Die Gemeinde Kienberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, dermit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", § 5 in der Fassung vom 13.11.2020 durch.
Im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens hat die Gebietskörperschaft unter Beachtung des Grundsatzes der Anbieter- und Technologieneutralität interessierte Unternehmen aufgefordert, unter Bezifferung einer konkreten Wirtschaftlichkeitslücke ein Angebot über den angestrebten Ausbau eines P2P-fähigen Netzes abzugeben, das den Endkunden zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellt (vgl. Nr. 1.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0, im Folgenden: "gigabitfähiges Netz").
Preis
Endkundenpreise
Service
Alternative Verlegemethoden
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektivenKriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eig-nungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu verge-benden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Dieses Vergabeverfahren wird nach der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt. Hieraus ergeben sich auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" ergänzt werden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichenund unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehrenenthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutsch-land hat einen Empfangsbevollmächtigten in der BundesrepublikDeutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnungdes Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver-letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfüg-baren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegen-über dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sons-tigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan-trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan-gen sind.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.