---- Fortsetzung der Angaben unter Zentrale Elemente des Verfahrens ----
6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.
7. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen.
8. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Totalübernehmer / Totalunternehmer zu vergeben.
Vorliegend überwiegen technische Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt, auf die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt:
Der Auftraggeber ist vorliegend angehalten, etwaige Bauverzögerung, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsraums zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Die Gertrudis-Schule liegt in einer besonders komplexen Nachbarschaft, die überwiegend aus Wohnbebauung besteht. Die Baustelle ist aufgrund enger Logistikbedingungen und eines eingeschränkten Zugangs zur Baustelleneinrichtung (BE) nur schwer erreichbar. Aufgrund der engen räumlichen Straßenverhältnisse ist während der Bauzeit daher mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses angrenzender Straßen zu rechnen. Dies wiegt umso schwerer, als dass es sich beim Schulgelände - insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden - um einen stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt handelt. Anderweite Umleitungsmöglichkeiten bestehen nicht.
Die mit einer Losvergabe verbundene Bauverzögerung verbietet sich auch vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Gertrudis-Schule. Eine Behinderung des Verkehrsflusses führt auch ferner zu einer eingeschränkten Zufahrtmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Feuerwehr. Dementsprechend besteht während der Auftragsdurchführung der Bauleistungen ein erhebliches Risiko dahingehend, dass Rettungskräfte Unfallorte im Umfeld zur Baustelle nur eingeschränkt oder verzögert erreichen können. Dieses Risiko wiegt umso schwerer, als dass es sich bei dem Baugelände um ein Schulgelände mit zugehöriger Sporthalle und mithin um Orte handelt bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist der Auftraggeber gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Zusätzlich ergibt sich ein Erfordernis zur Reduzierung von Bauverzögerung aus Gründen des Lärmschutzes. Das bauliche Umfeld des Schuldgeländes ist überwiegend durch Wohnhäuser geprägt. Mithin ist die mit der Auftragsdurchführung verbundene Lärmbelästigung in zeitlicher Hinsicht bestmöglich zu beschränken, um insbesondere die angrenzende Nachbarschaft sowie den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an einen Totalübernehmer / Totalunternehmer gewährleistet durch eine integrierte Planung und Bauausführung eine effiziente Umsetzung, bei der alle logistischen und verkehrstechnischen Herausforderungen berücksichtigt werden können. Hierdurch minimiert sich die Beeinträchtigung der Verkehrs- und Wohnumgebung und sorgt für einen sicheren Schulbetrieb während der Ausführung der Bauleistungen.