Die Grundstücke Fl.Nrn. 155/4 und 155/9 (Gesamtfläche ca. 7.070 m²), Gemarkung Altenstadt a. d. Waldnaab, waren Teil des ehem. Betriebsgeländes der Bleiglasfabrik Beyer.Auf Fl.Nr. 155/4 befindet sich ein ehem. Verwaltungsgebäude, welches erhalten werden soll und einer Nutzung als "Kreativhaus" mit Park- und Ruhezonen zugeführt werden soll. Ein ehem. Wohnhaus ist bereits rückgebaut. Auf dieser Fl.Nr. befindet sich zudem ein geschütztes Biotop, welches zu erhalten und zu schützen ist.Auf Fl.Nr. 155/9 befinden sich eine Lagerhalle sowie die ehem. Kantine mit Verbindungsgang. Auf diesem Grundstück sind Spiel- und Abenteuerflächen mit entsprechendem Wegesystem vorgesehen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Altlastensanierung sowie den Abriss eines Bestandsgebäudes
Vergütung
Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1 Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe"(kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen. 2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahms- weise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. vgl. Ziffer I. 5 zur Eignungsleihe vgl. Ziffer I. 6 zur Selbstreinigung
Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindest-anforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Geologie oder vergleichbar in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Planungsaufträge über die planerische Begleitung einer Altlastensanierung und des Abrisses eines Bestandsgebäudes, jeweils bezogen auf die letzten zehn Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer, e) Nutzungsart des Projekts, f) Gesamtkosten (Sanierung + Abriss), g) erbrachte Leistungen (mindestens vier), h) Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme und i) Art des Auftraggebers. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-schluss. Hierfür muss sie a) den Namen des Auftraggebers und ggf. Ansprech-partner benennen, b) einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten zehn Jahre aufweisen, c) die Art der Maßnahme des referenzierten Projekts benennen, d) den/die Leistungserbringer benennen, e) die Nutzungsart des Projekts benennen, f) die Gesamtkosten (Sanierung + Abriss) benennen, g) mindestens vier er-brachte Leistungen benennen, h) mindestens eine Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme benennen und i) die Art des Auftraggebers benennen. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit ei-nem Punktesystem bewertet. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: vgl. Vergabeunterlagen, dort insb. Vertragsunterlagen.