Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. Gleiches gilt für die Kofinanzierung nach der Richtlinie des Freistaates Bayern durch das Land Bayern.
Um die Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort auch in Zukunft sicher zu stellen, beabsichtigt die Gemeinde Bernried (nachfolgend "der Auftraggeber") die Breitbandversorgung in der Gemeinde weiterzu verbessern und so zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung zu gelangen. Um diese Zielsetzung zu erreichen hat der Auftraggeber bereits die folgenden Verfahrensschritte im Rahmen des Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0 (2025) durchlaufen:- Branchendialog- Markterkundungsverfahren- Einreichung FörderantragDer Auftraggeber hat am 11.11.2025 den Bescheid über eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus derTelekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 13.01.2025 (Änderungsfassung) erhalten.Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus im Projektgebiet des Auftraggebers zur Errichtung zukunftsfähiger und konvergenterGigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Die Gigabitnetze sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungenberücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichenund unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehrenenthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutsch-land hat einen Empfangsbevollmächtigten in der BundesrepublikDeutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnungdes Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver-letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfüg-baren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegen-über dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sons-tigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
vgl. gesetzliche Bestimmungen und Angaben in den Vergabeunterlagen
1. Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist
2. Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
3. Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
5. Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitbandausbau gegliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro und d) die Anzahl der ausgebauten Adressen. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber a) den Namen des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro und d) die Anzahl der ausgebauten Adressen benannt hat. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird - soweit kein Ausschlusserfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 5 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet undmit einem Punktesystem bewertet.Es dürfen insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernwenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.