Beschaffung einer Projekt- und Portfoliosoftwareplattform
Implementierung einer integrierten Softwareplattform für die Steuerung des Projekt-, Programm- und Portfoliomanagements sowie zur Erbringung begleitender Dienstleistungen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 weitere Monate, wenn keine der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Vertragszeitraums kündigt.
Die Bewertung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode. Bei dieser werden die erreichten Leistungspunkte durch den Preis dividiert, um den Leistungsquotienten zu ermitteln, welcher die Basis für die Wertung darstellt. Ein höherer Quotient entspricht dabei einer besseren Platzierung. Bei gleichem Quotienten entscheidet der niedrigere Preis.
Der Wertungspreis wird gemäß Preisblatt der Wertung zugeführt.
Die Leistungspunkte werden gemäß der Anlage Kriterienkatalog, die den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase beigefügt werden, bewertet.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Eine Nachforderung erfolgt gemäß der Regelungen des § 56 VgV.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bewerbers in Kopie mit einer
Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert.
Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, die der Bewerber als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Themenfelder können in einem Referenzprojekt oder unabhängig voneinander in unterschiedlichen Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Die Referenzprojekt/e müssen die folgende Anforderungen erfüllen:Einführung einer digitalen Projekt- und Portfoliomanagementlösung in einem Unternehmen, welches der kritischen Infrastruktur (Energieversorgung, Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzmarkt/Banken, digitale Infrastruktur, Ernährung und öffentliche Verwaltung) angehört.
Das Referenzunternehmen muss mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen.
siehe Vergabeunterlagen