Die Technische Universität Ilmenau beabsichtigt im Rahmen dieser Ausschreibung (Los 1) die Beschaffung von Rechenknoten, die in vorhandene High-Performance-Computing (HPC) Cluster an denHS-ITZ-Standorten TU-Ilmenau ("MaPaCC") und FSU Jena ("Draco") integriert werden. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an den Thüringer Hochschulen für Anwendungen im Bereich "Wissenschaftliches Rechnen", insbesondere "Künstliche Intelligenz (KI)", durch moderne CPU Rechenknoten mit und ohne"Graphics-Processing-Units" (GPUs) zu decken. Für die Integration der Rechenknoten in die vorhandenen HPC-Cluster sind zusätzliche Netzwerkkomponenten notwendig. Diese sind ebenfalls Teildieser Ausschreibung.Die Technische Universität Ilmenau beabsichtigt im Rahmen dieser Ausschreibung (Los 2) die an den HS-ITZ-Standorten, UniRZ Ilmenau und UniRZ Jena, vorhandenen "All-Flash"-HPC-Speichersystemezu erweitern um so den gestiegenen Bedarf im Bereich "Künstliches Intelligenz", insbesondere für "Deep-Learning"-Verfahren auf Millionen Dateien, auch seitens der verfügbaren Speicherkapazität zudecken. Gefordert werden zwei HPC-Speichersysteme (HPC-Storage-Systeme) auf Basis der an den Standortengenutzten hochperformanten "All-Flash"-HPC Speichersystemtechnologie der Firma VAST (https://www.vastdata.com/).
Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgVsowie dem GWB durchgeführt. Die Unternehmen werden hiermit aufgefordert, binnen der in dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen genannten Frist ein Angebot über die ausgeschriebene Leistung abzugeben.
Die Finanzierung des Auftrags erfolgt aus Mitteln des EuropäischenFonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Förderperi-ode 2021-2027, EFRE - Vorhabennummer: 2025 GEE 0002. Soferndas Vergabeverfahren mit Zuschlagserteilung nicht bis spätestens 05.12.2025 vollständig realisiert werden kann oder der Fall einer ne-gativen Förderentscheidung durch den Freistaat Thüringen eintritt,behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, das Verfahren gemäß§ 63 VgV aufzuheben.
Dieses Vergabeverfahren wird nach der VgV und dem GWB durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen das Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. Der Begriff "Bieter" umfasst - soweit die"Bietergemeinschaft" nicht ausdrücklich Erwähnung findet - sowohl den "Einzelbieter" als auch die "Bietergemeinschaft".
Der Auftraggeber beabsichtigt, die eingereichten Angebote gemäßZiffer 13 des Anschreibens/Bewerbungsbedingungen zu prüfensowie zu werten und mit Hilfe der unter Ziffer 14 aufgeführten Zu-schlagskriterien dahingehend zu beurteilen, welches Angebot dasbeste Preis-Leistungs-Verhältnis (= wirtschaftlichstes Angebot) offe-riert. Dem Bieter, der anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskri-terien das wirtschaftlichste Angebot offeriert, wird der Zuschlag er-teilt. Die Bieter, deren endgültige Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden über den Namen des Bieters, dessen Angebotangenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nicht-berücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses spätestens 10 Kalendertage vor dem Ver-tragsabschluss/Zuschlag auf elektronischem Wege informiert. NachAblauf der vorgenannten Frist wird die Zuschlagserteilung vollzogenund der Vertrag wirksam abgeschlossen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichenund unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehrenenthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutsch-land hat einen Empfangsbevollmächtigten in der BundesrepublikDeutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnungdes Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver-letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfüg-baren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegen-über dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sons-tigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Aufklärung bzw. Nachforderung erfolgt im Rahmen der Vorschriften des GWB und der VgV.
1. Eigenerklärung über 1.1 den Gesamtumsatz in EUR und 1.2 den Umsatz im Bereich der Lieferung von technischen Komponenten wie GPU-, CPU-Rechenknoten, jeweils be-zogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung zu einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferleistungsaufträge untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 13.10.2022 bis 12.10.2025, c) Leistungen und d)Leistungserbringer. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungenerfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss a) mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) auf einen der Zeiträume vom 13.10.2022 bis 12.10.2025 bezogen sein, c) mindestenseine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: aa) Lieferung von GPU-Rechenknoten bb) Lieferung von CPU-Rechenknoten, cc) Lieferung von anderen technisch vergleichbaren Komponenten; d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.
Der Auftragnehmer erhält zum 15.12.2025 eine Vorauszahlung in Höhe von 70 % der Gesamtvergütung für den Kauf. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Vorauszahlung zur Rechnungsstellung bis zum 08.12.2025 mit sofortiger Fälligkeit, es handelt sich insoweit um eine Ausschlussfrist. Ist der Auftraggeber nach dem vorstehen-den Satz 1 zu einer Vorauszahlung verpflichtet, übergibt der Auftragnehmer für die Leistung der Vorauszahlungeine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft eines in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung (Sicherheit) bis zum 11.12.2025. Die Sicherheit dient als Sicherheit für Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der Vorauszahlung. Die Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer Leistungen im Wert der Vorauszahlung erbracht hat.
selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft eines in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung (Sicherheit)
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernwenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des A
1. Eigenerklärung über 1.1 den Gesamtumsatz in EUR und 1.2 den Umsatz im Bereich der Lieferung, Installation und Inbetriebnahmen von Speichersystemen, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Eigenerklärung zu einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferleistungsaufträge untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 13.10.2022 bis 12.10.2025, c) Leistungen und d)Leistungserbringer. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss a) mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) auf einen der Zeiträume vom 13.10.2022 bis 12.10.2025 bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: aa) Lieferung und Installation eines HPC-Speichersystems bb) Inbetriebnahme eines HPC-Speichersystems,cc) Lieferung und Installation von anderen vergleichbaren Speichersystemen; d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.