Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen mit Sitz in Düsseldorf ist eine öffentlich-rechtliche Bildungsinstitution, die von den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen finanziert wird.
Sie ist bundesweit die einzige länderübergreifende Einrichtung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst, unabhängig vom Dienstort/Dienstherrn der Beschäftigten. Die Angebote der Akademie richten sich insbesondere an die Beschäftigten der Trägerländer der Akademie und deren unterstehenden Institutionen auf kommunaler Ebene.Neben ihren Aus- und Weiterbildungslehrgängen bietet die Akademie jährlich über 100 ein- und mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen an, die sowohl einzelne Fachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ansprechen als auch multiprofessionell themen- und problemzentriert ausgelegt sind. Dabei setzt die Akademie auch E-Learning-Formate ein.
Die Akademie benötigt acht neue, vom Auftragnehmer zu erstellende E-Learning-Formate, die durch das EU-geförderte Koordinationsplattform Digitalisierungsprojekte im ÖGD (NW-P512MPI0001) gefördert werden. Das Förderprojekt endet am 31.08.2026.
Der Auftragnehmer muss zu den nachfolgenden Themen E-Learning-Formate erstellen:Thema 1: Elektronische Patientenakte (ePA),Thema 2: TI-Messenger (TIM),Thema 3: Digitale Identitäten und Authentifizierung,Thema 4: Low Code, No Code und KI-Coding für den ÖGD,Thema 5: Telemedizin im ÖGD,Thema 6: Digitale Barrierefreiheit,Thema 7: Social Media in Gesundheitsämtern,Thema 8: ÖGD Net.
Ziel der Akademie ist es, den Lernenden mittels der vom Auftragnehmer erstellten E-Learnings den zu den jeweiligen digitalen Themen aktuellen Wissensstand zu vermitteln und zu festigen sowie einen wissenschaftlich fundierten Ausblick zur weiteren Entwicklung zu skizzieren. Die Einzelheiten waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Siehe 01 Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Auftraggeber führte ein offenes Verfahren nach den Vorschriften insbesondere des GWB sowie der VgV durch.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und den Vergabebedingungen waren ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die Fragen waren bis spätestens zum 31.10.2025 zu stellen. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten wurden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die eingehenden Fragen wurden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antworten-Kataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgte ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform. Bieterfragen konnten nur nach Registrierung über die Vergabeplattform DTVP gestellt werden.