Kurzbeschreibung Maßnahme:Demontage- und Abbrucharbeiten auf der Kläranlage Bad Kissingen im Bereich der Hebeanlage II und des Rechengebäudes (bestehend aus Maschinengebäude, Rechenhalle und Gebläseraum).u.a. sind folgende Leistungen zu erbringen: - Entkernung der Rechenhalle sowie des Maschinengebäudes - Rückbau, Selektion und Entsorgung von oberirdischen Anlagenteile (Maschinentechnik, Rohrleitungen usw.) unter Separation anfallender Abfallarten - Rückbau und Entsorgung von kontaminierten Bauteilen (z.B. Asbest, KMF, PAK) nach TRGS 519 / 521 / 524 / 551 / 905- Abbruch von u.a. Fliesenbelägen, Stahlbetonstützen, Ziegelwände, Glaswände inkl. Separierung, Zerkleinerung, Abtransport und Entsorgung entstandener Abfälle- Fachgerechtes Entsorgungs- und Verwertungsmanagement inkl. Dokumentation und Nachweisführung
- Entkernung der Rechenhalle sowie des Maschinengebäudes - Rückbau, Selektion und Entsorgung von oberirdischen Anlagenteile (Maschinentechnik, Rohrleitungen usw.) unter Separation anfallender Abfallarten - Rückbau und Entsorgung von kontaminierten Bauteilen (z.B. Asbest, KMF, PAK) nach TRGS 519 / 521 / 524 / 551 / 905- Abbruch von u.a. Fliesenbelägen, Stahlbetonstützen, Ziegelwände, Glaswände inkl. Separierung, Zerkleinerung, Abtransport und Entsorgung entstandener Abfälle- Fachgerechtes Entsorgungs- und Verwertungsmanagement inkl. Dokumentation und Nachweisführung
Die Große Kreisstadt Bad Kissingen liegt im Bundesland Bayern, Regie-rungsbezirk Unterfranken, Landkreis Bad Kissingen.Die Kläranlage liegt im Süden von Bad Kissingen am linken Ufer der fränkischen Saale.Adresse: Im Lindes 11, 97688 Bad KissingenDie Kläranlage ist über einen asphaltierten Zufahrtsweg gut zu erreichen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.Die Angebote werden nach dem angebotenen Gesamtpreis in aufsteigender Reihenfolge bewertet.Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält Rang 1 und den Zuschlag, sofern keine Ausschlussgründe bestehen.
Verminderung von CO2-Ausstoß
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb der in § 160 Abs. 3 GWB vorgesehenen Fristen gerügt hat.Erkennbare Verstöße sind unverzüglich zu rügen; Verstöße in den Vergabeunterlagen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist; sonstige Verstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis.Der Antrag ist spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer zu stellen.