Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen: Generalplanungsleistungen (bis Lph...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.09.2025
29.09.2025 08:00 Uhr
31.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH
Amtsgericht Freiburg HRB 708854
Virchowstraße 10
78224
Singen Hohentwiel
Deutschland
DE138
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Timm.Freiheit@bakertilly.de
+49 211690101

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Amtsgericht München HRB 243665
Cecilienallee 6
40474
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Rechtsanwalt Timm Freiheit
Timm.Freiheit@bakertilly.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
76247
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen (kurz: Krankenhausneubau GLKN). Benötigt werden zunächst Leistungen, die sich grob an den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 2 orientieren, sowie Sonderberaterleistungen. Die geforderten Leistungen sind im Einzelnen konkret beschrieben.

Das Klinikum soll als Neubau mit allen Stationsbereichen, den notwendigen stationsnahen Funktionen sowie den weiteren Bereichen auf einem festgelegten Areal am Standort Nordstadt Singen entstehen.

Im Neubau sollen auf insgesamt rund 44.000 m² Nutzfläche etwa 455 stationäre Betten und mindestens neun festgelegte Fachrichtungen abgebildet werden.

Der ausgeschriebene Generalplanungsvertrag enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zur Erweiterung um eine weitere Leistungsstufe.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel des Neubauprojekts ist die Errichtung eines zukunftsorientierten Klinikums am Standort "Singen Nordstadt", das den medizinischen, pflegerischen und organisatorischen Anforderungen an eine moderne Patientenversorgung entspricht. Der Neubau stellt einen wesentlichen Baustein zur langfristigen Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Landkreis Konstanz dar.
Der neue Krankenhausstandort soll als modernes Klinikum mit einem breiten Leistungsspektrum ausgerichtet werden. Dabei sollen am neuen Klinikstandort auch die wesentlichen administrativen und versorgungsrelevanten Funktionen für die beiden Klinikstandorte im Landkreis zentral verortet werden.
Gleichzeitig übernimmt das neue Klinikum Singen wichtige regionale Funktionen in der Notfallversorgung, Onkologie, Geburtshilfe, Pädiatrie und Intensivmedizin.
Die Grundlage für den Neubau bildet ein Medizinkonzept, das konkrete Anforderungen an Kapazitäten, Raumgrößen und funktionale Zusammenhänge definiert und folgende Fachrichtungen vorsieht:
1. Innere Medizin
2. Allgemein- und Visceralchirurgie
3. Gefäßchirurgie
4. Unfallchirurgie
5. Urologie
6. Neurochirurgie
7. Gynäkologie und Geburtshilfe
8. Pädiatrie inklusive Neonatologie
9. Neurologie
Die Fachrichtung Herzchirurgie soll als Erweiterung bereits von Beginn an berücksichtigt werden.
Weitere planerische Zielvorstellungen sind im Rahmen der Planungsaufgabe definiert (siehe Ziff. 18.2 des Anschreibens).

Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für den Krankenhausneubau GLKN umfassen die unten genannten Planungsdisziplinen und Sonderberaterleistungen.
Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich im Wesentlichen an den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 der jeweiligen Fachplanungen, für die Sonderberaterleistungen sind Leistungsbilder vorhanden, die sich inhaltlich ebenfalls an den Ergebnissen eine Vorplanungsleistung der HOAI-Leistungsphase 2 ausrichten. Die Planungsleistungen sollen im Ergebnis einem vertieften Vorentwurf entsprechen.
Detaillierte Leistungsbilder werden in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die beteiligten Bieter als Angebotsgrundlage verteilt.
Folgende Planungsdisziplinen sind Bestandteil der Generalplanerleistungen:
1. Objektplanung
2. Freianlagenplanung
3. Verkehrsplanung inklusive Mobilitätskonzept
4. Infrastrukturplanung
5. Tragwerksplanung
6. Baugrubenschließung inklusive ggf. Verbau
7. Planung der Technischen Gebäudeausrüstung - HLSK und Elektro (Anlagengruppe 1-8 inklusive Medienschienen, med. Gase und Rohrpostanlage)
8. Planung der Technischen Gebäudeausrüstung - Küchentechnik und Prozesskälte
9. Brandschutzplanung
10. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik)
11. Energieberatung
12. Krankenhauslogistikkonzept
13. Sachverständiger Hubschrauberlandeplatz
14. Baustellenlogistikkonzept

Die für die vorgenannten Planungsdisziplinen Beteiligten sind in einem Generalplanerteam zu integrieren und in Form einer Gesamtprojektleitung im Auftragsfall zu koordinieren.

Im Rahmen der Planungsaufgabe sind eine gemeinsame Entwurfsidee und erste Konzepte für den Krankenhausneubau im Generalplanungsteam zu entwickeln (siehe Ziff. 18. des Anschreibens).

Der ausgeschriebene Generalplanungsvertrag enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zur Erweiterung um eine weitere Leistungsstufe.

Der Auftraggeber beabsichtigt, das Bauvorhaben im Wege eines Partnering-Modells zu realisieren, bei dem weitere Planungsleistungen nach den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 5 sowie Leistungen zur Bauausführung durch den "Partner", mithin aus einer Hand erbracht werden. Der ausgeschriebene Generalplanervertrag (liegt den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb im Entwurf bei) sieht daher im Sinne eines Stufenvertrags vor, dem Generalplaner in einer zweiten Stufe die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Partnering-Ausschreibung erforderlichen bzw. vom Auftraggeber gewünschten Leistungen zu übertragen. Diese weiteren Leistungen werden sich grob an den HOAI-Leistungsphasen 6 und 7 orientieren, sind aber (aufgrund der Besonderheiten des Partnering-Modells und der damit verbundenen Vergabe wesentlicher Leistungsteile an einen Partner) im Einzelnen noch abzustimmen. Vorläufiger Maßstab für den Umfang der zweiten Stufe ist daher eine gemeinsame Vergabe der vom Partner zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung bzw. einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und den Ergebnissen der hier ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen (bis HOAI-Leistungsphase 2).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 10
78224
Singen Hohentwiel
Deutschland
DE138

Der v.g. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers (Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH, Virchowstraße 10, 78224 Singen Hohentwiel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Sieber).

Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt 78224 Singen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Bewertet wird das Preisangebot des Bieters nach den geforderten Preisangaben. Für das Preisangebot ist der Vordruck 07 (Preisangebot) einzureichen. Es sind alle Tabellenblätter vollständig auszufüllen. Maßgeblich für die Wertung ist das ausgewiesene "Gesamthonorar Generalplaner (brutto)" als Angebotsvergleichspreis.
Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben und müssen alle für die Leistung anfallenden Kosten, Gebühren, Preise usw. beinhalten. Zusätzliche Positionen sind unzulässig.
Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximale Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: maximale Punktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Es sind zusätzliche Stundenverrechnungssätze anzubieten, die rechnerisch den Ansätzen der Angebotskalkulation entsprechen müssen. Diese werden im Zuschlagsfall Teil der Preisvereinbarung, sind jedoch nicht eigenständig wertungsrelevant.

Gewichtung
400,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität: Konzept / Lösung d. Planungsaufgabe

Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) aufgeteilt:
- UK 2.1) Konzept zur Projektorganisation (5%, max. 50 Punkte)
- UK 2.2) Lösung der Planungsaufgabe (55%, max. 550 Punkte)

Für jedes Unterkriterium sind verschiedene Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe festgelegt, die zur Wertung herangezogen werden. Diese sind in Ziff. 20.2.1 und Ziff. 20.2.2 des Anschreibens genannt.
Die Bewertung erfolgt sodann anhand des Notensystems in Ziff. 20.2.3 des Anschreibens. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte eines Bieters werden addiert.

Gewichtung
600,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Überprüfungsklausel / Option: Stufenvertrag mit HOAI-Leistungsphasen 6+7
Der ausgeschriebene Generalplanungsvertrag enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zur Erweiterung um eine weitere Leistungsstufe.

Art und Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Bauvorhaben im Wege eines Partnering-Modells zu realisieren, bei dem weitere Planungsleistungen nach den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 5 sowie Leistungen zur Bauausführung durch den "Partner", mithin aus einer Hand erbracht werden.
Der ausgeschriebene Generalplanervertrag (liegt den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb im Entwurf bei) sieht daher im Sinne eines Stufenvertrags vor, dem Generalplaner in einer zweiten Stufe die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Partnering-Ausschreibung erforderlichen bzw. vom Auftraggeber gewünschten Leistungen zu übertragen. Diese weiteren Leistungen werden sich grob an den HOAI-Leistungsphasen 6 und 7 orientieren, sind aber (aufgrund der Besonderheiten des Partnering-Modells und der damit verbundenen Vergabe wesentlicher Leistungsteile an einen Partner) im Einzelnen noch abzustimmen. Vorläufiger Maßstab für den Umfang der zweiten Stufe ist daher eine gemeinsame Vergabe der vom Partner zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung bzw. einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und den Ergebnissen der hier ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen (bis HOAI-Leistungsphase 2).
Die Vergütung der zweiten Stufe erfolgt auf Basis der zur Generalplanung angebotenen Stundensätze.

Voraussetzung:
Die Erweiterung des Generalplanervertrags um die weitere Leistungsstufe setzt eine fristgerechte und mangelfreie Ausführung der Generalplanungsleistungen (bis HOAI-Leistungsphase 2) voraus.
Die Leistungen der zweiten Stufe sind erst auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers unter Berücksichtigung der zeitlichen und personellen Kapazitäten des Generalplaners auszuführen, dem eine Verständigung der Parteien zur voraussichtlichen Ausführungszeit und Vergütung vorausgeht. Der Generalplaner hat keinen Anspruch auf den Abruf der zweiten Stufe und kann aus einem nicht erfolgten Abruf keine Ansprüche gegen den Auftraggeber ableiten. Die Erweiterung bedarf der Zustimmung des Generalplaners.

Zusätzliche Angaben

Ziff. 23 des Anschreibens (Ausführungsbedingungen):
Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt die Ausführung der Leistungen den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers bereitgestellten Muster voraus. Hierzu wird der Auftraggeber ggf. auf den Auftragnehmer zukommen.
Das Bauvorhaben nutzt u.a. Vermessungs- und Katasterdaten, Höhenanagaben, Lagepläne und Luftbildaufnahmen der Stadt Singen. Diese Daten dürfen nur für den Zweck des Vergabeverfahrens und des späteren Krankenhausneubaus verwendet werden. Der Auftraggeber sowie die Stadt Singen übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten, insbesondere hinsichtlich Fremdleitungen, deren exakte Lage u.U. nicht bekannt ist.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

In der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) wird die Eignung anhand der für das Verfahren festgelegten Kriterien auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge geprüft (siehe Ziff. 15 des Anschreibens). Der Teilnahmewettbewerb ist öffentlich und richtet sich an eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben.

In der zweiten Phase (Angebots- und Verhandlungsphase) kann ein Angebot nur einreichen, wer dazu aufgefordert wurde. Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann, wird die Zahl nach festgelegten Kriterien zur Bieterauswahl reduziert. Bei einer geringeren Anzahl werden alle aufgefordert (siehe Ziff. 16 des Anschreibens, die Mindestzahl in der Bekanntmachung von 3 ist technisch bedingt). Die Erstangebote bilden die Grundlage für möglicherweise später folgende Verhandlungen. Die Angebotsfrist für das Erstangebot wird mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes festgesetzt.

Nach Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt, die nicht bewertet werden und nur der Verifizierung der Angebote und der Aufklärung von Fragen des Auftraggebers dienen.

Im Zuge etwaiger Verhandlungen wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ggf. aktualisieren. In diesem Fall erhalten alle an der Verhandlungsrunde beteiligten Bieter einheitlich die Gelegenheit, aktualisierte Angebote einzureichen. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung der finalen Angebote und die Dauer fest, für die die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

Als Angebotsbestandteil sind vom Bieter auszuarbeitende Lösungsvorschläge für eine Planungsaufgaben einzureichen (siehe Ziff. 18 des Anschreibens). Dies betrifft ausschließlich Bewerber, die in der zweiten Phase des Verfahrens vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe ausgewählt und aufgefordert wurden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6058BB

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ziff. 21 des Anschreibens (Einzureichende Unterlagen):

Für den Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen - sämtlich elektronisch über das Vergabeportal - einzureichen.
Nr. Unterlage
Allgemein für jeden Teilnahmeantrag
1 Vordruck 01a Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 03a Persönliche Referenzen
4 Vordruck 03b Büro-Referenzen
5 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
6 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
7 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen)
8 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
9 CVs der für das Projekt vorgesehenen Hauptpersonen (1x Projektleiter, 1x Stellvertreter, je 1x pro Hauptansprechpartner der genannten Planungsdisziplinen), siehe Ziff. 15.3.2, Ziff. 15.3.3 des Anschreibens

Zusätzlich bei Bietergemeinschaften
1 Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 04 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (für jedes Mitglied)
3 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied)
4 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen)
(für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst)
Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
(für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher)
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher)
4 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
(für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher)

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Vergabeverordnung (VgV)
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

§ 57 Vergabeverordnung (VgV)
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.

§ 53 Vergabeverordnung (VgV)
(1) Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10.
(2) Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel zu verlangen, wenn auf die zur Einreichung erforderlichen elektronischen Mittel einer der in § 41 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe zutrifft oder wenn zugleich physische oder maßstabsgetreue Modelle einzureichen sind, die nicht elektronisch übermittelt werden können. In diesen Fällen erfolgt die Kommunikation auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg oder in Kombination von postalischem oder einem anderen geeigneten Weg und Verwendung elektronischer Mittel. Der öffentliche Auftraggeber gibt im Vergabevermerk die Gründe an, warum die Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel eingereicht werden können.
(3) Der öffentliche Auftraggeber prüft, ob zu übermittelnde Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen. Soweit es erforderlich ist, kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote zu versehen sind mit
1. einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur,
2. einer qualifizierten elektronischen Signatur,
3. einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder
4. einem qualifizierten elektronischen Siegel.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann festlegen, dass Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel einzureichen sind, wenn sie besonders schutzwürdige Daten enthalten, die bei Verwendung allgemein verfügbarer oder alternativer elektronischer Mittel nicht angemessen geschützt werden können, oder wenn die Sicherheit der elektronischen Mittel nicht gewährleistet werden kann. Der öffentliche Auftraggeber gibt im Vergabevermerk die Gründe an, warum er die Einreichung der Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel für erforderlich hält.
(5) Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen.
(6) Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote müssen unterschrieben sein. Bei Abgabe mittels Telefax genügt die Unterschrift auf der Telefaxvorlage.
(7) Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nebenangebote müssen als solche gekennzeichnet sein.
(8) Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.
(9) Bewerber- oder Bietergemeinschaften haben in der Interessensbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ziff. 22 des Anschreibens (Ausschlussgründe):
22.1 Zum Nachweis gemäß §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04 abzugeben. Zusätzlich ist die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a erforderlich. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen. Weitere Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
22.2 Zum Nachweis, dass kein Zuschlags- oder Vertragserfüllungsverbot gegen den Bewerber wegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, sind Eigenerklärungen gemäß Vordruck 04b erforderlich, die den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Unterauftragnehmer erfassen.
22.3 Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, kann der Vertragsschluss den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer voraussetzen. Dasselbe gilt für weitergehende datenschutzrechtliche Anforderungen. Maßgeblich ist die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers. Im Bedarfsfall stellt der Auftraggeber zu verwendende Muster bereit.

§ 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]

Aus technischen Gründen kann die Norm nicht vollständig wiedergegeben werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Ziff. 15.1.1 des Anschreibens (Erlaubte Berufsausübung):
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Der Nachweis kann z.B. als Eintragung auf Vordruck 01a (Teilnahmeantrag) oder Vordruck 03 (Eigenerklärung zur Eignung), alternativ als Scan oder Auszug einer Originalurkunde vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Ziff. 15.2.1 des Anschreibens (Umsatz):
Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für Neubau und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Netto EUR 5 Mio. Gesamtumsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Ziff. 15.2.2 des Anschreibens (Versicherungsschutz):
Bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen ist dies verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragszeit zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Für Bewerbergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen; eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied genügt nicht.
Mindestanforderungen:
Versicherungsschutz für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden zu jeweils folgende Mindestdeckungssummen:
3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Ziff. 15.3.1 des Anschreibens (Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften):
Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie (2.) zur Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Es sind nur fest angestellte Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert). § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Durchschnittlich 20 Personen (Vollzeitäquivalente; Mitarbeiter und Führungskräfte addiert) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Ziff. 15.3.2 des Anschreibens (Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung):
Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Referenzen aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten sieben Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für Neubau und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum und der geforderten Erläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Alle Anforderungen sind jeweils von Projektleiter und Stellvertreter zu erfüllen.
- Qualifikation 1: Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet
- Erfahrung 1: Fünf Jahre Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Erfahrung 2: Eine persönliche Referenz mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Referenzzeitraum müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (oder vergleichbar) erbracht worden sein

