Vorlage von Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben des Teilnahmeantrags / Bewerbungsbogens, einschließlich der Angabe der Adresse, des Ansprechpartners und der Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge soweit datenschutzrechtlich zulässig.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Die Referenzen können auf weiteren DIN A 4 Blättern (mind. 1 und höchstens 6) näher beschrieben werden. Die eindeutige Zuordnung zusätzlicher Referenzblätter ist unbedingt durch entsprechende Beschriftung zu gewährleisten.
Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist dieses Vergabeverfahrens, vollständig erbracht, d.h. begonnen und abgeschlossen, worden sein, um als vergleichbar bewertet werden zu können.
Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- TU/TÜ-Leistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung, insbesondere HOAI-Planungsleistung mit mind. LPH 3-5 & LPH 8 sowie verantwortlicher Bauausführung aller Gewerke (KG 300, 400, 500 und 700) inklusive Koordination der Partnerfirmen
- Planungs- und Bauleistungen eines Bauvorhabens bei zumindest teilweiser Aufrechterhaltung der Nutzung von Bestandsgebäuden auf dem Vorhabengrundstück oder unmittelbar angrenzenden Grundstücken.
- Realisierung einer Bildungseinrichtung (d.h. Schulgebäude, Berufskolleg, Universität) von mind. 15.000 m² BGF a (DIN 277).
- Realisierung einer Mehrfeldporthalle (mind. drei Sportfelder und einer Tribüne für mind. 200 Personen).
- Realisierung einer Mehrfeldporthalle mit einer Mindestgröße von 4.000 m² BGF.
- Objektplanungsleistungen betreffend die Planung einer Bildungseinrichtung von mind. 10.000 m² BGF a (DIN 277) in den Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 34 HOAI.
- Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLSK und GA/MSR), betreffend die Planung eins Hochbauprojekts (nicht spezifisch einer Bildungseinrichtung) mit mind. 10.000 m² BGF a (DIN 277) in den Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 55 HOAI.
- Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro), betreffend die Planung eins Hochbauprojekts (nicht spezifisch einer Bildungseinrichtung) mit mind. 10.000 m² BGF a (DIN 277) in den Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 55 HOAI.
- Objektplanungsleistungen betreffend die Planung einer Mehrfeldsporthalle mit Tribüne von mind. 4.000 m² BGF a (DIN 277) in den Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 34 HOAI.
- Fachplanungsleistungen im Bereich Freianlagen in den Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 39 HOAI.