Abschichtung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb: Nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bewerber im Teilnahmewettbewerb werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden objektiven Kriterien:
1. Summierter Umfang der Belieferung der Stromversorgung von Niederspannungs-Netzanschlüssen innerhalb eines Kalenderjahres anhand der nachgewiesenen Unternehmensreferenzen des Abschnitts "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" (Gewichtung 80 %).
Für Unternehmens-Referenzen, die die Wertungsanforderungen Nr. i. und ii. erfüllen, und deren Summe in einem Kalenderjahr > 500 MWh bis 600 MWh beträgt, erhält der Bewerber einen Punkt. Für Unternehmens-Referenzen, die die Wertungsanforderungen Nr. i. und ii. erfüllen, und deren Summe in einem Kalenderjahr > 600 MWh bis 700 MWh beträgt, erhält der Bewerber zwei Punkte. Für Unternehmens-Referenzen, die die Wertungsanforderungen Nr. i. und ii. erfüllen, und deren Summe in einem Kalenderjahr > 700 MWh bis 800 MWh beträgt, erhält der Bewerber drei Punkte. Für Unternehmens-Referenzen, die die Wertungsanforderungen Nr. i. und ii. erfüllen, und deren Summe in einem Kalenderjahr > 800 MWh bis 900 MWh beträgt, erhält der Bewerber vier Punkte. Für Unternehmens-Referenzen, die die Wertungsanforderungen Nr. i. und ii. erfüllen, und deren Summe in einem Kalenderjahr > 900 MWh beträgt, erhält der Bewerber fünf Punkte.
Es können maximal fünf Punkte erreicht werden, auch wenn der Bewerber Unternehmens-Referenzen einreicht, die die Wertungsanforderungen Nr. i. und ii. erfüllen und deren summierter Umfang in einem Kalenderjahr 900 MWh übersteigt.
2. Höhe des spezifischen Umsatz des Bewerbers gemäß Abschnitt 5.1.9 "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (Gewichtung 20 %).
Der Bewerber erhält einen Punkt, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 2,0 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR beträgt. Der Bewerber erhält zwei Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 2,5 Mio. EUR bis 3,0 Mio. EUR beträgt. Der Bewerber erhält drei Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 3,0 Mio. EUR bis 3,5 Mio. EUR beträgt. Der Bewerber erhält vier Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 3,5 Mio. EUR bis 4,0 Mio. EUR beträgt. Der Bewerber erhält fünf Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 4,0 Mio. EUR beträgt. Es können maximal fünf Punkte erreicht werden.
Die pro Kriterium erreichte Punktzahl wird jeweils mit der angegeben Gewichtung multipliziert und zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Diese bildet die Grundlage für das Ranking. Sollten mehrere Bieter auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der Referenzen maßgeblich. Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los. Sie können Ihre Chance, in die zweite Runde des Vergabeverfahrens (Angebotswettbewerb) zu kommen, erhöhen, indem Sie mehr Referenzen als die geforderte Mindestzahl einreichen. Dazu vervielfältigen Sie bitte das Formular VIII und reichen weitere Referenzen, die den Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich entsprechen, ein.