Die Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG hat beschlossen, das bestehende Fernwärmenetz zu erweitern.Die Baumaßnahme umfasst fünf Lose, die größtenteils in weitere Abschnitte unterteilt sind. Gegenstand sind die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten
Gegenstand sind die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Leistung wurde in fünf Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für ein, mehrere oder alle Lose.Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über alle Lose an einen einzigen Bieter zu vergeben (= Loskombination), wenn diese Gesamtvergabe wirtschaftlicher ist als eine Vergabe nach Einzellosen. Die Bieter haben hierfür die Möglichkeit, ein separates Angebot für die Loskombination (= Preis für alle Lose bei Beauftragung aller Lose) abzugeben. Hierfür ist im Formblatt 213.H Angebotsschreiben auf Seite 2, Ziffer 2 unter Los 6 ein Gesamtpreis für die Loskombination anzugeben.
Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge-meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen (Mindestreferenzen) über früher ausgeführte Bauaufträge zur Errichtung eines Fernwärmenetzes innerhalb der letzten drei Jahre, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprech-partner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist der referenzierten Leistungen, c) Beschreibung der Leistung, und d) Leistungserbringer der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenzen müssen jeweils a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindes-tens auf den geforderten Erbringungszeitraum der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen sein, c) mindestens die Leistung beschreiben und d) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Un-terauftragnehmer, Eignungsverleihender bezogen sein.
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragenfür die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragenbei der Industrie- und Handelskammer eingetragenzu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Vgl. Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchesicherheit
vgl. Vergabeunterlagen