Betriebsärztliche Betreuung auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift DGUV 2 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Gegenstand der Beschaffung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden des Auftraggebers sowie die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in arbeitsmedizinischen Fragestellungen.
Die Leistung ist in Deutschland bundesweit zu erbringen.
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand des im Preisblatt ausgewiesenen Wertungspreises (Gesamtsumme aller Einzelpositionen)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
gemäß § 56 VgV
Nachweis einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht (je nach Unternehmensform des Bieter)s in Kopie mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens
- 1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden
Zum Nachweis ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers unter Angabe der o.g. Versicherungsfälle und -summen in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nennung Gesamtumsatz - Deutschland - anzugeben sind die letzten 3 Geschäftsjahre (2022 bis 2024)
Nennung Umsatz - Deutschland - mit Betreuungsleistungen nach der DGUV-Vorschrift im Branchenumfeld bei einem öffentlichen Auftraggeber Krankenversicherungen und / oder Finanzdienstleister (anzugeben sind die letzten 3 Geschäftsjahre)Bei einem Mindestumsatz von 300.000,00 EUR pro Jahr gilt die Bietereignung als erbracht.
Nennung von zwei Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024), die der Bieter als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die zwei Referenzprojekte müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- aus dem Umfeld von öffentlichen Auftraggeber: Krankenversicherungen und/oder Finanzdienstleister mit: - dezentraler Struktur von mindestens 35 Standorten (bundesweit) - mehr als 1.500 Mitarbeiter insgesamt
Angabe der Anzahl qualifizierter Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner (mind. 10), die derzeit im Bereich der betriebsärztlichen Betreuung für den Bieter tätig sind.
Nachweis von mind. 10 entsprechender Urkunden der Ärztekammer der für die Ausübung der Aufgaben vom Bieter bestellten Ärzte, die die Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" (bzw. Betriebsmedizin) führen dürfen.
Angabe der Anzahl des psychologisch geschulten Personals (mind. 5) mit mindestens einjähriger Berufserfahrung (siehe LB, Punkt 3.6 Lit. h) und 3.11) die derzeit für den Bieter tätig sind.
Nachweis von psychologisch geschultem Personal (mind. 5) mit mindestens einjähriger Berufserfahrung (siehe LB, Punkt 3.6 Lit. h) und 3.11)
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertige), gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder mit Erklärung der zertifizierenden Stelle, dass sich der Bieter im Verfahren der Rezertifizierung befindet.