Deutsches Vergaberecht
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach §130a Absatz 8 SGB V zur Arzneimittelversorgung der Versicherten der an dieser Ausschreibung beteiligten Krankenkassen.
Für den Zeitraum von 24 Monaten, frühestens ab den 01.07.2026. Das Ende ist einheitlich 30.06.2028.
Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach §130a Absatz 8 SGB V zur Arzneimittelversorgung
Der Vertrag kann zweimal um 6 Monate verlängert werden.
Mit Blick auf die Pflichten aus den Artikeln 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. "Foreign Subsidies Regulation" - FSR) teilen wir mit, dass die für Vergabeverfahren maßgeblichen Schwellenwerte nach Art. 28 I Buchstabe a FSR bei der vorliegenden Ausschreibung NICHT erreicht werden.
Anlage: Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie
Anlage: "Eigenerklärung Arzneimittel"Anlage: "Eigenerklärung AV-Meldung"Anlage: "Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs. 1 GWB und § 19 MiLoG und weiteren gesetzlichen Vorschriften"Anlage: "Erklärung Bietergemeinschaft"Anlage: Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen