Ziel der Beschaffung ist die Bereitstellung einer modernen, zentral administrierbaren Sicherheitslösung, bei der die Übertragung und Verarbeitung von Daten durch Hersteller oder Dienstleister auf die für Betrieb, Analyse, Schutzfunktion und Support erforderlichen Daten und Metadaten beschränkt wird. Die Leistungsbestandteile sind:
24/7 SOC inklusive Managed ServiceSIEM / Logging / MonitoringEndpoint Protection / XDRVulnerability Scanner / SchwachstellenmanagementImplementierung, Integration und Wartung inkl. Schulungen
Die Leistungen umfassen die dauerhafte Überlassung einschließlich Pflege, Support, Wartung sowie die für Einführung, Integration, Betrieb und Schulung erforderlichen Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Eine Nachforderung erfolgt gemäß der Regelungen des § 56 VgV.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bewerbers in Kopie mit einer
- Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 2.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert.
Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Bestätigen Sie die Zustimmung zur Anlage "DS-GVO Vereinbarung" (Anlage: "AV mit Sozialdaten") und sind Ihren Unterlagen die ausgefüllten "Technische und organisatorische Maßnahmen" (TOM) beigefügt?
Nennung von drei (3) Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, die der Bieter als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzprojekte müssen die folgende Anforderungen erfüllen: Unternehmensgröße des betreuten Kunden mind. 2000 MA.
Die Grunddaten der Referenzprojekte sind auf dem Reiter "Referenzbogen" dieses Dokuments einzutragen.
Hierbei sind alle Felder zwingend auszufüllen, mit Ausnahme von- Name der Firma- Name des Ansprechpartners- Telefonnummer des AnsprechpartnersDiese Angaben sind auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen.
Nachweis, dass für die angebotene Lösung ein aktueller unabhängiger Nachweis zur fachlichen Eignung, Marktreife und Praxistauglichkeit im jeweiligen Leistungsbereich vorliegt. Dies kann durch anerkannte Marktanalysten, Fachinstitute, Prüforganisationen, unabhängige Vergleichstests oder gleichwertige Nachweise erfolgen. Ein einzelner Hersteller-, Partner- oder Marketingnachweis ist hierfür nicht ausreichend.
Nachweis einer bestehenden Zertifizierung nach ISO/IEC-27001. Diese ist für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Falls im Zeitraum der Vergabedurchführung eine Re-Zertifizierung durchgeführt wird, ist dies anzuzeigen und bei Bedarf nachzuweisen.