Der Auftrag umfasst die Durchführung des Smart-Meter-Rollouts gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und der einschlägigen Verordnungen.Ziel des Projekts ist der flächendeckende Austausch bestehender Zähler durch intelligente Messsysteme (iMSys) bzw. moderne Messeinrichtungen (mME) im Netzgebiet des Auftraggebers.Diese technische Leistungsbeschreibung dient ausschließlich der Information im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nach § 13 SektVO.Sie beschreibt Art und Umfang der voraussichtlich zu erbringenden Leistungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.Die Leistung umfasst etwa 24.600 mME-Einbauten und etwa 7.400 iMSys-Einbauten und wird im Netzgebiet der E-Werk Netze GmbH & Co. KG erbracht. Die konkrete regionale Zuordnung erfolgt im Rahmen der Angebotsphase. Wir behalten uns vor, die Mengen auf mehrere Teillose aufzuteilen. Sofern eine Aufteilung in Lose erfolgt, werden zusammenhängende geografische Gebiete jeweils einem Los zugeordnet.
(1) Kundenkontakt und Terminmanagement(2) Zählerwechsel und Montageleistungen(3) Einbau und Inbetriebnahme von Smart-Meter-Gateways (SMGW)(4) Einbau und Inbetriebnahme von Modernen Messeinrichtungen (MME)(5) Dokumentation und Datenübermittlung(6) Zusatz- und Serviceleistungen
Der Vertrag kann einmalig um 1 Jahr verlängert werden
Der Erfüllungsort liegt, abweichend vom allgemeinen Standarderfüllungsort, in mehreren regionalen Bereichen des Netzgebiets der E-Werk Netze GmbH & Co. KG.Sofern eine Losbildung erfolgt, werden jeweils geografisch zusammenhängende Gebiete einem Los zugeordnet.Eine Übersicht der Gebietsstruktur ist der Karte in der Technischen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren wird als Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §13 SektVO geführt.In der Phase 1 können interessierte Unternehmen Ihre Teilnahme beantragen. In einer 2. Phase werden dann ausgewählte Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es wird auf die Rügeobliegenheit und die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß nicht rechtzeitig nach § 160 Abs. 3 GWB geltend gemacht hat.
Einzelne Dokumente können begründet nachgereicht werden
Siehe Vergabeunterlagen