Das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH, nachfolgend "SBK") ist mit 1.000 Betten an zwei Standorten eine der zehn größ-ten nicht universitären Kliniken in Baden-Württemberg und zugleich Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg. Das Klinikum verfügt über 26 hochspezialisierte Hauptabteilungen sowie zwei Belegabteilungen an zwei räumlich getrennten Standorten (Villingen-Schwenningen und Donaueschin-gen) und bietet damit ein zukunftsorientiertes Leistungsspektrum, welches mit dem eines Maximalver-sorgers vergleichbar ist. Mit dem im Jahr 2013 in Betrieb genommenen Neubau ist das SBK das mo-dernste Zentralklinikum in der Region. Aufgrund des umfassenden Versorgungsansatzes und der hohen fachlichen Spezialisierung ist das SBK darauf angewiesen, regelmäßig in Ausrüstungen der medizinischen Versorgung zu investieren und da-bei darauf zu achten, dass die Versorgungsgüter einerseits den qualitativen Anforderungen an die me-dizinische Aufgabenstellung gerecht werden und auch, dass die System- und Anwendungsarchitektur möglichst effizient auf den Klinikbetrieb als solchen abgestimmt ist. In letzterer Hinsicht kommt es da-her in besonderem Maße auch darauf an, die vorhandenen Personalressourcen zielgerichtet und effi-zient einsetzen zu können, um aktuell und zukünftig den erforderlichen Krankenhausbetrieb für die Pa-tientenversorgung jederzeit gewährleisten zu können.Aufgrund gesetzlicher Veränderungen (KHVVG und KHAG) sieht sich das SBK derzeit gezwungen, das Leistungsangebot an den beiden Standorten zu verändern. Vielmehr wird - vorbehaltlich der noch ausstehenden finalen Entscheidung in den Gremien - angestrebt, den Standort Donaueschingen kurz-fristig in eine Fachklinik für Orthopädie umzugestalten und die Altersmedizin, Pneumologie und Thora-xchirurgie an den Standort nach Villingen-Schwenningen zu verlagern. Auch die wirtschaftliche Situa-tion des SBK hat sich insbesondere seit der Corona-Pandemie zunehmend verschlechtert und ist inzwi-schen so angespannt, dass eine wirksame Gegensteuerung zwingend ist. Diese beinhaltet in einem zweiten Schritt unter anderem, wiederum vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, die vollständige Einstellung des akutstationären Betriebs in Donaueschingen, wobei aktuell noch nicht klar ist, wann dies erfolgt bzw. erfolgen kann. Realistisch sind jedoch Zeiträume zwischen fünf und zehn Jahren.Aufgrund der vorgenannten Umsiedlung diverser Fachkliniken von Donaueschingen nach Villingen-Schwenningen wird auch das bisher in Donaueschingen eingesetzte Personal an den Standort Villin-gen-Schwenningen versetzt.
Insbesondere sämtliches Personal im klinischen Bereich benötigt Spinde zur Aufbewahrung von Dienstkleidung bzw. Straßenkleidung während der Dienstzeit. Im vorliegenden Fall des SBK gestaltet sich die Ausgangslage in der Form komplizierter, dass auch ohne das nun hinzukommende Personal aus Donaueschingen zu wenig Spinde zur Verfügung stehen und aufgrund der Größe der bislang vor-handenen Spinde auch erheblicher Platzmangel in Umkleideräumen herrscht. Eine Erweiterung der bisherigen Spindkapazitäten ist in den vorhandenen Räumlichkeiten daher ausgeschlossen. Letzteres hat beispielsweise bereits dazu geführt, dass sich das ärztliche Personal vielfach in seinen Büros um-zieht. Dies ist jedoch ebenfalls mit Einschränkungen insbesondere der Privatsphäre verbunden, da nur eine Minderheit des ärztlichen Personals über ein Einzelbüro verfügt. Die vorgenannte Situation hat bereits dazu geführt, dass vielfach Dienstkleidung über einen längeren Zeitraum "gehortet" wird. Ge-rade dies ist jedoch zu vermeiden, da diese zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit stets im Umlauf sein soll. Auch aus hygienischen Aspekten ist dieses Vorgehen für den Klinikbetrieb mit Risiken verbunden. Die geschilderte Ausgangslage führt somit dazu, dass das SBK ein gegenwärtiges Beschaffungsvorha-ben im Hinblick auf ein Spindsystem für das Personal hat, welches sich in die bereits prekäre und sich noch weiter zuspitzende Platz- und Kapazitätssituation einzufügen hat. Die zu beschaffenden Spinde sollen daher möglichst platzsparend sein, um höhere Kapazitäten auf der verfügbaren Fläche zu schaf-fen, und gleichzeitig zentral und einheitlich gesteuert werden können.Letzteres hat den Zweck, tatsächliche Bedarfe des Personals im Hinblick auf die Spindnutzung festzu-stellen. So soll das System in der Lage sein, sowohl Doppelbelegungen auszumachen und aufzulösen als auch zu dokumentieren, welche Spinde gar nicht erst genutzt werden und daher ggf. anderweitig zu vergeben sind.Im Rahmen einer umfassenden Marktanalyse hat sich das SBK zunächst damit auseinandergesetzt, welche Spindsysteme welcher Hersteller die technisch funktionalen Anforderungen als solche erbrin-gen könnten. Im Ergebnis geht das SBK davon aus, dass einzig das System des Herstellers ZippSafe AG die Anforderungen an die Neuausstattung des Standortes Villingen-Schwenningen erfüllen kann. Der Bedarf nach Spinden beträgt ab dem zweiten Quartal des Jahres 2026 zunächst insgesamt 2.690 Spinde, davon 116 in sog. 10er-Modulen und 102 in sog. 15er-Modulen. Bis zum zweiten Quartal 2027 sollen weitere 215 Spinde hinzukommen und ab dem Jahr 2031 noch 275 weitere. Insgesamt besteht also ein Bedarf für 3.180 Spinden.
