Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das folgende Projekt, vgl. hierzu insbesondere auch Ziffer 5.1) Die Rudolf Pichlmayr-Stiftung wird das Reha-Zentrum Ederhof baulich erweitern, um die medizinische und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor oder nach einer Organtransplantation zu verbessern und ein bestehendes Versorgungsdefizit aufzulösen. Der Neubau soll unter fünf Gestaltungsprinzipien konzipiert sein: 1. Konsequente Patienten- und Familienorientierung, 2. Umfassende Versorgung unter einem Dach, 3. Genesungsfördernde und familiengerechtUmgebung, 4. Lebendige Kommunikationskultur, 5. Versorgungsnahe Forschung und Lehre.Die Erweiterung soll eine neue Nutzungsfläche von ca. 3.017 m² bringen.
Für das Projekt wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertemPlanungswettbewerb als nicht offenen, anonymen, städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs erfolgte eine stufenweise Beauftragung mit den Leistungen der Objektplanung nach HOAI. Die aktuell abgerufenen Leistungen beinhalten die LPH 1 bis 4 nach HOAI. Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO für eine Realisierungin Form einer GU-Vergabe. Die genaue Ausgestaltung der Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Leistungen werden nach dem Projektsteuerungsvertrag stufenweise/ optional beauftragt. Auch hier erfolgen nähere Angaben zum Leistungs-umfang und der vertraglichen Ausgestaltung in den Vergabeunterlagen. Das Bauvorhaben wird überwiegend durch Zuwendungen des Bundesfinanziert. Die Durchführung und Koordination des damit einhergehenden Zuwendungsverfahrens ist ebenfalls Teil des Leistungsumfangs.
Preis der angebotenen Leistungen
Präsentation des Bieters
Schriftliches Konzept für die Projektrealisierung
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I. 1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.