1. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Planungsleistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Generalplaner zu vergeben.
Vorliegend überwiegen wirtschaftliche Gründe nach § 97 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 GWB dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 4 S. 2 GWB, sodass diese eine Gesamtvergabe erfordern. Die maßgeblichen Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt und werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt:
Die gemeinsame Vergabe der Planungsleistungen geht mit finanziellen Vorteilen für den Auftraggeber einher.
Dabei verkennt der Auftraggeber nicht, dass für das Vorliegen von wirtschaftlichen Gründen nicht bereits jedwede mit einer Losbildung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausreichen. Erforderlich ist das Überschreiten eines finanziellen Mehraufwands, der üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergeht.
Die Bildung von Losen im Hinblick auf die unterschiedlichen Planungsleistungen - beispielsweise hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsbilder der HOAI - würde jedoch einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, der über die üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergehenden Mehrkosten hinausgeht.
Die gemeinsame Vergabe an einen Generalplaner, der das Schulbauprojekt einheitlich plant, führt dazu, dass der Generalplaner Synergieeffekte, welche durch die parallele Planung der unterschiedlichen Leistungsbilder entstehen, effizient nutzen kann. Dies gilt insbesondere für Planungselemente, die mehrere Fachdisziplinen der unterschiedlichen Leistungsbilder betreffen. Ein Generalplaner ist beispielsweise in der Lage, Daten, Unterlagen und Entwürfe, die unterschiedliche Leistungsbilder betreffen, aus einer Hand und insoweit unter Berücksichtigung etwaiger Schnittstellen zu planen. Hierdurch entfällt das Erfordernis von Absprachen und Abstimmungen mit anderen Fachplanern.
Zudem ist es möglich, eine Bündelung im Hinblick auf die Abstimmungen mit dem Auftraggeber zu erzielen. Termine, Abstimmungen und Absprachen mit dem Auftraggeber können für alle Leistungsbilder zusammengelegt werden. Dies spart Zeit und Kapazitäten sowohl auf Seiten des Auftragnehmers als auch auf Seiten des Auftraggebers. Hier einher geht ferner eine Verkürzung der Planungszeit von [...] Monaten. Dies resultiert in einer Einsparung von Honorar (intern wie extern).
Die mit einer Gesamtvergabe einhergehenden, dargestellten finanziellen und zeitlichen Einsparungen wiegen umso schwerer vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber im Rahmen seines Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramms dazu angehalten ist, bis zu 27 unterschiedliche Vergabeverfahren zeitlich und finanziell zu koordinieren und durchzuführen.
Ferner erfordern technische Gründe die Leistungserbringung durch einen Generalplaner.
Für die Planung der Kubus besteht aus Sicht des Auftraggebers - für den Fall der Losbildung - das erwartbare Risiko, dass die unterschiedlichen Planungsleistungen nicht zusammenpassen und daher in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf ordnungsgemäß umzusetzen.
Dies liegt insbesondere an der geringen Baufläche und des kompakten Raumprogramms, die der Generalplaner im Rahmen seiner Planung für die Bauausführung zu beachten hat. Die Planung der Bauausführung durch verschiedene Planer birgt hier das Risiko einer ineffizient geplanten Nutzung der Baufläche und die damit verbundene Beeinträchtigung der Auftragsumsetzung.
Ferner zu beachten ist die räumliche Nähe des Kubus zu angrenzenden Schulgebäuden. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten Hans-Böckler-Realschule und dem 2012 neu errichteten Neues Gymnasium Bochum. Dabei weisen die Bestandsbauten der beiden angrenzenden Schulen eine baulich und technische Verzahnung zur Gebäudesubstanz des Kubus auf.
Der Kubus verfügt über ein großflächiges Untergeschoss, das früher als Bunker genutzt worden ist. Ca. 60 % des Untergeschosses weisen keine technische Infrastruktur auf und stehen derzeit leer. Der Rest des Untergeschosses enthält Räumlichkeiten, die derzeit für die betriebliche und technische Versorgung des Schulzentrums genutzt werden. So befinden sich im Untergeschoss beispielsweise Lagerräume für die Hausmeisterei. Zudem liegen dort die "Knotenpunkte" der Technischen Gebäudeausrüstung der angrenzenden Schulen sowie der auf dem Schulgelände liegenden Turn- und Schwimmhalle dergestalt, als dass dort die Versorgungsleitungen der Fernwärme sowie der Stromversorgung zusammenlaufen. Insoweit befindet sich dort der Hausanschlussraum für die technische Gebäudeausrüstung der Hans-Böckler-Realschule, des "Neuen Gymnasiums" sowie der Turn- und Schwimmhalle.
Es ist vorgesehen, dass die Nachbargebäude während der gesamten Planungs- und anschließenden Bauzeit in Betrieb bleiben. Daher ist eine interdisziplinäre Planung zur Vermeidung von Planungslücken erforderlich, um etwaige Funktionsausfälle zu vermeiden.
3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.
4. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.
5. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.