Amgebotspreis
Das SBK hat bereits auf der technischen Ebene Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der vorab definier-te Bedarf nur durch die ZippSafe-Lösung umgesetzt werden kann. Dies ergibt sich im Einzelnen insbesondere auch aus den nachfolgenden fachtechnischen Alleinstel-lungsmerkmalen: - ZippSafe-Systeme nutzen flexible Schließfächer, die deutlich kompakter sind als herkömmliche Spinde. Es können bis zu 70% an Fläche durch die Nutzung der Systeme eingespart werden und gleichzeitig eine bis zu dreifach höhere Kapazität geschaffen werden, sodass maximale Kapa-zität bei begrenzter Fläche erreicht wird. o Klassische Spinde hingegen bestehen meist aus unflexiblen Metallkästen, benötigen mehr Fläche pro Platz und erfüllen nicht die vorliegenden neuen Kapazitätsanforde-rungen im SBK bei gleichzeitig unveränderten räumlichen Begebenheiten.- Mehrwert gegenüber klassischen Spinden: o Hohe Flexibilität für unterschiedliche Gegenstände, mehr Komfort und Sicherheit.- Kleidung kann an einem ausziehbaren Bügel aufgehängt werden o Reduktion von Zerknittern- Schuhe können verschließbar und getrennt von der Kleidung aufbewahrt werden. Dies ist aus hygienischen Gesichtspunkten ebenfalls ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Spindsystemen.o Mindestens 2 Paar Schuhe / 1 Paar Stiefel pro Facho Auch Motorradhelm, Sporttaschen, Handtaschen, Laptoptaschen, kleinere Rucksäcke sind deponierbar- ZippSafe Spindsysteme erfüllen die höchsten Hygienestandards und sind daher insbesondere für Garderoben in Kliniken, auch im OP-Bereich, bestens geeignet.o Garderobenfach mit autarker Umluft-Lüftung und Trocknungssystem -> Feuchtigkeit wird reduziert, Raumluft verbessert und dadurch Gerüche minimiert.o Separate Innenfächer sorgen für Trennung von Dienstkleidung sowie Straßenkleidungo Innentaschen sowie alle anderen Interaktionspunkte sind antimikrobiell beschichtet.o Material ist wasserabweisend und kann gereinigt werden, bei starken Verschmutzun-gen sogar in der Waschmaschine bei 60 Grad.o Polygiene ViralOff Technologie: Die Behandlung ist waschbeständig und reduziert 99% der Viren.- Elektrisches Verschlusssystem, bedienbar über RFID-Medien (mit Personalkarten).- Verwaltung: online und offline möglich, digitale Übersicht über Belegung und Zutritt, auch Zuweisung hierdurch möglich.o Klassische Spinde: mechanische Schlösser ? Schlüsselverwaltung, keine digitale Kon-trolle.o Mehrwert: spart Verwaltungsaufwand, steigert Nutzerkomfort, erlaubt schnelle An-passungen bei Mitarbeiteraustausch.- Das System ist einfach verschiebbar und kann somit an veränderte Raumlayouts angepasst werden.Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein gleiches oder gleichartiges System am Markt nicht vorhanden ist. Es existieren schlicht keine weiteren Spind-Systeme mit einer derartigen Raumnutzungseffizienz. Gleichzeitig sind die Systeme durch Ihre technischen Merkmale genau auf den Krankenhaussektor zugeschnitten, da sie die hygienischen Anforderungen ohne weiteres erfüllen.Das ZippSafe System ist darüber hinaus beim Europäischen Patentamt unter der Nr. EP3369078A2 (Hauptpatent: WO2017072291A2) mit allen Komponenten als Patent eingetragen. Durch diesen Pa-tentschutz kann es auch kein ähnliches oder gleichwertiges Konzept geben.Dies vorausgeschickt, hat sich das SBK dazu entschieden, für den Standort Villingen-Schwenningen neue Spindsysteme des Herstellers ZippSafe mitsamt der dazugehörigen Management Lösung zu be-schaffen. Das SBK geht hierbei von einem Investitionsvolumen für den ersten Schritt von ca. EUR 2,5 Mio. netto aus. Ein Händlerwettbewerb besteht nach Kenntnis des SBK nicht.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.