Im Rahmen des Stadtbahnprogramms Gera, Stufe II ist der weitere Ausbau der Wiesestraße vorgesehen. Ziel des Infrastrukturprojektes ist es, die baulichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen für weitestgehend störungsfreien und attraktiven ÖPNV zu schaffen. Die Wiesestraße ist in 3 Trassenabschnitte und 8 Bauabschnitte unterteilt, wobei die Bauabschnitte 1 bis 3 bereits umgesetzt wurden.
Ziel dieser Anfrage ist es, einen Auftragnehmer zu finden, der die Vermessungsleistungen der baubegleitenden Bestandsvermessung für die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH und Anlagen der Stadt Gera erbringen wird. Auftraggeber für den Bieter ist die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH.
Bestandseinmessung von Leitungen (Bahnstromkabel, Kabelschutzrohre etc.) am offenen Graben baubegleitend.
Bestandseinmessung von technischen Anlagen (Gleisanlagen, Kabelschächte, Abwasserschächte, Bodenbelägen, Haltestellen etc.
Vermessungstechnische Aufbereitung der Unterlagen, u.a. für Zwecke der Kontrollabrechnung
ca. 1.100 m Gleisanlage, 6 Weichen, 600 m² Haltestellenbereich, diverse Fußwege, ca. 250 m Fahrbahnanlage
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Gewertet wird die Angebotsendsumme brutto, inkl. Preisnachlass ohne Bedingungen. Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einenBezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung BezugRussland" auszufüllen und als Teil desAngebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch fürUnterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlichüber die Vergabeplattform.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).