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ziff. 15.3.2 des Anschreibens (Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung):
Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Referenzen aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten sieben Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für Neubau und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum und der geforderten Erläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Alle Anforderungen sind jeweils von Projektleiter und Stellvertreter zu erfüllen.
- Qualifikation 1: Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet
- Erfahrung 1: Fünf Jahre Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Erfahrung 2: Eine persönliche Referenz mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Referenzzeitraum müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (oder vergleichbar) erbracht worden sein

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Ziff. 15.3.3 des Anschreibens (Qualifikation und Erfahrung des weiteren Kernteams):
Benennung des jeweils hauptverantwortlichen Mitarbeiters für die folgenden ausgewählten Planungsbereiche des Generalplaners, jeweils mit Kurz-Darstellung von Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten. Soweit eine Person mehrere Planungsbereiche verantwortet, sind separate Darstellungen in den betreffenden Planungsbereichen zulässig.
Planungsbereiche:
1. Objektplanung
2. TGA-Planung
3. Tragwerksplanung (inkl. Baugrube und Verbau)
4. Energieberatung
5. Krankenhauslogistik
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für Neubau und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Folgende Anforderungen sind von jedem hauptverantwortlichen Mitarbeiter zu erfüllen.
- Qualifikation: Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet
- Erfahrung: Fünf Jahre Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ziff. 15.3.3 des Anschreibens (Qualifikation und Erfahrung des weiteren Kernteams):
Benennung des jeweils hauptverantwortlichen Mitarbeiters für die folgenden ausgewählten Planungsbereiche des Generalplaners, jeweils mit Kurz-Darstellung von Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten. Soweit eine Person mehrere Planungsbereiche verantwortet, sind separate Darstellungen in den betreffenden Planungsbereichen zulässig.
Planungsbereiche:
1. Objektplanung
2. TGA-Planung
3. Tragwerksplanung (inkl. Baugrube und Verbau)
4. Energieberatung
5. Krankenhauslogistik
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für Neubau und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Folgende Anforderungen sind von jedem hauptverantwortlichen Mitarbeiter zu erfüllen.
- Qualifikation: Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet
- Erfahrung: Fünf Jahre Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ziff. 15.3.4 des Anschreibens ((Büro-) Referenzen):
Geeignete Referenzen des Unternehmens des Bewerbers (Büro- / Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags, die mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für Neubau und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Angaben gemeinsam berücksichtigt). Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum und den geforderten Erläuterungen anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderungen:
Gefordert sind die nachstehend beschriebenen Referenzen, aus deren Erläuterung jeweils hervorgeht, dass die jeweiligen Kriterien erfüllt sind:
(1) Zwei Referenzen zur Objektplanung:
- Projekt aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nutzfläche über 40.000 qm
- Das Unternehmen hat die HOAI-Leistungsphasen 1 - 2 (oder vergleichbar) im Leistungsbild Objektplanung innerhalb des Referenzzeitraums vollständig erbracht
(2) Zwei Referenzen zur TGA (Anlagengruppen 1-8):
- Projekt aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nutzfläche über 40.000 qm
- Das Unternehmen hat die HOAI-Leistungsphasen 1 - 2 (oder vergleichbar) im Leistungsbild TGA innerhalb des Referenzzeitraums vollständig erbracht
(3) Zwei Referenzen zur Tragwerksplanung:
- Projekt aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nutzfläche über 30.000 qm
- Das Unternehmen hat die HOAI-Leistungsphasen 1 - 2 (oder vergleichbar) im Leistungsbild Tragwerksplanung innerhalb des Referenzzeitraums vollständig erbracht

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
1.000,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Ziff. 23 des Anschreibens (Ausführungsbedingungen). Aus technischen Gründen kann hier keine vollständige Wiedergabe erfolgen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung