Verfahrensangaben

Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für den ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.09.2026
30.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Coesfeld
DE 124470655
Markt 8
48653
Coesfeld
Deutschland
DEA35
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201922024014
+49 2019220110

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung der Laurentiusschule in Coesfeld zur pädagogischen und baulichen Neuausrichtung mit Blick auf die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMI).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand ist das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 49 i.V.m. Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6. Der Planer übernimmt sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6.

Besondere Leistungen werden nicht beauftragt.

Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen.

Der Auftraggeber geht hinsichtlich des Anbaus und des Umbaus von einem Objekt nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt:

- 300er-Kosten für den Anbau: 583.714 T EUR (brutto)

- 300er-Kosten für den Umbau: 2, 315735 Mio. EUR (brutto)

Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

170.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Die Laufzeit des Vertrages kann verlängert werden bis die Leistungen vollumfänglich erbracht sind.

Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Coesfeld
48653
Coesfeld
Deutschland
DEA35

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftrag wird in Stufen vergeben.

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss dieses Vertrages für das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 49 i.V.m. Anlage 14 HOAI zunächst mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Die 1. Stufe ist als Pauschalfestpreis anzubieten.

Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber jederzeit die Option, hinsichtlich des vorstehend aufgeführten Leistungsbildes auch die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 in Textform zu beauftragen.

Die Ausübung der Option zur Weiterbeauftragung nach der Stufe 1 bestimmt sich nach eigenem Ermessen des Auftraggebers an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit von weiteren finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien des Auftraggebers. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z.B. nur Leistungsphase 4) oder auch nur einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine entsprechende Folgebeauftragung des AN frei. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen.

Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Ingenieur-Vertrag zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist vorliegend auf 15 Tage verkürzt, da die Stadt Coesfeld steigende Schülerzahlen zu verzeichnen hat und der Anspruch auf Zurverfügungstellung von Plätzen zur Inanspruchnahme des Offenen Ganztags nicht anders als durch ein beschleunigtes Verfahren erreicht werden kann.

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VMP7T

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Fortsetzung Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens -

6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.

7. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.

8. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.

9. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung: Es gilt § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden;

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formulars III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 2 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 500.000 EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden.

Mindeststandards: Die vorgenannte Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen.

Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Umsatz des Unternehmens im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zum vergleichbaren Umsatz" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

8. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Ausführungen zu folgenden Angaben: (i) Firma, (ii) Hauptsitz des Unternehmens, (iii) Gründungsjahr, (iv) Geschäftsfelder des Unternehmens, (v) Erreichbarkeit im Notfall, (vi) Mitarbeiterstruktur.

Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen.

Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

9. Jeder Bewerber muss eine Eigenerklärung über mindestens zwei vergleichbare Unternehmensreferenzen einreichen, die jeweils folgende Mindestanforderungen (i) - (iv) kumulativ erfüllen müssen:

(i) Die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbild "Tragwerksplanung" gem. § 49 i.V.m. Anlage 14 HOAI,

(ii) Leistungsphasen 2 bis 6 des Leistungsbild "Tragwerksplanung" nach HOAI,

(iii) im Zuge der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Umnutzung von Schulgebäuden, insbesondere solchen mit komplexer technischer Ausstattung (z.B. Brandschutz-, Sicherheits- und Medientechnik), einschließlich An- und Umbauten, Sanierungen sowie funktionalen Erweiterungen (z.B. Mensen, Sporthallen, Ganztagsbereiche, Inklusions- und Förderräume), oder anderer vergleichbarer Referenzobjekte im Bildungsbereich,

(iv) nicht länger als 8 Jahre seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet wurden.

Die Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, die Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgerechnet sein. Referenzen, deren Abrechnung länger als 8 Jahre ab Datum der Bekanntmachung erfolgt ist, werden nicht gewertet.

Hierfür ist das Formular VIII "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen" zu verwenden.

Mindestanforderungen: Es sind zwei Referenzen einzureichen, die jeweils die Mindestanforderungen (i) - (iv) kumulativ erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der eingereichten Referenzen ist zudem im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
80,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

10. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen.

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichnete Unterlage (Formular VIII "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VI "Eigenerklärung zum vergleichbaren Umsatz") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Reduzierungskriterien:

Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Umsatz des Unternehmens im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel (Gewichtung: 20 %; insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden).

2. Anzahl der eingereichten Unternehmens-Referenzen, die die festgelegten Mindestanforderungen ((i) - (iv)) erfüllen (Gewichtung: 80 %; insgesamt können maximal 400 Punkte erreicht werden).

Die vorgenannten Kriterien werden jeweils anhand einer Skala von 0-5 Punkten bewertet (0 Punkte = ungenügend, 1 Punkt = mangelhaft, 2 Punkte = ausreichend, 3 Punkte = befriedigend, 4 Punkte = gut, 5 Punkte = sehr gut). Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird sodann mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Daraus ergeben sich die für das jeweilige Kriterium erzielten Leistungspunkte.

Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde.

Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.

Weitere Informationen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Werkvertrag über die Erbringung einer Gebäudeplanung, TVgG NRW

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung