Verfahrensangaben

Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSE GmbH
DE119677313
45141
Essen
Deutschland
DEA13
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014
+49 201 9220 110

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
0251 411-1604
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90910000-9
90911200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die GSE gGmbH ist führender Anbieter vielfältiger sozialer Dienste im gesamten Essener Stadtgebiet. Zum Leistungsangebot der GSE gehören Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren und Pflegebedürftige und betreutes Seniorenwohnen, Wohnheime und ambulant betreutes Wohnen für geistig und psychisch behinderte Menschen, Wohnangebote für Wohnungslose und anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die GSE gGmbH (GSE) beabsichtigt, einen Dienstleister mit der Erbringung von Unterhaltsreinigungen zu beauftragen. Folgende Einrichtungen des Auftraggebers sind Gegenstand der Reinigungsdienstleistungen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen:
- Grasstraße 12, 45356 Essen
- Helmstraße 5, 45359 Essen
- Nünningstraße 10, Gebäude A, 45141 Essen
- Nünningstraße 10, Gebäude B, 45141 Essen
- Nünningstraße 10, Gebäude C, 45141 Essen
- Am Funkturm 10, 45145 Essen
- Heinrich-Sense-Weg 50, 45307 Essen
- Graf-Beust-Allee 21, 45141 Essen
- Bersonstraße 17, 45141 Essen
- Wittenbergstraße 2-4, 45131 Essen
- Zeche Katharina 6, 45307 Essen

Wohnanlagen:
- Drostenbusch 55 + 59, 45309 Essen
- Friedrich-Ebert-Str. 63 ? 45127 Essen

Geschäftsstelle/Verwaltung: (optional)
- Grabenstraße 101, 45141 Essen

Hinsichtlich der zu reinigenden Flächen wird auf das Aufmaß des Auftraggebers verwiesen.

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

1.700.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Auftrag kann auftraggeberseitig einmalig für zwei Jahre verlängert werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Der Auftrag kann auftraggeberseitig einmalig für zwei Jahre verlängert werden.

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungs- und Organisationskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optional kann der Auftraggeber den Vertrag einmalig um zwei Jahre verlängern.

Der AG ist berechtigt, den AN bei Bedarf nach seinem Ermessen mit der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten in der Geschäftsstelle des AG zu beauftragen

Es wird im Übrigen auf das Vertragsdokument verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Das Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 3 Nr. 2, 3 VgV zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen sowie - falls zutreffend - die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VMJN7

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Klarstellung:
Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgechlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden;

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.

6. Eigenerklärung zum LkSG. Hierfür ist das Formular V zu verwenden

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Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert), 3 Mio. EUR für Personenschäden, 500.000 für Bearbeitungsschäden (2-fach maximiert pro Jahr) und 100.000 EUR für Schlüsselschäden (2-fach maximiert pro Jahr) (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden.

Mindeststandards: Die vorgenannte Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

8. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten:

Ein Gesamtumsatz von mindestens 1 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

9. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich Unterhaltsreinigungen im in EUR (netto), im Mittel, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Keine Mindestanforderung. Für Reduzierungsentscheidung relevant.

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Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte.

Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorten, von denen aus der Auftrag umgesetzt werden würde, (v) Erreichbarkeit im Notfall (vi) Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter insgesamt.

Hierzu ist das Formular VIII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden sowie ein eigens zu erstellendes Organigramm zu erstellen. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen zu erstellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

11. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens drei Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

a) Die Erbringung von Unterhaltsreinigungen,

b) mit einer zu reinigenden Fläche von insgesamt mind. 6.000 m²

c) die Unterhaltsreinigungen umfassten die Reinigung von mind. 3 Objekten gleichzeitig,

d) innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung,

e) Die Leistungen wurden für mindestens ein Jahr ununterbrochen erbracht.

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular IX "Unternehmensreferenzen" zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen.

Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - e) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

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Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular X zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittliche Jährliche Belegschaft" (Nr. 10) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" (Nr. 11) sowie (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" Unterabschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iv) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" und "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (Nr. 8 und 9), (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Reduzierungskriterien:

Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann. Daraus ergeben sich folgende Reduzierungskriterien:

1. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, bezogen auf den Umsatz im Bereich Unterhaltsreinigungen (insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden).

2. Anzahl der nachgewiesenen Unternehmensreferenzen im Rahmen des Formulars IX. "Unternehmensreferenzen" (insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden).

Die jeweiligen Wertungspunkte werden zu einer Gesamtpunktanzahl (maximal 40 Punkte) addiert. Näheres ist der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Diese ist unten o.g. Link abrufbar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung