Derzeit sind bereits 553 Unterrichts- und Fachräume an den Schulen der Stadt Esslingen am Neckar mit Medientechnik ausgestattet. Im Bestand vorhanden sind insbesondere standardisierte Präsentations- und Steuerungskomponenten wie Beamer, Leinwände, Lautsprecher, Dokumentenkameras, Displays sowie Übertragungs- und Streamingtechnik.Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme, Ergänzung und Fortführung dieser bestehenden Ausstattung einschließlich der dazugehörigen Serviceleistungen durch den Auftragnehmer. Ziel ist es, den bestehenden Standard im Wesentlichen beizubehalten, die Kompatibilität der vorhandenen Komponenten zu sichern und not-wendige Ergänzungen sowie Ersatzbeschaffungen wirtschaftlich in einer einheitlichen Vertragsstruktur fortzuführen.Da sich der konkrete zukünftige Bedarf insbesondere durch Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen, Umbaumaßnahmen sowie mögliche Neubauten oder zusätzliche Räume ergeben kann, erfolgt die Beauftragung bedarfsorientiert über Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung.
Vgl. kurze Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Preis
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über (2.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (2.2) den Umsatz im Geschäftsfeld Medientechnik in den letzten drei Geschäftsjahren.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früherausgeführte Service- und Lieferaufträge im Bereich Medientechnik fürSchulen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum d) referenzierte Leistung (mindestens Lieferung von Medientechnik für Schulen, welche mindestens interaktive Boards oder drahtlose All-in-One Präsentations- und Kollaborationssysteme oder mobile Medientechnik umfasst und mindestens Managed Service der Medientechnik während der gesamten Vertragslaufzeit) und e) Anzahl der Klassenzimmer (Managed Service der Medientechnik fürmindestens 500 Klassenzimmer und Lieferung von Medientechnik fürmindestens 25 Klassenzimmer). Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum d) referenzierte Leistung (mindestens Lieferung von Medientechnik für Schulen, welche mindestens interaktive Boards oder drahtlose All-in-One Präsentations- und Kollaborationssysteme oder mobile Medientechnik umfasst und mindestens Managed Service der Medientechnik während der gesamten Vertragslaufzeit) und e) Anzahl der Klassenzimmer (Managed Service der Medientechnik für mindestens 500 Klassenzimmer und Lieferung von Medientechnik für mindestens 25 Klassenzimmer) nachgewiesen hat.
Vgl. Vergabeunterlagen