Los 1: Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge über die Objektplanung für Freianlagen im Rahmen eines Umbaus und einer Sanierung, jeweils bezogen auf die letzten zehn Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungserbringer, d) Nutzungsart des Projekts, e) Ge-samtkosten (Kostengruppe 500 nach DIN 276), f) erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI (mindestens drei), g) Förderung der angegebenen Maßnahme und h) Art des Auftraggebers. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Hierfür muss sie a) den Namen des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner benennen, b) einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten zehn Jahre aufweisen, c) den/die Leistungserbringer benennen, d) die Nutzungsart des Projekts benennen, e) die Gesamtkosten (Kostengruppe 500 nach DIN 276) benennen, f) mindestens drei erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI benennen, g) mindestens eine Förderung der angegebenen Maßnahme benennen und h) die Art des Auf-traggebers benennen. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Los 2: Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausge-führte Planungsaufträge über die planerische Begleitung einer Altlastensanierung und des Abrisses eines Bestandsgebäudes, jeweils bezogen auf die letzten zehn Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer, e) Nutzungsart des Projekts, f) Gesamtkosten (Sanierung + Abriss), g) erbrachte Leistungen (mindestens vier), h) Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme und i) Art des Auftraggebers. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-schluss. Hierfür muss sie a) den Namen des Auftraggebers und ggf. Ansprech-partner benennen, b) einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten zehn Jahre aufweisen, c) die Art der Maßnahme des referenzierten Projekts benennen, d) den/die Leistungserbringer benennen, e) die Nutzungsart des Projekts benennen, f) die Gesamtkosten (Sanierung + Abriss) benennen, g) mindestens vier er-brachte Leistungen benennen, h) mindestens eine Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme benennen und i) die Art des Auftraggebers benennen. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit ei-nem Punktesystem bewertet. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.