Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungs- und Bauleistungen für das Neubauvorhaben unter dem Titel "Neubau Campus Bockmühle". Die aktuellen Gebäude und Außenanlagen auf dem weitläufigen Gelände der Gesamtschule Bockmühle sind stark sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Nutzung und technische Gebäudeausrüstung. Die wesentlichen Zielsetzungen des Vorhabens umfassen die Neugestaltung des bestehenden Schulgeländes der Gesamtschule Bockmühle an der Ohmstraße 32 in Essen-Altendorf durch einen Neubau einer sechszügigen Gesamtschule sowie den Neubau von Schulsporthallen und den zugeordneten Außenanlagen. Die angrenzende Parkfläche - bestehend aus den Flächen Campuspark Altendorf und dem Blambeckpark - sind ebenfalls Bestandteil des Leistungssolls. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb in der Bestandsschule bzw. auf dem Grundstück. Durch den späteren Auftragnehmer sind daher umfangreiche Logistische Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.Ergänzend ist eine Interimsporthallte für den Schulsport auf einem Bestandssportplatz Höhe Serlostraße/ Dechenstraße zu planen, schlüsselfertig zu errichten und über den Zeitraum der Baumaßnahmen Neubau Campus Bockmühle zu betreiben. Nach Übergabe des Neubaus ist die Interimsporthalle vollständig zurück zu bauen.Durch den Neubau soll der Schulstandort nicht nur zu einem attraktiven Bildungsstandort weiterentwickelt werden, sondern auch vielfältige Bezüge zum Stadtteil und den dort vorhandenen sozialen Einrichtungen ermöglichen. An die Neuentwicklung des Schulgeländes werden daher hohe Erwartungen geknüpft. Dies betrifft die räumlich-funktionalen und architektonischen Qualitäten der einzelnen Nutzungsbausteine, insbesondere aber auch die Einbindung des Campus in das städtebauliche und sozialräumliche Gefüge des Stadtteils und die langfristige Entwicklungsfähigkeit des Gesamtareals.
Das Projekt umfasst die schlüsselfertige Planung und Errichtung des Campus Bockmühle in Gestalt von zwei Funktionseinheiten (Gesamtschule - GTX, ca. 15.097 m² NUF, Sporthalle - SPH, ca. 4.472 m² NUF) sowie die dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen und den zugeordneten Außenanlagen auf dem Gelände der Gesamtschule Bockmühle, das Platz für ein ca.74.300 m² umfassendes Baufeld bietet. Die auf dem Grundstück zu errichtenden Parkflächen umfassen ca. 30.400 m²; aufgeteilt in ca. 24.500m² Campuspark Altendorf und 5.900 m² Blambeckpark.Die Interimsporthalle ist als 3-Feldturnhalle (Spielfeld ca. 30 x 44 m zzgl. Umkleiden, Duschen, Technikflächen und weiteren notwendigen Flächen) zu errichten. Neben der schlüsselfertigen Errichtung der Neubauten sind weiter Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der vorgenannten Maßnahme stehen, durch den Totalübernehmer oder Totalunternehmer zu erbringen. - Räumung der Baufeldes inkl. Fällung von Bestandsbäumen- Ergänzende Kampfmittelsondierungen- Erschließungsarbeiten auf dem Projektgrundstück inkl. Verlegung bestehender Kanäle- Rückbau der Bestandsbaukörper inkl. Schadstoffe und deren EntsorgungEine Besonderheit stellt der derzeitige Planungsstand der unterschiedlichen Baukörper dar. Die Gesamtmaßnahme resultiert aus einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013.Durch den Generalplaner wurde der Neubau der Gesamtschule (GTX) bis zur Entwurfsplanung LPH 3 vorangetrieben, jedoch nicht vollständig abgeschlossen. Die Sporthalle (SPH) hat den Planungsstand LPH 4 Genehmigungsplanung erreicht. Ein Bauantrag wurde eingereicht, die Genehmigung wird zeitnah erwartet. In beiden Bauteilen stehen Planungsleistungen zum vollständigen Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen nach HOAI aus. Eine Externe Prüfung der erbrachten und ausstehenden Planungsleistungen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.Aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist durch den Totalübernehmer oder Totalunternehmer die bisherige Planung vollständig zu optimieren. Die funktionalen Zusammenhänge und das gestalterische Konzept sind dabei so berücksichtigen, sodass der Entwurfsgedanke aus dem Realisierungswettbewerb erhalten bleibt.Für die Umsetzung des Vorhabens wird ein leistungsstarker, verlässlicher und gesamtverantwortlicher Totalübernehmer oder Totalunternehmer gesucht, dem umfassende Planungs- und Errichtungsaufgaben für das Projekt übertragen werden.Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe der vorgenannten Maßnahmen als einheitliches Gesamtpaket an einen einzigen Auftragnehmer. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
Indikativer Angebotspreis (KG200-600); Plausibilitätsnachweis des Angebotspreises (KG 200-600); Fixer TU/TÜ-Zuschlag; Planungskosten LP 2-4; Planungskosten LP 5; Fixe Baustellengemeinkosten (BGK) (ohne Baustelleneinrichtung).
Qualität der architektonischen Gestaltung des Baukörpers und Konstruktion / äußere Erscheinung Ersatzneubau Schule; Qualität der Gebäudeorganisation und Umsetzung Flächenkonzept Unterrichtsräume, Pädagogisches Zentrum, Verwaltung, Nebenräume; Projektabwicklungskonzept; Klima-,Nachhaltigkeits-, Energie- und Technikkonzept; Präsentation des schriftlichen Angebotsinhalts im Vorstellungstermin)Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen
Der Auftraggeber behält sich die endgültige Entscheidung über die Bauausführung in Abhängigkeit des Erreichens bzw. Nichterreichens von Budgeterwartungen und Kostenansätzen vor. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen werden in einem einheitlichen, europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. Durchführung des Vergabeverfahrens ist Teil einer umfassenden Projektrealisierungsstrategie für das Bauvorhaben "Neubau Campus Bockmühle". Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen, insb. dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.4) Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
In die Punktwertung fließen die durch den Bewerber im Teilnahmeantrag beizubringenden Informationen zu den Umsatz- und Mitarbeiterzahlen des Bewerbers in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Je Nachweis können max. 15 Punkte erreicht werden.
- Die Punkteverteilung erfolgt anhand der durch den Bewerber im Teilnahmeantrag beizubringenden Informationen zu den Umsatzzahlen des Bewerbers in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es wird ein Durchschnitt aus den letzten drei Jahren gebildet. 15 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber mit dem Nachweis einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von 250 Mio. EUR und mehr ausweist.
- Die Punkteverteilung erfolgt anhand der durch den Bewerber im Teilnahmeantrag beizubringenden Informationen zu der Anzahl der Mitarbeitenden des Bewerbers in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es wird ein Durchschnitt aus den letzten drei Jahren gebildet. 15 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber mit dem Nachweis eine durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitenden von 40 und mehr ausweist.
Fehlende Bewerberunterlagen werden unter Berücksichtigung der Regelungen der VOB/A nachgefordert.Die nicht rechtzeitige Vorlage der in dem nachfolgenden Abschnitt "Teilnahmebedingungen" genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Angabe der für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) sowie Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation und Erfahrung. Die benannten Personen dürfen nicht identisch sein.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die verantwortlichen Personen namentlich zu benennen. Die Angaben sind vollständig auszufüllen. Qualifikationsnachweise sind als gesonderte Anlage zwingend beizufügen. Für den Projektleiter sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Hochbauprojekten sowie mindestens eine Referenz über die Leitung eines Projekts im Bereich Schulbau.
Für den stellvertretenden Projektleiter sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Hochbauprojekten sowie mindestens eine Referenz über die Leitung eines Projekts im Bereich Schulbau.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages / Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
- Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Unternehmers.- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Gesamtschuldnerisch haftend
Soweit Planungsleistungen erbracht werden: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung.