hier folgepflichtig ist, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Beeinträchtigung auf das technisch Minimalste beschränkt sind. Für die Maßnahmen werden mehrere Sattelzüge mit Baumaterial benötigt, sodass eine koordinierte Baustellenbedienung und eine daraufhin abgestimmte Planung erforderlich sind, die eine erforderliche Andienung regeln.

Rettungswege für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr und Polizei müssen eingehalten werden. Mit dem Bahnhof, ZOB, Schulen und Pflegeheim sind Orte betroffen, bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist die Auftraggeberin gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Durch die Gesamtvergabe werden weniger Abnahmeprozesse erforderlich, insbesondere vor dem Hintergrund von kritischen Schnittstellen bei Versorgungsleitungen. Da diverse Beschleunigungsmaßnahmen für die Leistungserbringung erforderlich sind, müssen diese aufeinander abgestimmt werden, um einem koordinierten Angang der Lärmemissionen herbeizuführen.

Zusätzlich fällt ins Gewicht, dass nur eine einzige begrenzte Fläche für die Baustelleneinrichtung verfügbar ist, von welcher alle drei Teilbauabschnitte und Gewerke aus bedient werden müssen.

Im Hinblick auf die Vielzahl an Anliegern besteht zudem ein deutlich erhöhter Koordinierungsaufwand.

Ferner sind nur durch die Gesamtvergabe von Planung und Ausführung einheitliche Qualitätsstandards umsetzbar.

Auch wirtschaftliche Gründe überwiegen dem Gebot zur Losbildung. Eine losweise Vergabe würde mit deutlichen Kostensteigerungen einhergehen. Der Auftraggeber geht bei einer losweisen Vergabe von einer Erhöhung der Kosten für die Baustelleneinrichtung aus. Zudem erhöhen sich die Kosten für Absperrungen, Verkehrssicherungen, Absperrmaterial, und Personalvorhaltung. Daneben treten Mehrkosten im Hinblick auf Asphaltanrampungen, Asphalteinbau und -aufnahme sowie Asphaltprovisioren oder auch unnötige Muffen zur Schnittstelle weiterer Bauabschnitte.

Durch abgestimmte Gräben, Aufschüttungen und Verfüllungen sowie optimierten Maschineneinsatz rechnet der Auftraggeber mit zusätzlichen Einsparungen bei der Vergabe an einen Totalunternehmer.

Letztlich drohen bei einer verlängerte Planungs- und Ausführungsphase Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen.

Im Rahmen seiner Gesamtabwägung kommt der Auftraggeber daher zu dem Ergebnis, dass die Gründe für eine Gesamtvergabe überwiegen. In dieser Abwägung einbezogen waren auch volkswirtschaftliche Erwägungen, welche aus einer zeitlich optimierten Bauplanung und -ausführung resultieren. Erschwerend fallen die Aspekte der öffentlichen (Verkehrs-) Sicherheit und Ordnung ins Gewicht.

4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
2

Größe der Unternehmen

0

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

346177-2025
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

EUROVIA Bau GmbH Standort Bottrop
DE 136 573 537
Großunternehmen
Rheinbabenstraße 75
46240
Bottrop
Deutschland
DEA31
kalkulation.bottrop@eurovia.de
+492041993257
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

13.05.2026
15.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

CX2907B907B
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung