Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe über die Lieferung von Bussen mit batterieelektrischem Antrieb, Dieselbussen (optional) und Diesel-Reisebussen (optional). Die Auftraggeberin vergibt mit diesem Vergabeverfahren einen Auftrag über die Lieferung von 36 Bussen mit batterieelektrischem Antrieb an den wirtschaftlichsten Bieter. Über die vorgenannten Busse hat die RBM Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Die entsprechenden Fördermittelbescheide liegen der RBM bereits vor. Leistungsgegenstand ist die Konstruktion, Herstellung, Fertigung und Lieferung (einschließlich Projektierung, Transport, Inbetriebsetzung, Schulung und Dokumentation) der 36 Busse mit batterieelektrischem Antrieb. Die Fahrzeuge unterliegen den Kriterien der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr vom 07. September 2021, novelliert am 18. Juni 2024.
Die 36 Busse mit batterieelektrischem Antrieb sind spätestens bis zum 31.12.2028 an den Auftraggeber zu liefern.
Einzelheiten zu den Anforderungen der Busse mit batterieelektrischem Antrieb sind dem Lastenheft (Anlage 1) und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen
Die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH (RBM) ist ein kommunales Busunternehmen und als Mobilitätsdienstleister im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Mittelsachsen tätig. Der Unternehmenszweck erstreckt sich dabei auf alle Produkte des Linienverkehrs gemäß §§ 42 und 43 PBefG, sowie auf Leistungen, die vom PBefG freigestellt sind. Zu dieser Mobilitätsdienstleistung zählt der Regionalverkehr, der Stadtverkehr und der freigestellte Schülerverkehr. Darüber hinaus ist die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH im Gelegenheitsverkehr gemäß §§ 48 und 49 PBefG tätig u. a. mit Ausflugsfahrten, im Mietomnibusverkehr oder Schienenersatzverkehr.
Die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH beschäftigt 460 Mitarbeiter und bedient mit einem Fuhrpark von 237 Bussen173 eigene Linien, davon 121 gemäß § 42 PBefG und 52 gemäß § 43 PBefG. Die Liniennetzlänge beträgt 4.119 km. Auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages werden jährlich ca. 10,0 Mio. Fahrgäste befördert und 12,1 Mio. Fahrplankilometer erbracht.
Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird die RBM mit Unterstützung durch das Förderprogramm "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr" batterieelektrische Busse in Mittelsachsen einführen. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RBM elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe über die Lieferung von Bussen mit batterieelektrischem Antrieb, Dieselbussen (optional) und Diesel-Reisebussen (optional).
Die RBM kann den Vertrag zweimal um jeweils zwei Jahre verlängern. Damit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2032.
Siehe Vergabeunterlagen
Mit der hiesigen Vergabe werden die in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen Dieselbusse sowie Diesel-Reisebusse nicht direkt beauftragt. Diese stellen vielmehr Optionen dar, die über die Vertragslaufzeit von der RBM beauftragt werden können.
Der Auftraggeber wird zudem Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Er wird in der Angebotsphase daher Angaben zur Herkunft der angebotenen Fahrzeuge sowie zum vorgesehenen Fertigungsort verlangen. Keine Drittländer sind alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein und Norwegen (EWR-Staaten), die Schweiz (Abkommen vom 21.06.1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens), Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Singapur, Taiwan sowie die USA (vgl. ABl. EG C 256 v. 3. 9. 1996 GPA, Beschaffungsübereinkommen).
Fragen der Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 27.07.2026 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die RBM wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antworten-Katalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antworten-Katalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 28.07.2026, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antworten-Katalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird die RBM mit Unterstützung durch das Förderprogramm "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr" batterieelektrische Busse in Mittelsachsen einführen.
Die RBM weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Ausschlusskriterium: Die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen (siehe Anlage A).
Ausschlusskriterium: Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen:
EUR 20,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiertEUR 10,0 für Umweltschäden, einfach maximiert
Ausschlusskriterium: Ausreichende Inbetriebnahme- und Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV)
Ausschlusskriterium: Ausreichende Feuerversicherung für das Feuerrisiko der Fahrzeuge bis zur Abnahme der geschuldeten Leistung (im Depot und auf der Strecke), sofern nicht Bestandteil der Montage- und Inbetriebnahmeversicherung
Ausschlusskriterium: Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von jeweils mindestens 20 Bussen mit batterieelektrischem Antrieb (Niederflur 12m, 2-türig, Stadtausführung (Klasse I)) mit Lieferung / Abnahme im Zeitraum 2020 bis Juli 2026
Ausschlusskriterium: Mindestens eine Referenz über die Lieferung von 15 Dieselbussen (Variante Low-Entry 12m, 2-türig, Regionalausführung (Klasse II); Zulassung für 100 km/h) mit Lieferung / Abnahme im Zeitraum 2020 bis Juli 2026 (siehe Eigenerklärungen unter 3.C im Eignungsformular)
Mindestens eine Referenz über die Lieferung von einem Diesel-Reisebus (Variante Eindecker mind. 48 Sitzplätze, 3-Achsen (Klasse III)) mit Lieferung / Abnahme im Zeitraum 2020 bis Juli 2026 (siehe Eigenerklärungen unter 3.C im Eignungsformular)
Nachweis der Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Vorhaltung eines dauerhaften Servicestandortes sowie eine Vertragswerkstatt mit einer maximalen Entfernung von 50 km von den Standorten des Auftraggebers.
Gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.