Abschichtung der Bieter im Teilnahmewettbewerb: Nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bieter im Teilnahmewettbewerb werden höchstens fünf Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden objektiven Kriterien:
1. Anzahl der eingereichten Unternehmens-Referenzen gemäß Abschnitt 5.1.9 "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" der EU-Bekanntmachung, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen (Gewichtung 80%). Für drei Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 1 Punkt. Für vier Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 2 Punkte. Für fünf Unternehmens-Referenzen, die jeweils vollumfänglich die Mindestanforderungen erfüllen, erhält der Bieter 3 Punkte. Für sechs Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 4 Punkte. Für sieben Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 5 Punkte. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden, auch wenn der Bieter mehr als sieben Unternehmens-Referenzen einreicht, die jeweils vollumfänglich die Mindestanforderungen erüllen.
2. Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung (geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen) gemäß Abschnitt 5.1.9 "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezogen auf das letzte abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewichtung 20%). Der Bieter erhält 1 Punkt, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 200.000,00 EUR bis 250.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 2 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 250.000,00 EUR bis 300.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 3 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 300.000,00 EUR bis 350.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 4 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 350.000,00 EUR bis 400.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 5 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 400.000,00 EUR beträgt.
Die pro Kriterium erreichte Punktzahl wird jeweils mit der angegebenen Gewichtung multipliziert und zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Diese bildet die Grundlage für das Ranking.
Sollten mehrere Bieter auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der Referenzen maßgeblich. Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los. Sie können Ihre Chance, in die zweite Runde des Vergabeverfahrens (= Angebotswettbewerb) zu kommen, erhöhen, indem Sie mehr Referenzen als die geforderte Mindestzahl einreichen. Dazu vervielfältigen Sie bitte das Formular VIII und reichen weitere Referenzen, die den Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich entsprechen, ein.