Ausschreibung zur Erneuerung der Druckerflotte inklusive Flottenmanagement- und Pull-Print Lösung als Managed-Service
Gegenstand dieser Vergabe sind:Lieferung von Druckern einschließlich Zubehör sowie deren Rollout, Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, Abbau und fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung der bestehenden Drucker, Bereitstellung und Betrieb einer zentralen Flottenmanagement-Lösung im Rahmen eines Managed-Print-Service on-Prem, Bereitstellung einer ebenfalls gemanagten Pull-Print-Lösung on-Prem mit verbleiben-den Schnittstellen zu den bestehenden Systemen der KKH, sowie die dazugehörigen Unterstützungs- und Serviceleistungen.
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand 100% Wertungsgesamtpreis.
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß §56 VgV.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bewerbers in Kopie mit einer
- Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 5.000.000 EUR für Vermögensschäden.
Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nennung zweier Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, die der Bewerber als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar oder umfangreicher sind, daher min. 500 Drucker, bundesweit an mindestens 50 Standorten mit Flottenmanagement und Pull-Print.
Die Grunddaten der Referenzprojekte sind auf dem Reiter "Referenzbogen" dieses Dokuments einzutragen. Hierbei sind alle Felder zwingend auszufüllen, mit Ausnahme vonName der FirmaName des AnsprechpartnersTelefonnummer des AnsprechpartnersDiese Angaben sind auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen.