Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgende Unterlage:
Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je
nach Unternehmensform des Bewerbers in Kopie mit einer
- Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall
pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert.