NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Stadt Herne: EU-weites Vergabeverfahren "Geologische Untersuchungs- und Beratungsl...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026 12:00 Uhr
21.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Herne
DE125416650
Langekampstraße 36
44652
Herne
Deutschland
DEA55
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014
+49 201 9220 110

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71332000-4
71351500-8
71352000-0
71310000-4
71300000-1
71318000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Stadt Herne: EU-weites Vergabeverfahren "Geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Herne verfolgt die Projektidee, auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks General Blumenthal XI den Forschungs- und Gewerbestandort Blumenthal hoch3 zu entwickeln. Das ehemalige Bergwerksareal "General Blumenthal XI" liegt seit 2001 brach und stellt mit ca. 23,5 ha die größte Flächenreserve der Stadt Herne dar.

Das zum Stadtbezirk Eickel gehörende Areal liegt in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel und etwa 1,5 km Luftlinie entfernt von der Wanner Innenstadt. Die nahezu einen Kilometer breite Gleisanlage um den Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel stellt eine erhebliche Barriere für die Anbindung der geplanten Entwicklungsfläche Blumenthal hoch3 an den Hauptbahnhof und die Wanner Innenstadt dar. Das Areal besitzt dennoch aufgrund seiner zentralen Lage großes Potenzial für die Herner Stadtentwicklung und war daher bereits in der Vergangenheit Gegenstadt städtebaulicher Projektskizzen. Daraus ist die Vision von "Blumenthal hoch3 " - einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit einem breiten Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungen, einem hohen Grünanteil und einer Seilbahnanbindung zum Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel entstanden. Auch hinsichtlich der Erschließung des Areals folgt die Projektidee dem innovativen und zukunftsgerichteten Gesamtansatz. So ist geplant, das Gelände der geplanten Entwicklungsfläche Blumenthal hoch3 mittels einer Seilbahn klimafreundlich direkt mit dem Hauptbahnhof Herne Wanne-Eickel zu verbinden und damit an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr anzubinden.

Neben den zu klärenden planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines solchen Großprojektes besteht die besondere lokale Herausforderung bei Anbindung der geplanten Entwicklungsfläche Blumenthal hoch3 an den Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel in der notwendigen Überspannung des Gleiskörpers der Deutschen Bahn auf einer Breite von mehreren hundert Metern.

Die Planungs- und Bauleistungen für das Projekt "Urbane Seilbahn" sollen im Wege einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer vergeben werden. Vorgelagert ergeben sich diverse Bedarfe der Stadt Herne zur Vorbereitung der Planungs- und Bauleistungen. U.a. bedarf es geologischer Utersuchungs- und Beratungsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Hinsichtlich des Leistungsumfangs wird vollumfänglich auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Bei den vertragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich hauptgegenständlich um Dienstleistungen. Das wesentliche Gepräge der geologischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen ist auf die umfassende Erfassung der geologischen Ausgangslage ausgerichtet. Die in diesem Rahmen notwendigen Bauleistungen (z.B. Bohrungen, Probenentnahmen und Befüllung von Bohrlöchern) stellen dabei Begleitarbeiten, jedoch nicht den Schwerpunkt der Tätigkeit dar. Der Auftrag ist daher gemäß § 110 Abs. 1 S. 1 GWB nach den Vorschriften über Dienstleistungen zu vergeben.

Die Umsetzung des Projekts erfolgt mit Fördermitteln.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
44652
Herne
Deutschland
DEA55

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bearbeitungskonzept

Das Zuschlagskriterium "Bearbeitungskonzept" (40 %) besteht aus den Unterkriterien "Projektskizze zur Leistungsabwicklung auf dem Untersuchungsgelände" (20 %) und "Verbindliche Fertigstellungsfrist" (20 %). Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber behält sich gemäß Position 3.2.2 des Leistungsverzeichnisses optional den Einsatz einer schweren Rammsondierung (DPH) 10 - 20 m vor.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren. Diese EU-Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können unter dem in dieser Bekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Das nicht offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind deswegen dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich und qualitativ) zu legen. Die dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags beigefügten Formulare sind sämtlich - soweit einschlägig - auszufüllen und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bestimmte Nachweise und Unterlagen müssen zusätzlich selbst beigebracht bzw. erstellt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Gleiches gilt im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe für die Einreichung des Angebotes. Es wird auf die "Checkliste zur Einreichung des Teilnahmeantrags" und "Checkliste zur Einreichung des Angebotes" verwiesen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, der Einbindung von Unterauftragnehmern ohne Eignungsleihe und/oder Unterauftragnehmern mit technischer/beruflicher Eignungsleihe und/oder Eignungsverleihern für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit ist ebenfalls die "Checkliste zur Einreichung des Teilnahmeantrags" zu beachten. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der DSGVO" zu entnehmen. Vor Erteilung des Zuschlags erfolgt eine Abfrage bezüglich des Bestbieters beim Wettbewerbsregister.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM9BW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Alle in diesem Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" geforderten Nachweise und Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche in diesem Abschnitt geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Das Formular I "Erklärung der
Bietergemeinschaft" ist einmal von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hierfür ist das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. 3. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden. 5. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist mit dem Teilnahmeantrag eine formlose Erklärung einzureichen, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und wer die vertretungsberechtigte(n) Person(en) ist/sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die in diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderte Erklärung ist von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärung ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftplichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert pro Jahr), 5.000.000,00 EUR für Vermögensschäden (Folgeschäden) (2-fach maximiert pro Jahr) und 5.000.000,00 EUR für reine Vermögensschäden (2-fach maximiert pro Jahr). Sofern derzeit keine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die diesen Mindestbedingungen entspricht, ist die Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung eine den Mindestbedingungen entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden

Mindestanforderungen: Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die in diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen.) Folgende Eigenerklärungen ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.von mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 250.000,00 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im jährlichen Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Die vorgenannte Anforderung ist eine Mindetsanforderung und somit zwingend zu erfüllen. Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu Umsätzen" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Die in diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärung ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung (geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.n den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung von mindestens 200.000,00 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im jährlichen Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Die vorgenannte Anforderung ist eine Mindestanforderung und somit zwingend zu erfüllen.

Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu Umsätzen" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die in diesem Abschnitt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" geforderten Erklärungen sind vom Bieter mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärung ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: (i) Rechtsform, (ii) Hauptsitz des Unternehmens, (iii) Gründungsjahr, (iv) Gesellschafter und ggf. Konzernzugehörigkeit, (v) Standorte, von denen aus der Auftrag ausgeführt würde, (vi) Größe des Unternehmens, (vii) Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich: Es sind mindestens zwei Unternehmens-Referenzen einzureichen, die jeweils vollumfänglich die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. (i) Durchführung von vergleichbaren geologischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen, (ii) einschließlich der Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse sowie
der Erstellung eines geologischen/geotechnischen Berichts als abschließendes Arbeitsergebnis, (iii) mit einem Auftragswert von mindestens 80.000,00 EUR netto, (iv) innerhalb der letzten drei Jahre vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf das in der Referenz angegebene Ausführungs-ende der Leistungserbringung an. Hinweis: Vergleichbar sind insbesondere, jedoch nicht abschließend, geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit linienförmigen Infrastrukturanlagen (z.B. Verkehrsanlagen, Seilbahnen, Trassen, Brücken, Stützkonstruktionen) oder komplexen urbanen Bauvorhaben mit erhöhten Anforderungen an Baugrund, Gründungen oder Standsicherheit erbracht wurden. Zu verwenden ist das Formular VIII "Unternehmens-Referenzen". Dieses ist vollständig auszufüllen. Es sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Referenzobjekts, Name des Auftraggebers, Adresse des Auftraggebers, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Beschreibung der im Rahmen des Referenzauftrags konkret erbrachten geologischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen, Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto, Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn bis Ende). Mindestanforderungen: Mindestens zwei Unternehmens-Referenzen, die jeweils alle in (i), (ii), (iii) und (iv) genannten Anforderungen vollumfänglich erfüllen.

Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
80,00

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Die in diesem Abschnitt "Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich:

1. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Verfügbarkeit Verfügbarkeit eines geeigneten Maschinenparks, insbesondere Bohrgerät und schwere Rammsonde, mit dem Bohrungen bis zu 30 m Tiefe sowie Rammkernsondierungen bis 10 m Tiefe durchgeführt werden können, für die nach Zuschlagserteilung unmittelbar durchzuführenden vertragsgegenständlichen Leistungen sichergestellt ist. Hierfür ist das Formular IX "Erklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung des Auftrags notwendigen Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

2. Erklärung, dass die den Maschinenpark im vorstehenden Sinne betreffenden Informationen zu Hersteller, Typ, technische Daten und EU-Konformitätserklärung dem Teilnahmeantrag beigefügt wurden. Hierfür ist Formular IX "Erklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung des Auftrags notwendigen Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die in diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder derBietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich:

1. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Verfügbarkeit von Geräteführern sichergestellt ist, die bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Bodenerkundungsmaßnahmen gemäß DIN EN ISO 22475 haben und ausschließlich solche Geräteführer zur Durchführung der Bodenerkundungsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierfür ist das Formular X "Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

2. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein unterschriftsberechtigter Projektleiter eingesetzt wird, der im Zeitpunkt der Vertragsdurchführung in die Fachliste "Sachverständige für Geotechnik" einer Ingenieurkammer-Bau eingetragen ist oder über eine gleichwertige geotechnische Sachverständigenqualifikation verfügt und den entsprechenden Nachweis auf erste Anforderung des Auftraggebers vorlegen kann. Hierfür ist das Formular XI "Erklärung zur Qualifikation des Projektleiters und Berichterstatters" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

3. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein unterschriftsberechtigter Berichterstatter eingesetzt wird, der im Zeitpunkt der Vertragsdurchführung in die Fachliste "Sachverständige für Geotechnik" einer Ingenieurkammer-Bau eingetragen ist oder über eine gleichwertige geotechnische Sachverständigenqualifikation verfügt und den entsprechenden Nachweis auf erste Anforderung des Auftraggebers vorlegen kann. Hierfür ist das Formular XI "Erklärung zur Qualifikation des Projektleiters und Berichterstatters" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

4. Versicherung, dass Projektleiter und Berichterstatter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Hierfür ist das Formular XI "Erklärung zur Qualifikation des Projektleiters und Berichterstatters" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

Hinweis: Unter Berichterstatter versteht sich die Person, die die vertragsgegenständlichen geotechnischen/geologischen Gutachten inhaltlich verantwortet und unterzeichnet. Eine Personenidentität des Projektleiters und des Berichterstatters ist zulässig. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Ein Bieter kann ein oder mehrere andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese Unternehmen sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII "BenennungEignungsverleiher / Unterauftragnehmer" zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Bei der Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Sämtliche in Abschnitt 5.1.9 "Eintragung in das Handelsregister" der EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Bei der Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (a) die in Abschnitt 5.1.9 "Eintragung in das Handelsregister" der EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem/diesen Dritten, (b) die in Abschnitt 5.1.9 "Referenzen zu bestimmten Arbeiten", "Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung" und "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (also die ausgefüllten Formulare VIII, IX, X, XI) für diese/n Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des/der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (c) eine Verpflichtungserklärung von dem/den Unterauftragnehmer/n unter Verwendung von Formular XIII.

Hinweis zu Fall 2: Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie die Eignungsanforderungen zur beruflichen und/oder technischen Leistungsfähigkeit nicht bereits selbst als Bieter oder Bietergemeinschaft nachweisen können und Sie dies durch Hilfe eines Unterauftragnehmers erreichen wollen. Das Unternehmen, das die Eignung verleiht, ist bei Erhalt des hier ausgeschriebenen Auftrages zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen.

Fall 3: Bei der Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (a) die in Abschnitt 5.1.9."Eintragung in das Handelsregister" der EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem/diesen Dritten, (b) die in Abschnitt 5.1.9 "Durchschnittlicher Jahresumsatz" und "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (also das ausgefüllte Formular VI) für diese/n Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf den/die Dritten zum Nachweis der Eignung beruft, (c) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV. Hinweis zu Fall 3: Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie die Eignungsanforderungen zur wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit nicht bereits selbst als Bieter oder Bietergemeinschaft nachweisen können und Sie dies durch Hilfe eines anderen Unternehmens erreichen wollen. Das Unternehmen, das die Eignung in dieser Hinsicht verleiht, ist bei Erhalt des Auftrags nicht zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen. Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Zudem ist Eignungsleihe auch erforderlich, um im Hinblick auf die Auswahl der Bieter anhand objektiver Kriterien Ressourcen anderer Unternehmen zugerechnet zu erhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abschichtung der Bieter im Teilnahmewettbewerb: Nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bieter im Teilnahmewettbewerb werden höchstens fünf Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden objektiven Kriterien:

1. Anzahl der eingereichten Unternehmens-Referenzen gemäß Abschnitt 5.1.9 "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" der EU-Bekanntmachung, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen (Gewichtung 80%). Für drei Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 1 Punkt. Für vier Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 2 Punkte. Für fünf Unternehmens-Referenzen, die jeweils vollumfänglich die Mindestanforderungen erfüllen, erhält der Bieter 3 Punkte. Für sechs Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 4 Punkte. Für sieben Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 5 Punkte. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden, auch wenn der Bieter mehr als sieben Unternehmens-Referenzen einreicht, die jeweils vollumfänglich die Mindestanforderungen erüllen.

2. Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung (geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen) gemäß Abschnitt 5.1.9 "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezogen auf das letzte abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewichtung 20%). Der Bieter erhält 1 Punkt, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 200.000,00 EUR bis 250.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 2 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 250.000,00 EUR bis 300.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 3 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 300.000,00 EUR bis 350.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 4 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 350.000,00 EUR bis 400.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 5 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 400.000,00 EUR beträgt.

Die pro Kriterium erreichte Punktzahl wird jeweils mit der angegebenen Gewichtung multipliziert und zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Diese bildet die Grundlage für das Ranking.
Sollten mehrere Bieter auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der Referenzen maßgeblich. Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los. Sie können Ihre Chance, in die zweite Runde des Vergabeverfahrens (= Angebotswettbewerb) zu kommen, erhöhen, indem Sie mehr Referenzen als die geforderte Mindestzahl einreichen. Dazu vervielfältigen Sie bitte das Formular VIII und reichen weitere Referenzen, die den Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich entsprechen, ein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung