Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Verkehrsleistungen im Bedarfsverkehr (Anruf-Linientaxi oder Rufbus) durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen und setzt hierfür die in Anlage 2 näher bezeichneten Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit Fahrer für den Einsatz im Linienbedarfsverkehr der VGP ein.
Der Fahrzeugeinsatz im Fahrgastbetrieb durch den Auftragnehmer auf den vertragsgegenständlichen Linien im linienbezogenen Bedarfsverkehr mit Ein- und Ausstieg ausschließlich an den im Fahrplan definierten Haltestellen erfolgt ausschließlich auf telefonische Anmel-dung des Fahrgastes bei der VGP, wobei insgesamt bis zu drei Fahrtenwünsche von der VGP gepoolt werden können (dabei gilt: ein Fahrtenwunsch = ein Fahrgast).
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft und endet automatisch mit Ablauf des 31.07.2027. Die Laufzeit des Vertrags kann in jedem Los optional bis zum 31.07.2028 verlängert werden, wobei die Optionsausübung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlichdurch die VGP spätestens bis zum 31.01.2027 bekanntzugeben ist; sie erfolgt, um ggf. auftretende Verzögerungen bei der geplanten Umstellung auf ein Linienbedarfsverkehrssystem mit virtuellen Haltestellen abzufedern und damit die Kontinuität der Verkehrsbedienung im Sinne der Fahrgäste zu gewährleisten. Sonstige Änderungen an Vertrag samt Leistungsbeschreibung sind mit der Optionsausübung nicht verbunden.
Preis
Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auf-tragsbekanntmachung genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genanntenMindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antragist u.a. dann unzulässig, soweit:(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoss gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat,(2.) Verstösse gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3.) Verstösse gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
vgl. Angaben in den Unterlagen
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro fürSach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl des Fahrpersonals in den letzten drei Jahren. Es ist eine durchschnittliche Anzahl der Fahrpersonale von 2 nachzuweisen; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung zu mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) re-ferenzierten Leistungen vom 11.5.2023 bis 10.5.2026, c) Art der Leistungen, und d) Leistungserbringer der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen.Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen der Erbringungs-zeiträume vom 11.5.2023 bis 10.5.2026 bezogen sein, c) mindestens die nachfolgende Leistung nachweisen: Personenbeförderung im Rahmen eines On-Demand-Verkehrs (Flächenverkehr) und d) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein.