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Monolithisches eAkte-System
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes
10000000-00116220000001-69
Virchowstraße 7
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com
+49 681501-2849

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
DE245930498
90491
Nürnberg
Deutschland
DE254
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 681 501-4994
+49 681 501-3506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der flächendeckende Einsatz eines eAkte-Systems ist die Hauptvoraussetzung für die Binnendigitalisierung der saarländischen Landesverwaltung und Grundlage für eine medienbruchfreie elektronische Umsetzung des OZG. Aktuell ist die Software DOMEA(R) der Firma OpenText das führende eAkte-System der saarländischen Landesverwaltung, mit welchem auch die Vorschriften des E-Government-Gesetz des Saarlandes (EGovG SL) die elektronische Aktenführung betreffend zum 1.1.2025 umgesetzt wurden. Vor dem Hintergrund der inzwischen nicht mehr zeitgemäßen Benutzeroberfläche und des sich abzeichnenden auslaufenden Supports für DOMEA(R) soll am Markt ein entsprechendes Nachfolgeprodukt beschafft werden. Das damit verbundene Einführungsprojekt orientiert sich an der 2025 finalisierten eAkte-Strategie des Saarlandes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1) Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die folgenden Lieferungen und Leistungen: Projektmanagement, Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Überlassung von Standardsoftware auf Dauer, Schulung, Dokumentation, Systemservices (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, Support), Sonstige Leistungen.
2) Zum Bezug von Leistungen nach dem Projektvertrag sind grundsätzlich der Landtag und alle Ministerien des Saarlandes, sowie jeweils deren nachgeordnete Behörden, saarländische Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe berechtigt. Darüber hinaus erstreckt sich die Bezugsberechtigung außerdem auf den Rechnungshof des Saarlandes und auf das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (UDZ).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG fünf einseitig ausübbare Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Zur Ausübung dieser Optionen ist keine gesonderte Erklärung gegenüber dem AN erforderlich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit beim AN eine schriftliche Kündigung zugeht. Der AG kann vorab mehrere Optionen gleichzeitig ausüben. In jedem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ende der fünften Optionslaufzeit, folglich nach einer Gesamtlaufzeit von zehn Jahren seit der Endabnahme des Projektvorgehens, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Hauptort der Erfüllung in Saarbrücken.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Vgl. Ergänzungspositionen im Dokument "Preisblatt".

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1) Hiermit wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen mittels des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) aufgefordert.
2) Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Dokument "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen" - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen des Formulars ergänzt werden.
3) Die Leistungen werden in einem mehrstufigen Verhandlungsverfahren vergeben. Vgl. dazu unter Ziffer 13 und 14 des Dokumentes "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen".

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Mehrjährige Rolloutphase in der saarländischen Landesverwaltung (Ministerien und nachgeordnete Behörden), dem Unabhängigen Datenschutzzentrum, dem Rechnungshof des Saarlandes sowie
dem Landtag des Saarlandes erforderlich.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5G5PD9

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Formulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
2) Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
3) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
4) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
5) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4 des Formulars) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber dafür eine Frist setzen.
6) Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bewerber benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars).
Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Der Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (d.h. Qualitätsmanagementsystem gemäß Abschnitt V Ziffer 2.1 des Formulars und Informationssicherheits-Managementsystem gemäß Abschnitt V Ziffer 2.2 des Formulars) oder die einschlägige berufliche Erfahrung (d.h. Referenzen gemäß Abschnitt V Ziffer 3 des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen.
Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber dafür eine Frist setzen.
7) Der Auftraggeber schließt einen Bewerber, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bewerber nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen:
1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(1.1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre. Vgl. Abschnitt V Ziffer 1.1 des Formulars.
(Hinweis: Erklärt das Unternehmen die vorstehende Eigenerklärung nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

(1.2) Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich von monolithischen eAkte-Systemen mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 5.000.000 EUR für die letzten drei Geschäftsjahre. Vgl. Abschnitt V Ziffer 1.2 des Formulars.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
40

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

(2.1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen. Vgl. Abschnitt V Ziffer 2.1 des Formulars.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
0

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

(2.2) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Informationssicherheits-Managementsystems nach DIN ENISO/IEC 27001 mit gültigem Zertifikat im Unternehmen. Vgl. Abschnitt V Ziffer 2.2 des Formulars.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
0

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(3) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (drei Mindestreferenzen) über die Einführung eines monolithischen eAkte-Systems, untergliedert nach a) Öffentlicher Auftraggeber der referenzierten Leistungen; b) Art des referenzierten öffentlichen Auftraggebers; c) Anzahl der Benutzer des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; d) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen; e) Art der referenzierten Leistungen; f) Funktionsumfang des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; g) Netto-Rechnungswert des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; und h) Leistungserbringer.
Die drei Mindestreferenzen (Mindestreferenz 1, Mindestreferenz 2 und Mindestreferenz 3) sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind und jeweils mindestens 240 Punkte erzielt werden, d.h. unter
a) Öffentlicher Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens der Name, Anschrift und Projektname nachgewiesen werden;
b) Art des referenzierten öffentlichen Auftraggebers, mindestens ein Bundesland oder sonstige bundesstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen; Staat oder sonstige zentralstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen; Städte, Gemeinden, Regional- oder Kommunalbehörde oder Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Eben oder Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation nachgewiesen werden;
c) Anzahl der Benutzer des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens kleiner gleich 1.999 nachgewiesen werden;
d) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, mindestens 2021, 2022, 2023, 2024 und/oder 2025 nachgewiesen werden;
e) Art der referenzierten Leistungen, mindestens fünf der nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden: Aufsetzen der Betriebsumgebung und Installation des monolithischen eAkte-Systems, Durchführung einer Migration von Altdaten in das monolithische eAkte-System, Konfiguration der Anwendung entsprechend den Bedürfnissen des Referenzgebers, Durchführung von Last- und Performancetests betreffend das monolithische eAkte-System, Pflege und Support des monolithischen eAkte-Systems, Beratung bei der Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen betreffend des monolithischen eAkte-System, Einrichtung/Programmierung von Schnittstellen zu anderen IT-Fachverfahren; Unterstützung des Referenzgebers zu IT-Sicherheit und Datenschutz betreffend das monolithische eAkte-System, Unterstützung des Referenzgebers beim Rollout, Bereitstellung/Erstellung von Dokumentationen betreffend das monolithische eAkte-System, Durchführung von Schulungen einschließlich Bereitstellung von Schulungsunterlagen;
f) Funktionsumfang des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens fünf der nachfolgenden Funktionen nachgewiesen werden: Aktenführung, integriertes Scannen, Vorgangsbearbeitung, Zusammenarbeit/Kollaboration, Personalakte, Rechnungsbearbeitung, MS-Office-Integration, mandantenübergreifende Kommunikation, Langzeitspeicherung, Client für mobiles Arbeiten;
g) Netto-Rechnungswert des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens kleiner gleich 999.999 Euro nachgewiesen werden; und
h) Leistungserbringer, mindestens Bewerber, Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die Mindestreferenz 1, Mindestreferenz 2 und Mindestreferenz 3 werden jeweils - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 4 bis 7 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es dürfen insgesamt höchstens sieben Referenzen benannt werden. Vgl. Abschnitt V Ziffer 3 des Formulars.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
720

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

(4.1) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Gesamt-Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Vgl. Abschnitt V Ziffer 4.1 des Formulars.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
25

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

(4.2) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich monolithischer eAkte-Systeme (hierunter sind Beschäftigte zu verstehen, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit der Betreuung von Kunden, die das monolithische eAkte-System einsetzen, betraut sind, oder mit der Anpassung/Weiterentwicklung des entsprechenden Produktes oder mit anderen betrieblichen Aufgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem monolithischen eAkte-System stehen, befasst sind, mit Ausnahme reiner Assistenztätigkeiten) von mindestens 25 Beschäftigten. Vgl. Abschnitt V Ziffer 4.2 des Formulars.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
25

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere Ziffer 3.2 u. 3.7 des Dokumentes "Vertragsunterlagen".

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung