Im Rahmen des Projektes Optimierung/Dekarbonisierung der Kläranlage Bad Kissingen wird das Rechengebäude mit seinen Technischen Anlagen saniert und modernisiert. Dieses Gewerk betrifft die im Rahmen der Sanierung des Rechengebäudes erforderlichen Bauarbeiten. Diese erfolgen nach Abbruch des bestehenden Gebäudes und vor Aufstellung der neuen Stahlhalle sowie nach den Betonsanierungsarbeiten (jeweils eigene Vergabeeinheiten).
Folgende Leistungen sind zu erbringen:- Verlegen von Kabelleerrohren inkl. Erdarbeiten, Aufbrechen und Wiederherstellen der Straße- Betonbohr- und Sägearbeiten- Betonarbeiten (Fundamente, Wände, Stützen und Deckenplatten) als Umbauten im Bestand, teils mit PE-Verkleidung- Mauerarbeiten zur Errichtung eines E-Raumes mit darüberliegendem Lagerraum innerhalb der später errichteten Stahlhalle- Herstellen von Tür- und Toröffnungen sowie Lieferung und Einbau von Innentüren- Herstellen einer Perimeterdämmung rund um das Gebäude nach Fertigstellung der Stahlhalle (Graben wird bauseits erstellt)- Estricharbeiten- Fliesenarbeiten
Die Große Kreisstadt Bad Kissingen liegt im Bundesland Bayern, Regie-rungsbezirk Unterfranken, Landkreis Bad Kissingen.Die Kläranlage liegt im Süden von Bad Kissingen am linken Ufer der fränkischen Saale.Adresse: Im Lindes 11, 97688 Bad KissingenDie Kläranlage ist über einen asphaltierten Zufahrtsweg gut zu erreichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungen oder Lieferungen gleicher oder ähnlicher Art vom Auftragnehmer zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vereinbarten Vertragsbedingungen abzurufen.Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf zusätzlicher Leistungen besteht nicht. Umfang und Zeitpunkt etwaiger zusätzlicher Käufe stehen im freien Ermessen des Auftraggebers.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zusätzliche Käufe nur vorgenommen werden, soweit sie vergaberechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 132 GWB.
Verminderung von CO2-Ausstoß
Rechtsbehelfe sind nach den §§ 155 ff. GWB möglich.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn ein erkennbarer Vergabeverstoß nicht innerhalb der nach § 160 Abs. 3 GWB geltenden Fristen gerügt wurde.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB einzureichen.Die Rüge eines während des Verfahrens erkannten Verstoßes hat binnen 10 Kalendertagen zu erfolgen.
Stadt Bad KissingenReferat TefbauMaxstraße 2397688 Bad Kissingen
über DTVP Deutsches VergabeportalVergabestelle Tiefbau/Hochbau
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
§123 GWB
Vergleichbare Referenzen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis auf entsprechende Anforderung der Auftraggeberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, und zwar durch mindestens folgenden Angaben:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
Siehe hierfür https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf traege_formblatt_444_referenz.docx
Eintragung HandelsregisterZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis auf entsprechende Anforderung der Auftraggeberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Allgemeiner Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
2.Durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung).