| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.2' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |
| LV: | Erneuerung Inner- un | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |
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Titel
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Bezeichnung
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1 |
Allgemeines |
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1.1 |
Teilleistungen für Baustelleneinrichtung |
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1.2 |
Teilleistungen für Verkehrssicherung |
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1.3 |
Sonstiges |
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2 |
Straßenbauarbeiten |
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2.1 |
Unterlagen |
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2.2 |
Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
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2.3 |
Teilleistungen für Oberboden |
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2.4 |
Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien |
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2.5 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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2.6 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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2.7 |
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
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2.8 |
Teilleistungen für Asphaltschichten |
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2.9 |
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
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2.10 |
Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung |
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2.11 |
Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune |
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2.12 |
Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen |
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2.13 |
Teilleistungen für Beschilderung |
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2.14 |
Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung |
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2.15 |
Teilleistungen für Baumschutz
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2.16 |
Stundenlohnarbeiten |
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3 |
Regenwasserkanal Straßenentwässerung |
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3.1 |
Unterlagen |
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3.2 |
Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
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3.3 |
Teilleistungen für Oberboden |
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3.4 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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3.5 |
Teilleistungen für Wasserhaltung |
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3.6 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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3.7 |
Teilleistungen für Schächte |
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3.8 |
Stundenlohnarbeiten |
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4 |
Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung |
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4.1 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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4.2 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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5 |
Rückhaltebecken |
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5.1 |
Teilleistungen für Oberboden |
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5.2 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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5.3 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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5.4 |
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
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5.5 |
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
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6 |
Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten |
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6.1 |
Baustelleneinrichtung |
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6.2 |
Verkehrssicherung
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6.3 |
Unterlagen |
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6.4 |
Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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6.5 |
Rohrleitungen und Armaturen |
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6.6 |
Stundenlohnarbeiten |
| Projekt: | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |
| LV: | Erneuerung Inner- un | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Ergänzung der Angebotsanforderung Ergänzung der Angebotsanforderung
1. Automatische Sortierung Die Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahl zu prüfen und fehlende Blätter beim ausschreibenden Bauamt anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten.
2. Hinweise und Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
3. Datenaustausch Der Bieter kann einen Datenträger als CD-ROM in den Standardformaten mit der Datenart 83 (Angebotsanforderung ) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen ( GAEB ) bei der ausschreibenden Stelle anfordern. Der Bieter der einen Datenträger mit Datenart 83 anfordert, hat zusammen mit seinem rechtsverbindlichen Angebot, den Datenträger im gleichen Format mit der Datenart DA 84 (Angebotsabgabe ) einzureichen. Versäumt der Bieter die Abgabe des Datenträgers DA 84 kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
4. Punktfolgen Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind im Hinblick auf ein vollständiges Angebot vom Bieter auszufüllen.
5. Unterlagen zur Auftragsvergabe Die Auftragsvergabe wird von folgenden vom Auftragnehmer mit der Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen abhängig gemacht: - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß Paragraph 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - Referenzen - Leistungsfähigkeit des Bieters - Zuverlässigkeit des Bieters - Fachkunde des Bieters
---Ende Ergänzung der Angebotsanforderung---
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Weitere besondere Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen
Vertragsgrundlage für die Ausführung der Bauleistung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB/B und VOB/C, Ausgabe 2019 mit Ergänzungen in der neuesten Fassung
Stl-Nr. 95 890/000 30 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( § 16 Abs.1 Nr. 3 ) VOB/A.
Stl-Nr. 95 890/000 64 01 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Baustelle nicht eingerichtet werden.
Stl-Nr. 95 890/000 70 01 TA Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden nach Angabe des Auftraggebers (Wochentag und Uhrzeit werden bei der Baubeginn-Besprechung im Einvernehmen festgelegt) statt.
Stl-Nr. 95 890/000 74 01 01 Mittelstandsförderung Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Unter- und Zulieferaufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu vergeben, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Die Bestimmungen von § 4 Abs. 8 VOB/B bleiben unberührt.
Baustelleneinrichtungsplan Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Werktage nach Auftragserteilung einen, mit dem Auftraggeber abgestimmten, Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Beabsichtigt der Auftragnehmer von den Festlegungen des Baustelleneinrichtungsplanes abzuweichen, so ist hierfür die vorherige Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
Verbrauchskosten Verbrauchskosten für den Wasser- und Stromverbrauch, die bei der Ausführung der Vertragsleistungen anfallen, sind vom Auftragnehmer zu bezahlen und werden NICHT gesondert vergütet. Die Provisorien für den Wasser- und Strombedarf sind vom Auftragnehmer zu errichten. Der Verbrauch muss durch geeignete Zähler oder Messgeräte erfasst werden.
Transportwege und Lagerplätze Der Auftraggeber darf für den Transport und Lagerung von Materialien und Geräten nur öffentliche Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung umgehend zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Dadurch entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Baustelle, sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Für die Sicherheit und Bewachung von Geräten und Materialien hat der Auftragnehmer zu sorgen. Lagerplätze werden nicht zur Verfügung gestellt. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen sind gemäß Sondernutzungsverordnung des Auftraggebers Gebühren fällig. Die Gebühren sind vom Auftragnehmer für die Dauer der Benutzung zu bezahlen. Für die anfallenden Gebühren erfolgt keine Vergütung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich nach Räumen der Baustelle Bestätigungen der Grundstückseigentümer und Straßenbaulastträger vorzulegen, in denen diese erklären, dass sie mit der Oberflächenwiederherstellung der für den Bau in Anspruch genommenen Flächen einverstanden sind.
Behinderung des Verkehrs Der Verkehr im Baustellenbereich sowie im öffentlichen Bereich ist aufrechtzuerhalten. Zufahrten und Zugänge zu Gebäuden sind freizuhalten. Mit Verkehr von Anliegern im Baustellenbereich ist zu rechnen. Der Arbeitsplatz im Verkehrsbereich muss entsprechend der Verkehrssituation und der Verkehrsführung abgesichert werden. Mögliche Gefahrenstellen im Baustellenbereich sind vom Auftragnehmer kenntlich zu machen und abzusichern.
Eventuell notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen sind rechtzeitig in Absprache mit dem Straßenbaulastträger zu beschaffen. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung oder Gebühren für Sondernutzungen sind vom Auftragnehmer zu tragen und werden nicht gesondert vergütet.
Planungs- und Ausführungsunterlagen Widersprüche zwischen den Plänen und dem Leistungsverzeichnis: Stellt der Auftragnehmer Widersprüche zwischen den auf den Plänen und in der Leistungsbeschreibung gemachten Angaben fest, hat er unverzüglich den Auftraggeber zu verständigen und die Klarstellung zu fordern.
Bautagesberichte Vom Auftragnehmer sind gemäß ZVB/E-StB Bautagesberichte zu führen. Gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ( AEntG ) § 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers aufzuzeichnen. Zusätzlich hat der Auftraggeber die angefallenen Stunden für die Dauer von einzelnen Teilleistungen jedes Arbeitnehmers möglichst genau aufzuzeichnen. Für Stundenlohnarbeiten ist die Uhrzeit von Beginn bis Ende der einzelnen Tätigkeit aufzuzeichnen. Die Berichte sind mindestens wöchentlich an den Auftraggeber zu übergeben.
Vor der Bauausführung Der Auftragnehmer hat sich über die Lage von unterirdischen Leitungen, Rohren, Kabel, Kommunikationsleitungen und dgl. vor Baubeginn bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, die erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeichnen und in der Örtlichkeit zu markieren. Die Aufwendungen sind einzurechnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. Vor Beginn der Bauarbeiten für die Entwässerungsleitungen sind rechtzeitig die Suchgräben zur Feststellung der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen herzustellen. Die damit gewonnenen Ergebnisse sind maßgebend für die Festlegung der Trasse für die Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Bauablauf ist dahingehend zu veranlassen. Erschwernisse oder Behinderungen, die sich daraus ergeben sind mit den Einheitspreisen für Suchgräben abgegolten. Die Koordination mit den Versorgungsträgern bei ggf. notwendigen Freischaltungen von Kabeltrassen und Leitungen ist einzurechnen.
Sicherungsmaßnahmen Besondere Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden, Hochwasser und Grundwasser gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Regelung vorgesehen ist.
Anschlussleitungen Vor dem Umklemmen von Haus- oder Anschlussleitungen ist der Bauherr durch den Auftragnehmer zu verständigen. Vor dem Umklemmen ist durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob die Anschlussleitungen in Betrieb sind. Unterlässt der Auftragnehmer diese Prüfung gehen evtl. entstehende Kosten zu seinen Lasten.
Abnahme Die gesamten Leistungen können erst bei Übergabe an den Auftraggeber abgenommen werden. Teilabnahmen, etwa für einzelne Gewerke, können nicht vorgenommen werden.
Unterbrechungsklausel Sollten Abschaltungen im Bereich der Ver- und Entsorgung, sowie der Fernmeldeleitungen nötig sein, hat der Auftragnehmer diese zehn Kalendertage vorher beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Die Abschaltungen dürfen nur nach Genehmigung vorgenommen werden.
Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertragliche Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. baufachliche oder terminliche Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben. Der Baufristenplan wird nicht Vertragsbestandteil.
Bemusterung / Fabrikatwahl In der Leistungsbeschreibung angegebene und angebotene Erzeugnisse und Fabrikate müssen zur Submission mit vollständigen Typenangaben auf den gesonderten Beiblättern (Bieterangabenverzeichnis ) nach Positionen geordnet angegeben werden. Die im Leistungsverzeichnis und in den Plänen namentlich genannten Muster bzw. Fabrikate wurden vom Auftraggeber bereits verbindlich ausgewählt. Sofern der Auftragnehmer andere, seiner Meinung nach gleichwertige Fabrikate anbietet, hat er von diesen Muster vorzulegen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Hierbei entstehende Kosten, z. B. für Sachverständigengutachten, trägt der Auftragnehmer. Abweichungen von den Forderungen im Leistungsbeschrieb müssen in dieser Vorlage klar dargestellt werden. Bemusterung wird vor Auftragserteilung durchgeführt.
Liefern und Einbau Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, umfassen die ausgeschriebenen Leistungen das Liefern und den betriebsfertigen Einbau der Baustoffe und Bauteile.
Bodenaustausch wird nur mit prüffähigem Nachweis, der durch den Auftragnehmer (auf Kosten des Auftragnehmers) vorzulegen ist, anerkannt.
Rohrstatik Für die Rohrstatik gilt ATV-Arbeitsblatt A 127 - Richtlinie für die statische Berechnung von Entwässerungskanälen und -leitungen. Die Rohrstatik ist in prüffähiger Form rechtzeitig vor der Ausführung vorzulegen. Die Kosten für die Rohrstatik sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Aufmaßverfahren / Abrechnung Das Aufmaß und die für die Abrechnung notwendigen Festlegungen sind vom Auftragnehmer in Gegenwart des Auftraggebers vorzunehmen und schriftlich festzuhalten. Die Aufmaße und die Schlussrechnungen sind für jeden Straßenzug separat aufzustellen. Für die Abrechnung ist mit dem Auftraggeber ein Abrechnungsplan mit den einzelnen Abschnitten aufzustellen. Alle Belege sind für die Abrechnung nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber gegengezeichnet sind. Hilfskräfte und Arbeitsmittel für das Aufmaß sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu Verfügung zu stellen. Für alle gelieferten Stoffe muss ein Materialnachweis geführt werden und spätestens mit der Schlussrechnung eingereicht und den betreffenden Positionen zugeordnet werden.
Als Raumgewicht des verdichteten Materials werden folgende Werte verbindlich angesetzt: Bodenaushubmaterial 2,0 t/m³ Sand 2,0 t/m³ Kiessand 2,0 t/m³ Kies 1,8 t/m³ Frostschutz 2,1 t/m³ Splitt 1,8 t/m³ Schotter 1,8 t/m³ Schroppen 1,8 t/m³ bituminöse Tragschicht 2,4 t/m³ bituminöse Deckschicht 2,5 t/m³ Hochofenschlacke / Granulat 2,2 t/m³
Auszug aus der ZTV Rohrgraben für Abrechnungsbreiten (die ZTV Rohrgraben ist Vertragsgrundlage)
2. Abrechnungsbreite (gleichgültig, ob verbaute oder unverbaute Ausführung) 2.1 Als Abrechnungsbreite gelten, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist, für alle Leistungen, bei denen zur Feststellung der Abrechnungsmenge die Grabenbreite oder ein Teil davon benötigt wird, ohne Rücksicht auf die Aushubbreite, die unter Beachtung der DIN 4124 bzw. DIN EN1610 tatsächlich notwendig wird (mit Ausnahme der folgenden Abschnitte 2.2 und 2.3), folgende Breitenmaße:
Tabelle 1: bis einschl. Nennweite DN (mm) Abrechnungsbreite für alle Tiefen (m) 50 0,70 250 1,00 400 DN + 0,80 800 DN + 0,90 1400 DN + 1,10 >1400 DN + 1,30
2.2 Wenn Kanalgräben, Drängräben und vergleichbare Leitungsgräben mit Tiefen <= 1,25 m und einer zu verlegenden Leitung mit einer Nennweite < 50 mm nicht betreten werden müssen, gelten als Abrechnungsbreite die Mindestbreiten nach Abschnitt 5.2.3 DIN 4124 entsprechend folgender Tabelle 2:
Tabelle 2: Lichte Mindestbreiten für Gräben ohne betretbaren Arbeitsraum Regelverlegetiefe lichte Grabenbreite bis 0,70 m 0,30 m über 0,70 m bis 0,90 m 0,40 m über 0,90 m bis 1,00 m 0,50 m über 1,00 m bis 1,25 m 0,60 m
Handaushub Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, wird f ür Handaushub von Kabel- bzw. Rohraußenwand in Längsrichtung 0,5 m über den äußeren Durchmesser von Leitungen oder Hindernissen vergütet. Abrechnungstiefe für Handschachtungen ab Oberkante Rohrleitung / Hindernis bis Rohrgrabensohle oder bei tieferen Gräben bis maximal 2,0 m unter Außendurchmesser Leitung / Hindernis.
Nach DIN 18306 ist die lichte Schachttiefe von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle zu rechnen.
Erfolgt nach dem Bau der Entwässerungsleitungen / Wasserleitungen ein qualifizierter Straßenausbau, ist die obere Abrechnungshöhe des Rohrgrabens für den Entwässerungskanal das Planum des Regelquerschnittes für den Straßenaufbau. Mehraufwendungen für ggf. erforderliche Schutzschicht sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden vom Auftraggeber 2-fach vor Baubeginn an den Auftragnehmer übergeben.
Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Leistungen des Auftragnehmers -
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Schlussabnahme folgende Unterlagen zu erstellen und vorzulegen:
Abrechnungszeichnungen
Stoffprüfungen Vor Verwendung der vom Auftragnehmer zu liefernden Baustoffe und Bauteile sind dem Auftraggeber auf Verlangen Materialproben vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht entsprechende Baustoffe, Bauteile usw. zurückzuweisen und im Falle von Zweifeln an deren Güte entsprechende Gütenachweise durch eine amtliche oder eine vom Auftraggeber anerkannte Prüfstelle zu verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Mit der Schlussrechnung sind die Aufmaßunterlagen nach Positionen geordnet 2-fach einzureichen. Für jede Position ist ein gesondertes Aufmaßblatt zu erstellen, mit Hinweis auf die entsprechende Aufmaßunterlage (Feldaufmaß, Abrechnungsplan, Lieferschein und dgl.) Massenzusammenstellung 2-fach nach Positionen geordnet und mit Hinweis auf die Nummer des Aufmaßblattes. Lage- und Höhenpläne der verlegten Leitungen und nach den ausgeführten Leistungen, sowie nach besonderer Aufforderung des AG weitere Abrechnungszeichnungen. Lage und Höhen der Hausanschlussleitungen nach den ausgeführten Leistungen. Alle Pläne sind farbig anzulegen und 2-fach an den Auftraggeber zu übergeben. In einer Aufstellung, als Beilage zur Schlussrechnung ist der tatsächliche Verbrauch des bituminösen Mischgutes und des Frostschutzmaterials dem Sollverbrauch gegenüberzustellen. Alle Teil- und Schlussrechnungen sind getrennt nach Straßenzügen, getrennt nach der Art der Entwässerungsleitungen, getrennt nach Hausanschlüssen, getrennt nach Abrechnungsabschnitten, getrennt nach Haltungen von Entwässerungskanälen und getrennt nach der Straßenausbaubeitragssatzung des Auftraggebers abzurechnen.
Der Auftragnehmer hat einen sogenannten Abrechnungs-/Aufteilungsplan mit dem Auftraggeber abzustimmen und aufzustellen, farbig anzulegen und dem Auftraggeber 2-fach zu übergeben. Die Rohrleitungen und Einbauten sind vom Auftragnehmer am offenen Graben, vor Ort einzumessen und in ein Formblatt des Auftraggebers einzuzeichnen, vor Ort dauerhaft zu markieren und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Kosten für die in vorgenannten Abschnitt anfallenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Regelung getroffen ist.
Absteckung Der Auftragnehmer hat auch die in § 3 Nr. 2 VOB/B erwähnten Absteckungs- und Vermessungsarbeiten - und zwar im Einvernehmen mit dem Auftraggeber - durchzuführen. Er haftet auch für seine hierzu erforderlichen Konstruktionen. Vom Auftraggeber übergebene Achs- und Festpunkte hat der Auftragnehmer während der gesamten Bauzeit zu sichern und zu schützen. Notwendige Änderungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Beschädigungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der AN hat beschuldigte oder fehlende Achs- und Festpunkte auf seine Kosten wieder herzustellen.
Massen- / Mengenmehrungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich die eingebauten Massen (Mengen) im Zuge seiner Arbeiten zu überwachen. Sollte bei der Ausführung eine Massen- bzw. Mengenmehrung erforderlich werden, so ist hierfür unbedingt vorher eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. (Gilt nur für den Einheitspreisteil!)
Betriebsunterlagen Der Auftragnehmer hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme die Beschreibung der Anlagen/Einrichtungen mit den Kenndaten von Leistung, Querschnitt, Absicherung, eingestellter Ablösewert, Verriegelung, Garantiewert, Sicherheitseinrichtung und dgl., Checklisten / Ablaufpläne der erforderlichen Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten der Anlagen/Einrichtungen mit Angabe der erforderlichen Hilfsmittel (wie Werkzeug, Prüf- und Messgeräte, Reinigungsmittel, Öle, Fette) und Ersatzteile (wie Verschleißteile) je 3-fach in deutscher Sprache zu übergeben.
Geräteliste Mit den Betriebsunterlagen hat der Auftragnehmer eine Liste aller gelieferten Geräte zu übergeben. In dieser Liste sind für die einzelnen Geräte folgende Daten einzutragen: 1. Menge 2. Modelltyp und Nummer 3. Hersteller 4. Seriennummer 5. Leistungen 6. Listenpreis
Einweisung Der Auftragnehmer hat das technische Personal des Betreibers der Anlage im erforderlichen Umfang einzuweisen.
Hinweis für Entsorgung Abbruchmaterial wie Asphaltaufbruch, Bauschutt, Beton, Metall, Holz etc. ist vom Auftragnehmer bei zugelassenen Deponien anzuliefern. Der Auftragnehmer hat für alle zu Deponien gelieferten Materialien einen Entsorgungsnachweis zu führen.
Die anfallenden Container- und Transportkosten sowie das Sortieren und Zerkleinern auf die geforderten Größen ist in die Einheitspreise der Abbruchpositionen mit einzukalkulieren. Die Deponiegebühren trägt der Auftragnehmer. Deponiegebühren werden nicht gesondert vergütet, außer in der Leistungsbeschreibung ist etwas anderes festgelegt. Dem Auftragnehmer steht es jedoch frei, die anfallenden Materialien und Gegenstände anderweitig zu entsorgen, sofern die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen eingehalten werden und dem Auftraggeber keine höheren Kosten entstehen. In diesem Fall ist ein Nebenangebot einzureichen.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Formblatt "Vorankündigung gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) ist vom Auftragnehmer auszufüllen, zu unterzeichnen und an die zuständige Behörde zu versenden. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999 ) ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Sparten (wie z.B. Elektroversorgung, Telekommunikation, Gasversorgung, Wasserversorgung, Ampelkabel, Ampel-Signalanlagen, Verlegung der Fernwärmeleitungen, Entwässerungsleitungen und dgl.) die im Zuge der Bauarbeiten berührt, verlegt oder verändert werden zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat sämtliche Aufgaben der Organisation zum störungsfreien Ablauf der Bauarbeiten zu übernehmen. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Auf die Auswahl der Bauverfahren und auf die einzusetzenden Baugeräte ist besonderes Augenmerk zu verwenden. In Teilbereichen sind die Bauarbeiten unmittelbar neben Gebäuden auszuführen. Die Erschwernisse und Behinderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Fertigungszeichnungen Die Erstellung sämtlicher für die Ausführung erforderlicher Fertigungszeichnungen einschließlich der hierfür notwendigen Grundlagenermittlung und des erforderlichen Aufmaßes ist Bestandteil des Leistungsumfangs und mit der vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
-----Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen--- |
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Beschreibung der Homogenbereiche Beschreibung der Homogenbereiche
Folgend ein Auszug aus dem Baugrundgutachten des Sachverständigeninstitut für Geotechnik GmbH vom 10. August 2023
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Vorbemerkung Fertigungszeichnungen Vorbemerkung Fertigungszeichnungen
Die Erstellung sämtlicher für die Ausführung erforderlicher Fertigungszeichnungen einschließlich der hierfür notwendigen Grundlagenermittlung und des erforderlichen Aufmaßes ist Bestandteil des Leistungsumfangs und mit der vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. |
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Vorbemerkung Optische Inspektion Vorbemerkung Optische Inspektion 1.Datenfluss und Dokumentation 1.1 Generelle Vorgaben Das Kodiersystem wird wie folgt festgelegt: Arbeitshilfen Abwasser Version 06.2011 Das Datenaustauschformat wird wie folgt festgelegt: ISYBAU Austauschformat XML 06.2011
1.2 Grundlageninformationen 1.2.1 Allgemeine Vorgaben Der Auftragnehmer erhält seitens des Auftraggebers die Grundlageninformationen zu den zu inspizierenden Objekten mit Auftragserteilung Übergeben werden (Stammdaten, Ordnungsdaten) in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5: ? Bezeichnung des Auftraggebers ? Ordnungsdaten (Objektbezeichnungen) ? Form und Abmessungen ? Werkstoff ? Einzelheiten zur Auskleidung ? ObjektarV-nutzung ? Funktionszustand ? Lage im Verkehrsraum ? Schachttiefe. Der Auftragnehmer erhält als Inspektionsgrundlage Lagepläne zum Kanalbestand digital im pdf-Format. Die Lagepläne beinhalten georeferenzierte Stammdaten, Ordnungsdaten und geografische Hinterrundkarten.
1.2.2 Grundlageninformation bei kleinen Grundstücksentwässerungsanlagen Es werden keine Grundlageninformationen vom Auftraggeber bereitgestellt. Durch den Inspekteur sind zu erstellen einfache, leserliche handschriftliche Lageskizzen. Diese müssen enthalten: ? Verlauf der Leitungen mit Angabe der Rohrdurchmesser/-profile, des Rohrmaterials und der Längen zwischen den Knoten ? Lage und Bezeichnung der Knoten (z. B. Schächte, lnspektionsöffnungen) mit Durchmesser und Tiefe sowie ? Bemaßung der Knickpunkte, Schächte etc. bezogen auf einen Festpunkt, z. B. Gebäudeecke. ? Zusätzlich gelten die Anforderungen nach DIN 1986-30 Anhang D.
1.2.4 Überprüfung von Grundlageninformationen 1.2.4. 1 Vor Inspektionsbeginn Der Auftragnehmer muss die ihm überlassenen Daten bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung auf Plausibilität prüfen. Sofern hierbei Lücken oder Unklarheiten festgestellt werden, muss der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten den Auftraggeber hierüber umgehend unterrichten.
1.2.4.2 Während der Inspektion Stellt der Inspekteur Abweichungen von den Grundlageninformationen des AG fest, ist der AG zu verständigen. Bei fehlenden Ordnungsdaten muss der AG diese vor Inspektion des Objekts ergänzen. Bei falschen oder fehlenden Sachdaten (z. B. Rohrmaterial) sind vom AN die zutreffenden Angaben in Plänen und Daten zu dokumentieren entsprechend den Vorgaben des vereinbarten Datenformats.
2 Dokumentation der Inspektion 2.1 Allgemeines Der Auftragnehmer übergibt die erarbeiteten Inspektionsdaten gemäß den Vorgaben des geforderten Kodiersystems und Datenaustauschformats. Die Dokumentation zur optischen Inspektion besteht aus: ? Berichten (Zustandsprotokolle) ? Bildern und Filmen (optische Dokumentation) ? Daten ? weiteren Dokumenten.
2.2 Berichte Zur Dokumentation der Inspektionsergebnisse muss vom Auftragnehmer je Untersuchungsobjekt ein Einzelbericht digital erstellt werden. Die Inhalte sind gemäß Merkblatt DWA-M 149-5 Anhang A zu erstellen. Inspektionsberichte dürfen keine Zustandsklassifizierung enthalten.
2.3 Optische Dokumentation 2.3.1 Kanäle und Leitungen Der Standard zur optischen Dokumentation von Kanälen und Leitungen ist eine Filmdarstellung des Objekts in axialer Richtung. Beim Einsatz von Scannern beinhaltet die Dokumentation außerdem: ? Darstellungen der Rohrinnenflächenabwicklung. Um eine softwaregestützte Auswertung und Vermessung am Bildschirm durchfahren zu können, muss die vertikale Bildauflösung der Abwicklungsdarstellung der geforderten Auflösung des Originalbilds multipliziert mit TT ent- sprechen (z. B. bei DN 800 U = 2.500 mm, far eine Messgenauigkeit von 1 mm ist eine Auflösung von mind. 2.500 Pixel erforderlich). Auf jedem Datenträger muss ein Sichtprogramm mit folgenden Merkmalen enthalten sein: ? Rohrinnenflächenabwicklung mit nachträglicher Zoom- und Vermessungsmöglichkeit ? Ansteuerung der einzelnen Kodierungen und Stationen über das Sichtprogramm.
2.3.2 Schächte und Inspektionsöffnungen Vorgabe zur optischen Dokumentation von Schächten und lnspektionsöffnungen: Einzelbilder ? 1 Aufnahme vom Rahmen der Schachtabdeckung einschließlich Auflagerringen und Schachthals in Schachtachse ? 1 Aufnahme ab Auflagerbereich der Schachtwand und -sohle in Schachtachse ? je 1 Aufnahme je Schadensfeststellung. Bei Scannern: ? Schachtinnenflächenabwicklung mit nachträglicher Zoom- und Vermessungsmöglichkeit ? Ansteuerung der einzelnen Kodierungen und Stationen über das Sichtprogramm.
2.3.3 Generelle Anforderungen an Filme, Bilder, Datenträger Bei Einsatz von TV-Kameras mit digitalem Bildsignal oder bei Digitalisierung analogen Bildmaterials werden zur Reduzierung der Datenmenge Kompressionsverfahren eingesetzt. Diese müssen gewährleisten, dass die in Abschnitt 5 gestellten Anforderungen an die Bildqualität im Standbild und bei bewegter Kamera ohne sichtbare Verluste erhalten bleiben. Kompressionsstandard MPEG2, als notwendige Voraussetzung hierfür sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten: ? Auflösung gemäß Abschnitt 5 ? An die Auflösung angepasste Bitrate wie folgt (Beispiele): ? Auflösung ca. 400 x 300 Bitrate 4 Mbil/s ? Auflösung ca. 800 x 600 Bitrate 10 Mbil/s.
Die vorstehenden Voraussetzungen sind notwendige, aber wegen des Einflusses des Kompressionsverfahrens und weiterer Parameter nicht hinreichende Voraussetzungen für eine gute Bildqualität. Der Auftraggeber prüft die tatsächliche Qualität jeweils zu Projektbeginn und gibt diese gesondert frei. Die zu verwendenden Speichermedien werden vom Auftraggeber vorgegeben: Wechselfestplatten (gehen in den Besitz des AG über) Die Datenträger sind nach Vorgabe des Auftraggebers zu bezeichnen. Die Aufzeichnungen sind objektweise abzuspeichern. Eine eindeutige Zuordnung zu den inspizierten Objekten und Feststellungen durch Benennung und Kodierung muss gegeben sein. Alle relevanten Stammdaten zum untersuchten Objekt sind in Berichten, Videosequenzen und Bildern mitzufahren.
Im Bild und Film müssen diese als Kennleiste oder Textzeile unterhalb, neben oder außerhalb des Kamerabilds angeordnet sein in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5: Am Anfang jeder Inspektion müssen die wichtigsten Stammdaten zum untersuchten Objekt für ca. fünf Sekunden eingeblendet werden. Der Hintergrund des Bilds ist für diese Zeit abzudunkeln. Folgende Informationen müssen im Video über elektronische Dateneinblendgeräte eingeblendet werden: ? Inspektionsfirma (Anfang der Aufzeichnung) ? Ortsname (Anfang der Aufzeichnung) ? Straßenname (Anfang der Aufzeichnung) ? Profilform und -abmessung (Anfang der Aufzeichnung) ? Werkstoff (Anfang der Aufzeichnung) ? Name (Bezeichnung) des Objekts (ständig) ? Untersuchungsrichtung (ständig) ? Timecode (ständig) ? Stationierung (ständig) ? Untersuchungsdatum und -uhrzeit (ständig) ? Zustandskode und -langtext (-beschreibungen) temporär.
2.4 Weitere Dokumente Alle im Rahmen der Durchführung erforderlichen und im Vertrag geforderten Protokolle sind Bestandteil der Dokumentation (z. B. zur Wasserhaltung).
Bestandteile der zustandsbezogenen Dokumentation sind des Weiteren Pläne und Skizzen mit vor Ort gemachten Feststellungen (Feldvergleich) Bei der Inspektion von kleinen Grundstücksentwässerungsanlagen sind zusätzlich Lageskizzen gemäß 1.2.2 Teil der Dokumentation.
2.5 Inspektionsdaten Alle Daten der Inspektion (Grunddaten, Projektdaten, Zustandsdaten) sind in dem vereinbarten Datenformat zu übergeben. Der Auftragnehmer muss die digitalen Inspektionsergebnisse archivieren für eine Zeit von 12 Monaten nach Übergabe der vollständigen Projektdokumentation
2.6 Übergabe der Dokumentation Die Dokumentation ist Vollständig innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Inspektionsarbeiten vor Ort zu übergeben.
3 Durchführung 3.1 Allgemeine Anforderungen Die Inspektion muss so durchgeführt werden, dass alle Elemente eines Objekts, z. B. Anschlüsse, Wandungen, Verbindungen, Einbauten sowie feste und flüssige Medien, wie z. B. eindringendes Wasser oder Ablagerungen, entsprechend ihrer Eigenart vollständig erfasst werden. Auf 5.1 ZTV wird verwiesen. Sofern Zustände festgestellt werden, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit gefährden und deshalb einen sofortigen Handlungsbedarf vermuten lassen, z.B. fehlende Wandungsteile mit Einsturzgefahr, Deformationen, Sohlaufbrüche, starke Ex- und Infiltration, sichtbarer Boden, sind diese mit Digitalaufnahmen zu dokumentieren und unverzüglich dem AG mitzuteilen. Bei Objekten, die nicht oder nicht vollständig inspiziert werden können, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Objekte sind unter Angabe des Grunds mit Bildaufnahme gesondert zu dokumentieren.
3.2 Arbeitssicherheit 3.2.1 Allgemeine Grundsätze Der Ausschreibung/dem Auftrag liegt die Bedingung zugrunde, dass die Ausführung des Auftrags den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entspricht.
Der AG behält sich vor, die geforderten Maßnahmen zur Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die dazugehörige Ausrüstung auf Brauchbarkeit (z. B. Einhaltung der Prüffristen) und Vollständigkeit zu prüfen. Werden hierbei Mängel festgestellt, dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden. Daraus entstehende Aufwendungen, z. B. durch Stillstandszeiten, gehen vollständig zu Lasten des AN. Beim Einstieg in umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen muss mindestens eine Person außerhalb des umschlossenen Raums zur Sicherung anwesend sein. Zusätzliches Sicherungspersonal ist entsprechend der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerks, der Gefährdungsbeurteilung oder gemäß der Betriebsanweisung einzusetzen. Die Anzahl der zusätzlichen Personen zur Aufrechterhaltung der Sicht- oder Sprachverbindung richtet sich nach der Art des Bauwerks.
Der Sicherungsposten muss mit den im umschlossenen Raum tätigen Personen in ständiger Sicht- oder Sprachverbindung stehen. Der Sicherungsposten hat die Messung der Gaskonzentration, die Belüftung, die Wasserstände und die Witterung zu kontrollieren und bei Gefahr Maßnahmen zur Abwehr einzuleiten.
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Vorbemerkung Asbest Vorbemerkung Asbest Vorbemerkungen Asbestzement - Abbruch
Der besondere Umgang mit asbesthaltigen Produkten wird in der TRGS 519 aktuellen Ausgabe geregelt. Als Grundvoraussetzung für den Umgang mit diesen Produkten gilt, dass der ausführende Betrieb einen während der gesamten Bauzeit alleinverantwortlichen Mitarbeiter stellt, der im Besitz des vorschriftsmäßigen Sachkundenachweises ist. Eine Kopie ist dem Angebot beizufügen. Vom ausführenden Betrieb ist die Absicht, ASI-Arbeiten (Abbruchs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auszuführen, beim Gewerbeaufsichtsamt sowie der Berufsgenossenschaft rechtzeitig anzuzeigen! Der nach der Baustellenverordnung §2(3) - BaustellV - aktuelle Version vor Einrichtung der Baustelle durch den Bauherrn oder einen von ihm beauftragten Dritten erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist verbindlich und einzuhalten. Ausgebaute Asbestzementprodukte sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (EAK-Schlüssel 17 06 05 - EAK-Bezeichnung: asbesthaltige Baustoffe) zu entsorgen. Beim Ausbau und der Entsorgung von Asbestzementprodukten sind die behördlichen Vorschriften in der jeweils aktuellen Ausgabe zu beachten. Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 - Asbest;
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Angang III Nr. 2.4 Regelwerke der Berufsgenossenschaften Merkblatt über die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Beim Abbruch von Rohrleitungen aus Asbestzement sind unter anderem die folgenden Punkte zu beachten: Anzeige der Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt und den Berufsgenossenschaften mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn mit Entsorgungsbestätigung durch den Deponiebetreiber Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers Nachweis der Sachkunde (Teilnahme an einem 15-stündigen Kurs entsprechend Anlage 4, TRGS 519) Der ausführende Betrieb muss während der gesamten Bauzeit einen alleinverantwortlichen Mitarbeiter stellen, der im Besitz des Sachkundenachweises ist - eine Kopie des Nachweises ist dem Angebot beizufügen Arbeitsplan gemäß TRGS 519 erstellen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß Baustellenverordnung - BaustellV - erstellen. Asbestzement möglichst zerstörungsfrei entfernen ohne Staubentwicklung. Bauteile abschrauben, wenn nicht möglich, Teile vorsichtig herausheben unbeschichtetes Material vor Demontage mit Verfestiger behandeln Bruchteile feucht halten Teile nicht werfen, keine Schuttrutschen verwenden Konstruktion mit geeignetem Sauger absaugen Platten auf der Baustelle palettieren Kleinteile in staubdichten Behältern sammeln Behälter kennzeichnen und abgedeckt transportieren. Der Transport darf nur von sachkundigen Unternehmen durchgeführt werden (Transportgenehmigung erforderlich) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen. Nachforderungen aufgrund mangelnder Vorinformation werden nicht anerkannt. Ausgebaute Asbestzementprodukte sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Alle Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Entsprechende Belege sind der Bauleitung vorzulegen. Abbrucharbeiten müssen Zug um Zug erfolgen. Das eventuell erforderliche Abdecken der Rohrleitungen ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
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Hinweis Abbrucharbeiten - Kantenlänge Hinweis Abbrucharbeiten - Kantenlänge Die Kantenlänge von Abbruchmaterial darf maximal 30cm betragen. Mehrkosten für das Zerkleinern des Abbruchgutes sind einzurechnen.
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Hinweis Schachtbauwerke Hinweis Schachtbauwerke Nach DIN 18306 ist die lichte Schachttiefe von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle zu rechnen. Steigeinrichtungen sind gemäß DGUV Regel 103-007 herzustellen. Der senkrechte Abstand zwischen oberstem Auftritt und Austrittsstelle darf höchstens einen Auftrittsabstand betragen. Bei Schächten mit Einstiegsöffnungen von nicht mehr als 650 mm Durchmesser darf dieser Abstand in Ausnahmefällen bis auf 650 mm vergrößert werden. Ein hierin enthaltener Höhenausgleich durch Ausgleichsringe im Einstiegsbereich darf höchstens 240 mm betragen.
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Vorbemerkungen zu LB 900 - Allgemeine Vorbemerkungen Vorbemerkungen zu LB 900 - Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs- bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil. 2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des Langtextes als vertraglich vereinbart. 3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr., sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten. Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und gelten für alle Leistungen. 4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen (TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in der Baubeschreibung. 5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen. 7. Recycling-Baustoffe, deren Bautaug- lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde, sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen. Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben. 8. Beton und Zementmörtel: 8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den ZTV-ING entsprechen. 8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart. 8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den Expositionsklassen angegeben sind, resultieren diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der Kombination der Expositionsklassen. 9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
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Vorbemerkungen zu LB 901 - Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Unterlagen Vorbemerkungen zu LB 901 - Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Unterlagen 1. Allgemeines 1.1 Sofern in den Unterlagen des AG die Art der berührungslosen Außerkraftsetzung von Verkehrs- schildern nicht vorgegeben ist, sind folgende Arten zulässig: - Abdrehen um 90 Grad, - Demontage, - Abdecken mit witterungsbeständigen und undurch- sichtigem Material, - mobile Auskreuzvorrichtungen aus Kunststoff oder Metall, beklebt mit Folie Typ 3, gem. DIN 67520, Teil 4, bis 3 m2 Schildfläche: Breite 75 mm über 3 m2 Schildfläche: Breite 100mm. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Herstellen verkehrssicherer Zugangs- und und Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger gehört zum Leistungsumfang.
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Vorbemerkungen zu LB 902 - Freimachen des Baugeländes Vorbemerkungen zu LB 902 - Freimachen des Baugeländes 1. Allgemeines 1.1 In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüber- liegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzu- heben und seitlich zu lagern, wenn Bäume, Unterholz, Astwerk, Rinden und die Wurzelstöcke entfernt sind. 1.2 Infolge der Massenunsicherheit bei der Kampfmittel- sondierung und Räumung sind in die Räumungspositionen keine AGK und BGK einzurechnen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Beseitigen am Boden liegender Äste beim Roden in geschlossenem Bestand. 3. Abrechnung 3.1 Der Stammdurchmesser von Bäumen ist der mittlere Durchmesser, gemessen 1 m über dem Boden. 3.2 Der Durchmesser von Wurzelstöcken ist der mittlere Durchmesser der Schnittfläche. 3.3 Die gerodete Fläche wird durch die Außenränder des Bestandes auf der Bodenoberfläche begrenzt. Das Aufmaß wird vor der Rodung durchgeführt. 3.4 Für die Ermittlung der Rodungsfläche im Mittel- und Trennstreifen zweibahniger Straßen gilt: Als Breite wird die gesamte Breite des Mittel- bzw. Trennstreifens gemessen. Lücken im Bestand bis 10 m Länge werden übermessen.
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Vorbemerkungen zu LB 903 - Oberboden Vorbemerkungen zu LB 903 - Oberboden 1. Allgemeines 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege. 3. Abrechnung 3.1 Oberbodenlieferung: Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle.
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Vorbemerkungen zu LB 904 - Bodenbewegungen, Geotextilien Vorbemerkungen zu LB 904 - Bodenbewegungen, Geotextilien 1. Allgemeines 1.1 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln der Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen in der aktuellen Fassung (geänderte Anlage 2 Stand 11.05.2018) definiert. https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/ grundwasser/doc/verfuell.pdf Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW2 werden in der ZTV wwG-StB BY05 definiert. 1.2 Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, ist bei der Verwendung von Geokunst- stoffen von einer vorgesehenen Nutzungsdauer von 100 Jahren auszugehen. 1.3 Als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte im Bereich Erdbau wird die Methode M3 festgelegt, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben wird. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang 2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder Bauwerken im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 3. Abrechnung 3.1 Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nach- stehend nicht anders geregelt, im Abtrag. Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise im Auftrag, so wird der durch die Verdichtung des Dammuntergrundes bedingte Mehrverbrauch an Schüttmassen nicht ge- sondert vergütet, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. 3.2 Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt: Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem Zustand abzüglich der Menge des wiederein- gebauten Abtragsmaterials und der Menge des Liefermaterials ergibt die Menge des Schütt- materials. 3.3 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet, auch wenn der Bereich des Planums in mehreren Positionen enthalten ist (z.B. Aushub und Bodenverbesserung). 3.4 Bei Bohrungen zur Baugrunderkundung werden die Bohrlängen unabhängig von der Endtiefe der Bohrung jeweils in dem Bohrbereich abgerechnet, den sie durchlaufen.
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Vorbemerkungen zu LB 905 - *abgeändert* Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung Vorbemerkungen zu LB 905 - *abgeändert* Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung 1. Allgemeines 1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten. 1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln der Mitteilung der Länder- arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom 09.12.2005 definiert. http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/ grundwasser/doc/verfuell.pdf Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der ZTV wwG-StB BY 05 definiert. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 3. Abrechnung 3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte aus. 3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub ist die Tiefe gem. ZTV-Rohrgraben. 3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgraben- verfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige Grabentiefe nach ZTV-Rohrgraben abzüglich der Dicke der Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung abzüglich der Dicke der Abdeckung. 3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit Rohrleitungen ist die Breite gem. ZTV-Rohrgraben. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berück- sichtigen. 3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrech- nungslänge gem. ZTV-Rohrgraben maßgeblich. 4. Wasserhaltungsarbeiten sind bis zu einer Pumpenleistung von 10 m³/h und mit bis zu 5,0 m Förderhöhe in die Einheitspreise mit einzurechnen.
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Vorbemerkungen zu LB 906 - Baugrubenverbau, Tiefgründung, Baugrundverbau Vorbemerkungen zu LB 906 - Baugrubenverbau, Tiefgründung, Baugrundverbau 1. Beton und Zementmörtel: 1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil. 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Herstellen und Beseitigen des Bohr-/Ramm- planums bzw. der Aufstandsfläche gehören zur vertrag- lichen Leistung, wenn nicht eine besondere OZ (Pos.) vorgesehen ist.
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Vorbemerkungen zu LB 907 - Wasserhaltung Vorbemerkungen zu LB 907 - Wasserhaltung 1. Allgemeines Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Herstellung, Vorhaltung und Abbau eines Strom- anschlusses oder Stromaggregates für die Pumpen. 2.2 Nachweis der Betriebsstunden bei Pumpen/Pumpen- anlagen, Wasserhaltungsanlagen und Notstromaggregaten.
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Vorbemerkungen zu LB 909 - Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle Vorbemerkungen zu LB 909 - Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle 1. Beton und Zementmörtel: 1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN 1053-1, Ausgabe 1996-11, entsprechen. 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden. 2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw. Dünnbettmörtel. 3. Abrechnung 3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke übermessen. Für Formstücke wird der aufgemessenen Länge der zugehörigen Rohrleitung je Formstück - bis DN 200 1 m Rohrlänge, - größer DN 200 bis DN 300 2 m Rohrlänge und - größer DN 300 3 m Rohrlänge zugeschlagen. Bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern am Formstück gilt der Zuschlag für die Rohrleitung mit dem größeren Durchmesser. Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschluss- teller und Übergangsstücke. 3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des Böschungsstückes durchgemessen. 3.3 Die Vergütung der Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone richtet sich nach der einschlägigen Position des LB 905.
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Vorbemerkungen zu LB 910 - Ungebundene Schichten des Oberbaus Vorbemerkungen zu LB 910 - Ungebundene Schichten des Oberbaus 1. Allgemeines Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 % auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen. 2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
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Vorbemerkungen zu LB 911 - Asphaltschichten Vorbemerkungen zu LB 911 - Asphaltschichten 1. Allgemeines 1.1 Die in der Leistungbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Aus- führung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubau- strecken ist die Decke in voller Breite mit einem Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden Fertigern nahtlos einzubauen. 1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten, Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit wie bei maschinellem Einbau. Wird ausserhalb des Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen für diese Flächen Unebenheiten in Längs- und Querrichtung innerhalb einer 4 m langen Messstrecke höchstens 10 mm betragen. 1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke die Unebenheiten in Längs- und Querrichtung nach dem letzten Fräsgang folgende Werte nicht überschreiten: - 10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binder- und Tragschichten sowie als Unterlage von Deck- schichten der Belastungsklasse 1,8 bis 0,3. - 6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deck- schichten und zum direkten Befahren als Verkehrs- fläche. Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten. 1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst werden. Das teer-/pechhaltige Material, das einer Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen ist, darf nur einer Verwertung/Beseitigung auf Deponie, einer thermischen Behandlung oder einer thermischen Verwertung zugeführt werden. 1.6 Entsorgung / Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Erstellung und Vorlage eines Einbau-/Logistik- konzepts nach Unterlagen des AG 2.2 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.3 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbau- dicke nach m2 abgerechnet wird. 2.4 Schutzmaßnahmen gegen mineralische Stäube (TRGS 559) und potenziell asbesthaltige Stäube (TRGS 517) gehören zum Leistungsumfang. 2.5 Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserab- fluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten. 2.6 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu vertreten sind. 2.7 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 2.8 Die erforderliche Grobreinigung von Fräsflächen gehört zum Leistungsumfang. 3. Abrechnung 3.1 Wenn einzelvertraglich ein Abzug bei Unterschrei- tung des Einbaugewichtes bzw. der Einbaudicke, sowohl der Decke als auch der Decke und der Asphalt- tragschicht zusammen vereinbart wird, gilt folgendes: Der Abzugsbetrag wird für jede Schicht gesondert berechnet. Die so berechneten Abzugsbeträge der einzelnen Schichten werden addiert. 3.2 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräs- positionen und den Mischguteinbau der direkt darüber liegenden Schicht linear angepasst. 3.3 Wenn in einer Position die Mengenangabe in kg/m2 im Mittel erfolgt, ist diese Angabe die Grundlage für die Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen. 3.4 Ändert sich der Einheitspreis einer m2-Position beim Asphalteinbau infolge von Mehr- oder Minder- dicken, ändern sich die Einheitspreise der Zulagen für Beschicker und Thermofahrzeuge nicht.
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Vorbemerkungen zu LB 913 - Pflaster, Platten Vorbemerkungen zu LB 913 - Pflaster, Platten 1. Allgemeines 1.1 Zementmörtel muss den Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen. Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Beton- fertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteins- körnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen. Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem Aufbringen des Mörtels anzufeuchten. Die Fugenfüllung ist an den Sichtseiten glatt zu streichen. 1.2 Für Pflasterdecken auf hydraulisch gebundener Bettung mit hydraulisch gebundener Fugenfüllung gilt für die Pflastersteine die TL Pflaster. 1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungs- beständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine müssen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten geprüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zu- sätzlich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen. 1.4 Bei Positionen, in denen Granit gefordert wird, gilt Granodiorit als gleichwertig. 1.5 Bei Borden aus Naturstein der Form A sowie der Form B, Größe 6 müssen alle sichtbaren Flächen und die Stoßflächen gestockt oder sandgestrahlt sein. Die Rückflächen müssen aufgeraut sein. Bei Borden aus Naturstein der Form A müssen die oberen 100 mm ebenflächig und rechtwinkling abgearbeitet sein. Diese Anforderung gilt auch für Naturstein der Form B, wenn an der Rückseite Pflaster angeschlossen wird. 1.6 Bordsteine aus Naturstein auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken: Bordsteine aus Naturstein müssen aus feinkörnigem, gleichfarbigem Material mit hohem Verwitterungswider- stand hergestellt sein. Das Steinmaterial darf keine Adern, Risse, Brüche, Blätterungen,schiefrige Ab- sonderungen und dergleichen aufweisen. Es muss aus festen nicht verwitterten Lagen stammen und darf keine schädlichen Einsprengungen enthalten. Die Formen und Größen der Granitbordsteine auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken entsprechen DIN 482, Form A, jedoch im Sondermaß. Für die Ausführung der Bordsteinflächen wird festgelegt: - Vorderflächen auf gesamte Höhe gestockt oder sandgestrahlt. - Obere Flächen gestockt oder sandgestrahlt. - Stoßflächen grob bearbeitet - Rückflächen i. d. Regel bruchrau. Die Länge eines Einzelsteines muss in der Geraden mindestens 1,0 m betragen. Bei Kurven mit Radius größer 25 m können Einzelsteine mit einer Länge von mind. 0,80 m verwendet werden. Bei Kurven mit Radien bis 25 m sind Radiensteine zu verwenden. 1.7 Pflastersteine aus Naturstein in Streifen, Rinnen und Mulden müssen die Anforderungen der DIN EN 1342 für die Bauklasse III erfüllen. 1.8 In Rinnen und Mulden darf die Unebenheit der Oberfläche innerhalb einer 4 m langen Messstrecke nicht größer als 1 cm sein. Das gilt auch bei Verwendung von Natursteinen. 1.9 Werden Streifen gleichzeitig als Randeinfassung verwendet, muss die Rückenstütze wie bei Einfassungen und Entwässerungsrinnen gemäß DIN 18318, Abschnitt 3.8 hergestellt werden. 1.10 Wenn hinter Borden und Rinnen keine Flächen befestigung vorhanden ist, ist die Rückenstütze nach DIN 18318 auszuführen, sofern in den Unterlagen des AG nichts anderes enthalten ist. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Bord- und Einfassungssteinen aus Naturstein oder Beton zum Längenausgleich, soweit es nicht durch Einbauten o.ä. verursacht wird. 2.2 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Natur-, Beton- und Betonformsteinen in Zeilen und Rinnen. 2.3 Das Versetzen von geraden Bord- oder Ein- fassungssteinen im Bogen mit Radius größer 12 m. 2.4 Das Herstellen von Baugruben für Borde, Streifen und Rinnen, wenn die Tragschicht ohne Bindemittel im gleichen Bauvertrag beauftragt wird. 3. Abrechnung 3.1 Bei Zeilen, Rinnen und Mulden vor Bordsteinen und dgl. wird nach der Länge der Bordsteine abgerechnet. Ansonsten wird nach der längsten Kante abgerechnet.
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Vorbemerkungen zu LB 914 - Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Stahl Vorbemerkungen zu LB 914 - Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Stahl 1. Beton und Zementmörtel 1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil. 2. Abrechnung 2.1 Bewehrung aus Spannstahl Für die Ermittlung der Masse der Spannglieder ist ausschließlich die Spannstahlmasse anzusetzen. Die Masse der Hüllrohre, der Korrosionsschutzver- füllungen und Verankerungen, etc. bleibt bei der Massenermittlung unberücksichtigt.
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Vorbemerkungen zu LB 917 - Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung Vorbemerkungen zu LB 917 - Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung 1. Allgemeines 1.1 Für alle Natursteine ist verwitterungs- beständiges Material zu verwenden. Der Gütenachweis ist nach DIN 52106 zu er- bringen. 1.2 Der Zementmörtel für Fugen muss den Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen. Der Zementgehalt muss mindestens 400 kg/m3 verdichteten Mörtels entsprechend der Eignungsprüfung betragen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen: 2.1 Aufwendungen für Erschwernisse beim Anschluss an beispielsweise bestehenden Mauern, Einbauten, Schächten und dgl. nach Unterlagen des AG.
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Vorbemerkungen zu LB 922 - Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune Vorbemerkungen zu LB 922 - Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune 1. Allgemeines Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) sind nach folgenden Regelwerken herzustellen: - Rückhaltesysteme an Straßen DIN EN 1317 - Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme, RPS Ausgabe 2009 mit Einsatzempfehlungen, gemäß Einführungsschreiben der OBB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ZTV FRS - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING - Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RIZ-Ing - DIN EN 1991 - Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen TL-SP 99 - Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand- Fertigteile TL BSWF 96 -Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK) - Merkblatt für Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand M RepS Für Systeme, die in den beiden genannten Liefer- und Vertragsbedingungen nicht enthalten sind, gelten die darin enthaltenen Anforderungen sinngemäß. Die FRS müssen den Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland entsprechen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist Die Herstellung umfasst die Lieferung und die Montage des FRS frei Baustelle. Leitpfosten sind nach den Hinweisen für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leitpfostenein- richtungen (HLB) sowie der DIN EN 12899 für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen Teil 3 Leitpfosten und Reflektoren herzustellen. Die Hinweise zur Nutzung von Fahrzeug- Rückhalte- systemen als Träger von Leiteinrichtungen (HFL) sind zu beachten. 2. Nebenleistungen Die nachfolgend aufgeführten Nebenleistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits- preise einzurechnen: - Notwendige, montagebedingte Erdarbeiten, wie Wiederherstellung des Geländes einschließlich Entsorgung des überschüssigen Materials bzw. der Lieferung und des Einbaues des für die Verfüllung von Pfostenlöchern erforderlichen Mineralgemisches - Herstellung von erforderlichen zusätzlichen Lochungen an Schutzeinrichtungen durch Bohren - Örtliche Ermittlung der Neigungswinkel für Konstruktionen auf Bauwerkskappen - Verfüllen und Verdichten des Erdreichs vor dem Rammen des Pfostens, wenn an der selben Stelle ein Pfosten gezogen wurde - Der Anschluss an bestehende Systeme - Sofern in einzelnen OZ nichts anderes vorgegeben ist, Mehraufwendungen für - Radien über 30 m bei FRS mit Aufhaltestufen kleiner oder gleich H1 - Radien über 100 m bei FRS mit Aufhaltestufen größer oder gleich H2 - für Verschwenkungen flacher als 1:20
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Vorbemerkungen zu LB 926 - Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen Vorbemerkungen zu LB 926 - Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen 1. Allgemeines 1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt Strahlgut und ausgebaute Bauteile ein. 2. Baubehelfe 2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. 3. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 3.1 Bei Abbruch und Abtrag von Betonbauteilen und bei Bohrungen und Trennschnitten in Betonbauteilen ist eine Erhöhung der Betondruckfestigkeiten, z.B. aufgrund der Nacherhärtung gegenüber den Angaben in den Bestandsunterlagen um bis zu 2 Druckfestig- keitsklassenstufen zu berücksichtigen und gehört zum vertraglichen Leistungsumfang. 3.2 Das Trennen und Einfüllen von Abbruch- und Ausbaumaterial mit gefährlichen Stoffen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in bereitgestellte Behälter gehört zum vertraglichen Leistungsumfang.
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Vorbemerkungen zu LB 928 - Fahrbahnmarkierung Vorbemerkungen zu LB 928 - Fahrbahnmarkierung 1. Allgemeines 1.1 Ausfräsungen für Markierungen an Betriebsstrecken sind am Tage des Fräsens zu verfüllen. 1.2 Sofern keine gesonderten Angaben hinsichtlich der Einlegetiefe von Dickschichtmarkierungen gemacht werden, beträgt die Einlegetiefe *gesamte Schichtdicke abzüglich 2 mm*. 1.3 Für Markierungssysteme von Sonderflächen, die nicht geregelt sind, werden die Anforderungen für die Griffigkeit und Verschleißfestigkeit der ZTV M zugrunde gelegt. 1.4 Erforderliche Handarbeiten bei Ausfräsungen für eingelegte Markierungen von Pfeilen, Quermarkierungen etc. sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 1.5 Bei linienförmigen Markierungen wird der markierte Strich abgerechnet, bei Doppelstrichen zwei Striche.
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Vorbemerkungen zu LB 929 - Beschilderung Vorbemerkungen zu LB 929 - Beschilderung 1. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt ist. 1.1 Das Aufstellen der prüffähigen statischen Berech- nungen und der Ausführungszeichnungen sowie die Prüfung durch einen amtlichen Prüfingenieur. 1.2 Das in den einschlägigen Positionen zur Montage erforderliche Kleinmaterial sowie die Abdeck- kappen und Erdanker. 1.3 Die für die Herstellung von Fundamenten notwendigen Erd- und Betonarbeiten und das Einbauen der Ankerkörbe. |
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Vorbemerkungen zu LB 930 - Landschaftsbau: Pflanz- und Pflegearbeiten Vorbemerkungen zu LB 930 - Landschaftsbau: Pflanz- und Pflegearbeiten 1. Allgemeines 1.1 Bei der Pflanzenlieferung (Abschnitt 930/2) sind nach der Pflanzenart die Anzuchtform, der Anzucht- zustand, die Anzuchtart, die Bewurzelung sowie die Maßarten (Triebzahl, Stammhöhe, Stammum- fang, Durchmesser, Breite, Höhe) zu benennen. 1.2 In Schutzgebieten und bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind autochthone Gehölze zu verwenden. Dabei ist das Merkblatt des StMUGV vom August 2001 zu beachten. Bei der Ausschreibung sind die Herkunftsgebiete für autochthone Pflanzen zu benennen. 1.3 Bei Waldgründungen ist das Forstver- mehrungsgutgesetz vom 22. Mai 2002 zu beachten. Bei der Ausschreibung sind die Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut zu benennen. 1.4 Für die Bodenverbesserung (Abschnitt 930/4) werden die Pflanzen in folgende Größen eingeteilt: a) Hochstämme, StU 16-25 cm Solitärs, Stammbüsche und Heister größer 300 cm b) Hochstämme bis StU 16 cm, Heister bis 300 cm Höhe, c) Jungpflanzen, leichte und verpflanzte Sträucher, leichte Heister d) Bodendecker, Stauden (flächige Ausbringung). 1.5 Wird Kompost des AN eingebracht, hat der Kompost den Güte- und Prüfbestimmungen der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller zu entsprechen. 1.6 Die Befestigung der Bäume am Pfahl erfolgt mit Kokosstrick, dicke Sorte (1 kg = 40 m), in doppelter Achterschlaufe (ohne Pos. 410 und 411). Der Kokosstrick wird mit Krampen am Pfahl angenagelt. Bei Anwendung anderer Bindesysteme ist die Zustimmung des AG vorab einzuholen. 1.7 Für das Wässern der Gehölze (bei der Fertig- stellung- und Entwicklungspflege) werden keine Wasser- mengen vorgegeben. Die Wassermengen je Pflanze sind vom AN so zu bemessen, dass die Wurzel- bereiche der Pflanzen ausreichend durchfeuchtet sind. 2. Nebenleistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits- preise einzurechnen: 2.1 Die Lieferung der Bodenverbesserungsstoffe bzw. das An- oder Ausbringen der Hilfsstoffe. 2.2 Für die Pflanzarbeiten (Abschnitt 930/3): a) das Abstecken und Kennzeichnen der Pflanzstellen, b) das Tauchen aller Gehölze ohne Ballen vor der Pflanzung in eine Schutzlösung aus Natrium-Alginat, c) das Herstellen von Pflanzscheiben bzw. Gieß- mulden (Innendurchmesser so groß wie das Pflanzloch), d) das umgehende Entfernen von Steinen (Durch messer größer 3 cm), Erdbrocken und Unrat von Flächen außerhalb der Pflanzflächen, soweit sie beim Pflanzvorgang angefallen sind, e) das Entfernen aller Etiketten, Schnüre und Bänder von den Pflanzen, f) das Herstellen einer Stammschattierung an Hochstämmen nach Anforderung: Schilfrohrmatte, Weidenmatte: die Einzelelemente müssen mit stabilen Drähten verbunden sein, die Abstände zwischen den Elementen sollen 2 bis 5 mm betragen. Die Matten sind locker um den Stamm zu legen und müssen bis zur Baum- bindung reichen. An der Nordseite sind die Matten um bis zu einem Drittel des Stammumfangs zu überlappen. Die Matten sind 2-fach (im oberen und unteren Drittel) mit dickem Draht am Stamm zu befestigen, g) das umgehende Wässern der Gehölze nach der Pflanzung. 2.3 Für die Fertigstellung- und Entwicklungspflege (Abschnitte 930/5, 930/6 und 930/7) bei jedem Pflege- gang: a) das Überprüfen der Baumverankerungen und Baumpfähle, b) das Wiederanbinden losgerissener Gehölze, c) das Erneuern / Nachbessern einschnürender oder schadhafter Bindungen / Stammschattierungen, d) das Entfernen zurückgetrockneten Holzes, e) das Durchführen erforderlicher Korrekturschnitte bei Bäumen und Heistern, f) das Aufrichten und Antreten schief gedrückter oder durch Frost gehobener Gehölze, g) das Wiederherstellen oder Nachbessern von Gießmulden und Pflanzscheiben.
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Vorbemerkungen zu LB 931 - Landschaftsbau: Sonstige Arbeiten Vorbemerkungen zu LB 931 - Landschaftsbau: Sonstige Arbeiten 1. Allgemeines 1.1 Die Verwendung von Ersatzarten oder Ersatz- sorten für im Handel nicht erhältliche Gräser und Kräuter bedarf der Zustimmung des AG. 1.2 Oberboden, der in der Vegetationszeit über 2 Monate Dauer gelagert wird, muss nach STL NR 931 105 begrünt werden. 1.3 Die Abnahme der Rasenansaat erfolgt unmittelbar nach dem 2. Schnitt (bei Dauerwiese nach dem 1. Schnitt), sofern ein abnahmefähiger Zustand erreicht ist. Dauerwiesen müssen in gemähtem Zustand eine mittlere projektive Bodendeckung von mindestens 50 v.H. (analog Landschaftsrasen) aufweisen. Ist kein abnahmefähiger Zustand erreicht, so gehen weitere Pflegemaßnahmen oder Mähgänge bis zur Abnahme zu Lasten des AN. 1.4 Weitere Mähgänge nach der Abnahme sind auf Anordnung des AG gegen gesonderte Vergütung durchzuführen. 1.5 Für Lebendverbauarbeiten gelten die RAS-LG 3 (Lebendverbau). 1.6 Zu verwendende Bodenverbesserungs- oder Hilfsstoffe sind im Leistungsbereich 930 näher beschrieben. 1.7 Für verpflanzte Gehölze erfolgt die Abnahme im Sommer der 2. Vegetationsperiode, eine Gewährleistung über die Abnahme hinaus wird nicht vereinbart. Vergütet wird die gesamte Verpflanzleistung nur für angewachsene Gehölze. Für nicht angewachsene Gehölze wir kein Ersatz gefordert. 1.8 Auslichtungsarbeiten in Gehölzbeständen sind wegen des Schutzes der Lebensstätten bis zum 28. Februar abzuschließen. 2. Nebenleistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits- preise einzurechnen: 2.1 das Herstellen einer exakten Feinplanie für Dauerwiesen wegen der geringen Saatgutmenge, 2.2 das Mähen vorwüchsiger Kräuter, die die Entwicklung der Ansaat behindern oder auszusamen drohen, im Zeitraum von der Ansaat bis zum 1. Rasenschnitt. 3. Aufmaß 3.1 Das gemäß Abschnitt 6.2 ZTVLa vorgesehene Aufmaß abnahmefähiger Flächen erfolgt für die Gesamtfläche oder für größere zusammenhängende Teilflächen.
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Allgemeines |
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HINWEIS Baustelleneinrichtung Die unter Abschnitt 1 "Allgemeines" anfallenden Kosten werden bei der Schlussrechnung den Abschnitten 2-5
- Straßenbau - Regenwasserkanal Straßenentwässerung - Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung - Rückhaltebecken
anteilig der jeweiligen Schlussrechnungssummen, zugeordnet.
Zur Ermittlung der BE-Kosten ist der Abschnitt 1 "Allgemeines" im Abschnitt 2 "Straßenbauarbeiten" vollständig abzurechnen.
Achtung: Die Wasserleitungsbauarbeiten sind in diesem Titel nicht enthalten. Sie werden im Titel 6 gesondert vergütet. |
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Teilleistungen für Baustelleneinrichtung |
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Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen Der Betrag für das Herstellen der Baustelleneinrichtung wird anteilig zum Baufortschritt vergütet. |
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1.1.10
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*** Pauschalposition StL-Nr. (StLK) 18901101 1Baustelleneinricht. herstellen Baustelleneinrichtung herstellen, einschließlich Beschaffen von Lager- und Arbeits- flächen sowie von Zufahrtswegen zur Baustelle über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus. Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel anfahren und betriebsfertig aufstellen. Baubüros des AN, Unterkünfte, Werkstätten, abschließ- bare Lagerräume und dgl. anfahren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtun- gen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Freimachen des Geländes sowie Oberbodenarbeiten für die Baustelleneinrichtung gehören zum Leistungs- umfang. Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. |
| 1 | psch |
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1.1.20
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StL-Nr. (StLK) 18901102 1 Baustelleneinricht. vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten. Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang. Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. |
| 5 | Mt |
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1.1.30
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StL-Nr. (StLK) 18901103 1 Baustelleneinricht. unterh. u. betr. Baustelleneinrichtung unterhalten und betreiben. Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen. Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur ver- gütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte. |
| 100 | d |
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1.1.40
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*** Pauschalposition StL-Nr. (StLK) 1890110401 1Baustelle räumen Räumen der Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. einschließlich Rückbau der vom AN erstellten Zufahrtswege. Alle Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten. Die Beseitigung der vom AN verursachten Schäden vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrts- wegen gehört zum Leistungsumfang. |
| 1 | psch |
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1.1.50
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Mülltonen Stellplatz fördern
Fördern von Abfallbehältnissen
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| 5 | Mt |
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Summe 1.1 |
Teilleistungen für Baustelleneinrichtung |
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Teilleistungen für Verkehrssicherung |
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1.2.10
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Verkehrsfläche unterhalten Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs sowie des Baustellenverkehrs innerhalb des Baubereiches einschließlich zwischenzeitlich benutzter Behelfsfahrstreifen verkehrssicher unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Verkehrsflächen im Zuge der Baustrecke. |
| 5 | Mt |
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1.2.20
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*** Pauschalposition
Verkehrssicherung auf-, abbauen innerhalb Baustelle Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und -regelung nach StVO und gemäß Baubeschreibung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten, ggf. umsetzen und abbauen. Lichtzeichenanlagen und ggf. erforderliche Sicherungsposten für den Bahn- oder Schifffahrtsbetrieb werden gesondert vergütet. Einrichtungen im Zuge 'der Bauarbeiten', Einrichtungen / Beschilderung nach Baubeschreibung und Verkehrszeichenplan herstellen. Das Umsetzen für die einzelnen Bauabschnitte ist einzurechnen. |
| 1 | psch |
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1.2.30
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*** Pauschalposition
Verkehrssicherung auf-, abbauen außerhalb Baustelle Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und regelung nach StVO und gemäß Baubeschreibung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten, ggf. umsetzen und abbauen. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen / Beschilderung außerhalb der Baustelle zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen und Anliegerverkehrs, sowie das Einholen der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO. Lichtzeichenanlagen und ggf. erforderliche Sicherungsposten für den Bahn- oder Schifffahrtsbetrieb werden gesondert vergütet. Einrichtungen im Zuge 'der Bauarbeiten', gem. Baubeschreibung und dem vom AN zu erstellenden Verkehrszeichenplan herstellen.
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| 1 | psch |
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1.2.40
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*** Pauschalposition
Kontr. Arbeitsstellensicherung Kontrolle der Arbeitsstellensicherung nach ZTV-SA im gesamten Baustellenbereich durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durch- führung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen. Die Kontrollausdrucke sind dem AG arbeitstäglich vorzu- vorzulegen. Kontrolle zweimal täglich. Kontrolle durch schriftliche Dokumentation nach Unterlagen des AG. |
| 1 | psch |
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1.2.50
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Schutzzaun Schutzzaun, versetzbar, auf befestigtem Untergrund, jedoch ohne Befestigung im Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohr und Vergitterung, mit Standfüßen. Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m, einrichten, vorhalten, mehrmals umsetzen während der gesamten Bauzeit und räumen. |
| 300 | m |
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1.2.60
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*** Pauschalposition
Baugrubenabdeckung Fußgänger Baugrubenabdeckung, aufgelagert auf vorhandenen Befestigungen für Anlieger-, und öffentlichen Verkehr als Teilabdeckung, geeignet für Belastung Fußgängerverkehr Maße der Abdeckung Breite in m 1,5 m; Schrammborde aus Holz, Abdeckung mit Stahl, vorhalten, herstellen und mehrmals umsetzen für die Dauer der gesamten Bauzeit, nach Planunterlagen bzw, nach Erfordernis des AN. Material nach Abschluss der Arbeiten in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. |
| 1 | psch |
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1.2.70
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*** Pauschalposition
Baugrubenabdeckung LKW Wie Pos. 1.2.6 "Baugrubenabdeckung Fußgänger", jedoch für Belastung Lkw-Verkehr, Breite der Abdeckung in m 3,5. |
| 1 | psch |
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Summe 1.2 |
Teilleistungen für Verkehrssicherung |
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Sonstiges |
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1.3.10
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*** Pauschalposition
Zustandserfassung durchführen Erfassung und Dokumentation des Zustands von Straßen, Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, sowie der baulichen Anlagen im Baugelände und der direkten Baustellenzufahrten.
Die Erfassung ist unter Beteiligung des AG und des Straßenbaulastträgers bzw. Eigentümers vor Beginn der Arbeiten durchzuführen.
Niederschrift über die Zustandserfassung einschließlich Bericht/Dokumentation und eindeutig zugeordneten Fotos mit Beschreibungen herstellen und dem AG übergeben. Die Niederschrift beschreibt den Zustand des Bestandes im Bereich der Baustelle und den vom Baubetrieb betroffenen Bereichen jeweils vor Beginn der Arbeiten sowie nach Beendigung der Arbeiten und dokumentiert eventuelle Veränderungen. Übergabe der Niederschrift an AG 1-fach in Papier und 1-fach als PDF. |
| 1 | psch |
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1.3.20
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*** Pauschalposition
Vermessungsarbeiten für die Absteckung Vermessungsarbeiten für die Absteckung von Bauteilen und Bestandsleitungen nach Unterlagen des AG einschließlich aller Geräte- und Personalkosten durchführen.
Bauteil: Verkehrsflächen, Achsen, Fahrbahnränder, Asphaltschichten, Eckausrundungen, usw.
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| 1 | psch |
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1.3.30
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Hoehenpkt.herst. Hoehenfestpunkt herstellen aus einem mindestens 10 cm langen Bolzen (Rundkopf), der in einem Betonfundament (Mindestquerschnitt 0,07 m2) versetzt ist. Die Lage des Festpunktes wird gemeinsam mit dem AG festgelegt. Der Hoehenfestpunkt wird kurz nach Auftragserteilung hergestellt und spaetestens vor Durchfuehrung der ersten Gelaendeaufnahme durch den AN auf die vom AG zur Verfuegung gestellten Hoehenfestpunkte eingemessen. Waehrend und nach Ablauf der Frostperiode wird die Hoehenlage des Festpunktes kontrolliert. Erforderliche Erdarbeiten ausfuehren. Gruendungstiefe des Betonfundamentes 80 cm, Bei Abschluss der Baumassnahmen Hoehenfestpunkt wieder beseitigen. |
| 8 | St |
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1.3.40
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*** Pauschalposition
Beweissicherg. durchführen Beweissicherung des Bestandes im Bereich der Baustelle und den vom Baubetrieb betroffenen Bereichen mit Gebäuden, Bauwerken, Entwässerungseinrichtungen, Wällen, Banketten, Fahrbahnrändern, Asphaltschichten, Pflasterungen, Borden u. dgl. durchführen. Die Beweissicherung ist von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Maßnahmen wie der Einsatz einer Kanalkamera, die Durchführung einer Bauwerksprüfung aus besonderem Anlass u. dgl. werden gesondert vergütet. Laufende Kontrollen wie Messprogramme u. dgl., die die Durchführung der Baumaßnahme begleiten, werden gesondert vergütet. Erforderliche Hilfskräfte und Hilfsmittel sind einzu- rechnen. Bestand nach Unterlagen des AG Die Beweissicherung besteht aus einer Bestandsaufnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bestandsaufnahme ist so durchzuführen, dass Veränderungen am Bestand, die möglicherweise durch die Baumaßnahme verursacht werden, festgestellt werden können. Die Dokumentation erfolgt in Bild und Text. Im Textteil sind Bauzustand, Risse und alle weiteren relevanten Bauschäden zu beschreiben.
Unterlagen sind jeweils 3-fach in Papierform und 3-fach digital auf USB-Stick zu liefern. Digitale Unterlagen im Format PDF, Fotos im Format JPG.
Ausführung der Beweissicherung unmittelbar nach Auftragsvergabe, Fertigstellung und Übergabe der Unterlagen an den AG vor Beginn der Bauarbeiten.
Umfang: 11 Grundstücke mit Haupt- und Nebengebäuden außen einschl. Einfriedungen, davon bei 6 Gebäuden (direkt entlang Straße) außen und innen |
| 1 | psch |
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1.3.50
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*** Pauschalposition StL-Nr. (StLK) 2290193101Vermessungsarbeiten für Absteckung Verkehrsflächen
Vermessungsarbeiten für die Absteckung von Bauteilen
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| 1 | Psch |
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Bereitstellungsfläche Bereitstellungsfläche |
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1.3.60
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Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.),ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.
Ausführungsort: Bereitstellungsfläche |
| 540 | m³ |
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1.3.70
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Oberboden seitl. gelagert andecken Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, ggf. laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.
Ausführungsort: Bereitstellungsfläche |
| 540 | m³ |
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1.3.80
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Oberboden auflockern, abgleichen, planieren Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Oberboden des/der Homogenbereiche(s)
'Oberboden'
auf Flächen, die vom AG zur Verfügung gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern. Oberfläche planieren, Abweichung von der Sollhöhe + 4 cm, abgleichen und eggen. Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm. |
| 500 | m² |
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1.3.90
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Untergrund auflockern, abgleichen, planieren Untergrund auf Flächen, die vom AG zur Verfügung gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern. Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm. |
| 1.300 | m² |
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1.3.100
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Feinplanum zur Wiesenansaat Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung von der Sollhöhe + 3 cm. Anschluss an Beläge 2 cm unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen. Sie werden Eigentum des Arbeitnehmers und sind zu entsorgen.
Ausführungsort: Bereitstellungsfläche |
| 1.800 | m² |
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1.3.110
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Ansaat Dauerwiese Ansaat von Dauerwiese oder Weide zur landwirtschaftlichen Nutzung herstellen. Saatgutmischung 'Dauerwiese mit Klee' (Angabe Saatgutsorte durch AG evtl. erst während der Bauzeit). Saatgutmenge g/m2 '40'
einschl. Abwalzen der Ansaatfläche |
| 1.800 | m² |
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1.3.120
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Baustraße Baustraße, Abrechnungsbreite 3,0m, Oberfläche ungebunden, herstellen, vorhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen, zur Aufrechterhaltung der Baustraße ist ein Geogitter oder ein Geotextil einzubauen und nach Beendigung der Arbeiten auszubauen und auf Kosten des AN zu entsorgen. Material: Frostschutzmaterial oder tragfähiges, gebrochenes natürliches Gesteinsmaterial.
Einbauort: Bereitstellungsfläche
Der Einbau von Recyclingmaterial ist unzulässig. |
| 600 | m² |
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Erschwernisse, Hindernisse Erschwernisse, Hindernisse
Folgende Positionen gelten für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten und werden nur einmal vergütet.
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1.3.130
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Erschwernis angrenzende Gebäude Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld angrenzender Gebäude bis zu einer Höhe von 20 m. Die Position umfasst sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der angrenzenden Gebäude sowie zur Aufrechterhaltung ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung. Einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Gebäudebereich sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.
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| 55 | m |
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1.3.140
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Erschwernis angrenzende Einfriedungen Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im Bereich angrenzender Einfriedungen, wie z. B. Beton- oder Mauerwerkssockel mit aufgesetzten Zäunen sowie Stützmauern. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des baulichen Zustands der angrenzenden Einfriedungen während der gesamten Bauausführung. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, Überkopfarbeiten, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Einfriedungen sowie sämtliche erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 180 | m |
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1.3.150
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Hindernis Straßenbeleuchtung Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Straßenbeleuchtungsmasten entlang der Fahrbahn. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Straßenbeleuchtungsmasten gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Straßenbeleuchtungsmasten sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 4 | St |
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1.3.160
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Hindernis Kabelverteilerkasten Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Kabelverteilerkästen entlang der Fahrbahn. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Kabelverteilerkästen gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Kabelverteilerkästen sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 1 | St |
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1.3.170
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Erschwernis durch Hindernisse im Bereich von Schächten, Bauwerken und Straßenkappen Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld vorhandener Schächte, Bauwerke und Straßenkappen, einschließlich Schiebergestänge , Unterflurhydranten, Schieber-, Hydranten- und sonstiger Armaturenabdeckungen. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der vorhandenen Anlagen gegen Beschädigungen sowie zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, vorsichtiges Freilegen sowie Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Schächte, Bauwerke und Straßenkappen. Sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan sowie der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz sind ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Position wird für Arbeiten innerhalb des Baufeldes vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 12 | St |
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Summe 1.3 |
Sonstiges |
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Summe 1 |
Allgemeines |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Straßenbauarbeiten |
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Unterlagen |
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2.1.10
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*** Pauschalposition
Bestandsplan Straßenentwässerung Einarbeiten von Sickereinrichtungen, Straßenentwässerungsleitungen, Durchlässen, Schächte und Einläufe aus dem Titel "Straßenbauarbeiten" in den Kanalbestandsplan aus Titel " Kanalbau" als Zulage. |
| 1 | psch |
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Summe 2.1 |
Unterlagen |
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Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
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Hinweis Freimachen Baugelände Hinweis Freimachen Baugelände Der Umfang bzw. sämtliche Arbeiten für die Vorbereitung des Baufeldes und des Baugrundstücks wie Rodungs-, Räumungs- und Oberbodenarbeiten sind im Vorfeld zwingend mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. |
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2.2.10
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Grenzsteine freilegen und dokumentieren Vor Beginn der Baumaßnahme sind alle Grenzpunkte lt. Katasterplan zu suchen und freizulegen. Alle vorhandenen und fehlenden Grenzpunkte sind in einem Lageplan zu dokumentieren. Der Lageplan ist dem AG zu übergeben. |
| 30 | St |
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2.2.20
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Grenzsteine ausbauen Grenzstein nach Angabe des AG innerhalb des Baugeländes ausbauen, laden, auf Paletten stapeln und zu Lagerpaltz des AG fördern. Förderweg bis 5km. |
| 15 | St |
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2.2.30
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Sichern Grenzsteine Sichern der vorhandenen Grenzsteine nach Wahl des AN. Einzurechnen sind die Erschwernisse bei den Bauarbeiten, sowie die Aufwendungen während der Bauarbeiten für die Sicherung und Erhaltung der Grenzsteine. |
| 15 | St |
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2.2.40
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StL-Nr. (StLK) 1590220101060103 Hecken im geschl. Bestand roden Hecken, Buschwerk auf Stock setzen und Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser in geschlossenem Bestand fällen und ggf. Wurzelstöcke roden. Wurzelstöcke roden. Ergänzung 31 des Ausschreibenden
In
'in Kleinflächen, Böschungen und dgl. '
Anfallendes Material häckseln, Spangröße des Häckselgutes max. 10 cm, Anfallendes Material in Eigentum des AN über- nehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. |
| 60 | m² |
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2.2.50
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Lichtraumprofil freischneiden Äste maschinell zurückschneiden im Lichtraumprofil nach Angaben des AG. Bäume und Hecken an Böschungen, Lichtraumprofilhöhe 4,5 m, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Astdurchmesser an der Schnittstelle bis cm
'20'
Schnittgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. Abrechnung nach m Straßenachse. |
| 100 | m |
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2.2.60
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StL-Nr. (StLK) 1590221100 Flächen säubern Flächen von Astwerk, Rinden etc. säubern, auf Flächen, die von Dritten gerodet wurden. Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. |
| 220 | m² |
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2.2.70
|
StL-Nr. (StLK) 15902209040003 Wurzelst. im Bestand roden Wurzelstöcke jeglichen Durchmessers in geschlossenem Bestand roden. Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Wurzelstock in
'Teilflächen'
Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. |
| 220 | m² |
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Summe 2.2 |
Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
|
Teilleistungen für Oberboden |
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2.3.10
|
Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.), laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen. Förderweg: bis 2km
Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche und dgl. |
| 180 | m³ |
|
2.3.20
|
wie vor, jedoch Lagerung nicht möglich Leistung wie zuletzt beschrieben, jedoch Lagerung nicht möglich und fördern auf Zwischenlagerfläche des AG, Förderweg bis 2km |
| 100 | m³ |
|
2.3.30
|
Oberboden seitl. gelagert andecken Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken. Förderweg: bis 2km
Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche und dgl. |
| 180 | m³ |
|
2.3.40
|
wie vor, jedoch fördern und andecken Leistung wie zuletzt beschrieben, jedoch auf Zwischenlagerfläche aufnehmen, zur Einbaustelle bis 2km fördern und andecken. |
| 100 | m³ |
|
2.3.50
|
Oberboden abtragen, Eigentum AN Oberboden einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Wald- und Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Grüninseln, Mulden, Gräben), Äckern, Gärten, Humusmieten und dgl., ggf. laden, fördern, von der Baustelle entfernen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 80 | m³ |
|
2.3.60
|
Feinplanum Rasenfläche Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung von der Sollhöhe + 2 cm. Anschluss an Beläge 2 cm unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen. Sie werden Eigentum des Arbeitnehmers und sind zu entsorgen.
Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche,. Kleinflächen und dgl. |
| 520 | m² |
|
2.3.70
|
Rasenansaat a.Oberboden Rasenansaat (Normalsaat) mit Landschaftsrasen auf Oberbodenfläche herstellen. Saatgutmischung Spiel- und Sportrasen, Saatgutmenge g/m2 20,
Ausführungsort: Kanalbauarbeiten in Kleinflächen und dgl. |
| 520 | m² |
|
2.3.80
|
Oberboden liefern Oberboden für Vegetationsflächen aus Boden der Bodengruppen 2 und 4 nach DIN 18915, jedoch ohne Teile größer 2 cm, gesiebt, Unkraut- und steinfrei, geeignet für Rasenflächen oder zur Pflanzung von Stauden und Gartengehölzen, liefern und ca. 10cm -30cm stark profilgerechet oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken. |
| 165 | m³ |
|
Summe 2.3 |
Teilleistungen für Oberboden |
|
Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien |
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2.4.10
|
Suchschlitz herstellen Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln, Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen. Lage nach Angabe des AG.
Homogenbereich(e) nach Unterlagen des AG. Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart
'Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. '
Tiefe bis ca. 2,5m, Abrechnungsbreite 0,80m Boden seitlich lagern, wiedereinbauen und verdichten. |
| 30 | m³ |
|
2.4.20
|
Planum herstellen zul. Abweichung 2cm Planum herstellen, für Verkehrsflächen, Nebenflächen und Zufahrten, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m2, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTVE-StB. |
| 3.650 | m² |
|
2.4.30
|
Boden loesen, Homogenb. B1, B2, entfernen, fördern Boden, Homogenbereich B1 und B2, profilgerecht oder nach Angabe des AG lösen aus allen Abtragsprofilen, dem Fahrbahnbereich und Nebenflächen wie Halte- und Parkbuchten einschliesslich Wegeanschlüsse, ehemaliger Fahrbahn nach Abtrag der Befestigung, Zufahrten, Zugaenge, Bodenaustausch, Baumgruben und dgl. Erdarbeiten in Teilmengen nach Planunterlagen durchführen. Boden lösen, gegebenenfalls zwischenlagern, laden, fördern und abladen.
Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
|
| 2.390 | m³ |
|
2.4.40
|
Zulage Boden lösen, Fels HoBe X1 Zulage zu Positionen "Boden lösen" für Boden des Homogenbereich X1
|
| 30 | m³ |
|
2.4.50
|
StL-Nr. (StLK) 24106243901101 Boden liefern einbauen verdichten Geeigneten Baustoff liefern, in Auftragsbereichen pro- filgerecht einbauen und verdichten. Ergänzung 1 des Ausschreibenden
Baustoff
'tragfähigen gemischtkörnigen Boden, mit höchstens 15 Gew.-% Korn max. 0,06 mm'
Einbaustelle = Auftragsbereich nach Unterlagen des AG. Das Herstellen des Planums wird nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Auftragsprofilen. |
| 45 | m³ |
|
2.4.60
|
Boden liefern, einbauen, verdichten, Füllboden unter Bankette Boden liefern, profilgerecht oder nach Angabe des AG einbauen und verdichten als standfester Boden unter Bankette gemäß Regelquerschnitt. Material_ Frostschutz 0/56 Abrechnung nach Auftragsprofilen an der Einbaustelle im eingebauten Zustand. Einbauort: Straßenbereich unter Bankette |
| 140 | m³ |
|
2.4.70
|
Erschwernis Kabel u. Kabelrohre Erschwernis bei den Erd- und Straßenbauarbeiten über bestehenden Versorgungsleitungen, Kabeln und Kabelrohren, die näher als 50 cm an der Aushubgrenze liegen. Einzurechnen ist das sorgfältige Arbeiten zur Sicherung des Bauzustandes und das Sichern der bestehenden Kabel und Kabelrohre. Die Abrechnung erfolgt nach m2. Die zu vergütende Abrechnungsbreite für das erste Kabel/Rohr beträgt 30 cm, für jedes weitere 10 cm zusätzlich.
Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
|
| 680 | m² |
|
2.4.80
|
Zulage Handschachtung, Homogenb B1 und B2 Handschachtung als Zulage zu allen Aushubpositionen. Mit dieser Zulage sind alle Erschwernisse für das Lösen und Wiederverfüllen im Bereich von Hindernissen Hand abgegolten.
Homogenbereich: B1, B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Baugrundgutachten
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG. Vergütet wird bis zu einem Abstand von 50cm vor und nach dem Hindernis.
|
| 45 | m³ |
|
2.4.90
|
Plattendruckversuch Plattendruckversuch nach DIN 18134 zum Nachweis des Verformungsmoduls durch ein anerkanntes Grundbauinstitut als Kontrollprüfung gemäß ZTVE-StB einschl. Stellung aller Hilfsmittel durchführen. Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/m2 |
| 8 | St |
|
2.4.100
|
Übergang Böschung zu Bankette profilieren Übergang von Böschung zu Bankette nach dem Einbringen des Bankettmaterials nachprofilieren und andrücken. |
| 700 | m |
|
2.4.110
|
Bankett herstellen 12-15cm, einlagig Bankett profilgerecht herstellen. Mit Querneigung 12% am tiefliegenden und Querneigung 6% am hochliegenden Fahrbahnrand, 1,5-2cm tiefer als Fahrbahnoberkante. Die Mehraufwendungen durch Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber u.ä. werden nicht gesondert vergütet und sind einzurechnen. Aus gebrochenem Gesteinskörnungsgemisch 0/ '32' auf volle Breite und Höhe nach Planunterlagen, ggf. erforderlicher mehrschichtiger Einbau ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Dicke von cm '12' bis cm '15' Einbau in einer Lage Breite m '0,50-1,50', ohne Behinderung von Schutzplanken, Verformungsmodul EV2 min. 100 MN/m2. Materiallieferung wird in gesonderter Position vergütet. Einbauort: Hauptstrecke, Zufahrten, Wege, Anschlüsse und dgl.
|
| 695 | m² |
|
2.4.120
|
Sand-,Splitt-Schotter für Bankett Sand-, Splitt- Schottergemisch für Bankettauffüllung aus gebrochenem Gesteinskörnungsgemisch 0/32 liefern und abladen an der Einbaustelle. Abrechnung nach Lieferscheinen. |
| 240 | t |
|
2.4.130
|
Ablaufgraben nachprofilieren Bestehende Ablaufgraben durch Mulchen vom Bewuchs befreien und das vorhandene Grabenprofil nachprofilieren, lösen, laden und fördern. Anfallendes Grüngut geht in Eigentum des AN über und ist zu beseitigen. Da der Ablaufgraben beidseitig durch Grünflächen begrenzt wird, können die Arbeiten nur in Abstimmung mit den Eigentümern ausgeführt werden. Abrechnung nach lfdm Graben. Abtrag ca. 0,3 m³/m.
Förderweg: bis 2km
Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung des Auftragnehmers in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 20 | m |
|
2.4.140
|
Schüttm. liefern Felsgest. 63/250 Schüttmaterial zur Untergrundverbesserung liefern, profilgerecht oder nach Angabe des AG einbauen und verdichten. Felsgestein mm/mm 63/250. Abrechnung nach Auftragsprofilen an der Einbaustelle im verdichteten Zustand. Einzurechnen ist der Mehraufwand für die Erstellung von zusätzlichen Abrechnungsprofilen. Die eingebauten Mengen sind zu den übrigen getrennt darzustellen. |
| 150 | m³ |
|
2.4.150
|
Zwischenplanum für Geokunst.herst. Zulage zur Position "Boden u. Baust. liefern" für die Herstellung einer Schüttlage bzw. eines Zwischenplanums als Arbeitsebene für das Verlegen von Geokunststoffen in ebenen und schwach geneigten Flächen. |
| 500 | m² |
|
2.4.160
|
Trennschicht aus Geotextilien
Trennschicht aus Geotextilien und Verbundstoffen unter Schüttungen herstellen. Trennschicht aus Vliesstoff, Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 3. Verschnitt und Überlappungsverluste sind einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach umhüllter Fläche. |
| 600 | m² |
|
2.4.170
|
Geotextil, Bändchengewebe PP Trennschicht aus Geotextil herstellen. Produktbeschreibung und Eignungsprüfung vorlegen. Überlappung in Quer- und Längsrichtung von mindestens 0,5 m, seitlicher Mindestüberstand von 0,50 m bzw. Umschlag. Abrechnung nach abgedeckter Grundfläche. Wetterbeständigkeit nach Wahl des Bieters entsprechend Bauablaufplanung. Bändchengewebe aus PP.
Physikalische Eigenschaften: - Öffnungsweite O90 ca 214 µm, - Wasserdurchlässigkeitsbeiwert 0,016 m/s, - Durchflussrate normal zur Ebene 16 l/m2xs.
Mechanische Eigenschaften: - Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 5, - Höchstzugkraft MD=70 kN/m, CMD=60 kN/m - Höchstzugkraftdehnung MD=20 %, CMD=10 %, - Stempeldruckkraft (CBR-Test) 8,3 kN, - Dynamischer Durchschlagsversuch 13 mm.
'Einbau nach Angabe des AG, Trennschicht quer zur Straßenachse verlegen. Einschl. Überlappung und seitlichen Mindestüberstand. Erschwernisse beim Ueberschuetten des Geotextils sind einzurechnen. Geotextil als Trennschicht unter der ersten Tragschicht oder Bodenaustausch auf feinkoernigen Boeden.
CE-Kennzeichnung Das Rollenetikett sowie eine 1 m² große Rückstellprobe ist der örtl. Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben.
Verschnitt und Überlappungsverluste sind einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach abgedeckter waagrechter Fläche zzgl. seitl. Flächen und 2x1,00 m Umschlag. |
| 550 | m² |
|
Summe 2.4 |
Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien |
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
2.5.10
|
Leitungsgraben f.Sickerstrang Homogenb. B1, B2, entfernen Leitungsgraben einschliesslich Verbau, für Rohrleitungen, Sickereinrichtungen, Kabel und dgl. herstellen. Die Abrechnung des Leitungsgrabenaushubes erfolgt mit senkrechten Baugrubenwaenden. Die Abrechnungstiefe ist das Mass von der Oberfläche des auszuhebenden Grabenabschnittes bis zu dessen planmässiger Sohle, Abrechnungsbreite ist die Nennweite der Rohrleitung + 0,70 m und bei wandverstärkten Rohren + 0,80 m, bei ummantelten Rohren die Baukörperbreite + 1,00 m. Die Abrechnungsbreite ist bei Kabelgräben für das erste Kabel 0, 30 m zuzüglich 0,10 m für jedes weitere Kabel, bei Sickereinrichtungen ohne Leitung die angeordnete Breite, bei Sickersträngen mit Leitung DN + 0,20 m, bei Tiefentwässerungen die angeordnete Breite. Die Abrechnungstiefen und -breiten gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen, darueber hinausgehender Aushub ist einzurechnen. mit einer Gesamttiefe von 0 bis 1,25 m, für Sickerstränge mit Leitung. Boden lösen, gegebenenfalls zwischenlagern, laden, fördern und abladen.
Boden aus Homogenbereich B1 und B2 Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 39 | m³ |
|
2.5.20
|
Boden Kanäle ausheben verfüllen, Homogenb. B1, B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt. , Material laden und zur Einbaustelle transportieren, ggf. zwischenlagern, aufnehmen, verfüllen und verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Seitliche Lagerung des Aushubs möglich. Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN. Aushubtiefe bis 3,0 m
Boden aus Homogenbereich B1 und B2 Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben. |
| 25 | m³ |
|
2.5.30
|
Boden Kanäle lösen, Homogenb. B1, B2, entfernen Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt. Boden laden, fördern,gegebenenfalls zwischenlagern und abladen. Aushubtiefe bis 3,0 m, Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.
Boden aus Homogenbereich B1 und B2
.Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 145 | m³ |
|
2.5.40
|
Zulage Stirnverbau bis 4m Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als Zulage zur Verbauposition von Anfangs- und Endhaltungen nach Wahl des AN, Verbautiefe bis 4,0 m, herstellen und wieder rückbauen Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des Verbaues bis Grabensohle. |
| 24 | m² |
|
2.5.50
|
Untergrund verd.Gräben EVd 25 MN/m² Untergrund verdichten, für Gräben und Bauwerke, Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m². |
| 105 | m² |
|
2.5.60
|
Planum +- 2cm Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm. |
| 105 | m² |
|
2.5.70
|
Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56 Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke über 30 bis 50 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56, einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen. |
| 21 | m³ |
|
2.5.80
|
Graben, Schacht und Bauwerk Verfüllen Boden Boden der Gräben für Entwässerungsleitungen Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %), Graben und Schachtwände verbaut, Verbau wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen, Aushubtiefe bis 3,00 m, |
| 65 | m³ |
|
2.5.90
|
Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500 Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw. Verlauf der Leitung längs und quer
|
| 25 | m |
|
2.5.100
|
Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Einzelkabel. |
| 50 | m |
|
2.5.110
|
Mehraufwand vorh. Leitungen, Kabelbündel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Kabelbündel ab 2 Stck Kabeln.
|
| 25 | m |
|
Summe 2.5 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
2.6.10
|
Sickerstr. mit Rohrleitung DN100 R2 herstellen Sickerstrang mit Rohrleitung aus Kunststoff- rohren nach DIN 4262-1 einschließlich Bettung bis zum Beginn der Sickerschlitze, Seitenverfüllung und Abdeckung mindestens 30 cm über Rohrscheitel herstellen. Der Aushub wird gesondert vergütet. Die Oberfläche der Bettung ist mit einer zum Rohr hinweisenden Neigung auszubilden und zu glätten. Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung DN
'100'
Material: PE-HD Ringsteifigkeit: SN8 Leitungsgraben im Bereich des Straßenkörpers, kreisrundes Teilsickerrohr, Typ R2, Perforationsart LP, Bettung Typ 3 aus Beton der Druckfestigkeitsklasse C12/15. Seitenverfüllung und Abdeckung, Kies liefern, Lieferkörnung 11/22 mit Vliesumhüllung. Der Anschluß ist an die Formstücke und Bauteile herzustellen. Aufwendungen für Rohrschnitte, Paßstücke Gelenkstücke oder Dichtungen sind einzurechnen.
|
| 350 | m |
|
2.6.20
|
Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke. Abrechnung gemäß Vorbemerkung. |
| 15 | m |
|
2.6.30
|
Kunststoffrohrl. herstellen PP DN160
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN
'160'
mit Steckmuffe und Gleitringdichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit SN 16, Statik herstellen und liefern. Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW
'60'
Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852, Leitungsgrabentiefe 4,5 m, Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm
'15'
,
Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.
Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten sind einzurechnen. Gelenkstücke sind einzurechnen. |
| 85 | m |
|
2.6.40
|
Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke. Abrechnung gemäß Vorbemerkung. |
| 42 | m |
|
2.6.50
|
Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück) |
| 24 | St |
|
2.6.60
|
Rohranschluss herstellen DN160 Rohranschluss einschließlich der Abdichtung des Anschlusses herstellen. Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen. Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller Pass- oder Sattelstücke.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Anschlussleitung aus Kunststoffrohr DN
'160'
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Sammelleitung aus Stahlbeton DN
'300-500'
|
| 11 | St |
|
2.6.70
|
Betonteilkombination Straßenablauf 1a-6a-11-10b-C3 mit Aufsatz Betonteilkombination für Straßenablauf mit Längsaufsatz, ohne Schlammraum, mit verzinktem Eimer, DIN 4052 - 1a - 6a - 11 - 10b - C3, mit Steckmuffe, Aufsatz für Ablauf DIN 4052, Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage, Klasse D 400 DIN EN 124 und DIN 1229, Maße L/B 300/500 mm, pultförmig, mit Einlage, setzen auf Betonauflager C 25/30 XF 2, Mindestdicke 20 cm, Bodenauslauf mit Kunststoffmuffe, Ablauf an Leitung anschließen. Wird der Aufsatz zu anschließenden Pflasterflächen eingebaut, sind die Aussparungen für Bauzeitentwässerung zu verschließen, bzw. sind Aufsätze einzubauen ohne Aussparungen für Bauzeitentwässerung. |
| 12 | St |
|
2.6.80
|
Straßenablauf Muffenteil 3a Betonteil DIN 4052 für Straßenablauf, Muffenteil Form 3a mit Dichtungsring in Straßenablauf liefern und einbauen, einzurechnen ist der dichte Anschluss des Formstückes DN 150. |
| 12 | St |
|
2.6.90
|
Punktablauf Belastungsklasse B 125, liefern und einbauen Punktablauf zur Entwässerung von befestigten Flächen, Abmessungen ca. 30 × 30 cm, bestehend aus Ablaufkörper mit Schlammeimer sowie Aufsatz mit Gussrahmen und Gussrost, Belastungsklasse B 125 gemäß DIN EN 124. Ablaufkörper aus Beton oder Polymerbeton, mit Ablaufstutzen DN 150, einschließlich erforderlicher Dichtungen und Anschlussstücke. Liefern und fachgerecht höhen- und fluchtgerecht einbauen, setzen auf Betonauflager C 25/30 XF 2, Mindestdicke 20cm, Anschluss an die Entwässerungsleitung. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen und Materialien, betriebsfertig herstellen. |
| 3 | St |
|
2.6.100
|
Rohranschluss herstellen DN100 Rohranschluss einschließlich der Abdichtung des Anschlusses herstellen. Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen. Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller Pass- oder Sattelstücke.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Anschlussleitung aus Kunststoffrohr DN
'100'
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
'Anschluss an Hofablauf-/ Punktablaufkasten aus Beton oder Polymerbeton '
|
| 3 | St |
|
2.6.110
|
Kanal reinigen Hochdruckstrahlverfahren Satellitenspüler Regenwasserkanal, Kreisquerschnitt, reinigen im Hochdruckstrahlverfahren, als Vorlauf für optische Inspektion, Abfall aufsaugen, Transport und Entsorgung der Abfälle werden nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen, Reinigen von Leitungen DN <=250 mittels Satellitenspüler vom Hauptkanal aus. |
| 85 | m |
|
2.6.120
|
Optische Inspektion Leitungen bis DN 160 durchführen
Optische Inspektion und Zustandserfassung von Leitungen bis DN 160 entsprechend den DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und den Vorbemerkungen mit Satellitenkamera mit Fahrwagen vornehmen. Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung Werkstoffe: alle
|
| 85 | m |
|
2.6.130
|
Dichtheit prüfen DN 160, Straßeneinlaufleitungen Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, Rohr DN 160, Straßeneinlaufleitungen, Prüfung in Teillängen. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben. |
| 85 | m |
|
2.6.140
|
Dokumentation Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger. |
| 3 | St |
|
Summe 2.6 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
|
2.7.10
|
Planum der Frostschutzschicht herstellen Planum der Frostschutzschichten herstellen und verdichten zur Aufnahme einer gebundenen Tragschicht. Auf- und Abtrag bis 5 cm, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 1 cm, liefern von zusätzlichen Baustoffen wird nicht gesondert vergütet. EV2 min 120 MN/m2. Einzurechnen sind die Erschwernisse für vorhandene Einbauteile wie z.B. Schieber, Schächte und dgl.. |
| 3.300 | m² |
|
2.7.20
|
Frosts.gebr.hers. Frostschutzschicht (FSS) herstellen, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk100 bis Bk1,0, Baustoffgemisch ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnung, im Fahrbahnbereich und in Nebenflächen wie Gehwegen und Zufahrten, Seitenstreifen, Rohrgräben von Hausanschlüssen und dgl. einbauen, Einbaudicke cm 20 bis cm 60 Material: Frostschutzmaterial 0/32, 0/45 und 0/56 Verformungsmodul EV2 min. MN/m² 120 |
| 1.850 | m³ |
|
2.7.30
|
Kontrollprüfung Verformungsmodul Frostschutz Kontrollprüfung ZTVE-StB, für Verformungsmodul, des Untergrundes bzw. des eingebauten Bodens. Prüfung mittels statischem Lastplattendruckversuch. Bereitstellung des Widerlagers (Baufahrzeug) einrechnen. |
| 8 | St |
|
Summe 2.7 |
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
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Teilleistungen für Asphaltschichten |
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Hinweis Schachtabdeckungen u. Schieberkappen Hinweis Schachtabdeckungen u. Schieberkappen Das mit der Bauausführung erforderliche schrittweise Anheben aller Schachtabdeckungen und Schieberkappen bis Oberkante Fertigstellung einschl. aller Nebenarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Erschwernisse bei den Asphaltarbeiten in Folge vorhandener Schächte und Schieberkappen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. |
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HINWEIS ASPHALTAUFBRUCH: HINWEIS ASPHALTAUFBRUCH: Im Bereich der gemeinsamen Verlegung von Kanal, Kabel und Wasserleitung ist der Asphalt auf gesamter Staßenbreite in einem Stück auszubauen. Längsschnitte die sich gegebenenfalls aus dem Bauablauf des AN ergeben werden nicht gesondert vergütet. |
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2.8.10
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Bit.Oberbau senkr.schneiden bis 25 cm Bituminösen Oberbau senkrecht schneiden, Dicke der bituminösen Befestigung bis 25 cm, Ausführung mit Fugenschneidegerät, Tiefe nach Wahl des AN. Anfallende Stoffe beseitigen. Für Vor- und Nachschnitt. |
| 55 | m |
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2.8.20
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Bit.aufbrech.aufn bis 25 cm Bituminöse Befestigung und Streifen der bituminösen Befestigung die durch Nachschneiden gemäß ZTV A entstehen, aufbrechen und aufnehmen, bei Fahrbahnen und Nebenflächen in Teilflächen und Streifen, Dicke der bituminösen Befestigung 10 bis 16 cm. Anfallende Stoffe beseitigen und in Eigentum des AN übernehmen. Die Deponiegebühr trägt der AN. Abrechnung nach m³.
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| 240 | m³ |
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2.8.30
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StL-Nr. (StLK) 1891110900050302 Zulage zu Fräs- oder Aufbrucharb. an Einbauten Zulage zu Fräs- oder Aufbrucharbeiten für Mehraufwendungen durch Erschwernisse infolge von Einbauten einschließlich des verminderten Leistungsansatz in der Fläche. Zu diesen Mehraufwendungen gehört auch das Entfernen von Belagsresten an den Einbauten. Die Abrechnung erfolgt pro Einbauteil nur einmal für alle Fräs- und Aufbrucharbeiten. Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbauten
'vorhandene Schächte, Straßeneinläufe, Schieber- u. Hydrantenkappen, usw.'
Deck- und Tragschicht Ausbau in einem Arbeitsgang |
| 12 | St |
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2.8.40
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Ränder streichen Ränder von bituminösen Schnittflächen von Streifen mit Bitumenemulsion nach Angabe des AG streichen. |
| 10 | m² |
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2.8.50
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Asph. AC 32 TN, 10 cm dick Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut Ergänzung 11 des Ausschreibenden
AC 32 T N herstellen auf
'Frostschutzschicht'
in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3, Einbaudicke cm '10 Einbaubereich: Vollausbaubereich, gesamte Breite mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL), Unebenheiten der Oberfläche max. 6 mm. Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl. nach Planunterlagen. Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort. Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. |
| 2.950 | m² |
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2.8.60
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ATS aus AC 32 T N, 10cm, Zufahrten und Angleichungen Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut Ergänzung 1 des Ausschreibenden
AC 32 T N herstellen auf
'Frostschutzschicht'
in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3, Einbaudicke cm '10, Einbaubereich: Zufahrten, Nebenflächen und Angleichungen, mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL), Unebenheiten der Oberfläche max. 6 mm. Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl. nach Planunterlagen. Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort. Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht gesondert
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| 195 | m² |
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2.8.70
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Unterlage maschinell reinigen, HD, ATS Vorhandene Unterlage reinigen. Anfallendes Material einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Das Reinigen von Ecken, Zwickeln und Anschlüssen von Hand gehört zum Leistungsumfang. Unterlage aus Asphaltbefestigung in zusammenhängenden Teilflächen reinigen mit Hochdruckreinigungsgerät und sofortiger Absaugung des Schmutz-Wasser-Gemisches. Untergrund: frische Asphalttragschicht |
| 3.145 | m² |
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2.8.80
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Schichtenverbund herstellen ATS Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindmittel herstellen, maschinell mit Rampenspritzgerät. Erschwernisse entlang von Bordsteinen und Rinnen sind einzurechnen. Bindemittelmenge ca. 250g/m² Untergrund: frische Asphalttragschicht
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| 3.145 | m² |
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2.8.90
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Asp-bet. AC 11 DN herst. Dicke 4,0 cm, Straße Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 11 D N Ergänzung 12 des Ausschreibenden
herstellen, Einbaudicke von cm
'4'
Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert vergütet. In Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3, Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbau
'Fahrbahn'
mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL) oder (70/100 // 50/80VL). Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl. nach Planunterlagen. Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort. Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht gesondert
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| 2.950 | m² |
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2.8.100
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Asp-bet. AC 8 DN herst. Dicke 4,0 cm, Zufahrten Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 8 D N Ergänzung 12 des Ausschreibenden
herstellen, Einbaudicke von cm
'4'
Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert vergütet. In Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3, Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbau
'Zufahrten, Nebenflächen und Angleichungen'
mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL) oder (70/100 // 50/80VL). Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl. nach Planunterlagen. Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort. Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht gesondert |
| 195 | m² |
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2.8.110
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Abstumpfung herstellen Abstumpfung maschinell herstellen. Abstreumaterial gleichmäßig auf die noch heiße Oberfläche der Deckschicht aufbringen und einwal- zen. Nicht gebundenes und gelöstes Material auf- nehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Mit Bitumen umhüllte Lieferkörnung 1/3, Abstreumasse 1,0 kg/m2. Aufbringen mit Streubalken. |
| 3.145 | m² |
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2.8.120
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Anschluss als Fuge herstellen Anschluss von Asphaltdecken als Fuge herstellen. Herstellen durch schneiden mit Fugenschneider. Fugenspalttiefe min. mm 35 Fugenspaltbreite mm 10 Längs- und Querfuge in der Deckschicht mit heiss verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2, Fugenraum verfüllen in einer Lage. |
| 75 | m |
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Summe 2.8 |
Teilleistungen für Asphaltschichten |
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Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
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VORGABE: Mörtelfuge VORGABE: Mörtelfuge Die Fugenfüllung von Randeinfassungen/Rinnen aus Natursteinpflaster muss vollfugig auf die ganze Steinfläche erfolgen. Das Fugenmaterial ist unter Verwendung von Vibrationsgeräten einzubauen. Einschlämmen alleine ist nur bei Verwendung von speziellen Mörteln mit besonderen Zusätzen möglich. Wasserzugabe zum Einbau von Mörtel/Fliessbeton oder zum Reinigen der Oberflächen ist nicht erlaubt. Die Oberflächen der Randeinfassungen/Rinnen die mit Mörtel oder Fliessbeton verfüllt werden dürfen nicht mit Zugabe von Wasser gereinigt werden. Die Reinigung der Oberflächen hat mechanisch nach dem Abbinden des Mörtels/Fliessbeton unter Verwendung eines Schwammbrettes oder einer Schwammaschine zu erfolgen. Die Verwendung eines Geliermittels ist zulässig, wenn der Auftraggeber den Einsatz des Mittels genehmigt. Durch das Reinigungsverfahren darf der Fugenmörtel keine Minderung der Mörtelqualität erfahren. Das Abwaschen der Oberfläche mit fließendem Wasser ist daher unzulässig. Die Reinigung der Oberflächen ist in die Einheitspreise der betreffenden Positionen einzurechnen. |
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Betonpflaster / Flächenpflaster Betonpflaster / Flächenpflaster |
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2.9.10
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Pflasterdecke ausbauen und entsorgen Pflasterdecke Dicke cm 8-10 aus Natur- oder Betonpflastersteinen oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen. Decke aus Verbundpflastersteinen, Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenen Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden Pflasterflächen. Ausgebautes Pflaster in Eigentum des AN übernehmen von der Baustelle entfernen. |
| 12 | m² |
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2.9.20
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Pflasterdecke Granit-Kleinstein ausbauen, lagern, auf Paletten, zu Eigentümer Pflasterdecke aus Natur- oder Betonpflastersteinen oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen. Decke aus Granit.Kleinsteinpflaster ca.10/10/10cm, Pflasterbett und Fugenfüllung aus gebundenen Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden Pflasterflächen, Steine säubern und laden, zum Lagerplatz des Eigentümers transportieren, abladen. Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen. Transportentfernung bis 2km. |
| 15 | m² |
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2.9.30
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Pflasterdecke ausbauen, lagern, auf Paletten, zu Eigentümer Pflasterdecke Dicke cm 8-10 aus Natur- oder Betonpflastersteinen oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen. Decke aus Verbundpflastersteinen, Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenen Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden Pflasterflächen, Steine säubern und laden, zum Lagerplatz des AN transportieren, abladen und auf zu liefernden Paletten stapeln. Paletten gehen in Eigentum des AG über. Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen. Transportentfernung bis 2km. |
| 100 | m² |
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2.9.40
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Pflasterdecke ausbauen, lagern, auf Paletten, für Wiedereinbau Pflasterdecke Dicke cm 8-10 aus Natur- oder Betonpflastersteinen oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen. Decke aus Verbundpflastersteinen, Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenen Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden Pflasterflächen, Steine säubern auf Paletten stapeln und auf Lagerfläche des AN lagern. Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.
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| 145 | m² |
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2.9.50
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Betonpfl. des AG, verlegen
Pflasterdecke Dicke cm 8-10, aus Betonverbundpflastersteinen des AG für Verkehrsflächen mit einer maximalen Fugenbreite von 4 mm auf vorhandener Tragschicht herstellen. Steinform Rechteck und H-Beton, Kantenausbildung gefast, auf Pflasterbett aus Baustoffgemisch 0/ '5 (Hartgestein)' SZ '<18' mit einer Fugenbreite von mm '4' verfugen 'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4 (Hartgestein), SZ <18 ' Pflaster von dem Lagerplatz des AN aufnehmen und zur Einbaustelle transportieren. Förderweg bis 3km |
| 145 | m² |
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2.9.60
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Betonpflaster H-Stein Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorhandener Tragschicht herstellen. Bettungsdicke 3 bis 5 cm Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Steinform
'H-Beton'
Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert vergütet. Steinformat: Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Nennmaße cm/cm/cm
'
' Pflasterstein 20,0 / 16,5 / 10,0Anfänger 20,0 / 14,0 / 10,0 Halbstein 10,0 / 16,5 / 10,0 Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Kantenausbildung
'2mm Fase'
Ergänzung 14 des Ausschreibenden
Farbe
'grau'
Ergänzung 15 des Ausschreibenden
Verband
'Reihe'
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbaubereich
'Verkehrsflächen '
Einschließlich Herstellung der Bettung und Verfugung gem. ZTV Wegebau, TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06, ZTV Pflaster-StB 06 Ergänzung 31 des Ausschreibenden
auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/
'5 (Hartgestein)'
SZ 8/12 ? 18
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
mit einer Fugenbreite von mm
'5'
Ergänzung 42 des Ausschreibenden
verfugen
'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 (Hartgestein), SZ 8/12 ? 18'
Fugenschluss aus Brechsand 0-2, in den obersten 1,5 2 cm der Fugen mit Wasser einschlämmen. Das Fugenschlussmaterial muss den Anforderungen an Fugenmaterialien gemäß TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06 u. ZTV Pflaster-StB 06 entsprechen, Nachweis ist über Datenblätter zu führen.
Die Fuge ist vollständig dauerhaft gefüllt zu halten.
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| 35 | m² |
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2.9.70
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Betonpflaster Rechteckpflaster Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorhandener Tragschicht herstellen. Bettungsdicke 3 bis 5 cm Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Steinform
'Rechteck'
Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert vergütet. Steinformat: Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Nennmaße cm/cm/cm
'
' Pflasterstein 20,0 / 10,0 / 10,0Halbstein 10,0 / 10,0 / 10,0 Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Kantenausbildung
'2mm Fase'
Ergänzung 14 des Ausschreibenden
Farbe
'grau'
Ergänzung 15 des Ausschreibenden
Verband
'Reihe'
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbaubereich
'Verkehrsflächen '
Einschließlich Herstellung der Bettung und Verfugung gem. ZTV Wegebau, TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06, ZTV Pflaster-StB 06 Ergänzung 31 des Ausschreibenden
auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/
'5 (Hartgestein)'
SZ 8/12 ? 18
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
mit einer Fugenbreite von mm
'5'
Ergänzung 42 des Ausschreibenden
verfugen
'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 (Hartgestein), SZ 8/12 ? 18'
Fugenschluss aus Brechsand 0-2, in den obersten 1,5 2 cm der Fugen mit Wasser einschlämmen. Das Fugenschlussmaterial muss den Anforderungen an Fugenmaterialien gemäß TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06 u. ZTV Pflaster-StB 06 entsprechen, Nachweis ist über Datenblätter zu führen.
Die Fuge ist vollständig dauerhaft gefüllt zu halten.
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| 10 | m² |
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2.9.80
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Zulage einpassen in Verzahnung ZULAGE zu des Betonverbundpflasters für das Einpassen in die Verzahnung des bestehenden Pflasters. |
| 80 | m |
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2.9.90
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Betonpflaster für Mehrzweckstreifen Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorhandener Tragschicht herstellen. Bettungsdicke 3 bis 5 cm Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Steinform
'Rechteck'
Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert vergütet. Steinformat: 3-4 verschiedene Formate Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Länge: ca. 14-22cm
Breite : ca. 15cm
Höhe: 10cm
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Kantenausbildung
'2mm Fase oder Minifase'
Ergänzung 14 des Ausschreibenden
Farbe
'grau'
Ergänzung 15 des Ausschreibenden
Verband
'Reihe'
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbaubereich
'Mehrzweckstreifen'
Einschließlich Herstellung der Bettung und Verfugung gem. ZTV Wegebau, TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06, ZTV Pflaster-StB 06 Ergänzung 31 des Ausschreibenden
auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/
'5 (Hartgestein)'
SZ 8/12 ? 18
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
mit einer Fugenbreite von mm
'5'
Ergänzung 42 des Ausschreibenden
verfugen
'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 (Hartgestein), SZ 8/12 ? 18'
Fugenschluss aus Brechsand 0-2, in den obersten 1,5 2 cm der Fugen mit Wasser einschlämmen. Das Fugenschlussmaterial muss den Anforderungen an Fugenmaterialien gemäß TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06 u. ZTV Pflaster-StB 06 entsprechen, Nachweis ist über Datenblätter zu führen.
Die Fuge ist vollständig dauerhaft gefüllt zu halten.
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| 145 | m² |
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2.9.100
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Zulage Pflastersteine schneiden ZULAGE zur Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben für das Schneiden und Einpassen zu Randeinfassungen. Der Schnitt ist mit einem Naßschneidegerät herzustellen. Der Mehrverbrauch an Pflaster durch Schneidabfälle wird nicht vergütet. D bis 10cm |
| 350 | m |
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Einfassungen / Rinnen / Zeiler Einfassungen / Rinnen / Zeiler |
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2.9.110
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Granitbord B6 ausbauen Zaunsockel Granithochbordstein B6, b=12-14cm, h=25-30cm einschließlich Fundament ausbauen. Das unbrauchbare Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. 1-zeilig zwischen Zaunsäulen, Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material, Steine säubern, sortieren und zum Lagerplatz des AN transportieren, abladen und stapeln. |
| 60 | m |
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2.9.120
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Granitbord B6 des AG herstellen Zaunanlage Granithochborstein B6 des AG, seitlich gelagert, b=12-14cm, h=25-30cm, mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstützein 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm, Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge. Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau, die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN sicher zu stellen.
Steine von der Seitenablagerung des AN laden und zur Einbaustelle transportieren.
Einbauort: 1-zeilig zwischen Zaunsäulen
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| 60 | m |
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2.9.130
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Bordrinnenstein ausbauen, entfernen Bordrinnenstein aus Beton einschliesslich Betonfundament und hydraulischer gebundener Fugenfüllung ausbauen. Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Bordrinnenstein oder Betonmulde. Breite cm 50.
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| 65 | m |
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2.9.140
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StL-Nr. (StLK) 14913401030103 Bord oder Einfass. ausbauen Bord oder Einfassung aus Bord- oder Einfassungssteinen, aus Naturstein oder Beton, einschließlich Fundament und Rücken- stütze ausbauen. Bordstein aus Beton, Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Form, Breite x Höhe
'bis 8-10 x 30'
Ausgebauten Beton in Eigentum des AN über- nehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 20 | m |
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2.9.150
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Großpflaster einzeilig ausbauen, zu Eigentümer Zeile, Rinne und Mulde aus Großpflastersteinen einschließlich Betonfundament und Beton-Rückenstütze ausbauen. Das unbrauchbare Abbruchgut laden, 1-zeilig, Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material, Steine säubern und laden, zum Lagerplatz des Eigentümers transportieren, abladen. Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen. Transportentfernung bis 2km. |
| 12 | m |
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2.9.160
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Großpflaster zweizeilig ausbauen, zu Eigentümer Zeile, Rinne und Mulde aus Großpflastersteinen einschließlich Betonfundament und Beton-Rückenstütze ausbauen. Das unbrauchbare Abbruchgut laden, 2-zeilig, Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material, Steine säubern und laden, zum Lagerplatz des Eigentümers transportieren, abladen. Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen. Transportentfernung bis 2km. |
| 60 | m |
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2.9.170
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Großpflaster dreizeilig ausbauen, zu Eigentümer Zeile, Rinne und Mulde aus Großpflastersteinen einschließlich Betonfundament und Beton-Rückenstütze ausbauen. Das unbrauchbare Abbruchgut laden, 3-zeilig, Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material, Steine säubern und laden, zum Lagerplatz des Eigentümers transportieren, abladen. Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen. Transportentfernung bis 2km. |
| 12 | m |
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2.9.180
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Bordstein Beton T 8/30 Bordstein aus Beton ohne Fugenfüllung, DIN 483, Form T, 8/30/100, verlegen, mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in cm 20, Breite der Rückenstütze in cm 10, Trittflaeche gerade, eine Kante gefast, Länge mind. 250 mm Borde engfugig verlegen. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge. Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau, die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN sicher zu stellen. |
| 10 | m |
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2.9.190
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Zulage schneiden T8 ZULAGE zu Position Bord aus Beton, B/H/L 8/30/100cm, für das örtliche Anpassen und Schneiden eines Steines zum Einpassen an Randeinfassungen oder zur Herstellung von Radien. Vergütet wird je Schnittfläche. Schnittführung senkrecht oder abgewinkelt. |
| 5 | St |
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2.9.200
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Einfassung natur B6, Hochbord, gerader Stein freistehend Einfassung aus Naturstein, DIN EN 1343, Maße DIN 482, Form B 6, Breite 120 mm, gerader Stein, Hochbord 250-280 mm, Granit, frostbeständig F 1, Kante scharfkantig, bearbeitet, gesägt, gestockt, verlegen mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstütze in 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm, Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge. Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau, die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN sicher zu stellen.
Einbauort: Grantibord als Einfassung freistehend |
| 35 | m |
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2.9.210
|
Einfassung natur B6, Hochbord, gerader Stein freistehend, 3cm oder 10cm hv Einfassung aus Naturstein, DIN EN 1343, Maße DIN 482, Form B 6, Breite 120 mm, gerader Stein, Hochbord 250-280 mm, Granit, frostbeständig F1, scharfkantig, Kante zur Straßenseite mit r=2,0 cm gerundet,bearbeitet, gesägt, gestockt, 3cm oder 10cm höhenversetzt zur Asphaltoberfläche, verlegen mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstütze in 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm, Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge. Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau, die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN sicher zu stellen.
Einbauort: Granitbord als Einfassung freistehend |
| 325 | m |
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2.9.220
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Einfassung natur B6, Hochbord, gerader Stein entlang 1-Zeiler, 3cm oder 10cm hv Einfassung aus Naturstein, DIN EN 1343, Maße DIN 482, Form B 6, Breite 120 mm, gerader Stein, Hochbord 250-280 mm, Granit, frostbeständig F1, scharfkantig, Kante zur Straßenseite mit r=2,0 cm gerundet,bearbeitet, gesägt, gestockt, 3cm oder 10cm höhenversetzt zum Graniteinzeiler, verlegen mit Bettung und einseitiger Rückenstütze, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstütze in 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm, Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge. Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau, die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN sicher zu stellen.
Einbauort: Bordstein entlang Wasserrinne aus Granitgrosskopfsteinen, Oberflächenbündig oder höhenversetzt gem. Regelquerschnitt |
| 345 | m |
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2.9.230
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Zulage für Kurvenstein, Halbmesser 1,00 bis 2,50 m.
Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage zu Position Bord aus Granitbordstein B6, für Kurvenstein, Halbmesser größer 1,00 bis 2,50 m.
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| 10 | m |
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2.9.240
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Zulage schneiden B6 ZULAGE zu Position Bord aus Granitbordstein Form B, Größe 6, für das örtliche Anpassen und Schneiden eines Steines zum Einpassen an Randeinfassungen oder zur Herstellung von Radien. Vergütet wird je Schnittfläche. Schnittführung senkrecht oder abgewinkelt. |
| 70 | St |
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2.9.250
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Granit 1-Zeiler, Wasserrinne vor Bordstein Zeile aus Granitpflastersteinen mit einer Fugenbreite von 15 mm auf 20 cm dickem Fundament aus Beton herstellen. Den Fundamentbeton als seitliche Stütze, soweit die Zeile nicht an Borde oder dgl. anschließt, 10 cm breiter als die Zeile herstellen und keilförmig bis zur halben Steinhöhe hochziehen. Mehrzeilige Zeilen sind mit 2 Schnurkanten herzustellen. Fundamentbeton: Druckfestigkeitsklasse C25/30, Expositionsklasse XF2. Granit feinkörnig, Steingröße 160/160-220/160 mm, Sichtfläche gesägt und gestockt / sandgestrahlt, 1-zeilig vor Bordstein, Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge. Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau, die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN sicher zu stellen.
Einbauort: Wasserrinne vor Bordstein gem. Regelquerschnitt |
| 345 | m |
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2.9.260
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Schutzlage im Anschlussbereich zu Gebäuden liefern und einbauen Schutzlage zum Schutz von Abdichtung, Dämmung und Fassaden im Sockelbereich liefern und einbauen. Einbau in Höhe der gesamten Oberbauschichten (Tragschichten und Belag). Die Schutzlage zum Schutz des unteren Sockelbereichs gegen Verschmutzung und Beschädigung sowie um das Verdichtungsmaß auszugleichen einige Zentimeter überhöht einbauen. Nach Fertigstellung der Belagsfläche mit einem Cuttermesser auf fertige Höhe abschneiden.
Material Fugenfüllung: Polyolefin-Schaumstoff mit Raumgewicht mind. 60 kg/m3. Materialeigenschaften allgemein: geschlossenzellig, komprimierbar, dauerhaft rückstellfähig. Materialeigenschaften detailliert: geschlossenzelliger Polyolefin-Schaumstoff, physikalisch vernetzt Rohdichte mind. 60 kg/m3 Stauchhärte nach ISO-3386-1: bei Stauchung von 40% = 200 kPa +/- 10 kPa komprimierbar bis mindestens 60% der Dicke Dauerhaft rückstellfähig mit Verformungstest < 5% nach ISO 1856-1 Frost- und Tausalzbeständig, Wasseraufnahme < 1 Vol% nach ISO62 chemikalienbeständig und unverrottbar.
Materialbezeichnung PE-Schwerschaum Abmessungen: Materialdicke 10 mm, Einbauhöhe: bis 700mm Lieferform: Rollenware
Wichtige Regelwerke: FLL-Regelwerk: Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) 2012. Richtlinie: Fassadensockelputz / Außenanlagen Fachverband Stuckateure ...(SAF) Baden-Wüttemberg Abdichtung von erdberührten Bauteilen 2017 Pkt. 13.3 der DIN 18533. Materialdicke der Schutzlage mindestens 6 mm. Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC).
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| 50 | m² |
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2.9.270
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Pflasterdecke aus Granitmosaikpfl. herstellen Pflasterdecke aus Granitmosaikpflastersteinen mit einer maximalen Fugenbreite von 6 mm auf vorhandener Tragschicht herstellen. Verband in Reihen in Einzelflächen zum Schließen von Restflächen in Plattenbelägen und dgl. Nennmaße 50/50/50 mm, auf Pflasterbett aus Beton C20/25, Expositionsklasse XF2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frost-/tausalzbeständig,
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| 2 | m² |
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2.9.280
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Pflasterdecke aus Granitkleinpflastersteinen herstellen Pflasterdecke aus Granitkleinpflastersteinen mit einer maximalen Fugenbreite von 6 mm auf vorhandener Tragschicht herstellen. Verband in Reihen in Einzelflächen zum Schließen von Restflächen in Plattenbelägen und dgl. Nennmaße 100/100/100 mm, auf Pflasterbett aus Beton C20/25, Expositionsklasse XF2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa. Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frost-/tausalzbeständig,
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| 6 | m² |
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Summe 2.9 |
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
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Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung |
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2.10.10
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Trockenmauerwerk, Quadersteine, Dolomit
Natursteinmauerwerk als Trockenmauerwerk herstellen. Die Bruchsteine sind in richtigem Verband so aneinander zu fügen, dass möglichst enge Fugen und kleine Hohlräume verbleiben. Fugen erdseitig nach Wahl des AN verschließen. Gesteinsart: 'Dolomit, frostsicher', Farbe: 'gelb - braun', Abmessungen der Steine: Länge: ca. '60'cm bis '120'cm, Höhe: ca. '40'cm bis '45'cm, Dicke (Tiefe): ca. '40'cm bis '45'cm, Mauerhöhe: ca. '120'cm, mehrere Lagen, mit ca. '3' Grad Neigung gegen den Hang.
Abrechnung nach Aufmaß. |
| 6 | m² |
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2.10.20
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Abschlagen vorhandener Sockelputz Abschlagen des vorhandenen Sockelputzes, einschl. aller erforderlichen Arbeiten und Geräte, einschl. Entsorgen des abgeschlagenen Putzes, einschl. Gebühr |
| 10 | m² |
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2.10.30
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Ausgleichsputz, Unebenheiten Ausgleichsputz bei Unebenheiten des Putzgrundes über +- 10 mm. Ausführung nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung Putzgrund: bestehendes Mauerwerk Mörtelgruppe: CS IV (P III) Oberfläche: abgezogen |
| 10 | m² |
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2.10.40
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Zementputz, 1-lagig, Außensockels Zementputz, einlagig, als Oberputz im Außensockelbereich, einschl. der erforderlichen Abdeck- und Abklebearbeiten des vorhandenen Außenputzes Putzgrund: Mauerwerk Mörtel: GP (Normalmörtel) Putzgrundvorbereitung: Spritzbewurf CS IV (P III) Oberputz: Mörtelgruppe CS IV (P III) Kapillare Wasseraufnahme . W2 Oberfläche: glatt gerieben, gefilzt Putzdicke : ca 15-25 mm |
| 10 | m² |
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2.10.50
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Mineralische Abdichtung auf Sockelputz herstellen
Mineralische Abdichtung auf vorhandenem, geeignetem und tragfähigem Sockelputz im erdberührten bzw. spritzwasserbeanspruchten Sockelbereich herstellen. Untergrund auf Eignung prüfen, von haftungsmindernden Stoffen reinigen und gemäß Herstellervorgaben vorbereiten. Erforderliche Untergrundvorbehandlungen sind entsprechend dem verwendeten Abdichtungssystem auszuführen. Mineralische Dichtungsschlämme gemäß Herstellerangaben vollflächig und gleichmäßig in der erforderlichen Schichtdicke auftragen. Die Abdichtung ist poren- und fehlstellenfrei sowie im erforderlichen Umfang deckend auszuführen. Anzahl der Arbeitsgänge, Nass- und Trockenschichtdicke sowie gegebenenfalls erforderliche Gewebeeinlagen richten sich nach dem vorgesehenen Abdichtungssystem. Anschlüsse und Übergänge an angrenzende Bauteile sind systemgerecht und dauerhaft dicht auszubilden. Ausführung gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken, den anerkannten Regeln der Technik und den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers. |
| 10 | m² |
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2.10.60
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Noppenbahn Schutz der Abdichtung an erdberührten Aussenmauern mit Kunststoff-Noppenbahn herstellen. Einbauen in Streifen von 0,5 bis 1,0 m Breite. Abrechnung erfolgt in "m2" nach geschützter Wandfläche. Mehrverbrauch durch Überlappung und dgl. ist einzurechnen. |
| 10 | m² |
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Summe 2.10 |
Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung |
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Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune |
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2.11.10
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StL-Nr. (StLK) 2112910311511009 SE am äußeren Fahrbahnrand herst. Stahl N2 max. W5 A o.gel.u.formag.T. Schutzeinrichtung (SE) am äußeren Fahrbahnrand ein- schließlich erforderlicher systembedingter Arbeiten herstellen. Abgerechnet wird die Baulänge. SE nach den "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug- Rückhaltesystemen in Deutschland". SE aus Stahl. Aufhaltestufe = N2. Wirkungsbereichsklasse maximal W5. Anprallheftigkeitsstufe = A. Schutzeinrichtung ohne gelöste Teile mit einer Masse größer 2 kg im Anprallversuch nach DIN EN 1317. Schutz- einrichtung ohne formaggressive Teile. Ergänzung 1 des Ausschreibenden
Aufstellung
'in Boden Homogenbereich B1 und B2'
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| 18 | m |
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2.11.20
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StL-Nr. (StLK) 2112912291121199 AEK für FRS herstellen min. P2 A x1 max. y2 Z1 A Anfangs-/Endkonstruktion (AEK) für Fahrzeug Rückhalte- system (FRS) einschließlich erforderlicher systembe- dingter Arbeiten herstellen. AEK nach den "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug- Rückhaltesystemen in Deutschland". Ergänzung 1 des Ausschreibenden
AEK an OZ
'vorherige Position, Sonderkonstruktion Anpralldämpfer'
Leistungsklasse mindestens P2 A, einbahnig. Dauerhafte seitliche Auslenkung Da = Klasse x1. Dauerhafte seitliche Auslenkung Dd maximal Klasse y2. Klasse des Abprallbereiches Z1. Anprallheftigkeitsstufe = A. Ergänzung 2 des Ausschreibenden
Aufstellung
'in Boden der Homogenbereiche B1 und B2'
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| 2 | St |
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Summe 2.11 |
Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune |
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Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen |
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2.12.10
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StL-Nr. (StLK) 1492610701 Mauerwerk abbr. Mauerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen. Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Bauteil(e)
'Zaunsockel, Mauern und dgl.,
ober- und unterirdisch' Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen. |
| 3 | m³ |
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2.12.20
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StL-Nr. (StLK) 149261060000 Stahlbeton abbr. Stahlbeton nach Unterlagen des AG abbrechen. Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen. Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Bauteil(e)
'Fundamente, Zaunsockel und dgl.,
ober- und unterirdisch' |
| 4 | m³ |
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Summe 2.12 |
Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen |
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Teilleistungen für Beschilderung |
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2.13.10
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Verkehrsschild abbauen Verkehrsschild abbauen. Schildgroesse bis 1,0 m2. Schild ohne Beleuchtung. Schild mit Rohrpfosten, Durchmesser max. 76 mm, abbauen einschl. Bodenhülse. Abgebaute Teile säubern, zum Lagerplatz des AN transportieren, abladen und stapeln. Betonfundament entfernen. Die durch den Abbruch entstandene Grube ist mit Boden aus dem Baustellenbereich zu verfüllen und zu verdichten. Abbruchmaterial lösen, laden und in Eigentum des AN übernehmen einschl. Entsorgung.
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| 4 | St |
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2.13.20
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Rohrpfosten mit Schild des AG aufst. Rohrpfosten mit Schild des AG, Aussendurchmesser bis 76 mm, für Verkehrsschild nach Angabe des AG aufstellen einschl. der anfallenden Erdarbeiten. Umgebende Fläche entsprechend dem früheren Zustand herstellen. Pfostenlänge über 3000 mm bis 4000 mm Pfosten mit festem Erdanker in Boden aufstellen. Fundament aus Ortbeton C 20/25 XF 4, Breite 30/30 cm, Tiefe 80 cm, herstellen. Überschüssiger Aushub zu Haufwerk bis 3km transportieren, Pfosten am Lagerplatz des AN laden und zur Einbaustelle fördern. |
| 4 | St |
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2.13.30
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Rohrpfosten D 76mm, L3750mm liefern, montieren Rohrpfosten aus Aluminium liefern und in Bodenhülse montieren, mit Erdanker und Abschlusskappe, Rohr aus Aluminium, D= 76 mm, Wanddicke 3,0 mm, Länge 3.750 mm
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| 2 | St |
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2.13.40
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Rohrpfostenfundament mit Bodenhülse Rohrpfostenfundament 40/40/80cm aus Beton C 20/25 XF4 herstellen.Bodenhülse liefern und in Betonfundament einbauen. Bodenhülse aus Grauguss mit Innendurchmesser 76 mm, Gewindering und Klemmring Länge 500 mm Anfallende Erdarbeiten sind einzurechnen. Überschüssiges Aushubmaterial geht in Eigentum des AN über.
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| 2 | St |
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Summe 2.13 |
Teilleistungen für Beschilderung |
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Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung |
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Erdarbeiten Erdarbeiten |
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Hinweis Spleiß- und Fundamentgruben Hinweis Spleiß- und Fundamentgruben Montagegruben (Spleißgruben) und Fundamentgruben werden übermessen. Mehraufwendungen für Spleiß- und Fundamentgruben sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. |
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2.14.10
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Leitungsgraben Kabel Homogenb. B1, B2, entfernen Leitungsgraben einschliesslich Verbau, Kabel und dgl. herstellen. Die Abrechnung des Leitungsgrabenaushubes erfolgt mit senkrechten Baugrubenwänden. Die Abrechnungstiefe ist das Mass von der Oberfläche des auszuhebenden Grabenabschnittes bis zu dessen planmässiger Sohle, Abrechnungsbreite ist die Nennweite der Rohrleitung + 0,30 m. A C H T U N G ! Die Abrechnungsbreite ist bei Kabelgraeben fuer die ERSTEN DREI Kabel 0,30 m zuzüglich 0,10 m für jedes weitere Kabel, bei Sickereinrichtungen ohne Leitung die angeordnete Breite, bei Sickersträngen mit Leitung DN + 0,20 m, bei Tiefentwässerungen die angeordnete Breite. Die Abrechnungstiefen und -breiten gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume fuer Rohrverbindungen und Kabelmuffen, darüber hinausgehender Aushub ist einzurechnen.
Boden lösen, gegebenenfalls zwischenlagern, laden, fördern und abladen.
Boden aus Homogenbereich B1 und B2 Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
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| 72 | m³ |
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2.14.20
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Planum +- 2cm Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm. |
| 144 | m² |
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2.14.30
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Untergrund verdichten Gräben Untergrund verdichten, für Leitungsgrabensohle, Verformungsmodul mind. EVd 25 MPa. |
| 144 | m² |
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2.14.40
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Leitungsgrabenverfüllung herstellen Leitungsgrabenverfüllung herstellen. Die Abrechnung erfolgt mit der tatsächlich ausgeführten Grabenbreite, jedoch höchstens in der für die Herstellung des Leitungsgrabens vergüteten Breite. Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen. Für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte mit einer Gesamttiefe von 0 bis 1,25 m, Boden für Auflager und Einbettung von Kabeln und Kabelschutzrohren, Material: gesiebter Grubensand 0/4 mm. |
| 72 | m³ |
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2.14.50
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Warneinrichtung Kabel herstellen Warneinrichtung für erdverlegte Kabel aus Trassen- band herstellen. Trassenband liefern, DIN EN 12613, Trassenband auf Leitungszonenverfüllung auslegen. |
| 370 | m |
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2.14.60
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Kabelleerrohr herstellen DA 110 Kabelkanal aus Kabelschutzrohr mit wasserdichten Rohrverbindungen und Dilatationsstößen lage- und höhengerecht nach Zeichnung in Beton herstellen. In das Rohr verzinkte Stahldrähte oder Stahlseile mit mindestens 4mm Durchmesser einziehen. Rohrenden mit Kunststoffkappen verschließen. Bauteil(e) 'Stromversorgung', Rohr DA mm '110', Rohr aus PVC, SN 8. |
| 40 | m |
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2.14.70
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Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke Muffen und Endkappen. Abrechnung: 1m je Formstück |
| 10 | m |
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2.14.80
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Wie vor, jedoch Zulage Bögen Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Bogen 11° - 45° mit Steckmuffe.
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| 6 | St |
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2.14.90
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Fundamentrohre für Maste LPH 6,0 m Fundamentrohre aus PE-HD, DN 400 Länge = bis 1.000 mm, außen gewellt, innen glatt, für Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m, liefern und gemäß "Detail Fundament Leuchten" einbauen. Das Ausschneiden der Aussparungen für die Kabeleinführung in dem Fundamentrohr und das ggf. erforderliche Kürzen des Rohres, zwecks Anpassung an die jeweilige Aufstellfläche, ist einzurechnen. Um ein Absinken des Mastes zu verhindern, ist am Fundamentrohrboden ein festes Auflager aus Fundamentbeton C25/30 zu erstellen. Das Fundamentrohr ist von außen durch den Einbau von Fundamentbeton C25/30 bis über die Oberkante des seitlichen Kabelanschlusses zu sichern. Betonmenge: 0,25 m³ Alle in dieser Position beschriebenen Arbeiten und Materiallieferungen sind einzurechnen. Die erforderlichen Oberflächen- und Erdarbeiten werden nach gesonderten Positionen vergütet.
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| 7 | St |
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2.14.100
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PVC-Steba-Rohr PG 36 Flexibles PVC-Steba-Rohr PG 36 für Masteinführungen nach Angabe der Bauleitung liefern und verlegen. |
| 28 | m |
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Summe 2.14 |
Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung |
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Teilleistungen für Baumschutz
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Vorbemerkung Baumschutz Vorbemerkungen zum Schutz der Bäume und zur Sicherung und Freilegung von Wurzeln. Bäume im direkten Bereich der Baumaßnahme, die nicht entfernt werden müssen, sind während der gesamten Bauzeit entsprechend zu schützen. Die Arbeiten im gesamten Kronentraufbereich sind mit äußerster Rücksichtnahme auf die Baumwurzeln durchzuführen. Aus diesem Grund ist auch dort die Lagerung von Baustoffen und das Befahren der Grünflächen untersagt.
Zur Sicherung und Freilegung von den im Unterbau der Straßen, Gehwege und Zufahrten/Zugänge berührenden Wurzeln sind nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sowie die Beschreibungen der zutreffenden Positionen zu berücksichtigen. Alle bei Arbeiten jeglicher Art aufgefundenen und in die Auskofferung der Straßen und Zuwegungen hineinragenden Wurzeln mit einem Durchmesser größer 3 cm sind wie in den nachfolgenden Positionen beschrieben zu behandeln, sowie vor Beschädigung und Austrocknung zu schützen. Die Arbeiten an Baumwurzeln dürfen nur durch eine qualifizierte Baumfachkraft durchgeführt werden.
Die Ausführung der Pflegearbeiten erfolgt nach ZTV-Baumpflege der FLL. Die Baumschutzsatzung der Stadt Amberg, die DIN 18920 sowie die RAS-LG 4 sind als Vertragsbestandteil vereinbart und einzuhalten, die Leistungen erstrecken sich über die Dauer der Tiefbaumaßnahme.
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2.15.10
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Baumschutzzaun anbringen, vorhalten, abbauen Baumschutzzaun zum Schutz des Wurzelbereichs, vor Beginn der Bautätigkeit entlang der Grünflächen im Traufbereich der zu schützenden Bäume anbringen, vorhalten und abbauen. |
| 40 | m |
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2.15.20
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Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 1-2m H 2m herstellen räumen
Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammdurchmesser in 1 m Höhe gemessen über 0,6 bis 1,2 m, Mindestabstand vom Stamm 10cm, Mindesthöhe 2m, herstellen und räumen.
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| 1 | St |
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2.15.30
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Boden im Wurzelber. von Hand oder durch Absaugen oder Abblasen ausheben Boden im Wurzelber. von Hand oder durch Absaugen oder Abblasen ausheben. Abtragen des Bodens im Wurzelbereich von Bäumen nach Angabe des AG in Einzelbereichen von Hand abtragen. Verletzungen der Wurzeln sind zu vermeiden. Wurzeln über 3 cm sind zu erhalten und nach Position 1.1.4.4 behandeln.
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| 15 | m³ |
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2.15.40
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Freigelegtes Wurzelwerk >3cm vor Austrocknung schützen, Zulage
Freigelegtes Wurzelwerk >3cm vor Austrocknung mit Jutesäcken, Vlies oder ähnlichen Material schützen und mehrmals täglich zu bewässern. Die Ausführung muss von einem zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Sämtliche hierfür anfallende Materialien sind in diese Position mit einzurechnen. Als Zulage zur Handschachtung
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| 25 | m² |
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2.15.50
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Baumwundbeh. Wurzelbereich
Wurzeln in Abstimmung mit dem Auftraggeber per Hand freilegen, absägen, Wundrand nachschneiden und Schnittfläche mit dauerelastischem Wundverschlußmittel behandeln Schnittgut wird Eigentum des Auftragnehmers und ist von der Baustelle zu entfernen einschl. aller Entsorgungskosten. Durchmesser > 3 bis 10 cm (gemessen an der Schnittstelle) Die Ausführung muss von einem zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Die Vergütung erfolgt nur nach Vorlage eines durch die Führungskraft der beauftragten Baumpflegefirma erstellten und bestätigten Protokolls.
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| 50 | St |
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Summe 2.15 |
Teilleistungen für Baumschutz
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Stundenlohnarbeiten |
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HINWEIS Stundenlohnarbeiten HINWEIS Stundenlohnarbeiten: Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt durch den AG. Stundenlohnarbeiten sind vom AG vor Ausführung zu beauftragen. |
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2.16.10
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Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für diejeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Poliere, Schachtmeister oder dgl. |
| 5 | h |
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2.16.20
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Verrechnungssatz für Baufacharbeiter Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Baufacharbeiter. |
| 5 | h |
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2.16.30
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Verrechnungssatz für Baugerät Mobilbagger bis 120 kW Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Mobilbagger bis 120 kW. |
| 5 | h |
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2.16.40
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Verrechnungssatz für Radlader bis 60 kW Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Radlader, luftbereift bis 60 kW. |
| 3 | h |
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2.16.50
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Verrechnungssatz für LKW 3,5 t Nutzlast Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch LKW, ca. 3,5 t Nutzlast. |
| 3 | h |
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2.16.60
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Verrechnungssatz für LKW 4-Achser Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch LKW-Kipper, 4-Achser, ca. 20 t Nutzlast. |
| 3 | h |
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Summe 2.16 |
Stundenlohnarbeiten |
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Summe 2 |
Straßenbauarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Regenwasserkanal Straßenentwässerung |
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Unterlagen |
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3.1.10
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*** Pauschalposition
Bestandsplan Kanalbau Für das erstellte Kanalnetz sind vom AN Bestandspläne gemäß DIN 2425, Teil 4, Kanalnetzpläne für öffentliche Abwasserleitungen, zu erstellen und dem AG vor der Abnahme der Leistungen zu übergeben. Dabei ist insbesondere der beim AG vorhandene Kartenbestand und dessen Aktualität zu berücksichtigen.
Die Darstellung bzw. Erstellung erfolgt: - Bestandsplan nach Vorgaben BfR-Abwasser in der aktuellen Fassung. - Maßstab 1 : 250 oder 1 : 500 - Koordinatensystem: UTM - Höhensystem: DE_DHHN16_NOH, wenn abweichend, dann Bezugshöhenpunktangabe - Aufmessung der relevanten Punkte (Mehrpunktsystem) des Entwässerungssystems incl. Anschlussleitung und Bauwerke in Lage und Höhe sowie Schachtmittelpunkt, Zu- und Abläufe und Deckelmittelpunkt - mittels CAD-Systemen erstellen Datenübergabe im Format DWG V2013 - Darzustellen sind insbesondere: Schachtnummern, Sohl- und Deckelhöhen Trockenwetterumläufe, Höhensprünge Abzweige, Bezeichnung von Straßeneinläufen Schacht- und Bauwerksabmessungen, Druckleitungen, Haltungs- u. Leitungsparameter - Für die Bauwerke sind Bestandspläne im Maßstab 1 : 50 zu erstellen und dem AG zu übergeben. Die Pläne müssen alle eingebauten Ausrüstungsgegenstände und Einbauten enthalten. - Lage und Höhe der Hausanschlussleitungen, Schächte an der Grundstücksgrenze und Lage am Hauptkanal sind digital einzumessen und darzustellen. - Angaben zum Ableitungssystem (Misch-, Regen-, Schmutzwasserkanal) - Rohrmaterial, Profilform- und abmessungen, Rohrlänge eines Einzelrohres - Fließrichtung - Die im Baufeld, in öffentlichen Flächen vorhandenen Einbauteile der Wasserversorgung (z.B. Straßenkappen und dgl.) sind auf dem Bestandsplan darzustellen. - Die im Baufeld, in öffentlichen Flächen vorhandenen Einbauteile des Straßenbaues (z.B. Straßenabläufe, Kabelverteilerschränke u. -schächte und Fahrbahnränder) sind auf dem Lageplan darzustellen.
Übergabe der errichteten Kanalnetzgeometrie im Format Isybau xml (BfR Abwasser, Version 2013) Folgendes ist im Austauschformat einzupflegen: - Kanalstammdaten incl. Koordinaten im UTM - System - Inspektionsdaten der Haltungen und Anschlussleitungen - Inspektionsdaten der Schächte - Haltungsbezeichnung = Schachtbezeichnung des ankommenden Schachtes
Sofern der AN nicht über eine eigene Vermessungsabteilung verfügt, wird empfohlen, ein Vermessungsbüro mit den Arbeiten zu beauftragen. Vor Durchführung der TV-Untersuchung und Erstellung des Bestandsplanes ist mit dem AG die endgültige Schachtbezeichnung abzustimmen.
Übergabe der Daten - 3-fach in Papier - 3-fach auf zu lieferndem Datenträger (USB-Stick oder DVD)
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| 1 | psch |
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Summe 3.1 |
Unterlagen |
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Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
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Hinweis Freimachen Baugelände Hinweis Freimachen Baugelände Der Umfang bzw. sämtliche Arbeiten für die Vorbereitung des Baufeldes und des Baugrundstücks wie Rodungs-, Räumungs- und Oberbodenarbeiten sind im Vorfeld zwingend mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. |
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3.2.10
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Grenzsteine freilegen und dokumentieren Vor Beginn der Baumaßnahme sind alle Grenzpunkte lt. Katasterplan zu suchen und freizulegen. Alle vorhandenen und fehlenden Grenzpunkte sind in einem Lageplan zu dokumentieren. Der Lageplan ist dem AG zu übergeben. |
| 15 | St |
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3.2.20
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Grenzst. ausb. Grenzstein nach Angabe des AG innerhalb des Baugeländes ausbauen, laden, auf Paletten stapeln und zu Lagerplatz des AG fördern. Förderweg bis 5km. |
| 10 | St |
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3.2.30
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Sichern Grenzsteine Sichern der vorhandenen Grenzsteine nach Wahl des AN. Einzurechnen sind die Erschwernisse bei den Bauarbeiten, sowie die Aufwendungen während der Bauarbeiten für die Sicherung und Erhaltung der Grenzsteine. |
| 10 | St |
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3.2.40
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Äste zurück- schneiden Äste mit Astdurchmesser an der Schnittstelle bis 30 cm zurückschneiden im Lichtraumprofil und nach Angaben des AG. Äste ggf. häckseln. Hilfsgerüste, Leitern und Kleingeräte gehören zum Leistungsumfang. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden. Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Baum in
'in Flächen, Böschungen, sensiblen Bereichen, usw. '
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Lichtraumprofilhöhe m
'5,5'
Äste in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. Abrechnung nach Stunden für die Dauer der Freischneidearbeiten. |
| 10 | h |
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3.2.50
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StL-Nr. (StLK) 1590220101060103 Hecken im geschl. Bestand roden Hecken, Buschwerk auf Stock setzen und Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser in geschlossenem Bestand fällen und ggf. Wurzelstöcke roden. Wurzelstöcke roden. Ergänzung 31 des Ausschreibenden
In
'in Kleinflächen, Böschungen und dgl. '
Anfallendes Material häckseln, Spangröße des Häckselgutes max. 10 cm, Anfallendes Material in Eigentum des AN über- nehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. |
| 50 | m² |
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Summe 3.2 |
Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
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Teilleistungen für Oberboden |
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3.3.10
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Oberboden abtragen, Eigentum AN Oberboden einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Wald- und Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Grüninseln, Mulden, Gräben), Äckern, Gärten, Humusmieten und dgl., ggf. laden, fördern, von der Baustelle entfernen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 3 | m³ |
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3.3.20
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Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.), ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.
Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche, Gärten und dgl. |
| 10 | m³ |
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3.3.30
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Oberboden seitl. gelagert andecken Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, ggf. laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.
Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche, Gärten und dgl. |
| 10 | m³ |
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3.3.40
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Oberboden auflockern, abgleichen, planieren Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Oberboden des/der Homogenbereiche(s)
'Oberboden'
auf Flächen, die vom AG zur Verfügung gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern. Oberfläche planieren, Abweichung von der Sollhöhe + 4 cm, abgleichen und eggen . Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm. |
| 30 | m² |
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3.3.50
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Feinplanum Rasenfläche Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung von der Sollhöhe + 2 cm. Anschluss an Beläge 2 cm unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen. Sie werden Eigentum des Auftragnehmers und sind zu entsorgen.
Ausführungsort: Kanalbauarbeiten in Kleinflächen und dgl. |
| 30 | m² |
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3.3.60
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Rasenansaat a.Oberboden Rasenansaat (Normalsaat) mit Landschaftsrasen auf Oberbodenfläche herstellen. Saatgutmischung Spiel- und Sportrasen, Saatgutmenge g/m2 20,
Ausführungsort: Kanalbauarbeiten in Kleinflächen und dgl. |
| 30 | m² |
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3.3.70
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Oberboden liefern Oberboden für Vegetationsflächen aus Boden der Bodengruppen 2 und 4 nach DIN 18915, jedoch ohne Teile größer 2 cm, gesiebt, Unkraut- und steinfrei, geeignet für Rasenflächen oder zur Pflanzung von Stauden und Gartengehölzen, liefern und ca. 20cm -40cm stark profilgerechet oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken. |
| 3 | m³ |
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Summe 3.3 |
Teilleistungen für Oberboden |
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Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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3.4.10
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Suchschlitz herstellen, HoBe B1 und B2 Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln, Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen. Lage nach Angabe des AG.
Boden der Homogenbereiche B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Baugrundgutachten
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart
'Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. '
Tiefe bis max. 5,50 m Abrechnungsbreite 0,80 m Boden seitlich lagern, wieder einbauen und verdichten. |
| 15 | m³ |
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3.4.20
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Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1 und B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern. Aushubtiefe bis 6,0 m,
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Transportentfernung bis 10 km Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
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| 740 | m³ |
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3.4.30
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Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1 und B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, in Auftragsprofilen der Fahrbahn und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle lagenweise einbauen und verdichten. Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2
Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN. Aushubtiefe bis 6,0 m
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben. |
| 144 | m³ |
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3.4.40
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Zulage Leitungsgraben, HoBe X1 Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen" für Boden des Homogenbereich X1
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| 40 | m³ |
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3.4.50
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Zulage für Kammerdielenverbau Zulage zu den Positionen "Boden lösen" für den Grabenverbau als Sonderverbau Innerorts herstellen, Sonderverbau einbauen, vorhalten und wieder beseitigen, einschl. kraftschlüssigem Anschluss an Bauwerke und das anstehende Erdreich, Sonderverbau als Verbausystem in Form eines Kammerdielenverbaus mit unterer Aussteifung nach DIN4124. Eine prüffähige statische Berechnung des Verbaus ist einzurechnen und dem AG in dreifacher Ausfertigung vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Einschließlich der erforderlichen Aussteifungsarbeiten und dem Herstellen von jeweils zugehörigen System- Sondereinbauten für den Einsatz im Bereich von kreuzenden Leitungen. Das Eindrücken der Verbaudielen hat parallel zum Aushub durch den Bagger erschütterungsarm zu erfolgen. Einschließlich Verbauungen im Bereich von Leitungs- und Kabelkreuzungen. Sonderverbau wie vorstehend beschrieben gem. DIN 4124 für Leitungsgräben, Verbautiefe 0 bis 5,0 m, Boden gemäß Baugrund-/Gründungsgutachten. Abrechnung als Zulage zum "erforderlichen senkrechten Verbau nach Wahl des AN" der in den Positionen der "Leitungsgraben lösen" der bereits beinhaltet ist. Einsatz nach Erfordernis im direkt bebauten Abschnitten und Anordnung des AG. Erschwernisse, die beim Grabenaushub zwischen den Verbauungen entstehen, sind ebenfalls in diese Position einzurechnen. Die Dielen müssen zu jeder Zeit mindestens 30cm unter Aushubsohle eingebunden sein. Wiederverfüllung mit einer maximalen Schichtstärke von 25cm. Die Kanalbauarbeiten mit Kammerdielenverbau erfolgen nur unter Aufsicht der geologischen Baubegleitung des AG. Den zeitlichen Ablauf der Verbauarbeiten hat der AN rechtzeitig mit dem Geologen abzustimmen.
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| 1.100 | m² |
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3.4.60
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Zulage Stirnverbau bis 4,0 m Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als Zulage zur Verbauposition von Anfangs- und Endhaltungen nach Wahl des AN, Verbautiefe bis 4,0 m, herstellen und wieder rückbauen Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des Verbaues bis Grabensohle. |
| 45 | m² |
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3.4.70
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Verfüllung von Hohlräumen herstellen Verfüllung von Hohlräumen im Boden nach Angaben des AG herstellen. Verfüll- und Entlüftungsleitung herstellen und wieder rückbauen. Verfüllung mit fließfähigem Beton mit Quellzusatz. |
| 8 | m³ |
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3.4.80
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Planum Rohrgrabensohle +- 2cm Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm. |
| 528 | m² |
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3.4.90
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Untergrund verd. Gräben Untergrund verdichten, für Gräben, Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m². |
| 528 | m² |
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3.4.100
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Zulage Handschachtung, HoBe B1 und B2 Handschachtung als Zulage zu allen Aushubpositionen. Mit dieser Zulage sind alle Erschwernisse für das Lösen und Wiederverfüllen von Rohrleitungsgräben, Gruben, usw. von Hand abgegolten.
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Vorbemerkung
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG. Vergütet wird bis zu einem Abstand von 50cm vor und nach dem Hindernis.
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| 38 | m³ |
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3.4.110
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Leitungsgraben verfüllen, Boden liefern Boden der Gräben für für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Montagegruben, Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %), einbauen in Baugruben und Leitungsgräben mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen. Einbauhöhe bis 6,0 m.
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| 255 | m³ |
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3.4.120
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Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56 Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke 20 bis 30 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56, einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen. |
| 64 | m³ |
|
3.4.130
|
Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500 Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw. Verlauf der Leitung längs und quer
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| 25 | m |
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3.4.140
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Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Einzelkabel. |
| 197 | m |
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3.4.150
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Mehraufwand vorh. Leitungen, Kabelbündel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Kabelbündel ab 2 Stck Kabeln.
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| 34 | m |
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3.4.160
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Kabel ausbauen aufhängen sichern Kabel einschliesslich Abdeckung ausbauen, sichern. Kabel und Kabelabdeckteile aufnehmen und seitlich lagern. Kabelart (Strom, Telekomunikation, etc.) Art der Abdeckung Sand Kabelleitungen in Betrieb, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m. Kabel durch Aufhängen innerhalb des Arbeitsbereiches sichern und vor Beschädigung schützen. Abrechnung je m Einzelkabel |
| 200 | m |
|
3.4.170
|
Kabel verlegen Kabel einschließlich Abdeckung seitlich gelagert bzw. aufgehängt, aufnehmen, in Kabelgraben verlegen und abdecken. Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Kabelart
'Strom, Telekomunikation, etc.'
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Auflager
'Sand'
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Art der Abdeckung
'Sand'
|
| 200 | m |
|
3.4.180
|
Sandumhüllung freigelegte Kabel, Rohre, etc Grubensand 0/2 für die Bettung und Umhüllung der Kabel, Kabelleerrohre und Rohre nach Anweisung des AG einbauen und verdichten. Vorzugsweise ist natürlicher Grubensand zu verwenden. Es darf kein Brechsand verwendet werden. Dicke Auflager im verdichteten Zustand 15 cm und Umhuellung bis mind. 30cm über Kabel bzw. Rohrscheitel, über die gesamte Rohrgrabenbreite einbauen und verdichten. Die Abrechnung erfolgt mit der tatsächlich ausgeführten Grabenbreite, jedoch höchstens in der für die Herstellung des Leitungsgraben vergüteten Breite. Mehrfachverlegungen in einem Kabelgraben sind möglich. Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich von Schächten, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen. |
| 28 | m³ |
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3.4.190
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Kabeltr.Band auslegen Kabeltrassenband aus Kunststoff, 40 mm breit, auf der 30 cm dicken Leitungszonenverfüllung mittig auslegen. Trassenband liefert AN. |
| 200 | m |
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3.4.200
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Rammsondierung DPH Rammsondierung DPH nach DIN 4094 zur Bestimmung der Lagerungsdichte bis zur Rohrgrabensohle durch ein anerkanntes Grundbauinstitut als Kontrollprüfung gemäß ZTVE-StB in der gültigen Fassung einschl. Stellung aller Hilfsmittel durchführen und die Ergebnisse übergeben. Anzahl: min. eine Rammsondierung je Haltung nach Vorgabe des AG |
| 24 | m |
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3.4.210
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Plattendruckversuch Erdplanum Plattendruckversuch nach DIN 18134 zum Nachweis des Verformungsmoduls durch ein anerkanntes Grundbauinstitut als Kontrollprüfung gemäß ZTVE-StB einschl. Stellung aller Hilfsmittel durchführen. Verformungsmodul OK Erdplanum EV2 mind. 45 MN/m2 |
| 10 | St |
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Summe 3.4 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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Teilleistungen für Wasserhaltung |
|
Hinweis Wasserhaltungsarbeiten Abkürzungen bei Wasserhaltungsarbeiten für Abrechnungseinheiten (Einh):
d = Tag h = Stunde m = Meter psch = pauschal St = Stück
für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit:
mMt = Meter x Monate md = Meter x Tage StMt = Stück x Monate Std = Stück x Tage Sth = Stück x Stunden
Die Lehmpackung im Rohrgraben ist in Abständen < 100 m einzubauen. Die Sickerleitung und der Bettungs- und Umhüllungsstoff der Entwässerungs-/Druckleitung ist vollständig mit der Lehmpackung abzusperren. Die Dicke der einzubauenden Lehmpackung muss > 50 cm sein. |
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3.5.10
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Pumpensumpf herstellen und beseitigen Pumpensumpf innerhalb der Baugrube bzw. des Rohrgrabens ab Aushubsohle herstellen und räumen, aus Filterrohren, mit Umhüllung aus dränfähigem Füllstoff, Dicke mind. 15 cm, lichter Durchmesser 500 mm, Tiefe bis 1 m ab Sohle Rohrgraben. Einschl. Aushub und Wiederverfüllung mit zu lieferndem Material. Pumpensumpf wie beschrieben oder nach Wahl des AN. Boden lösen, laden, fördern, Haufwerk bilden analog zu Pos. "Leitungsgraben herstellen" |
| 8 | St |
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3.5.20
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Pumpe m.E-Motor f.Sümpfe 30-60m3/h geo.FH bis 8,5m Pumpe mit Elektromotor einbauen und ausbauen, für Pumpensümpfe. Fördermenge über 30 bis 60 m³/h. Geodätische Förderhöhe bis 8,50 m. Leitungen werden gesondert vergütet. Mehrmaliges umsetzen zu den einzelnen Haltungen bzw. Rohrgrabenabschnitten und Baugruben ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. |
| 2 | St |
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3.5.30
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Vorhalten Wasserhaltungsanlage mit Zubehör Vorhalten der vorbeschriebenen Wasserhaltungsanlage mit allen Wasserförderanlagen und sonstigen Geräten, als Vorhaltedauer gilt die Zeit vom vereinbarten Beginn biszum Ende der Betriebsbereitschaft. Abrechnung Stück x Monate. |
| 4 | StMt |
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3.5.40
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Betrieb Anlage Betrieb der vorbeschriebenen Wasserhaltungsanlage; Abrechnung Stück x Stunde (Sth). |
| 320 | h |
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3.5.50
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Abflussleitung ein-u.ausb. Rohr n.Wahl bis DN 150 Abflussleitung für Grund- und Oberflächenwasser zum Vorfluter, Rohrleitung senkrecht und waagerecht, von der Pumpe zur Geländeoberfläche bzw. von der Geländeoberfläche innerhalb eines Schachtbauwerkes zur Sohle, einschließlich Verbindungsstücke liefern, einbauen und ausbauen, einschließlich aller Armaturen, Form- und Passstücke. Rohrleitungen mit zugfesten Verbindungen nach Wahl des AN bis DN 150. Rohre werden überwiegend auf vorhandenem Gelände verlegt, die Rohre sind zu verankern nach Wahl des AN. Rohr geeignet für Mehrfachverwendung, als Vorfluter kommen die bestehenden Entwässerungsleitungen in Frage. Die Rohrleitungen sind nach Gebrauch abzubauen und zu beseitigen. Abflussleitung von bestehenden Regenfallrohren und dgl. Formstücke wie Bögen, Abzweige und dgl. werden übermessen und je Formstück mit 1,0 m Rohrleitung vergütet, Rohre verlegen in Teillängen. Mehrmaliges umverlegen ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. |
| 200 | m |
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3.5.60
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Sickerleitung K-Filterrohr DN 100 Sickerleitung mit Anschluß an Pumpensumpf bzw. freiem Gefälle zur Vorflut herstellen, innerhalb von Leitungsgräben aus geschlitzten Kunststoff-Filterrohren DN 100, einschl. des erforderlichen Erdaushubs, Einbau von Filtermaterial Körnung 8/22 mm, Filterummantelung mit Geotextil Klasse , anfallende Bodenmassen werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen. Die Deponiegebühr trägt der AN. |
| 282 | m |
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3.5.70
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Formstück Abzweig DN 100 Zuschlag für Formstücke zur Sickerleitung Abzweig DN 100, Hauptleitung DN 100 liefern und einbauen einschl. Anschluß an senkrechte Rohrleitung DN 100 |
| 10 | St |
|
3.5.80
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Sickerleitung senkrecht Rohrleitung senkrecht herstellen, innerhalb von Rohrgräben aus Kunststoffrohren DN 100, einschl. der Erschwernisse beim Verfüllen der Rohrgräben verbaut sowie unverbaut im Bereich des Vorabtrages. |
| 20 | m |
|
3.5.90
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Beton zur Unterbrechung Beton C 8/10 liefern und in geeigneter Konsistenz in vorgenannte Rohre senkrecht einbringen. Mit dem eingebrachten Beton ist die Durchgängigkeit der Sickerleitung zu unterbrechen. Abrechnung nach eingebauter senkrechter Rohrlänge, DN 100 bis 150. |
| 20 | m |
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3.5.100
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Behelfsbrücke herstellen,beseit Behelfsbrücke und Überfahrten für Leitungen der Wasserhaltung, befestigen an Oberflächen, einschl. Verlegen von Lagerbohlen für die Leitungen, Ankerlöcher nach Beseitigung schließen und Anschluß an Abdichtung wiederherstellen, Verlegen der Leitung erfolgt durch den AN herstellen und beseitigen. Abrechnung nach in Brückenachse gemessener Länge. Ausführung in Teillängen ! |
| 15 | m |
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3.5.110
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Absperren im Schacht Absperren im Schacht/Bauwerk wasserdicht herstellen und später wieder beseitigen Kanalquerschnitt bis DN 500. Absperren des gesamten Profils. Die Befestigungen der Absperrung sind wieder zu beseitigen, evtl. Dübellöcher sind fachgerecht zu verschließen. Die Reinigung des Schachtes nach Beseitigung der Absperrung ist einzurechnen. |
| 3 | St |
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3.5.120
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SW-Pumpe m.E-Motor f.Sümpfe 30-60m3/h Schmutzwasserpumpe mit Elektromotor vorhalten, einbauen mehrmaliges umsetzen und ausbauen, für Pumpensümpfe und Schächte. Fördermenge bis 60 m³/h. Geodätische Förderhöhe bis 8,50 m. Rohrleitungen werden gesondert vergütet. |
| 1 | St |
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3.5.130
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Vorhalt.W.Anlage gesamt m.Zubeh. Vorhalten der vorbeschriebenen Wasserhaltungsanlage mit allen Wasserförderanlagen und sonstigen Geräten. Als Vorhaltedauer gilt die Zeit vom vereinbarten Beginn bis zum Ende der Betriebsbereitschaft. Abrechnung Stück x Monate. |
| 1 | StMt |
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3.5.140
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Betrieb SW-Pumpe 30-60 m3/h Betrieb der vorbeschriebenen Schmutzwasserpumpen. Fördermenge bis 60 m³/h. Abrechnung Stück x Stunde (Sth). |
| 120 | h |
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3.5.150
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Abflußleitung ein-u. ausbauen Rohr n.Wahl DN 150 Abflussleitung für Schmutzwasser zum Vorfluter. Rohrleitung senkrecht und waagerecht, von der Pumpe zur Geländeoberfläche bzw. von der Geländeoberfläche innerhalb eines Schachtbauwerkes zur Sohle, einschl. Verbindungsstücke liefern, einbauen und ausbauen, einschl. aller Armaturen, Form- und Passstücke. Rohrleitungen nach Wahl des AN bis DN 150. Rohr geeignet für Mehrfachverwendung. Der Vorfluter ist der bestehende Mischwasserkanal. |
| 150 | m |
|
3.5.160
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*** Pauschalposition
Abwasserüberleitung bei Arbeitsunterbrechung Verbinden von Entwässerungskanal/-leitung bis DN400 mit neu gebauten Kanal/Leitung bis DN 500 nach Wahl des AN, bei Arbeitsunterbrechungen (arbeitstäglich) oder Regenereignissen. Der Abstand zwischen abzubrechenden Kanal und dem neu verlegten Kanal ist möglichst kurz auszuführen. Der Abstand und die Verbindung sind nach Wahl des AN herzustellen. Während der gesamten Bauzeit Vorhandene Anlage ist in Betrieb. |
| 1 | psch |
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Summe 3.5 |
Teilleistungen für Wasserhaltung |
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Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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3.6.10
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Absteckung Leitungstrasse Absteckung der Leitungstrasse der Wasser-, Abwasserdruckleitung bzw. Kanaltrasse nach Planung.
Die Absteckungs- und Vermessungsarbeiten sind in Abstimmung mit dem AG durchzuführen und abnehmen zu lassen. Die vom AG übergebene Achs- und Festpunkte hat der AN zu sichern und zu schützen. Eventuelle Änderungen dürfen nur in Abstimmung und Zustimmung des AG durchgeführt werden. Abweichungen, Beschädigungen sind dem AG unverzüglich zu melden. Absteckungs- und Vermessungskosten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Als Grundlage stellt der AG das amtliche Liegenschaftskataster digital zur Verfügung (ALKIS).
Bereich/Umfang: Schmutzwasserkanal im Baustellenbereich. Es wird nur die Länge des Hauptkanals (Freispiegelkanals) vergütet. |
| 267 | m |
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Abbruch Rohrleitungen Abbruch Rohrleitungen |
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3.6.20
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Rohrschnitt best. Rohrleitung bis DN160 Rohrschnitt senkrecht zur Rohrachse einer vorhandenen Entwässerungsleitung herstellen zum fachgerechten Anbinden von Formstücken, Rohrmaterial Kunststoff, Stz, Beton, Guss, Stahlbeton, etc. Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, bis einschl. DN160. |
| 5 | St |
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3.6.30
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Rohrschnitt best. Rohrleitung DN200 bis DN400 Rohrschnitt senkrecht zur Rohrachse einer vorhandenen Entwässerungsleitung herstellen zum fachgerechten Anbinden von Formstücken, Rohrmaterial Kunststoff, Stz, Beton, Guss, Stahlbeton, etc. Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, DN200 bis einschl. DN400. |
| 5 | St |
|
3.6.40
|
Rohrleitung bis DN160 ausbauen, entsorgen Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Steinzeug- rohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und Ummantelung aus Beton / Stahlbeton ausbauen. Art des Auflagers 'Beton' Art der Ummantelung 'Füllmaterial', Rohrdurchmesser bis einschl. DN 160, Abbruchmaterial lösen, laden, fördern. Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung. Transportentfernung bis 10 km. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 25 | m |
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3.6.50
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Rohrleitung DN200 bis DN400 ausbauen, entsorgen Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Steinzeug- rohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und Ummantelung aus Beton / Stahlbeton ausbauen. Art des Auflagers 'Beton' Art der Ummantelung 'Füllmaterial', Rohrdurchmesser DN200 bis einschl. DN 400, Abbruchmaterial lösen, laden, fördern. Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung. Transportentfernung bis 10 km. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 175 | m |
|
3.6.60
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Abmauerung Kanal DN300 herstellen Abmauerung innerhalb des Abwasserkanales und Schachtanschlüssen wasserdicht herstellen aus Mauerwerk, aus Kanalklinkern DIN 4051, einschl. einseitigem Putz P III DIN 18550. Wanddicke 24 cm. Die vorhandene Anlage ist in Betrieb. Abmauerung innerhalb Schacht herstellen. Kanalrohr DN 300.
Wasserhaltung wird gesondert vergütet. |
| 4 | St |
|
3.6.70
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Kanal/Schacht/Bauwerk verfüllen Füllstoff DN300 Stillgelegten Kanal/Schacht/Bauwerk verfüllen mit hydraulisch gebundenem, fließfähigem Füllstoff, Druckfestigkeit mind. 5 N/mm2, bis OK Rohrscheitel, einschl. Entlüftungs- und Einfüllöffnungen anlegen und später wieder entfernen, Rohrleitung an den Enden abdichten. Kanal DN 300 .
|
| 60 | m |
|
3.6.80
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Wie vor, jedoch Schachtbauwerk Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Schachtbauwerk DN1000-1500 Abrechnung nach m³ verfüllten Raum |
| 3 | m³ |
|
Hauptkanal Hauptkanal |
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3.6.90
|
Stahlbetonrohr DN 300 Rohrleitung aus Stahlbetonrohren, DIN EN 1916 und DIN V 1201 Typ 1, DN 300 mit Rohrverbindungen aus Elastomer-Dichtungen, DIN EN 681 und DIN 4060, einschließlich Leitungszone herstellen. Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW 60 Rohr mit Muffe ohne Fuß, Form K-GM, Bettung Typ 1 nach DIN EN 1610 aus Kies-Sand herstellen, Dicke der unteren Bettungsschicht cm 16 Seitenverfüllung und 30 cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen, in vorhandenem Graben mit Verbau und Aussteifungen. Grabentiefe gemäß Ausführungsplanung
|
| 208 | m |
|
3.6.100
|
Wie vor, jedoch Zulage GZ Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen Anschluss als Zulage (GZ-Stück). |
| 10 | St |
|
3.6.110
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Wie vor, jedoch Zulage GA Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen Anschluss als Zulage (GA-Stück). |
| 10 | St |
|
3.6.120
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Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück), werkseitig geschnitten und angeformter Muffenausbildung. Die Herstellung der Sonderlänge ist rechtzeitig zu veranlassen. Erschwernisse und Behinderungen die sich mit der Herstellung von Sonderlängen ergeben sind einzurechnen. |
| 10 | St |
|
3.6.130
|
Wie vor, jedoch Zul.Böschungsstück Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Böschungsstück mit Muffe, Neigung 1 : 1,5. |
| 1 | St |
|
3.6.140
|
Stahlbetonrohr DN 400 Rohrleitung aus Stahlbetonrohren, DIN EN 1916 und DIN V 1201 Typ 1, DN 400 mit Rohrverbindungen aus Elastomer-Dichtungen, DIN EN 681 und DIN 4060, einschließlich Leitungszone herstellen. Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW 60 Rohr mit Muffe ohne Fuß, Form K-GM, Bettung Typ 1 nach DIN EN 1610 aus Kies-Sand herstellen, Dicke der unteren Bettungsschicht cm 18 Seitenverfüllung und 30 cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen, in vorhandenem Graben mit Verbau und Aussteifungen. Grabentiefe gemäß Ausführungsplanung
|
| 74 | m |
|
3.6.150
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Wie vor, jedoch Zulage GZ Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen Anschluss als Zulage (GZ-Stück). |
| 4 | St |
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3.6.160
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Wie vor, jedoch Zulage GA Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen Anschluss als Zulage (GA-Stück). |
| 4 | St |
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3.6.170
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Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück), werkseitig geschnitten und angeformter Muffenausbildung. Die Herstellung der Sonderlänge ist rechtzeitig zu veranlassen. Erschwernisse und Behinderungen die sich mit der Herstellung von Sonderlängen ergeben sind einzurechnen. |
| 4 | St |
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3.6.180
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Wie vor, jedoch Zul.Böschungsstück Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Böschungsstück mit Muffe, Neigung 1 : 1,5. |
| 3 | St |
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Hausanschlussleitungen / Straßensinkkästen Hausanschlussleitungen / Straßensinkkästen |
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3.6.190
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Kunststoffrohrl. herstellen PP DN160
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN
'160'
mit Steckmuffe und Gleitringdichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit SN 16, Statik herstellen und liefern. Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW
'60'
Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852, Leitungsgrabentiefe 4,5 m, Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm
'15'
,
Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.
Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten sind einzurechnen. Gelenkstücke sind einzurechnen. |
| 85 | m |
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3.6.200
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Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke. Abrechnung gemäß Vorbemerkung. |
| 48 | m |
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3.6.210
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Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück) |
| 15 | St |
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3.6.220
|
Betonteilkombination Straßenablauf 1a-6a-11-10b-C3 mit Aufsatz Betonteilkombination für Straßenablauf mit Längsaufsatz, ohne Schlammraum, mit verzinktem Eimer, DIN 4052 - 1a - 6a - 11 - 10b - C3, mit Steckmuffe, Aufsatz für Ablauf DIN 4052, Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage, Klasse D 400 DIN EN 124 und DIN 1229, Maße L/B 300/500 mm, pultförmig, mit Einlage, setzen auf Betonauflager C 25/30 XF 2, Mindestdicke 20 cm, Bodenauslauf mit Kunststoffmuffe, Ablauf an Leitung anschließen. Wird der Aufsatz zu anschließenden Pflasterflächen eingebaut, sind die Aussparungen für Bauzeitentwässerung zu verschließen, bzw. sind Aufsätze einzubauen ohne Aussparungen für Bauzeitentwässerung. |
| 12 | St |
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3.6.230
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Straßenablauf Muffenteil 3a Betonteil DIN 4052 für Straßenablauf, Muffenteil Form 3a mit Dichtungsring in Straßenablauf liefern und einbauen, einzurechnen ist der dichte Anschluss des Formstückes DN 150. |
| 12 | St |
|
Optische Inspektion und Druckprüfung Optische Inspektion und Druckprüfung |
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3.6.240
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Kanal reinigen Hochdruckstrahlverfahren Regenwasserkanal, Kreisquerschnitt, reinigen im Hochdruckstrahlverfahren, als Vorlauf für optische Inspektion, Abfall aufsaugen, Transport und Entsorgung der Abfälle werden nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen, bis DN 500 |
| 282 | m |
|
3.6.250
|
Wie vor, jedoch Satellitenspüler Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Reinigen von Leitungen DN <=250 mittels Satellitenspüler vom Hauptkanal aus. |
| 85 | m |
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3.6.260
|
Optische Inspektion Leitungen bis DN 160 durchführen Optische Inspektion und Zustandserfassung von Leitungen bis DN 160 entsprechend den DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und den Vorbemerkungen mit Satellitenkamera mit Fahrwagen vornehmen. Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung Werkstoffe: alle
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| 85 | m |
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3.6.270
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Optische Inspektion Kanäle DN200 bis DN 500 durchführen Optische Inspektion und Zustandserfassung von Kanälen DN 200 bis DN 500 entsprechend den DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und den Vorbemerkungen mit Kamera mit Fahrwagen vornehmen. Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung Werkstoffe: alle |
| 282 | m |
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3.6.280
|
Dokumentation Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger. |
| 3 | St |
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3.6.290
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Dichtheit prüfen DN 160, Anschlußleitungen Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, Rohr DN 160, Straßeneinlaufleitungen , Prüfung in Teillängen. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben. |
| 85 | m |
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3.6.300
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Dichtheit prüfen DN 300
Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, Rohr DN 300, einschl. Straßenablaufleitungen und Abstürzen, Prüfung in Teillängen. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben. |
| 208 | m |
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3.6.310
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Dichtheit prüfen DN 400 Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, Rohr DN 400, einschl. Straßenablaufleitungen, Prüfung in Teillängen. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben. |
| 74 | m |
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3.6.320
|
Dokumentation Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger. |
| 3 | St |
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Summe 3.6 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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Teilleistungen für Schächte |
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Definition Schachttiefen Definition Schachttiefen Nach DIN 18306 ist die lichte Schachttiefe von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle zu rechnen. |
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Hinweis Schachtabdeckungen Hinweis Schachtabdeckungen Das mit der Bauausführung erforderliche schrittweise Anheben aller Schachtabdeckungen bis Oberkante Fertigstellung einschl. aller Nebenarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. |
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3.7.10
|
Abdeckung aufnehmen Schachtabdeckung und Rahmen Klasse D ausbauen, lichte Öffnung ca. 600 mm, aus Beton und Gusseisen. Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. |
| 4 | St |
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3.7.20
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Schacht aufnehmen mit Bodenteil bis 4,50m Schacht aufnehmen mit Bodenteil als Totalabbruch. Lichter Schachtquerschnitt bis DN 1200 aus Stahlbeton. Schachttiefe bis 4,5m Abbruchmaterial lösen, laden, fördern. Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung. Transportentfernung bis 10 km. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 4 | St |
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3.7.30
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Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN 1200 T 1,5-2,0m, Duoschacht Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917 und DIN V 4034-1, rund, DN 1200 , mit Schachtunterteil, Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder Übergangsplatte, Auflageringen, Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtringe werkseitig fest eingebaut, einläufiger Steigeisengang mit Steigbügeln DIN V 19555, aus Stahl, kunststoffummantelt, Steigmaß 333 mm,
Hauptgerinne: Zulauf für Rohre aus SB 2 x DN 300, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300, Gerinne gekrümmt, Gerinne und Auftritt aus Beton C 35/45, Auftritt in Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der Zu- und Abläufe mit Muffe,
Zweites Durchlaufrohr: Zusätzliches, höhenversetztes, seitlich verlaufendes Durchlaufgerinne aus geschlossenem PP-Rohr DN250, Steifigkeitsklasse SN16, einschließlich aller erforderlichen Form- und Verbindungsteile. Rohrleitung mit mittig angeordnetem Abzweig DN 250/250, 90°, komplett mit Verschlussdeckel. Ggf. erforderlicher mittig angeordneter Stützfuß ist herzustellen und einzubauen. Die Rohrenden sind aus dem Schachtunterteil herauszuführen; am Spitzende ist ein Mindestüberstand von 15?cm einzuhalten. Die Abdichtung erfolgt über ein einbetoniertes Schachtfutter, einschließlich aller Nebenarbeiten.
lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m Einbauort: GIGR0025
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| 1 | St |
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3.7.40
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Wie vor, jedoch über 1,5 - 2,0m, DN1200 Duoschacht Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulauf für Rohre aus SB 1 x DN 300, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300 lichte Schachttiefe über 1,5 - 2,0m Einbauort: GIGR0015 |
| 1 | St |
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3.7.50
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Wie vor, jedoch über 2,0 - 2,5m, DN1200 Duoschacht Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulauf für Rohre aus SB 1 x DN 300, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300 lichte Schachttiefe über 2,0 bis 2,5 m Einbauort: GIGR0020 |
| 1 | St |
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3.7.60
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Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN 1000 T 1,5-2,0m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917 und DIN V 4034-1, rund, DN 1000 , mit Schachtunterteil, Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder Übergangsplatte, Auflageringen, Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtringe werkseitig fest eingebaut, einläufiger Steigeisengang mit Steigbügeln DIN V 19555, aus Stahl, kunststoffummantelt, Steigmaß 333 mm, Gerinne gekrümmt, Gerinne und Auftritt aus Beton C 35/45, Auftritt in Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der Zu- und Abläufe mit Muffe,
Zulauf für Rohre aus PP 1 x DN 160, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300, lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m Einbauort: GIGR0050 |
| 1 | St |
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3.7.70
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Wie vor, jedoch über 1,5 - 2,0m Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch
Zulauf für Rohre aus SB 1 x DN 300, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300 lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m Einbauort: GIGR0035, GIGR0040, GIGR0045 |
| 3 | St |
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3.7.80
|
Wie vor, jedoch über 1,5 - 2,0m Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch
Zulauf für Rohre aus PP 1 x DN 160, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300 lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m Einbauort: GIGR0030 |
| 1 | St |
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3.7.90
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Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN 1200 T 1,0-1,5m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917 und DIN V 4034-1, rund, DN 1200 , mit Schachtunterteil, Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder Übergangsplatte, Auflageringen, Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtringe werkseitig fest eingebaut, einläufiger Steigeisengang mit Steigbügeln DIN V 19555, aus Stahl, kunststoffummantelt, Steigmaß 333 mm, Gerinne gekrümmt, Gerinne und Auftritt aus Beton C 35/45, Auftritt in Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der Zu- und Abläufe mit Muffe,
Zulauf für Rohre aus SB 2 x DN 300, Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 400, lichte Schachttiefe über 1,0 bis 1,5 m Einbauort: GIGR0010 |
| 1 | St |
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3.7.100
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Wasserdichtigkeit Schächte 0,5-2,5m Wasserdichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610 für Betonfertigteil Schächte DN 1000 - 1500 noch in unverfülltem Zustand durchführen. In den Einheitspreis sind alle dazu erforderlichen Arbeiten einzurechnen. Schachthöhe über 0,5 bis 2,5 m. |
| 9 | St |
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3.7.110
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StL-Nr. (StLK) 18909423010104 Einwalzbare Schachtabdeckung herstellen Schachtabdeckung mit einwalzbarem Einbauteil(en) in Asphaltoberbau herstellen. Einbau nach Einbauvorschriften des Herstellers. Abdeckung Klasse D 400 mit Rahmen aus Gusseisen, DIN EN 124 und DIN 1229, und Deckel aus Gusseisen, mit dämpfender Einlage, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Ausführung
'Rahmen mit Gussführungsring und Lüftungsöffnungen'
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| 9 | St |
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3.7.120
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Schmutzfänger Form F Schmutzfänger DIN 1221 Form F für Schachtabdeckung, schwere Ausführung. |
| 9 | St |
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Summe 3.7 |
Teilleistungen für Schächte |
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Stundenlohnarbeiten |
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HINWEIS Stundenlohnarbeiten HINWEIS Stundenlohnarbeiten: Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt durch den AG. Stundenlohnarbeiten sind vom AG vor Ausführung zu beauftragen. |
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3.8.10
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Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für diejeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Poliere, Schachtmeister oder dgl. |
| 2 | h |
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3.8.20
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Verrechnungssatz für Baufacharbeiter Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Baufacharbeiter. |
| 2 | h |
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3.8.30
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Verrechnungssatz für Baugerät Mobilbagger bis 120 kW Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Mobilbagger bis 120 kW. |
| 2 | h |
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3.8.40
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Verrechnungssatz für Baugerät Minibagger bis 5to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Mobilbagger bis 5to Einsatzgewicht |
| 2 | h |
|
3.8.50
|
Verrechnungssatz für Radlader bis 60 kW Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Radlader, luftbereift bis 60 kW. |
| 2 | h |
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3.8.60
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Verrechnungssatz für LKW 3,5 t Nutzlast Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch LKW, ca. 3,5 t Nutzlast. |
| 2 | h |
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3.8.70
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Verrechnungssatz für LKW 4-Achser Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch LKW-Kipper, 4-Achser, ca. 20 t Nutzlast. |
| 2 | h |
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Summe 3.8 |
Stundenlohnarbeiten |
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Summe 3 |
Regenwasserkanal Straßenentwässerung |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung |
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Hinweistext Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung Hinweistext Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung:
In diesem Titel werden ausschließlich der anteilige Mehraufwand im Rohgraben sowie die Rohrleitungen für die Herstellung der Regenwasser-Grundstücksentwässerung aufgeführt, um die Kosten separat ermitteln zu können. Die dazugehörigen Duoschächte sind im Titel ?Regenwasserkanal Straßenentwässerung? enthalten.
|
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
4.1.10
|
Suchschlitz herstellen, HoBe B1 und B2 Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln, Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen. Lage nach Angabe des AG.
Boden der Homogenbereiche B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Baugrundgutachten
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart
'Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. '
Tiefe bis max. 5,50 m Abrechnungsbreite 0,80 m Boden seitlich lagern, wieder einbauen und verdichten. |
| 12 | m³ |
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4.1.20
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Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1 und B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern. Aushubtiefe bis 4,0 m,
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Transportentfernung bis 10 km Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
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| 185 | m³ |
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4.1.30
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Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1 und B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, in Auftragsprofilen der Fahrbahn und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle lagenweise einbauen und verdichten. Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2
Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN. Aushubtiefe bis 4,0 m
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben. |
| 26 | m³ |
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4.1.40
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Zulage Leitungsgraben, HoBe X1 Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen" für Boden des Homogenbereich X1
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| 10 | m³ |
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4.1.50
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Zulage Stirnverbau bis 4,0 m Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als Zulage zur Verbauposition von Anfangs- und Endhaltungen nach Wahl des AN, Verbautiefe bis 4,0 m, herstellen und wieder rückbauen Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des Verbaues bis Grabensohle. |
| 48 | m² |
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4.1.60
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Planum Rohrgrabensohle +- 2cm - Zwischenplanum Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.
Hier: Ausführung als Zwischenplanum im Rohrgraben des Hauptkanals. |
| 235 | m² |
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4.1.70
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Untergrund verd. Gräben Untergrund verdichten, für Gräben, Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m². |
| 235 | m² |
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4.1.80
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Zulage Handschachtung, HoBe B1 und B2 Handschachtung als Zulage zu allen Aushubpositionen. Mit dieser Zulage sind alle Erschwernisse für das Lösen und Wiederverfüllen von Rohrleitungsgräben, Gruben, usw. von Hand abgegolten.
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Vorbemerkung
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG. Vergütet wird bis zu einem Abstand von 50cm vor und nach dem Hindernis.
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| 12 | m³ |
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4.1.90
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Leitungsgraben verfüllen, Boden liefern Boden der Gräben für für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Montagegruben, Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %), einbauen in Baugruben und Leitungsgräben mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen. Einbauhöhe bis 6,0 m.
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| 103 | m³ |
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4.1.100
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Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56 Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke 20 bis 30 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56, einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen. |
| 35 | m³ |
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4.1.110
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Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500 Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw. Verlauf der Leitung längs und quer
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| 8 | m |
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4.1.120
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Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Einzelkabel. |
| 42 | m |
|
4.1.130
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Mehraufwand vorh. Leitungen, Kabelbündel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Kabelbündel ab 2 Stck Kabeln.
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| 14 | m |
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Summe 4.1 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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Abbruch Rohrleitungen Abbruch Rohrleitungen |
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4.2.10
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Rohrschnitt best. Rohrleitung bis DN160 Rohrschnitt senkrecht zur Rohrachse einer vorhandenen Entwässerungsleitung herstellen zum fachgerechten Anbinden von Formstücken, Rohrmaterial Kunststoff, Stz, Beton, Guss, Stahlbeton, etc. Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, bis einschl. DN160. |
| 15 | St |
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4.2.20
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Rohrleitung bis DN160 ausbauen, entsorgen Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Steinzeug- rohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und Ummantelung aus Beton / Stahlbeton ausbauen. Art des Auflagers 'Beton' Art der Ummantelung 'Füllmaterial', Rohrdurchmesser bis einschl. DN 160, Abbruchmaterial lösen, laden, fördern. Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung. Transportentfernung bis 10 km. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 75 | m |
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Hauptkanal Hauptkanal |
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4.2.30
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Kunststoffrohrl. herstellen PP DN250 Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN
'250'
mit Steckmuffe und Gleitringdichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit SN 16, Statik herstellen und liefern. Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW
'60'
Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852, Leitungsgrabentiefe gemäß Ausführungsplanung, Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm
'15'
,
Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.
Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten sind einzurechnen. Gelenkstücke sind einzurechnen. |
| 120 | m |
|
4.2.40
|
Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke., einschl. Formstücke für außenliegende Abstürze. Abrechnung gemäß Vorbemerkung. |
| 44 | m |
|
4.2.50
|
Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück) |
| 5 | St |
|
Hausanschlussleitungen Hausanschlussleitungen |
|
4.2.60
|
Benachrichtigung Umbindung Benachrichtigen der Hauseigentümer bzw. Mieter über die Durchführung der Bauarbeiten. Mit den Beteiligten ist der Bauablauf zu besprechen mit Hinweisen auf die zeitweise zu unterlassende Einleitung von Schmutzwasser bei der Umbindung von Hausanschlussleitungen. Die Vergütung erfolgt nach "Stück" Hausanschlüsse. |
| 12 | St |
|
4.2.70
|
Kunststoffrohrl. herstellen PP DN160
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN
'160'
mit Steckmuffe und Gleitringdichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit SN 16, Statik herstellen und liefern. Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW
'60'
Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852, Leitungsgrabentiefe 4,5 m, Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm
'15'
,
Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.
Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten sind einzurechnen. Gelenkstücke sind einzurechnen. |
| 75 | m |
|
4.2.80
|
Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke. Abrechnung gemäß Vorbemerkung. |
| 36 | m |
|
4.2.90
|
Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück) |
| 16 | St |
|
4.2.100
|
Rohradapter DN 150 Rohradapter aus nichtrostendem Stahl für einen stufenlos anpassbaren Innenanschluss von Rohren mit innerem Kreisprofil und/oder mit außen nicht kreisförmiger Rohrgeometrie (z.B. Fuß- oder Atlasrohre) auf runde Rohre aus verschiedenen Werkstoffen einschl. Variable, stufenlos anpassbare Rohrkupplung für alle Abwasserleitungen (mit äußerem Kreisprofil) zur sohlgleichen Verbindung von Rohren mit unterschiedlichen oder auch gleichen Außendurchmessern und/oder aus verschiedenen Werkstoffen, Dichtung aus EPDM, mit Spannbändern aus nichtrostendem Stahl, liefern und betriebsfertig einbauen.
Nenndurchmesser DN 150 bzw. 160
|
| 6 | St |
|
4.2.110
|
Variable Rohrkupplung DN 150 bzw. DN160 Variable, stufenlos anpassbare Rohrkupplung für alle Abwasserleitungen (mit äußerem Kreisprofil) zur sohlgleichen Verbindung von Rohren mit unterschiedlichen oder auch gleichen Außendurchmessern und/oder aus verschiedenen Werkstoffen, Dichtungaus EPDM, mit Spannbändern aus nichtrostendem Stahl, liefern und betriebsfertig einbauen.
Nenndurchmesser DN 150 bzw. 160
|
| 6 | St |
|
Optische Inspektion und Druckprüfung Optische Inspektion und Druckprüfung |
|
4.2.120
|
Kanal reinigen Hochdruckstrahlverfahren Regenwasserkanal, Kreisquerschnitt, reinigen im Hochdruckstrahlverfahren, als Vorlauf für optische Inspektion, Abfall aufsaugen, Transport und Entsorgung der Abfälle werden nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen, bis DN 800 |
| 120 | m |
|
4.2.130
|
Wie vor, jedoch Satellitenspüler Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Reinigen von Leitungen DN <=250 mittels Satellitenspüler vom Hauptkanal aus. |
| 75 | m |
|
4.2.140
|
Optische Inspektion Leitungen bis DN 160 durchführen Optische Inspektion und Zustandserfassung von Leitungen bis DN 160 entsprechend den DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und den Vorbemerkungen mit Satellitenkamera mit Fahrwagen vornehmen. Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung Werkstoffe: alle
|
| 75 | m |
|
4.2.150
|
Optische Inspektion Kanäle DN200 bis DN 500 durchführen Optische Inspektion und Zustandserfassung von Kanälen DN 200 bis DN 500 entsprechend den DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und den Vorbemerkungen mit Kamera mit Fahrwagen vornehmen. Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung Werkstoffe: alle |
| 120 | m |
|
4.2.160
|
Dokumentation Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger. |
| 3 | St |
|
Summe 4.2 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
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Summe 4 |
Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Rückhaltebecken |
|
Teilleistungen für Oberboden |
|
5.1.10
|
Oberboden abtragen, Eigentum AN Oberboden einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Wald- und Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Grüninseln, Mulden, Gräben), Äckern, Gärten, Humusmieten und dgl., ggf. laden, fördern, von der Baustelle entfernen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl. |
| 295 | m³ |
|
5.1.20
|
Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.), ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.
Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl. |
| 165 | m³ |
|
5.1.30
|
Oberboden seitl. gelagert andecken Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, ggf. laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.
Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl. |
| 165 | m³ |
|
5.1.40
|
Oberboden auflockern, abgleichen, planieren Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Oberboden des/der Homogenbereiche(s)
'Oberboden'
auf Flächen, die vom AG zur Verfügung gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern. Oberfläche planieren, Abweichung von der Sollhöhe + 4 cm, abgleichen und eggen . Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm. |
| 1.850 | m² |
|
5.1.50
|
Feinplanum Rasenfläche Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung von der Sollhöhe + 2 cm. Anschluss an Beläge 2 cm unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen. Sie werden Eigentum des Arbeitnehmers und sind zu entsorgen.
Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl. |
| 1.850 | m² |
|
5.1.60
|
Rasenansaat a.Oberboden Rasenansaat (Normalsaat) mit Landschaftsrasen auf Oberbodenfläche herstellen. Saatgutmischung Böschungsrasen, Saatgutmenge g/m2 20,
Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl. |
| 1.850 | m² |
|
Summe 5.1 |
Teilleistungen für Oberboden |
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
5.2.10
|
Boden Ablaufgraben lösen, HoBe B1 und B2 entfernen Boden der Gräben für Entwässerungsraben profilgerecht lösen nach Abtrag des Oberbodens. Böschungsneigung 1:1 - 1:3, gem. Planunterlagen, Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern. Aushubtiefe bis 2,0 m, Aushubmenge ca. 1,0m³/m
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen
Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
|
| 120 | m |
|
5.2.20
|
Boden Teich lösen, HoBe B1 und B2 einbauen Boden für Teich /Becken profilgerecht oder nach Angabe des AG aus allen Abtragsprofilen lösen, gegebenenfalls zwischenlagern, lösen nach Abtrag des Oberbodens. Böschungsneigung 1:1,5 - 1:4, gem. Planunterlagen. Boden laden, fördern und nach Unterlagen des AG zur Geländeangleichung der Rückhaltebecken profilgerecht lagenweise einbauen und verdichten. Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2
Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1:1,5 bis 1:4 gem. Planunterlagen anzulegen. Aushubtiefe bis 3,0 m, Boden aus Homogenbereiche B1 und B2 Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m2
Ausbaubereich: Regenrückhaltebecken |
| 52 | m³ |
|
5.2.30
|
Boden Teich lösen, HoBe B1 und B2 entfernen Boden für Teich /Becken profilgerecht oder nach Angabe des AG aus allen Abtragsprofilen lösen, gegebenenfalls zwischenlagern, lösen nach Abtrag des Oberbodens. Böschungsneigung 1:1,5 - 1:4, gem. Planunterlagen. Boden laden, fördern und nach Unterlagen des AG profilgerecht in allen Auftragsprofilen und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle lagenweise einbauen und verdichten, Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1:1,5 bis 1:4 gem. Planunterlagen anzulegen. Aushubtiefe bis 3,0 m, Boden aus Homogenbereiche B1 und B2 Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m2 Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.
Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
Ausbaubereich: Regenrückhaltebecken |
| 495 | m³ |
|
5.2.40
|
Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1 und B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern. Aushubtiefe bis 4,0 m,
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.
Transportentfernung bis 2km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
|
| 10 | m³ |
|
5.2.50
|
Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1 und B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, zur Geländeangleichung der Rückhaltebecken profilgerecht lagenweise einbauen und verdichten. Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2
Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN. Aushubtiefe bis 4,0 m
Boden der Homogenbereich B1 und B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben. |
| 50 | m³ |
|
5.2.60
|
Zulage Leitungsgraben, HoBe X1 Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen" für Boden des Homogenbereich X1
|
| 10 | m³ |
|
5.2.70
|
Planum Rohrgrabensohle +- 2cm Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm. |
| 50 | m² |
|
5.2.80
|
Untergrund verd. Gräben Untergrund verdichten, für Gräben, Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m². |
| 50 | m² |
|
5.2.90
|
Leitungsgraben verfüllen, Boden liefern Boden der Gräben für für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Montagegruben, Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %), einbauen in Baugruben und Leitungsgräben mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen. Einbauhöhe bis 4,0 m.
|
| 10 | m³ |
|
5.2.100
|
Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56 Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke 20 bis 30 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56, einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen. |
| 8 | m³ |
|
5.2.110
|
Mulde / Ablaufgraben nachprofilieren Bestehende Ablaufgraben oder Mulde durch Mulchen vom Bewuchs befreien und das vorhandene Grabenprofil nachprofilieren, lösen, laden und fördern. Anfallendes Grüngut geht in Eigentum des AN über und ist zu beseitigen. Abrechnung nach lfdm Graben. Abtrag ca. 0,2 m³/m.
Transportentfernung bis 5km
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen. |
| 250 | m |
|
Summe 5.2 |
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
5.3.10
|
Kunststoffrohrl. herstellen PP DN125
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN
'125'
mit Steckmuffe und Gleitringdichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit SN 16, Statik herstellen und liefern. Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW
'60'
Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852, Leitungsgrabentiefe 4,5 m, Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610, Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm
'15'
,
Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.
Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten sind einzurechnen. Gelenkstücke sind einzurechnen. |
| 45 | m |
|
5.3.20
|
Wie vor, jedoch Zulage Formstücke Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstücke. Abrechnung gemäß Vorbemerkung. |
| 15 | m |
|
5.3.30
|
Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit Sonderlänge (Passstück) |
| 5 | St |
|
5.3.40
|
Rohrschnitt Rohrleitung bis DN160 Rohrschnitt schräg zur Rohrachse einer Entwässerungsleitung herstellen als Böschungskopf Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, bis einschl. DN160. |
| 10 | St |
|
Summe 5.3 |
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
|
5.4.10
|
Planum der Frostschutzschicht herstellen Planum der Frostschutzschichten herstellen und verdichten zur Aufnahme einer gebundenen Tragschicht. Auf- und Abtrag bis 5 cm, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 1 cm, liefern von zusätzlichen Baustoffen wird nicht gesondert vergütet. EV2 min 120 MN/m2. Einzurechnen sind die Erschwernisse für vorhandene Einbauteile wie z.B. Schieber, Schächte und dgl..
Einbaubereich: Böschungspflasterflächen gem. Ausführungsplanung
|
| 130 | m² |
|
5.4.20
|
Frosts.gebr.hers. Frostschutzschicht (FSS) herstellen, Baustoffgemisch ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnung, im Fahrbahnbereich und in Nebenflächen wie Gehwegen und Zufahrten, Seitenstreifen, Rohrgräben von Hausanschlüssen und dgl. einbauen, Einbaudicke cm 20 bis cm 60 Material: Frostschutzmaterial 0/32, 0/45 und 0/56 Verformungsmodul EV2 min. MN/m² 120
Einbaubereich: Böschungspflasterflächen gem. Ausführungsplanung
|
| 45 | m³ |
|
5.4.30
|
Prallsteinhaufen herstellen Prallsteinhaufen durch Steinschüttung aus Natursteinen gemäß Ausführungsplanung herstellen. Steinkantenlänge: 30-50 cm Material: Granit |
| 8 | t |
|
5.4.40
|
Steinschüttung herstellen Böschungsfuß-, Ufer- und Kolksicherung durch Steinschüttung aus Natursteinen profilgerecht herstellen. Die Zwischenräume in der Steinschüttung mit kleineren Steinen verfüllen. Steinkantenlänge: 10-20 cm Material: Granit |
| 20 | t |
|
Summe 5.4 |
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
|
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
|
VORGABE: Mörtelfuge VORGABE: Mörtelfuge Die Fugenfüllung von Randeinfassungen/Rinnen aus Natursteinpflaster muss vollfugig auf die ganze Steinfläche erfolgen. Das Fugenmaterial ist unter Verwendung von Vibrationsgeräten einzubauen. Einschlämmen alleine ist nur bei Verwendung von speziellen Mörteln mit besonderen Zusätzen möglich. Wasserzugabe zum Einbau von Mörtel/Fliessbeton oder zum Reinigen der Oberflächen ist nicht erlaubt. Die Oberflächen der Randeinfassungen/Rinnen die mit Mörtel oder Fliessbeton verfüllt werden dürfen nicht mit Zugabe von Wasser gereinigt werden. Die Reinigung der Oberflächen hat mechanisch nach dem Abbinden des Mörtels/Fliessbeton unter Verwendung eines Schwammbrettes oder einer Schwammaschine zu erfolgen. Die Verwendung eines Geliermittels ist zulässig, wenn der Auftraggeber den Einsatz des Mittels genehmigt. Durch das Reinigungsverfahren darf der Fugenmörtel keine Minderung der Mörtelqualität erfahren. Das Abwaschen der Oberfläche mit fließendem Wasser ist daher unzulässig. Die Reinigung der Oberflächen ist in die Einheitspreise der betreffenden Positionen einzurechnen. |
|
5.5.10
|
Naturst.Pflaster herstellen auf Beton Flächenbefestigung aus Naturpflastersteinen auf Böschungen, in Mulden und Gräben, auf Seitenstreifen und dgl. sowie als Einfassung von Einbauten und Durchlässen in unregelmäßigem Verband profilgemäß und ebenflächig auf einem 15 cm dickem Pflasterbett und mit maximal 5 cm breiten Fugen herstellen. Steine bruchrauh, mit weitgehend rechteckiger Form, Steinkantenlänge von 10 bis 30 cm. Auf Böschungen, in Mulden und Gräben, auf Seitenstreifen und dgl., auf Pflasterbett aus Beton C20/25, Fugen mit Fließbeton SM600 verfüllen.
Material: Granit Böschungspflaster
Einbauort: Einfassung Böschungsköpfe, Befestigung der Notüberlaufmulden und Absetzbecken |
| 125 | m² |
|
Summe 5.5 |
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
|
Summe 5 |
Rückhaltebecken |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten |
|
Zusätzliche Vertragsbedingungen und Hinweise Zusätzliche Vertragsbedingungen und Hinweise
Es werden nur die Erdarbeiten zur Wasserleitungssanierung ausgeschrieben. Die Materiallieferung und die Verlegung der Rohrleitungen erfolgen durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hohenkemnather Gruppe.
Der Titel "Wasserleitungsbauarbeiten " wird separat durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hohenkemnather Gruppe mittels eigenen Vertrag vergeben. Es gelten die Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen des Hauptauftrages.
Da die Verlegung der Hausanschlussleitungen nachträglich erfolgt (Druckprüfung, Desinfektion und Wasseranalyse der Hauptleitung), sind die Aufwendungen für Erd-, Verbau-, Rohrleitungsarbeiten und eine mögliche zeitliche Verzögerung einzurechnen. Die Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Vor der Verfüllung der Rohrgräben sowie Bau- und Anschlussgruben sind ordentliche Aufmaßblätter einem Verantwortlichen des AG zur Unterschrift vorzulegen.
Leistungen: Erdarbeiten für Hauptwasserleitung: ca. 510 m Hausanschlussleitung: 7 St.
|
|
Baustelleneinrichtung |
|
Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen Der Betrag für das Herstellen der Baustelleneinrichtung wird anteilig zum Baufortschritt vergütet.
Die Vorhaltung wird ausschließlich für die Dauer der Wasserleitungsbauarbeiten vergütet. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung in einem durchgehenden Arbeitsgang auszuführen. |
|
6.1.10
|
*** Pauschalposition StL-Nr. (StLK) 18901101 1Baustelleneinricht. herstellen Baustelleneinrichtung herstellen, einschließlich Beschaffen von Lager- und Arbeits- flächen sowie von Zufahrtswegen zur Baustelle über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus. Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel anfahren und betriebsfertig aufstellen. Baubüros des AN, Unterkünfte, Werkstätten, abschließ- bare Lagerräume und dgl. anfahren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtun- gen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Freimachen des Geländes sowie Oberbodenarbeiten für die Baustelleneinrichtung gehören zum Leistungs- umfang. Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. |
| 1 | psch |
|
6.1.20
|
StL-Nr. (StLK) 18901102 1 Baustelleneinricht. vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten. Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang. Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. |
| 2 | Mt |
|
6.1.30
|
StL-Nr. (StLK) 18901103 1 Baustelleneinricht. unterh. u. betr. Baustelleneinrichtung unterhalten und betreiben. Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen. Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur ver- gütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte. |
| 40 | d |
|
6.1.40
|
*** Pauschalposition StL-Nr. (StLK) 1890110401 1Baustelle räumen Räumen der Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. einschließlich Rückbau der vom AN erstellten Zufahrtswege. Alle Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten. Die Beseitigung der vom AN verursachten Schäden vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrts- wegen gehört zum Leistungsumfang. |
| 1 | psch |
|
Summe 6.1 |
Baustelleneinrichtung |
|
Verkehrssicherung
|
|
Hinweis Verkehrssicherung
Hinweis Verkehrssicherung:
Die Verkehrssicherung außerhalb der Baustelle ? d.?h. die überörtliche Verkehrsumleitung ? ist im Titel 1 Allgemeines enthalten. Sie wird für die Wasserleitungsbauarbeiten mitgenutzt und nicht gesondert vergütet. |
|
6.2.10
|
Verkehrsfläche unterhalten Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs sowie des Baustellenverkehrs innerhalb des Baubereiches einschließlich zwischenzeitlich benutzter Behelfsfahrstreifen verkehrssicher unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Verkehrsflächen im Zuge der Baustrecke. |
| 2 | Mt |
|
6.2.20
|
*** Pauschalposition
Verkehrssicherung auf-, abbauen innerhalb Baustelle Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und -regelung nach StVO und gemäß Baubeschreibung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten, ggf. umsetzen und abbauen. Lichtzeichenanlagen und ggf. erforderliche Sicherungsposten für den Bahn- oder Schifffahrtsbetrieb werden gesondert vergütet. Einrichtungen im Zuge 'der Bauarbeiten', Einrichtungen / Beschilderung nach Baubeschreibung und Verkehrszeichenplan herstellen. Das Umsetzen für die einzelnen Bauabschnitte ist einzurechnen. |
| 1 | psch |
|
6.2.30
|
*** Pauschalposition
Kontr. Arbeitsstellensicherung Kontrolle der Arbeitsstellensicherung nach ZTV-SA im gesamten Baustellenbereich durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durch- führung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen. Die Kontrollausdrucke sind dem AG arbeitstäglich vorzu- vorzulegen. Kontrolle zweimal täglich. Kontrolle durch schriftliche Dokumentation nach Unterlagen des AG. |
| 1 | psch |
|
6.2.40
|
Schutzzaun Schutzzaun, versetzbar, auf befestigtem Untergrund, jedoch ohne Befestigung im Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohr und Vergitterung, mit Standfüßen. Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m, einrichten, vorhalten, mehrmals umsetzen während der gesamten Bauzeit und räumen. |
| 80 | m |
|
6.2.50
|
*** Pauschalposition
Baugrubenabdeckung Fußgänger Baugrubenabdeckung, aufgelagert auf vorhandenen Befestigungen für Anlieger-, und öffentlichen Verkehr als Teilabdeckung, geeignet für Belastung Fußgängerverkehr Maße der Abdeckung Breite in m 1,5 m; Schrammborde aus Holz, Abdeckung mit Stahl, vorhalten, herstellen und mehrmals umsetzen für die Dauer der gesamten Bauzeit, nach Planunterlagen bzw, nach Erfordernis des AN. Material nach Abschluss der Arbeiten in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. |
| 1 | psch |
|
6.2.60
|
*** Pauschalposition
Baugrubenabdeckung LKW Wie Pos. 1.2.6 "Baugrubenabdeckung Fußgänger", jedoch für Belastung Lkw-Verkehr, Breite der Abdeckung in m 3,5. |
| 1 | psch |
|
Summe 6.2 |
Verkehrssicherung
|
|
Unterlagen |
|
6.3.10
|
*** Pauschalposition
Bestandsplan Trinkwasserleitung Bestandspläne für die Wasserleitung von Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen sind vom AN gemäß DIN 2425 Teil 4 - Netzpläne für öffentliche Trinkwasserleitungen - zu erstellen und dem AG vor der Abnahme der Leistungen zu übergeben. - 1 Original und 3 Abzüge - Einmessung im UTM Koordinatensystem - Digitale Vermessung und Planerstellung nach Format DWG - Alle Dateien und Pläne sind auf Datenträger im DWG- und PDF-Format zu übergeben. Zudem sind zwei Ausfertigung in Papier vorzulegen. - Für die Bauwerke sind Bestandspläne im Maßstab 1 : 25 zu erstellen und dem AG zu übergeben. Die Pläne müssen alle eingebauten Ausrüstungsgegenstände und Einbauten enthalten. - digitale Lage und Höhe der Hausanschluss- leitungen an der Grundstücksgrenze bzw. End- punkt der Leitung - Lage und Rohroberkante der Wasserleitung sind am offenen Graben einzumessen. Die Rohroberkante ist mit Höhe ü. NN anzugeben.
Der zu erstellende Bestandsplan muss folgende Anlagen enthalten: - Leitungstrasse mit Angabe von Dimension und Material und Überdeckung - Verlegungsart (offene Bauweise, gepflügt, gespült, etc.) - Knotenpunktnummer - Knotenpunkt in detaillierter Darstellung
Sofern der AN nicht über eine eigene Vermessungsabteilung verfügt, wird empfohlen ein Vermessungsbüro mit den Arbeiten zu beauftragen.
Zu den Bestandsplänen ist zudem eine aussagekräftige Fotodokumentation der Eingebauten Knotenpunkte und Armaturen mit der entsprechenden Bezeichnung und Nummerierung beizulegen. |
| 1 | psch |
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Summe 6.3 |
Unterlagen |
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Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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Erschwernisse, Hindernisse Erschwernisse, Hindernisse
Folgende Positionen gelten für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten und werden nur einmal vergütet.
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6.4.10
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Erschwernis angrenzende Gebäude Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld angrenzender Gebäude bis zu einer Höhe von 20 m. Die Position umfasst sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der angrenzenden Gebäude sowie zur Aufrechterhaltung ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung. Einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Gebäudebereich sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.
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| 55 | m |
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6.4.20
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Erschwernis angrenzende Einfriedungen Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im Bereich angrenzender Einfriedungen, wie z. B. Beton- oder Mauerwerkssockel mit aufgesetzten Zäunen sowie Stützmauern. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des baulichen Zustands der angrenzenden Einfriedungen während der gesamten Bauausführung. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, Überkopfarbeiten, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Einfriedungen sowie sämtliche erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 180 | m |
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6.4.30
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Hindernis Straßenbeleuchtung Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Straßenbeleuchtungsmasten entlang der Fahrbahn. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Straßenbeleuchtungsmasten gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Straßenbeleuchtungsmasten sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 4 | St |
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6.4.40
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Hindernis Kabelverteilerkasten Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Kabelverteilerkästen entlang der Fahrbahn. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Straßenbeleuchtungsmasten gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Straßenbeleuchtungsmasten sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 1 | St |
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6.4.50
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Erschwernis durch Hindernisse im Bereich von Schächten, Bauwerken und Straßenkappen Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld vorhandener Schächte, Bauwerke und Straßenkappen, einschließlich Schiebergestänge , Unterflurhydranten, Schieber-, Hydranten- und sonstiger Armaturenabdeckungen. Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der vorhandenen Anlagen gegen Beschädigungen sowie zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung. In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, vorsichtiges Freilegen sowie Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Schächte, Bauwerke und Straßenkappen. Sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan sowie der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz sind ebenfalls in die Position einzukalkulieren. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Position wird für Arbeiten innerhalb des Baufeldes vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten. |
| 12 | St |
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6.4.60
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Suchschlitz herstellen, HoBe B1, B2 Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln, Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen. Lage nach Angabe des AG.
Boden der Homogenbereiche B1, B2
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart
'Leitungen, Kabel, Rohre und dgl. '
Tiefe bis max. 3,00 m Abrechnungsbreite 0,80m Boden seitlich lagern, wieder einbauen und verdichten. |
| 15 | m³ |
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6.4.70
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Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1, B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern. Aushubtiefe bis 2,5 m,
Boden der Homogenbereich B1, B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.
Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden. Transportentfernung bis 2 km Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN. Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.
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| 810 | m³ |
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6.4.80
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Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1, B2 Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus, Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet. Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.
Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, in Auftragsprofilen der Fahrbahn und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle lagenweise einbauen und verdichten. Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2
Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN. Aushubtiefe bis 2,5m
Boden der Homogenbereich B1, B2 Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben. |
| 110 | m³ |
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6.4.90
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Zulage Leitungsgraben, HoBe X1 Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen" für Boden des Homogenbereich X1
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| 50 | m³ |
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6.4.100
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Zulage Handschachtung Zulage zur Bodenbewegung der Positionen "Boden für Gräben und Baugruben ..." für ausheben und laden von Hand. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG. |
| 30 | m³ |
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6.4.110
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Zulage Kopflöcher Zulage zu den Positionen "Leitungsgraben herstellen" für das erstellen von Kopflöchern bzw. An- und Umbindegruben für Hausanschlüsse, Schieberkreuze, Hydranten usw. nach Angaben des AG Gruben für Kopflöcher L x B x T = ca 2,0 x 2,0 x 2,0 m Abrechnung je Kopfloch nur einmal als Zulage einschließlich aller Mehraufwendungen bei den Aushub, Verbau und Verfüllarbeiten. Das Kopfloch wird bei Abrechnung des Kabelgrabens in allen dazugehörigen Positionen übermessen, hierdurch entstehende Mehrmengen sind einzurechnen. |
| 23 | St |
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6.4.120
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Stirnverbau bis 2,00 m Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als ZUSCHLAG zur Bodenbewegung von Anfangs- und Endhaltungen nach Wahl des AN, Rammen und Vibrieren sind nicht zugelassen, Art des Verbaues nach Wahl des AN, Verbautiefe bis 2,00 m, Sohlenbreite zwischen den Bekleidungen nach DIN 18300. Zu erwartende Verbau wieder beseitigen. Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des Verbaues bis Grabensohle. |
| 35 | m² |
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6.4.130
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Planum +- 2cm Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm. |
| 625 | m² |
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6.4.140
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Untergrund verd.Gräben Untergrund verdichten, für Gräben, Verformungsmodul mind. EVd 25 MPa. |
| 625 | m² |
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6.4.150
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Leitungsgraben verfüllen Boden liefern Boden der Gräben für Wasserleitung profilgerecht verfüllen einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %), Graben und Schachtwände verbaut, Verbau wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen, Aushubtiefe bis 2,0 m, |
| 310 | m³ |
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6.4.160
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Umhüllung Trinkwasserleitg. aus Rohrsand Einbau von Füllmaterial der Trinkwasserleitungen für Auflager und Einbettung von Rohrleitungen, profilgerecht, schichtenweise in folgender Reihenfolge 1. 15cm Auflager, 2. Einbettung der Leitung mit vom AN zu liefernden Stoffen, Rohrüberdeckung 30cm Material Rohrsand gesiebt, verdichten, einbauen in Baugruben mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen. Einbauhöhe bis 2,00 m.
Zeitliche Arbeitsunterbrechung zwischen den einzelnen Arbeitsschritten in Folge der Leitungsverlegung durch den AG ist einzurechnen.
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| 370 | m³ |
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6.4.170
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Rohrmarkierung Trassenband Rohrleitungen markieren mit Trassenwarnband des AG mit eingelegtem Ortungsdraht aus Kunststoff, Kennzeichnung "Achtung Wasserleitung" unmittelbar unter Frost- oder Tragschicht verlegen. Einbau in Teillängen nach Planunterlagen !
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| 595 | m |
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6.4.180
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Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56 Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke über 30 bis 50 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56, einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen. |
| 80 | m³ |
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6.4.190
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Sicherungsbeton C12/15 XO Sicherungsbeton für Rohrleitungen, grobgeschalt, aus Beton, C12/15 XO, Einzurechnen ist die erforderliche Schalung und ggf. die erforderliche Trennschicht zwischen der Rohrleitung und dem Sicherungsbeton. Ermittlung der Betonmengen nach DVGW Merkblatt GW 310. Ausführung in Kleinmengen nach Berechnung. |
| 5 | m³ |
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6.4.200
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Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500 Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das Sichern der Rohre ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw. Verlauf der Leitung längs und quer
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| 80 | m |
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6.4.210
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Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben und Leitungsgrabenverfüllungen in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als 50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer Abstand angegeben ist. Das Sichern des Kabels ist einzurechnen. Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten. Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung. Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl. Verlauf der Leitung längs und quer Einzelkabel. |
| 180 | m |
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6.4.220
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Sandumhüllung freigelegte Kabel, Rohre, etc Grubensand 0/2 für die Bettung und Umhüllung der Kabel, Kabelleerrohre und Rohre nach Anweisung des AG einbauen und verdichten. Vorzugsweise ist natürlicher Grubensand zu verwenden. Es darf kein Brechsand verwendet werden. Dicke Auflager im verdichteten Zustand 15 cm und Umhuellung bis mind. 30cm über Kabel bzw. Rohrscheitel, jeweils 15cm Seitenverfüllung, über die gesamte Rohrgrabenbreite einbauen und verdichten. Die Abrechnung erfolgt mit der tatsächlich ausgeführten Grabenbreite, jedoch höchstens in der für die Herstellung des Leitungsgraben vergüteten Breite. Mehrfachverlegungen in einem Kabelgraben sind möglich. Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich von Schächten, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen. |
| 20 | m³ |
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6.4.230
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Kabeltr.Band auslegen Rohrleitung markieren mit Trassenwarnband mit eingelegtem Ortungsdraht aus alterungsbeständigen und verrottungsfesten Kunststoff, intensiv leuchtend, Kennzeichnung "Achtung Wasserleitung" 30 cm über Rohrscheitel liefern und verlegen, Einbau in Teillängen. Lieferung durch die Stadtwerke. |
| 200 | m |
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Summe 6.4 |
Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
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Rohrleitungen und Armaturen |
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6.5.10
|
Straßenkappe ausbauen Straßenkappe mit Tragplatte von Versorgungsleitung und dgl. freiliegend ausbauen, Gestänge sichern, Straßenkappe innerhalb der Baustelle lagern. Einbauteil Schieber- und Hydrantenkappe Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Spartenträger
'Wasserzweckverband'
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| 12 | St |
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6.5.20
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Straßenkappe des AG einbauen Innerhalb der Baustelle gelagerte oder durch AG gelieferte Straßenkappe ggf. einschl. Tragplatte einbauen. Die Mehraufwendungen im Bereich der jeweiligen Schichten des Oberbaues werden nicht gesondert vergütet. Ergänzung 1 des Ausschreibenden
Spartenträger
'Wasserzweckverband '
Einbauteil = Schieber- und Hydrantenkappe. Straßenkappe einschließlich Tragplatte. |
| 12 | St |
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6.5.30
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Höhenverstellbare Straßenkappen einbauen, Streckenschieber Höhenverstellbare Straßenkappe einschl. Tragplatte einbauen und der Straßenhöhe angleichen, Schiebergestänge während der Bauzeit sichern. DIN 4056 für Absperrarmaturen. Lieferung durch den Zweckverband. |
| 12 | St |
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6.5.40
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Höhenverstellbare Straßenkappen einbauen, Hausanschlussschieber wie Pos. vorher jedoch DIN 4057 für Anbohrschellen |
| 7 | St |
|
6.5.50
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Höhenverstellbare Straßenkappen einbauen, UFH wie Pos. vorher jedoch DIN 4055 für Unterflurhydrant |
| 3 | St |
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Summe 6.5 |
Rohrleitungen und Armaturen |
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Stundenlohnarbeiten |
|
HINWEIS Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt durch den AG. Stundenlohnarbeiten sind vom AG vor Ausführung zu beauftragen. |
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6.6.10
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Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für diejeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Poliere, Schachtmeister oder dgl. |
| 3 | h |
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6.6.20
|
Verrechnungssatz für Baufacharbeiter Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Baufacharbeiter. |
| 3 | h |
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6.6.30
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Verrechnungssatz für Baugerät Mobilbagger bis 120 kW Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Mobilbagger bis 120 kW. |
| 3 | h |
|
6.6.40
|
Verrechnungssatz für Radlader bis 60 kW Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Radlader, luftbereift bis 60 kW. |
| 2 | h |
|
6.6.50
|
Verrechnungssatz für LKW 3,5 t Nutzlast Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch LKW, ca. 3,5 t Nutzlast. |
| 2 | h |
|
6.6.60
|
Verrechnungssatz für LKW 4-Achser Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch LKW-Kipper, 4-Achser, ca. 20 t Nutzlast. |
| 2 | h |
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Summe 6.6 |
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 6 |
Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten |
| Projekt: | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |
| LV: | Erneuerung Inner- un | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Allgemeines |
|
1.1
|
Teilleistungen für Baustelleneinrichtung |
|
|
1.2
|
Teilleistungen für Verkehrssicherung |
|
|
1.3
|
Sonstiges |
|
Summe 1 |
Allgemeines |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
2
|
Straßenbauarbeiten |
|
2.1
|
Unterlagen |
|
|
2.2
|
Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
|
|
2.3
|
Teilleistungen für Oberboden |
|
|
2.4
|
Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien |
|
|
2.5
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
|
2.6
|
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
|
2.7
|
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
|
|
2.8
|
Teilleistungen für Asphaltschichten |
|
|
2.9
|
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
|
|
2.10
|
Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung |
|
|
2.11
|
Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune |
|
|
2.12
|
Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen |
|
|
2.13
|
Teilleistungen für Beschilderung |
|
|
2.14
|
Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung |
|
|
2.15
|
Teilleistungen für Baumschutz
|
|
|
2.16
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 2 |
Straßenbauarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
3
|
Regenwasserkanal Straßenentwässerung |
|
3.1
|
Unterlagen |
|
|
3.2
|
Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes |
|
|
3.3
|
Teilleistungen für Oberboden |
|
|
3.4
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
|
3.5
|
Teilleistungen für Wasserhaltung |
|
|
3.6
|
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
|
3.7
|
Teilleistungen für Schächte |
|
|
3.8
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 3 |
Regenwasserkanal Straßenentwässerung |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
4
|
Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung |
|
4.1
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
|
4.2
|
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
Summe 4 |
Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
5
|
Rückhaltebecken |
|
5.1
|
Teilleistungen für Oberboden |
|
|
5.2
|
Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
|
5.3
|
Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle |
|
|
5.4
|
Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus |
|
|
5.5
|
Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen |
|
Summe 5 |
Rückhaltebecken |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
6
|
Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten |
|
6.1
|
Baustelleneinrichtung |
|
|
6.2
|
Verkehrssicherung
|
|
|
6.3
|
Unterlagen |
|
|
6.4
|
Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung |
|
|
6.5
|
Rohrleitungen und Armaturen |
|
|
6.6
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 6 |
Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Erneuerung Inner- un
|
|
1
|
Allgemeines |
|
|
2
|
Straßenbauarbeiten |
|
|
3
|
Regenwasserkanal Straßenentwässerung |
|
|
4
|
Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung |
|
|
5
|
Rückhaltebecken |
|
|
6
|
Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten |
| LV | Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg |