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Verfahrensangaben

TüBus GmbH - Vergabe Stell- und Ladeplatzmanagementsystem (SLM)

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

TüBus GmbH
DE327503689
Eisenhutstraße 6
72072
Tübingen
Deutschland
DE142
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com
+49 91191931976

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 926-8730
+49 721 9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48100000-9
60112000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung eines Stell- und Ladeplatz-Managementsystems (SLM) sowie von begleitenden Werkleistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und von Schulungen für den Auftraggeber.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die TüBus GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Tübingen GmbH und verantwortlich für den städtischen Busverkehr in Tübingen auf insgesamt 39 Linien mit ca. 80 Bussen.
Die Verkehrsleistung wird im Wesentlichen durch drei Verkehrsunternehmen durchgeführt. Das eigene Tochterunternehmen (Stadtwerke Verkehrsbetrieb GmbH [SWTVB]) erbringt ca. 50% der Fahrleistung und 2 weitere Verkehrsunternehmen jeweils 25%. Die Aufteilung der Fahrzeugflotte spiegelt diese Aufteilung wider, wobei der SWTVB einen höheren E-Bus-Anteil hat.

27 Elektrobusse verschiedener Größen und Hersteller sind bereits im Einsatz, wobei der Schwerpunkt auf der laufenden Beschaffung von Mercedes-eCitaro-Gelenkbussen liegt. Hier folgen weitere 11 im Jahr 2026 und 9 in 2027, so dass dann in Summe 47 Elektrobusse eingesetzt werden, was dann einen Elektrobus-Anteil von 59 % ergeben wird.

Bei der Erarbeitung des Betriebskonzeptes hat sich Tübingen nach einer eingehenden Kosten-Nutzen-Betrachtung bei den neuen Gelenkbussen für Zwischenlader mit Dachstromabnehmer (Pantograph Up) entschieden.

Neben der Ladeinfrastruktur in den insgesamt 4 Betriebshöfen und Abstellanlagen werden daher auch Lademöglichkeiten an mehreren Endstellen geschaffen.

Ein Lademanagementsystem (LMS) der Firma VECTOR ist bereits vorhanden. Es steuert die Ladeinfrastruktur, die Lastverteilung und das Laden an den einzelnen Ladepunkten (bisher in 1 Betriebshof) und garantiert die Einhaltung des maximal erlaubten Strombezugs (keine thermische Überlastung, kein Überschreiten der vertraglichen max. Peak-Leistung bzw. Lastspitzenkappung).
Das Optimieren der Ladeaufträge (Laden möglichst zu Zeiten mit geringem Strompreis, und wo möglich batterieschonendes "sanftes" Laden) sowie das optimale Überlappen oder Staffeln der Ladeaufträge kann das LMS aber erst, wenn es mit einem Stellplatz- und Lademanagement-System (SLM) verbunden ist und von diesem Vorsystem die notwendigen Informationen (Lade-Requests) erhält, denn erst dann erfährt es,
- wann welche Ladeaufträge an welchem Ladepunkt anstehen werden,
- welcher Bus sich, wann an welchem Ladepunkt anschließen wird,
- wann und wie dieser Bus wieder eingesetzt wird und
- mit welchem Ladezustand (SOC) er abdocken muss, um seinen folgenden Umlauf von der Reichweite her durchzuhalten.
Im SLM wird also festgelegt, welches Fahrzeug auf welchen Umlauf von welchem Stellplatz ausfährt, und damit auch, auf welchem Stellplatz es bei der Ankunft abgestellt (und geladen) werden muss.
Das SLM erhält tagesscharf die Soll-Fahrpläne und -Umläufe (in Tübingen aus der Planungs-software DIVA) und erstellt daraus die Einfahr-, Abstell- und Ausfahrpläne für die jeweiligen Betriebshof- bzw. Abstellstandorte. Bei per Echtzeitinformation eingehenden Situations-Änderungen wird die Einsatzplanung angepasst.
Ein solches SLM ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Detail-Anforderungen werden im sog. Angebotsraster (LV) spezifiziert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
120
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE142

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachliche Bewertung

Vgl. Ziffer 14.1 des Anschreibens/Bewerbungsbedingungen

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Vgl. Ziffer 14.2 des Anschreibens/Bewerbungsbedingungen

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projekt- und Lieferzeitplan

Vgl. Ziffer 14.3 des Anschreibens/Bewerbungsbedingungen

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

2) Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
Teilnahmeanträge einzureichen.

3) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

4) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist im entsprechenden Unterschriftsfeld des vervielfältigten Formulars zu vermerken.

5) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4 des Formulars) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist im entsprechenden Feld des
vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber dafür eine Frist setzen.
Sollte der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Unterauftragnehmer nicht im Rahmen der Eignungsleihe einsetzen (vgl. Abschnitt I Ziffer 5), ist es ausreichend, die Leistungen, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, unter Abschnitt II Ziffer 2 zu benennen. Der oder die Unterauftragnehmer ist/sind in diesem Fall grundsätzlich mit dem Erstangebot zu benennen und es ist nachzuweisen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden, indem er/sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Die vorstehend geforderten Erklärungen für die Unterauftragnehmer sind in diesem Fall mit dem Erstangebot einzureichen.

6) Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bewerber benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist auf der entsprechenden Seite des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Der Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen. Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber dafür eine Frist setzen.

7) Der Auftraggeber schließt einen Bewerber, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bewerber nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5GMKCN

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen:
1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

1.1 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

1.2 Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich Lieferung und Wartung von Software für Stell- und Ladeplatzmanagement für die letzten drei Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

2. Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
75,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

3. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die Leistungen im Bereich Lieferung und Wartung von deutschsprachiger on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse), die in mehreren Betriebshöfen oder Abstellan
lagen abgestellt werden untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen (Name, Anschrift, Projektname, ggf. Ansprechpartner); b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.5.2023 bis 11.5.2026 c) Art der Leistungen d) Umfang der Leistung e) Schnittstellenbetrieb und f) Leistungserbringer (Bewerber, Bewerbergemeinschaft, andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe). Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens Name und Anschrift und Projektname nachgewiesen wird; unter b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.5.2023 bis 11.5.2024, mindestens 12.5.2024 bis 11.5.2025 oder 12.5.2025 bis 11.5.2026 nachgewiesen wird; unter c)
Art der Leistungen, die nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden: aa) Lieferung von on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse bb) Wartung von on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement
für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse; unter d) Umfang der Leistung, der nachfolgende Umfang nachgewiesen wird: mindestens zwei Betriebshöfe oder Abstellanlagen der Busse; unter e) Schnittstellenbetrieb, der Betrieb der Schnittstelle VDV 452 E nachgewiesen wird, und unter f) Leistungserbringer, mindestens Bewerber oder Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe nachgewiesen wird; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenz 2 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens Name und Anschrift und Projektname nachgewiesen wird; unter b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.5.2023 bis 11.5.2024, mindestens 12.5.2024 bis 11.5.2025 oder 12.5.2025 bis 11.5.2026 nachgewiesen wird; unter c)
Art der Leistungen, die nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden: aa) Lieferung von on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse bb) Wartung von on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement
für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse; unter d) Umfang der Leistung, der nachfolgende Umfang nachgewiesen wird: mindestens zwei Betriebshöfe oder Abstellanlagen der Busse; unter e) Schnittstellenbetrieb, der Betrieb der Schnittstelle VDV 461 nachgewiesen wird, und unter f) Leistungserbringer, mindestens Bewerber oder Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
nachgewiesen wird; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenz 3 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens Name und Anschrift und Projektname nachgewiesen wird; unter b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.5.2023 bis 11.5.2024, mindestens 12.5.2024 bis 11.5.2025 oder 12.5.2025 bis 11.5.2026 nachgewiesen wird; unter c)
Art der Leistungen, die nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden: aa) Lieferung von on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse bb) Wartung von on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement
für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (davon mindestens 20 Elektrobusse; unter d) Umfang der Leistung, der nachfolgende Umfang nachgewiesen wird: mindestens zwei Betriebshöfe oder Abstellanlagen der Busse; unter
e) Schnittstellenbetrieb, der Betrieb der Schnittstelle VDV 463 nachgewiesen wird, und unter f) Leistungserbringer, mindestens Bewerber oder Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
nachgewiesen wird; andernfalls erfolgt der Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

4. Eigenerklärung zu weiteren geeigneten Referenzen über die Leistungen im Bereich Lieferung und Wartung von deutschsprachiger on premise-Software für Stell- und Ladeplatzmanagement für eine Busflotte bestehend aus mindestens 60 Bussen (da
von mindestens 20 Elektrobusse), die in mehreren Betriebshöfen oder Abstellanlagen abgestellt werden untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen (Name, Anschrift, Projektname, ggf. Ansprechpartner); b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.5.2023 bis 11.5.2026 c) Art der Leistungen
d) Umfang der Leistung e) Schnittstellenbetrieb und f) Leistungserbringer (Bewerber, Bewerbergemeinschaft, andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
450,00

Finanzierung

--

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: vgl. Vergabeunterlagen, dort insb. Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung