Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Bewerberinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Sodann werden die Bewerber ausgewählt, die eingeladen werden, Angebote einzureichen.
Die Zahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die im Verhandlungsverfahren teilnehmen werden, wird auf maximal drei (3) pro Los begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung.
In den Losen [1 + 2] behält sich die Vergabestelle vor, eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Nach Abschluss der Verhandlungsphase fordert die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote nebst einzureichenden weiteren Unterlagen (u. a. Terminablaufplan) auf.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen in dem vergaberechtlich zulässigen Umfang Konkretisierungen und/oder Modifikationen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Diese werden den Bietern mitgeteilt, ehe eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt.