Im Zuge des zweiten Bauabschnittes sind insbesondere folgende Tief- und Hochbauarbeiten zu erbringen:
- Durchführung umfangreicher Erd-, Aushub- und Gründungsarbeiten, Herstellung tragfähiger Untergründe sowie fachgerechter Entsorgung bzw. Verwertung des anfallenden Bodenmaterials gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften.
- Herstellung von Stahlbetonbodenplatten als tragfähige Gründungselemente für die neu zu errichtenden Anlagenteile.
Hierzu zählen insbesondere -Bodenplatten für den Gasspeicher, den Batteriespeicher sowie die Trafostation. Ebenso ist eine Bodenplatte für den
geplanten Schaltschrankraum in Form einer aufzustellenden Fertigbetonzelle auszuführen.
- Lieferung, Transport und fachgerechte Aufstellung einer Fertigbetonzelle zur Aufnahme von Schaltschränken, einschließlich vorbereitender
Maßnahmen wie Fundamentausbildung, Abdichtung und Anschluss an die Medienversorgung.
- Lieferung und Verlegung von Kabelschutzrohren bzw. Kabel-Leerrohrsystemen im Erdreich zur späteren Aufnahme von Energie-, Steuer- und
Datenleitungen. Dies beinhaltet die Herstellung von Kabeltrassen, Sandbettung, Schutzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Verfüllung und
Verdichtung.
- Lieferung und Einbau verschiedener Betonschächte (z. B. Kontroll-, Kabel- oder Entwässerungsschächte) einschließlich erforderlicher
Anschlussarbeiten, Abdichtungen und Anpassungen an bestehende Leitungsnetze.
- Durchführung von Asphaltierungs- und Pflasterarbeiten zur Wiederherstellung bzw. Neugestaltung von Verkehrs- und Betriebsflächen. Dies umfasst
den fachgerechten Aufbau der Tragschichten, den Einbau von Asphaltdeckschichten oder Pflasterbelägen sowie die Anpassung an vorhandene
Wege- und Straßenflächen.