Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Komponenten zur Erweiterung eines verlustarmen AC-Netzemulators für ein Niederspannungsgleichstrom-Modellnetz nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Der AC-Netzemulator dient der Nachbildung des charakteristischen Verhaltens eines Wechselspannungsnetztes. Zudem sollen die auftretenden thermischen Verluste im Niederspannungsgleichstrom-Modellnetz mithilfe des AC-Netzemulators kompensiert werden. Der vorhandene AC-Netzemulator soll um eine 200-kVA-Anlage erweitert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Testläufe mit höheren Leistungen durchzuführen und den Stromrichterbetrieb an unabhängigen Wechselspannungsnetzen zu untersuchen.
Der Auftragnehmer muss die hierfür nötigen Komponenten spätestens bis zum 30.01.2026 liefern, montieren, in Betrieb nehmen und die Leistungen in Rechnung stellen.
Um die Kompatibilität der für die Erweiterung notwendigen Komponenten zu der Bestandsanlage sicherzustellen, ist die UniBw M zwingend auf die in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Geräte des Herstellers Regatron angewiesen. Diese Produktvorgabe ist vergaberechtlich ausnahmsweise gerechtfertigt: Aufgrund der Interdependenzen und Schnittstellen sowohl der Hard- als auch der Software ist es notwendig, ein einheitliches System aufrechtzuerhalten. Die Einbindung herstellerfremder Komponenten ist insbesondere ohne eine Anpassung der Betriebssoftware technisch unmöglich. Die UniBw M kann die Betriebssoftware nicht anpassen, da sie keinen Zugriff auf den hierfür nötigen Sourcecode hat. Der Hersteller ist auch nicht bereit, diesen zur Verfügung zu stellen. Schließlich wäre die Einbindung von fremden auch mit großen Haftungsrisiken verbunden - Hersteller übernehmen grundsätzlich nur die Gewährleistung für Systeme mit einheitlicher Hardware.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2) sowie dem Vertrag (Anlage 2).