Hinweis zur Binnenmarktrelevanz:
Dieses Fachlos soll auf Grundlage von § 2 Abs. 9 SektVO im Rahmen eines nationalen Vergabeverfahrens vergeben werden. Aufgrund der Lage des Leistungsortes kann aber ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse potenzieller Bieter im Sinne einer Binnenmarktrelevanz nicht ausgeschlossen werden. Diese Bekanntmachung erfolgt daher zur Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Das Vergabeverfahren soll in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten können bis zum 07.11.2026 ihr Interesse bekunden; diese Unternehmen werden - sofern sie die Eignungsanforderungen erfüllen - in die Auswahl der am Verfahren zu beteiligenden Unternehmen einbezogen. Vergabeunterlagen und Fristen sind diskriminierungsfrei ausgestaltet.
Eignung:
Die Eignung der Unternehmen wird vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe geprüft. Sie ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB) oder durch Vorlage der Einheitlichen Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB Bund) nachzuweisen. Gleichwertige Nachweise, auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, werden anerkannt. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Unternehmen, die ihr Interesse bekunden, fügen die nachfolgend genannten Angaben und Nachweise ihrer Interessenbekundung bei.
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung und der Zuverlässigkeit sind die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister bzw. in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sowie Erklärungen vorzulegen, dass kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit infrage stellen, und die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt sind. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft zu erklären.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Gefordert ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 300.000 EUR netto im Erd- und Tiefbau. Ferner ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen oder zu erklären, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit Angabe von Auftraggeber, Leistungsumfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum vorzulegen. Vergleichbar sind Erdarbeiten einschließlich Einbau und Verdichtung von Trag- oder Frostschutzschichten mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 80.000 EUR netto. Für die Entsorgung bzw. Verwertung des Aushubmaterials ist zu erklären, dass die abfallrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch durch Einbindung eines geeigneten Partners. Der Einsatz von Nachunternehmern und die Eignungsleihe sind zulässig; in diesem Fall sind die Eignungsnachweise auch für diese Unternehmen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die erforderlichen Eignungsnachweise sind zusammen mit der Interessensbekundung zwingend bis zum Ablauf der benannten Frist (07.11.2026) per E-Mail an info@wg-hildburghausen.de zu übermitteln.
Fördermittel:
Das Vorhaben wird von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms EFRE Thüringen 2021-2027 kofinanziert.