Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Die Gemeinde Gebsattel (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, einoffenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß der oben angegebenen Richtlinie und Rahmenregelung durch.Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
vgl. Angaben in den Unterlagen sowie gesetzliche Bestimmungen
Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens.
Vorlage einer aktuellen Unternehmensauskunft einer anerkannten Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Schufa oder vergleichbare Auskunft).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitband-ausbau über den Ausbau und den Betrieb einer aktiven Telekommunikationsinfrastruktur im Bereich Glasfaser gegliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro, d) den Leistungserbringer, e) die Anzahlder ausgebauten Adressen und f) Angaben zur Förderung.Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber a) den Namen des Auftraggebers, b) den Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) den Wert in Euro, d) den Leistungserbringer, e) die Anzahl der ausgebauten Adressen und f) ggf. das Förderprogramm benannt hat.Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Mindestreferenz 1 muss dabei im geförderten Bereich stattgefunden haben.Die Referenzen 2 bis 5 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet undmit einem Punktesystem bewertet. Die Mindestanforderungen an die weiteren Referenz entsprechen denen der Mindestreferenzen.Es dürfen insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.