Der Auftraggeber führt eine Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. SektVO, dem NTVergG und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 1 (VOL/A) durch. Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat den Bedarf in den gesamt 3 Stück Leistungsbeschreibungen / Leistungsverzeichnissen vom 11.08.2026 definiert.
Leistungsbeschreibung:Herstellung und Lieferung von gesamt 8 Stück Trafo Kompaktstationen laut beiliegenden gesamt 3 Stück Leistungsbeschreibungen / Leistungsverzeichnissen vom 11.08.2026.
Abnahmeeinteilung: Es ist beabsichtigt, ab Liefermöglichkeit in 2027 monatlich jeweils 2 Stationen abzunehmen. Die Gesamtabnahme aller Stationen sowie die Rechnungsstellung erfolgt jedoch bis spätestens 31.12.2027.
Lieferzeitvorgaben: Die Lieferungen haben ab dem 30.04.2027 zu erfolgen. Sofern ein Bieter die genannte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat er sein Angebot als Nebenangebot deklariert abzugeben.
Sämtliche Schaltanlagen laut Leistungsverzeichnis sind F-Gasfrei zu liefern.
Abnahme/Lieferung in den Netzgebieten der Stadtwerke Achim AG
Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium (Preis 100 %)
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorherstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist.
Sofern Mehrleistungen erforderlich sind und schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
Nachforderung von EignungsnachweisenDie Vergabestelle behält sich vor, nach sachgerechte Ermessen fehlende Unterlagen, Erklärungen und Angaben binnen einer Frist von drei (3) Werktagen nachzufordern. Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahme Antrag wird in der dann vorliegenden Form bewertet. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnehmerantrags ist ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
KostenerstattungFür die Erstellung und Zustellung des Teilnahmeantrages wird keine Entschädigung gewährt.
Verwendung Gesetzlicher VorschriftenDie Vergabestelle verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG) in der zum Zeitpunkt der Vergabe Bekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden.