15. NACHFORDERUNG VON EIGNUNGSNACHWEISEN
Die Vergabestelle behält sich vor, nach sachgerechtem Ermessen fehlende Unterlagen, Erklärungen und Angaben binnen einer
Frist von drei (3) Werktagen nachzufordern.
Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag wird in der dann vorliegenden Fassung geprüft und die Eignung des Bewerbers bewertet.
Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.