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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
 
Projektbezeichnung:
Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
 

Vergabe-Daten

Ort der Angebotsabgabe:
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Markt Kastl
 
Straße:
 
Ort:
 

LV-Daten

LV-Name:
Erneuerung Inner- un
 
LV-Bezeichnung:
Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
LV: Erneuerung Inner- un Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
 
Titel
Bezeichnung
   
1

Allgemeines

1.1

Teilleistungen für Baustelleneinrichtung

1.2

Teilleistungen für Verkehrssicherung

1.3

Sonstiges

2

Straßenbauarbeiten

2.1

Unterlagen

2.2

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes

2.3

Teilleistungen für Oberboden

2.4

Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien

2.5

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

2.6

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

2.7

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus

2.8

Teilleistungen für Asphaltschichten

2.9

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen

2.10

Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung

2.11

Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune

2.12

Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen

2.13

Teilleistungen für Beschilderung

2.14

Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung

2.15

Teilleistungen für Baumschutz

2.16

Stundenlohnarbeiten

3

Regenwasserkanal Straßenentwässerung

3.1

Unterlagen

3.2

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes

3.3

Teilleistungen für Oberboden

3.4

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

3.5

Teilleistungen für Wasserhaltung

3.6

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

3.7

Teilleistungen für Schächte

3.8

Stundenlohnarbeiten

4

Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung

4.1

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

4.2

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

5

Rückhaltebecken

5.1

Teilleistungen für Oberboden

5.2

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

5.3

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

5.4

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus

5.5

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen

6

Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten

6.1

Baustelleneinrichtung

6.2

Verkehrssicherung

6.3

Unterlagen

6.4

Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

6.5

Rohrleitungen und Armaturen

6.6

Stundenlohnarbeiten

   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
LV: Erneuerung Inner- un Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 

Ergänzung der Angebotsanforderung

Ergänzung der Angebotsanforderung

1. Automatische Sortierung

Die Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahl zu prüfen und fehlende Blätter beim ausschreibenden Bauamt anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten.

2. Hinweise und Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen

Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.

3. Datenaustausch

Der Bieter kann einen Datenträger als CD-ROM in den Standardformaten mit der Datenart 83 (Angebotsanforderung ) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen ( GAEB ) bei der ausschreibenden Stelle anfordern. Der Bieter der einen Datenträger mit Datenart 83 anfordert, hat zusammen mit seinem rechtsverbindlichen Angebot, den Datenträger im gleichen

Format mit der Datenart DA 84 (Angebotsabgabe ) einzureichen. Versäumt der Bieter die Abgabe des Datenträgers DA 84 kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

4. Punktfolgen

Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind im Hinblick auf ein vollständiges Angebot vom Bieter auszufüllen.

5. Unterlagen zur Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe wird von folgenden vom Auftragnehmer mit der Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen abhängig gemacht:

- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß Paragraph 48 b Abs. 1

Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG )

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

- Referenzen

- Leistungsfähigkeit des Bieters

- Zuverlässigkeit des Bieters

- Fachkunde des Bieters

---Ende Ergänzung der Angebotsanforderung---


 
 

Weitere besondere Vertragsbedingungen

Weitere besondere Vertragsbedingungen

Vertragsgrundlage für die Ausführung der Bauleistung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB/B und VOB/C, Ausgabe 2019 mit Ergänzungen in der neuesten Fassung

Stl-Nr. 95 890/000 30

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( § 16 Abs.1 Nr. 3 ) VOB/A.

Stl-Nr. 95 890/000 64 01

Einrichtung von Unterkünften

Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Baustelle nicht eingerichtet werden.

Stl-Nr. 95 890/000 70 01 TA

Baustellenbesprechungen

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden nach Angabe des Auftraggebers (Wochentag und Uhrzeit werden bei der Baubeginn-Besprechung im Einvernehmen festgelegt) statt.

Stl-Nr. 95 890/000 74 01 01

Mittelstandsförderung

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Unter- und Zulieferaufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu vergeben, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Die Bestimmungen von § 4 Abs. 8 VOB/B bleiben unberührt.

Baustelleneinrichtungsplan

Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Werktage nach Auftragserteilung einen, mit dem Auftraggeber abgestimmten, Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Beabsichtigt der Auftragnehmer von den Festlegungen des Baustelleneinrichtungsplanes abzuweichen, so ist hierfür die vorherige Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

Verbrauchskosten

Verbrauchskosten für den Wasser- und Stromverbrauch, die bei der Ausführung der Vertragsleistungen anfallen, sind vom Auftragnehmer zu bezahlen und werden NICHT gesondert vergütet. Die Provisorien für den Wasser- und Strombedarf sind vom Auftragnehmer zu errichten. Der Verbrauch muss durch geeignete Zähler oder Messgeräte erfasst werden.

Transportwege und Lagerplätze

Der Auftraggeber darf für den Transport und Lagerung von Materialien und Geräten nur öffentliche Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung umgehend zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Dadurch entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Die Baustelle, sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Für die Sicherheit und Bewachung von Geräten und Materialien hat der Auftragnehmer zu sorgen. Lagerplätze werden nicht zur Verfügung gestellt. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen sind gemäß Sondernutzungsverordnung des Auftraggebers Gebühren fällig. Die Gebühren sind vom Auftragnehmer für die Dauer der Benutzung zu bezahlen. Für die anfallenden Gebühren erfolgt keine Vergütung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich nach Räumen der Baustelle Bestätigungen der Grundstückseigentümer und Straßenbaulastträger vorzulegen, in denen diese erklären, dass sie mit der Oberflächenwiederherstellung der für den Bau in Anspruch genommenen Flächen einverstanden sind.

Behinderung des Verkehrs

Der Verkehr im Baustellenbereich sowie im öffentlichen Bereich ist aufrechtzuerhalten. Zufahrten und Zugänge zu Gebäuden sind freizuhalten. Mit Verkehr von Anliegern im Baustellenbereich ist zu rechnen. Der Arbeitsplatz im Verkehrsbereich muss entsprechend der Verkehrssituation und der Verkehrsführung abgesichert werden. Mögliche Gefahrenstellen im Baustellenbereich sind vom Auftragnehmer kenntlich zu machen und abzusichern.

Eventuell notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen sind rechtzeitig in Absprache mit dem

Straßenbaulastträger zu beschaffen. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung oder Gebühren für Sondernutzungen sind vom Auftragnehmer zu tragen und werden nicht gesondert vergütet.

Planungs- und Ausführungsunterlagen

Widersprüche zwischen den Plänen und dem Leistungsverzeichnis:

Stellt der Auftragnehmer Widersprüche zwischen den auf den Plänen und in der Leistungsbeschreibung gemachten Angaben fest, hat er unverzüglich den Auftraggeber zu verständigen und die Klarstellung zu fordern.

Bautagesberichte

Vom Auftragnehmer sind gemäß ZVB/E-StB Bautagesberichte zu führen. Gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ( AEntG ) § 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers aufzuzeichnen. Zusätzlich hat der Auftraggeber die angefallenen Stunden für die Dauer von einzelnen Teilleistungen jedes Arbeitnehmers möglichst genau aufzuzeichnen. Für Stundenlohnarbeiten ist die Uhrzeit von Beginn bis Ende der einzelnen Tätigkeit aufzuzeichnen. Die Berichte sind mindestens wöchentlich an den Auftraggeber zu übergeben.

Vor der Bauausführung

Der Auftragnehmer hat sich über die Lage von unterirdischen Leitungen, Rohren, Kabel, Kommunikationsleitungen und dgl. vor Baubeginn bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, die erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeichnen und in der Örtlichkeit zu markieren. Die Aufwendungen sind einzurechnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. Vor Beginn der Bauarbeiten für die Entwässerungsleitungen sind rechtzeitig die Suchgräben zur Feststellung der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen herzustellen. Die damit gewonnenen Ergebnisse sind maßgebend für die Festlegung der Trasse für die Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Bauablauf ist dahingehend zu veranlassen. Erschwernisse oder Behinderungen, die sich daraus ergeben sind mit den Einheitspreisen für Suchgräben abgegolten.

Die Koordination mit den Versorgungsträgern bei ggf. notwendigen Freischaltungen von Kabeltrassen und Leitungen ist einzurechnen.

Sicherungsmaßnahmen

Besondere Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden, Hochwasser und Grundwasser gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Regelung vorgesehen ist.

Anschlussleitungen

Vor dem Umklemmen von Haus- oder Anschlussleitungen ist der Bauherr durch den Auftragnehmer zu verständigen. Vor dem Umklemmen ist durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob die Anschlussleitungen in Betrieb sind. Unterlässt der Auftragnehmer diese Prüfung gehen evtl. entstehende Kosten zu seinen Lasten.

Abnahme

Die gesamten Leistungen können erst bei Übergabe an den Auftraggeber abgenommen werden.

Teilabnahmen, etwa für einzelne Gewerke, können nicht vorgenommen werden.

Unterbrechungsklausel

Sollten Abschaltungen im Bereich der Ver- und Entsorgung, sowie der Fernmeldeleitungen nötig sein, hat der Auftragnehmer diese zehn Kalendertage vorher beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Die Abschaltungen dürfen nur nach Genehmigung vorgenommen werden.

Baufristenplan

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertragliche Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. baufachliche oder terminliche Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben. Der Baufristenplan wird nicht Vertragsbestandteil.

Bemusterung / Fabrikatwahl

In der Leistungsbeschreibung angegebene und angebotene Erzeugnisse und Fabrikate müssen zur Submission mit vollständigen Typenangaben auf den gesonderten Beiblättern (Bieterangabenverzeichnis ) nach Positionen geordnet angegeben werden. Die im Leistungsverzeichnis und in den Plänen namentlich genannten Muster bzw. Fabrikate wurden vom Auftraggeber bereits verbindlich ausgewählt. Sofern der Auftragnehmer andere, seiner Meinung nach gleichwertige Fabrikate anbietet, hat er von diesen Muster vorzulegen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Hierbei entstehende Kosten, z. B. für Sachverständigengutachten, trägt der Auftragnehmer. Abweichungen von den Forderungen im Leistungsbeschrieb müssen in dieser Vorlage klar dargestellt werden. Bemusterung wird vor Auftragserteilung durchgeführt.

Liefern und Einbau

Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, umfassen die ausgeschriebenen

Leistungen das Liefern und den betriebsfertigen Einbau der Baustoffe und Bauteile.

Bodenaustausch wird nur mit prüffähigem Nachweis, der durch den Auftragnehmer (auf Kosten des Auftragnehmers) vorzulegen ist, anerkannt.

Rohrstatik

Für die Rohrstatik gilt ATV-Arbeitsblatt A 127 - Richtlinie für die statische Berechnung von Entwässerungskanälen und -leitungen. Die Rohrstatik ist in prüffähiger Form rechtzeitig vor der Ausführung vorzulegen. Die Kosten für die Rohrstatik sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Aufmaßverfahren / Abrechnung

Das Aufmaß und die für die Abrechnung notwendigen Festlegungen sind vom Auftragnehmer in Gegenwart des Auftraggebers vorzunehmen und schriftlich festzuhalten. Die Aufmaße und die Schlussrechnungen sind für jeden Straßenzug separat aufzustellen. Für die Abrechnung ist mit dem Auftraggeber ein Abrechnungsplan mit den einzelnen Abschnitten aufzustellen.

Alle Belege sind für die Abrechnung nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber gegengezeichnet sind. Hilfskräfte und Arbeitsmittel für das Aufmaß sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu Verfügung zu stellen. Für alle gelieferten Stoffe muss ein Materialnachweis geführt werden und

spätestens mit der Schlussrechnung eingereicht und den betreffenden Positionen zugeordnet werden.

Als Raumgewicht des verdichteten Materials werden folgende Werte verbindlich angesetzt:

Bodenaushubmaterial 2,0 t/m³

Sand 2,0 t/m³

Kiessand 2,0 t/m³

Kies 1,8 t/m³

Frostschutz 2,1 t/m³

Splitt 1,8 t/m³

Schotter 1,8 t/m³

Schroppen 1,8 t/m³

bituminöse Tragschicht 2,4 t/m³

bituminöse Deckschicht 2,5 t/m³

Hochofenschlacke / Granulat 2,2 t/m³

Auszug aus der ZTV Rohrgraben für Abrechnungsbreiten (die ZTV Rohrgraben ist Vertragsgrundlage)

2. Abrechnungsbreite (gleichgültig, ob verbaute oder unverbaute Ausführung)

2.1 Als Abrechnungsbreite gelten, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist, für alle Leistungen,

bei denen zur Feststellung der Abrechnungsmenge die Grabenbreite oder ein Teil davon

benötigt wird, ohne Rücksicht auf die Aushubbreite, die unter Beachtung der DIN 4124

bzw. DIN EN1610 tatsächlich notwendig wird (mit Ausnahme der folgenden Abschnitte 2.2

und 2.3), folgende Breitenmaße:

Tabelle 1:

bis einschl. Nennweite DN (mm)

Abrechnungsbreite für alle Tiefen (m)

50 0,70

250 1,00

400 DN + 0,80

800 DN + 0,90

1400 DN + 1,10

>1400 DN + 1,30

2.2 Wenn Kanalgräben, Drängräben und vergleichbare Leitungsgräben mit Tiefen <= 1,25 m

und einer zu verlegenden Leitung mit einer Nennweite < 50 mm nicht betreten werden

müssen, gelten als Abrechnungsbreite die Mindestbreiten nach Abschnitt 5.2.3 DIN 4124

entsprechend folgender Tabelle 2:

Tabelle 2: Lichte Mindestbreiten für Gräben

ohne betretbaren Arbeitsraum

Regelverlegetiefe lichte Grabenbreite

bis 0,70 m 0,30 m

über 0,70 m bis 0,90 m 0,40 m

über 0,90 m bis 1,00 m 0,50 m

über 1,00 m bis 1,25 m 0,60 m

Handaushub

Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, wird f ür Handaushub von Kabel- bzw. Rohraußenwand in Längsrichtung 0,5 m über den äußeren Durchmesser von Leitungen oder Hindernissen vergütet. Abrechnungstiefe für Handschachtungen ab Oberkante Rohrleitung / Hindernis bis Rohrgrabensohle oder bei tieferen Gräben bis maximal 2,0 m unter Außendurchmesser Leitung / Hindernis.

Nach DIN 18306 ist die lichte Schachttiefe von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle zu rechnen.

Erfolgt nach dem Bau der Entwässerungsleitungen / Wasserleitungen ein qualifizierter Straßenausbau, ist die obere Abrechnungshöhe des Rohrgrabens für den Entwässerungskanal das Planum des Regelquerschnittes für den Straßenaufbau. Mehraufwendungen für ggf. erforderliche Schutzschicht sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Übergabe von Ausführungszeichnungen

Die Ausführungszeichnungen werden vom Auftraggeber 2-fach vor Baubeginn an den Auftragnehmer übergeben.

Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen

- Leistungen des Auftragnehmers -

Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Schlussabnahme folgende Unterlagen zu erstellen und vorzulegen:

Abrechnungszeichnungen

Stoffprüfungen

Vor Verwendung der vom Auftragnehmer zu liefernden Baustoffe und Bauteile sind dem Auftraggeber auf Verlangen Materialproben vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht entsprechende Baustoffe, Bauteile usw. zurückzuweisen und im Falle von Zweifeln an deren Güte entsprechende Gütenachweise durch eine amtliche oder eine vom Auftraggeber anerkannte Prüfstelle zu verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.

Mit der Schlussrechnung sind die Aufmaßunterlagen nach Positionen geordnet 2-fach einzureichen. Für jede Position ist ein gesondertes Aufmaßblatt zu erstellen, mit Hinweis auf die entsprechende Aufmaßunterlage (Feldaufmaß, Abrechnungsplan, Lieferschein und dgl.) Massenzusammenstellung 2-fach nach Positionen geordnet und mit Hinweis auf die Nummer des Aufmaßblattes. Lage- und Höhenpläne der verlegten Leitungen und nach den ausgeführten Leistungen, sowie nach besonderer Aufforderung des AG weitere Abrechnungszeichnungen. Lage und Höhen der Hausanschlussleitungen nach den ausgeführten Leistungen. Alle Pläne sind farbig anzulegen und 2-fach an den Auftraggeber zu übergeben. In einer Aufstellung, als Beilage zur Schlussrechnung ist der tatsächliche Verbrauch des bituminösen Mischgutes und des Frostschutzmaterials dem Sollverbrauch gegenüberzustellen. Alle Teil- und Schlussrechnungen sind getrennt nach Straßenzügen, getrennt nach der Art der Entwässerungsleitungen, getrennt nach Hausanschlüssen, getrennt nach Abrechnungsabschnitten, getrennt nach Haltungen von Entwässerungskanälen und getrennt nach der Straßenausbaubeitragssatzung des Auftraggebers abzurechnen.

Der Auftragnehmer hat einen sogenannten Abrechnungs-/Aufteilungsplan mit dem Auftraggeber abzustimmen und aufzustellen, farbig anzulegen und dem Auftraggeber 2-fach zu übergeben. Die Rohrleitungen und Einbauten sind vom Auftragnehmer am offenen Graben, vor Ort einzumessen und in ein Formblatt des Auftraggebers einzuzeichnen, vor Ort dauerhaft zu markieren und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Kosten für die in vorgenannten Abschnitt anfallenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Regelung getroffen ist.

Absteckung

Der Auftragnehmer hat auch die in § 3 Nr. 2 VOB/B erwähnten Absteckungs- und Vermessungsarbeiten - und zwar im Einvernehmen mit dem Auftraggeber - durchzuführen. Er haftet auch für seine hierzu erforderlichen Konstruktionen. Vom Auftraggeber übergebene Achs- und Festpunkte hat der Auftragnehmer während der gesamten Bauzeit zu sichern und zu schützen. Notwendige Änderungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Beschädigungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der AN hat beschuldigte oder fehlende Achs- und Festpunkte auf seine Kosten wieder herzustellen.

Massen- / Mengenmehrungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich die eingebauten Massen (Mengen) im Zuge seiner Arbeiten zu überwachen. Sollte bei der Ausführung eine Massen- bzw. Mengenmehrung erforderlich werden, so ist hierfür unbedingt vorher eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. (Gilt nur für den Einheitspreisteil!)

Betriebsunterlagen

Der Auftragnehmer hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme die Beschreibung der Anlagen/Einrichtungen mit den Kenndaten von Leistung, Querschnitt, Absicherung, eingestellter Ablösewert, Verriegelung, Garantiewert, Sicherheitseinrichtung und dgl., Checklisten / Ablaufpläne der erforderlichen Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten der Anlagen/Einrichtungen mit Angabe der erforderlichen Hilfsmittel (wie Werkzeug, Prüf- und Messgeräte, Reinigungsmittel, Öle, Fette) und Ersatzteile (wie Verschleißteile) je 3-fach in deutscher Sprache zu übergeben.

Geräteliste

Mit den Betriebsunterlagen hat der Auftragnehmer eine Liste aller gelieferten Geräte zu übergeben. In dieser Liste sind für die einzelnen Geräte folgende Daten einzutragen:

1. Menge

2. Modelltyp und Nummer

3. Hersteller

4. Seriennummer

5. Leistungen

6. Listenpreis

Einweisung

Der Auftragnehmer hat das technische Personal des Betreibers der Anlage im erforderlichen Umfang einzuweisen.

Hinweis für Entsorgung

Abbruchmaterial wie Asphaltaufbruch, Bauschutt, Beton, Metall, Holz etc. ist vom Auftragnehmer

bei zugelassenen Deponien anzuliefern. Der Auftragnehmer hat für alle zu Deponien gelieferten

Materialien einen Entsorgungsnachweis zu führen.

Die anfallenden Container- und Transportkosten sowie das Sortieren und Zerkleinern auf die geforderten Größen ist in die Einheitspreise der Abbruchpositionen mit einzukalkulieren. Die Deponiegebühren trägt der Auftragnehmer. Deponiegebühren werden nicht gesondert vergütet, außer in der Leistungsbeschreibung ist etwas anderes festgelegt. Dem Auftragnehmer steht es jedoch frei, die anfallenden Materialien und Gegenstände anderweitig zu entsorgen, sofern die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen eingehalten werden und dem Auftraggeber keine höheren Kosten entstehen. In diesem Fall ist ein Nebenangebot einzureichen.

Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Formblatt "Vorankündigung gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) ist vom Auftragnehmer auszufüllen, zu unterzeichnen und an die zuständige Behörde zu versenden. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999 ) ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt.

Der Auftragnehmer hat sämtliche Sparten (wie z.B. Elektroversorgung, Telekommunikation, Gasversorgung, Wasserversorgung, Ampelkabel, Ampel-Signalanlagen, Verlegung der Fernwärmeleitungen, Entwässerungsleitungen und dgl.) die im Zuge der Bauarbeiten berührt, verlegt oder verändert werden zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat sämtliche Aufgaben der Organisation zum störungsfreien Ablauf der Bauarbeiten zu übernehmen. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Auf die Auswahl der Bauverfahren und auf die einzusetzenden Baugeräte ist besonderes Augenmerk zu verwenden. In Teilbereichen sind die Bauarbeiten unmittelbar neben Gebäuden auszuführen. Die Erschwernisse und Behinderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Fertigungszeichnungen

Die Erstellung sämtlicher für die Ausführung erforderlicher Fertigungszeichnungen einschließlich der hierfür notwendigen Grundlagenermittlung und des erforderlichen Aufmaßes ist Bestandteil des Leistungsumfangs und mit der vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.

-----Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen---


 
 

Beschreibung der Homogenbereiche

Beschreibung der Homogenbereiche

Folgend ein Auszug aus dem Baugrundgutachten des Sachverständigeninstitut für Geotechnik GmbH vom 10. August 2023


 
 

Vorbemerkung Fertigungszeichnungen

Vorbemerkung Fertigungszeichnungen

Die Erstellung sämtlicher für die Ausführung erforderlicher Fertigungszeichnungen einschließlich der hierfür notwendigen Grundlagenermittlung und des erforderlichen Aufmaßes ist Bestandteil des Leistungsumfangs und mit der vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.


 
 

Vorbemerkung Optische Inspektion

Vorbemerkung Optische Inspektion

1.Datenfluss und Dokumentation

1.1 Generelle Vorgaben

Das Kodiersystem wird wie folgt festgelegt:

Arbeitshilfen Abwasser Version 06.2011

Das Datenaustauschformat wird wie folgt festgelegt:

ISYBAU Austauschformat XML 06.2011

1.2 Grundlageninformationen

1.2.1 Allgemeine Vorgaben

Der Auftragnehmer erhält seitens des Auftraggebers die Grundlageninformationen zu den zu inspizierenden Objekten mit Auftragserteilung Übergeben werden (Stammdaten, Ordnungsdaten) in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:

? Bezeichnung des Auftraggebers

? Ordnungsdaten (Objektbezeichnungen)

? Form und Abmessungen

? Werkstoff

? Einzelheiten zur Auskleidung

? ObjektarV-nutzung

? Funktionszustand

? Lage im Verkehrsraum

? Schachttiefe.

Der Auftragnehmer erhält als Inspektionsgrundlage Lagepläne zum Kanalbestand digital im pdf-Format. Die Lagepläne beinhalten georeferenzierte Stammdaten, Ordnungsdaten und geografische Hinterrundkarten.

1.2.2 Grundlageninformation bei kleinen Grundstücksentwässerungsanlagen

Es werden keine Grundlageninformationen vom Auftraggeber bereitgestellt. Durch den Inspekteur sind zu erstellen einfache, leserliche handschriftliche Lageskizzen.

Diese müssen enthalten:

? Verlauf der Leitungen mit Angabe der Rohrdurchmesser/-profile, des Rohrmaterials

und der Längen zwischen den Knoten

? Lage und Bezeichnung der Knoten (z. B. Schächte, lnspektionsöffnungen) mit

Durchmesser und Tiefe sowie

? Bemaßung der Knickpunkte, Schächte etc. bezogen auf einen Festpunkt, z. B. Gebäudeecke.

? Zusätzlich gelten die Anforderungen nach DIN 1986-30 Anhang D.

1.2.4 Überprüfung von Grundlageninformationen

1.2.4. 1 Vor Inspektionsbeginn

Der Auftragnehmer muss die ihm überlassenen Daten bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung auf Plausibilität prüfen. Sofern hierbei Lücken oder Unklarheiten festgestellt werden, muss der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten den Auftraggeber hierüber umgehend unterrichten.

1.2.4.2 Während der Inspektion

Stellt der Inspekteur Abweichungen von den Grundlageninformationen des AG fest, ist der AG zu verständigen. Bei fehlenden Ordnungsdaten muss der AG diese vor Inspektion des Objekts ergänzen.

Bei falschen oder fehlenden Sachdaten (z. B. Rohrmaterial) sind vom AN die zutreffenden Angaben in Plänen und Daten zu dokumentieren entsprechend den Vorgaben des vereinbarten Datenformats.

2 Dokumentation der Inspektion

2.1 Allgemeines

Der Auftragnehmer übergibt die erarbeiteten Inspektionsdaten gemäß den Vorgaben des geforderten Kodiersystems und Datenaustauschformats. Die Dokumentation zur optischen Inspektion besteht aus:

? Berichten (Zustandsprotokolle)

? Bildern und Filmen (optische Dokumentation)

? Daten

? weiteren Dokumenten.

2.2 Berichte

Zur Dokumentation der Inspektionsergebnisse muss vom Auftragnehmer je Untersuchungsobjekt

ein Einzelbericht digital erstellt werden. Die Inhalte sind gemäß Merkblatt DWA-M 149-5 Anhang A zu

erstellen. Inspektionsberichte dürfen keine Zustandsklassifizierung enthalten.

2.3 Optische Dokumentation

2.3.1 Kanäle und Leitungen

Der Standard zur optischen Dokumentation von Kanälen und Leitungen ist eine Filmdarstellung des Objekts in axialer Richtung. Beim Einsatz von Scannern beinhaltet die Dokumentation außerdem:

? Darstellungen der Rohrinnenflächenabwicklung. Um eine softwaregestützte

Auswertung und Vermessung am Bildschirm durchfahren zu können, muss die vertikale Bildauflösung der Abwicklungsdarstellung der geforderten Auflösung des Originalbilds multipliziert mit TT ent-

sprechen (z. B. bei DN 800 U = 2.500 mm, far eine Messgenauigkeit von 1 mm ist eine Auflösung von

mind. 2.500 Pixel erforderlich).

Auf jedem Datenträger muss ein Sichtprogramm mit folgenden Merkmalen enthalten sein:

? Rohrinnenflächenabwicklung mit nachträglicher Zoom- und Vermessungsmöglichkeit

? Ansteuerung der einzelnen Kodierungen und Stationen über das Sichtprogramm.

2.3.2 Schächte und Inspektionsöffnungen

Vorgabe zur optischen Dokumentation von Schächten und lnspektionsöffnungen:

Einzelbilder

? 1 Aufnahme vom Rahmen der Schachtabdeckung einschließlich Auflagerringen

und Schachthals in Schachtachse

? 1 Aufnahme ab Auflagerbereich der Schachtwand und -sohle in Schachtachse

? je 1 Aufnahme je Schadensfeststellung.

Bei Scannern:

? Schachtinnenflächenabwicklung mit nachträglicher Zoom- und Vermessungsmöglichkeit

? Ansteuerung der einzelnen Kodierungen und Stationen über das Sichtprogramm.

2.3.3 Generelle Anforderungen an Filme, Bilder, Datenträger

Bei Einsatz von TV-Kameras mit digitalem Bildsignal oder bei Digitalisierung analogen Bildmaterials werden zur Reduzierung der Datenmenge Kompressionsverfahren eingesetzt. Diese müssen gewährleisten, dass die in Abschnitt 5 gestellten Anforderungen an die Bildqualität im Standbild und bei bewegter Kamera ohne sichtbare Verluste erhalten bleiben.

Kompressionsstandard MPEG2, als notwendige Voraussetzung hierfür sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten:

? Auflösung gemäß Abschnitt 5

? An die Auflösung angepasste Bitrate wie folgt (Beispiele):

? Auflösung ca. 400 x 300 Bitrate 4 Mbil/s

? Auflösung ca. 800 x 600 Bitrate 10 Mbil/s.

Die vorstehenden Voraussetzungen sind notwendige, aber wegen des Einflusses des Kompressionsverfahrens und weiterer Parameter nicht hinreichende Voraussetzungen für eine gute Bildqualität. Der Auftraggeber prüft die tatsächliche Qualität jeweils zu Projektbeginn und gibt diese gesondert frei.

Die zu verwendenden Speichermedien werden vom Auftraggeber vorgegeben:

Wechselfestplatten (gehen in den Besitz des AG über)

Die Datenträger sind nach Vorgabe des Auftraggebers zu bezeichnen. Die Aufzeichnungen

sind objektweise abzuspeichern. Eine eindeutige Zuordnung zu den inspizierten Objekten und Feststellungen durch Benennung und Kodierung muss gegeben sein.

Alle relevanten Stammdaten zum untersuchten Objekt sind in Berichten, Videosequenzen

und Bildern mitzufahren.

Im Bild und Film müssen diese als Kennleiste oder Textzeile unterhalb, neben oder außerhalb des Kamerabilds angeordnet sein in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:

Am Anfang jeder Inspektion müssen die wichtigsten Stammdaten zum untersuchten Objekt für ca. fünf Sekunden eingeblendet werden. Der Hintergrund des Bilds ist für diese Zeit abzudunkeln.

Folgende Informationen müssen im Video über elektronische Dateneinblendgeräte eingeblendet werden:

? Inspektionsfirma (Anfang der Aufzeichnung)

? Ortsname (Anfang der Aufzeichnung)

? Straßenname (Anfang der Aufzeichnung)

? Profilform und -abmessung (Anfang der Aufzeichnung)

? Werkstoff (Anfang der Aufzeichnung)

? Name (Bezeichnung) des Objekts (ständig)

? Untersuchungsrichtung (ständig)

? Timecode (ständig)

? Stationierung (ständig)

? Untersuchungsdatum und -uhrzeit (ständig)

? Zustandskode und -langtext (-beschreibungen) temporär.

2.4 Weitere Dokumente

Alle im Rahmen der Durchführung erforderlichen und im Vertrag geforderten Protokolle sind Bestandteil der Dokumentation (z. B. zur Wasserhaltung).

Bestandteile der zustandsbezogenen Dokumentation sind des Weiteren Pläne und Skizzen mit vor Ort gemachten Feststellungen (Feldvergleich) Bei der Inspektion von kleinen Grundstücksentwässerungsanlagen sind zusätzlich Lageskizzen gemäß 1.2.2 Teil der Dokumentation.

2.5 Inspektionsdaten

Alle Daten der Inspektion (Grunddaten, Projektdaten, Zustandsdaten) sind in dem vereinbarten Datenformat zu übergeben.

Der Auftragnehmer muss die digitalen Inspektionsergebnisse archivieren für eine Zeit von 12 Monaten nach Übergabe der vollständigen Projektdokumentation

2.6 Übergabe der Dokumentation

Die Dokumentation ist Vollständig innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Inspektionsarbeiten vor Ort zu übergeben.

3 Durchführung

3.1 Allgemeine Anforderungen

Die Inspektion muss so durchgeführt werden, dass alle Elemente eines Objekts, z. B. Anschlüsse, Wandungen, Verbindungen, Einbauten sowie feste und flüssige Medien, wie z. B. eindringendes Wasser oder Ablagerungen, entsprechend ihrer Eigenart vollständig erfasst werden. Auf 5.1 ZTV wird verwiesen. Sofern Zustände festgestellt werden, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit gefährden und deshalb einen sofortigen Handlungsbedarf vermuten lassen, z.B. fehlende Wandungsteile mit Einsturzgefahr, Deformationen, Sohlaufbrüche, starke Ex- und Infiltration, sichtbarer Boden, sind diese mit Digitalaufnahmen zu dokumentieren und unverzüglich dem AG mitzuteilen.

Bei Objekten, die nicht oder nicht vollständig inspiziert werden können, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Objekte sind unter Angabe des Grunds mit Bildaufnahme gesondert zu dokumentieren.

3.2 Arbeitssicherheit

3.2.1 Allgemeine Grundsätze

Der Ausschreibung/dem Auftrag liegt die Bedingung zugrunde, dass die Ausführung des Auftrags den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entspricht.

Der AG behält sich vor, die geforderten Maßnahmen zur Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die dazugehörige Ausrüstung auf Brauchbarkeit (z. B. Einhaltung der Prüffristen) und Vollständigkeit zu prüfen. Werden hierbei Mängel festgestellt, dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden. Daraus entstehende Aufwendungen, z. B. durch Stillstandszeiten, gehen vollständig zu Lasten des AN. Beim Einstieg in umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen muss mindestens eine Person außerhalb des umschlossenen Raums zur Sicherung anwesend sein. Zusätzliches Sicherungspersonal ist entsprechend der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerks, der Gefährdungsbeurteilung

oder gemäß der Betriebsanweisung einzusetzen. Die Anzahl der zusätzlichen Personen zur Aufrechterhaltung der Sicht- oder Sprachverbindung richtet sich nach der Art des Bauwerks.

Der Sicherungsposten muss mit den im umschlossenen Raum tätigen Personen in ständiger Sicht- oder Sprachverbindung stehen. Der Sicherungsposten hat die Messung der Gaskonzentration, die Belüftung, die Wasserstände und die Witterung zu kontrollieren und bei Gefahr Maßnahmen zur Abwehr einzuleiten.


 
 

Vorbemerkung Asbest

Vorbemerkung Asbest

Vorbemerkungen Asbestzement - Abbruch

Der besondere Umgang mit asbesthaltigen Produkten wird in der TRGS 519

aktuellen Ausgabe geregelt. Als Grundvoraussetzung für den Umgang mit diesen Produkten gilt, dass der ausführende Betrieb einen während der gesamten Bauzeit alleinverantwortlichen Mitarbeiter stellt, der im Besitz des vorschriftsmäßigen Sachkundenachweises ist. Eine Kopie ist dem Angebot beizufügen. Vom ausführenden Betrieb ist die Absicht, ASI-Arbeiten (Abbruchs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auszuführen, beim Gewerbeaufsichtsamt sowie der

Berufsgenossenschaft rechtzeitig anzuzeigen! Der nach der Baustellenverordnung §2(3) - BaustellV - aktuelle Version vor Einrichtung der Baustelle durch den Bauherrn oder einen von ihm beauftragten Dritten erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist verbindlich und einzuhalten.

Ausgebaute Asbestzementprodukte sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (EAK-Schlüssel 17 06 05 - EAK-Bezeichnung: asbesthaltige Baustoffe) zu entsorgen.

Beim Ausbau und der Entsorgung von Asbestzementprodukten sind die behördlichen Vorschriften in der jeweils aktuellen Ausgabe zu beachten.

Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 - Asbest;

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Angang III Nr. 2.4 Regelwerke der Berufsgenossenschaften

Merkblatt über die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Beim Abbruch von Rohrleitungen aus Asbestzement sind unter anderem die folgenden Punkte zu beachten:

Anzeige der Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt und den

Berufsgenossenschaften mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn mit Entsorgungsbestätigung durch den Deponiebetreiber Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers Nachweis der Sachkunde (Teilnahme an einem 15-stündigen

Kurs entsprechend Anlage 4, TRGS 519)

Der ausführende Betrieb muss während der gesamten Bauzeit einen alleinverantwortlichen Mitarbeiter stellen, der im Besitz des Sachkundenachweises ist -

eine Kopie des Nachweises ist dem Angebot beizufügen Arbeitsplan gemäß

TRGS 519 erstellen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß Baustellenverordnung - BaustellV - erstellen. Asbestzement möglichst zerstörungsfrei entfernen ohne

Staubentwicklung. Bauteile abschrauben, wenn nicht möglich, Teile

vorsichtig herausheben unbeschichtetes Material vor Demontage mit

Verfestiger behandeln Bruchteile feucht halten Teile nicht werfen, keine Schuttrutschen verwenden Konstruktion mit geeignetem Sauger absaugen Platten auf der Baustelle palettieren Kleinteile in staubdichten Behältern sammeln Behälter kennzeichnen und abgedeckt transportieren. Der Transport darf nur von sachkundigen Unternehmen durchgeführt werden (Transportgenehmigung erforderlich) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen. Nachforderungen aufgrund mangelnder Vorinformation werden nicht anerkannt. Ausgebaute Asbestzementprodukte sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Alle Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Entsprechende Belege sind der Bauleitung vorzulegen. Abbrucharbeiten müssen Zug um Zug erfolgen. Das eventuell erforderliche Abdecken der Rohrleitungen ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.


 
 

Hinweis Abbrucharbeiten - Kantenlänge

Hinweis Abbrucharbeiten - Kantenlänge

Die Kantenlänge von Abbruchmaterial darf maximal 30cm betragen.

Mehrkosten für das Zerkleinern des Abbruchgutes sind einzurechnen.


 
 

Hinweis Schachtbauwerke

Hinweis Schachtbauwerke

Nach DIN 18306 ist die lichte Schachttiefe von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle zu rechnen.

Steigeinrichtungen sind gemäß DGUV Regel 103-007 herzustellen.

Der senkrechte Abstand zwischen oberstem Auftritt und Austrittsstelle darf höchstens einen Auftrittsabstand betragen. Bei Schächten mit Einstiegsöffnungen von nicht mehr als 650 mm Durchmesser

darf dieser Abstand in Ausnahmefällen bis auf

650 mm vergrößert werden.

Ein hierin enthaltener Höhenausgleich durch Ausgleichsringe im Einstiegsbereich darf höchstens 240 mm betragen.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 900 - Allgemeine Vorbemerkungen

Vorbemerkungen zu LB 900 - Allgemeine Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen

1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs-

bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil.

2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der

LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des

Langtextes als vertraglich vereinbart.

3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By

abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr.,

sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten.

Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten

der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen

Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie

eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die

allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By

sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung

und gelten für alle Leistungen.

4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der

Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind

die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche

Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche

Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische

Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen

(TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den

durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten

Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere

Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in

der Baubeschreibung.

5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische

Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen

Europäische Normen umgesetzt werden, europäische

technische Zulassungen, gemeinsame technische

Spezifikationen, internationale Normen) Bezug

genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen

Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige

Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der

Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als

Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING

vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen.

7. Recycling-Baustoffe, deren Bautaug-

lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige

qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe

der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der

ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde,

sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen.

Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben.

8. Beton und Zementmörtel:

8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der

Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist -

der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den

ZTV-ING entsprechen.

8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt

es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die

Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend

DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart.

8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den

Expositionsklassen angegeben sind, resultieren

diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der

Kombination der Expositionsklassen.

9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet

Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,

einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung

oder Beseitigung.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 901 - Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Unterlagen

Vorbemerkungen zu LB 901 - Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Unterlagen

1. Allgemeines

1.1 Sofern in den Unterlagen des AG die Art der

berührungslosen Außerkraftsetzung von Verkehrs-

schildern nicht vorgegeben ist, sind folgende Arten

zulässig:

- Abdrehen um 90 Grad,

- Demontage,

- Abdecken mit witterungsbeständigen und undurch-

sichtigem Material,

- mobile Auskreuzvorrichtungen aus Kunststoff oder

Metall, beklebt mit Folie Typ 3, gem. DIN 67520,

Teil 4,

bis 3 m2 Schildfläche: Breite 75 mm

über 3 m2 Schildfläche: Breite 100mm.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Das Herstellen verkehrssicherer Zugangs- und

und Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger gehört

zum Leistungsumfang.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 902 - Freimachen des Baugeländes

Vorbemerkungen zu LB 902 - Freimachen des Baugeländes

1. Allgemeines

1.1 In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüber-

liegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzu-

heben und seitlich zu lagern, wenn Bäume, Unterholz,

Astwerk, Rinden und die Wurzelstöcke entfernt sind.

1.2 Infolge der Massenunsicherheit bei der Kampfmittel-

sondierung und Räumung sind in die Räumungspositionen

keine AGK und BGK einzurechnen.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Das Beseitigen am Boden liegender Äste beim

Roden in geschlossenem Bestand.

3. Abrechnung

3.1 Der Stammdurchmesser von Bäumen ist der

mittlere Durchmesser, gemessen 1 m über dem Boden.

3.2 Der Durchmesser von Wurzelstöcken ist der

mittlere Durchmesser der Schnittfläche.

3.3 Die gerodete Fläche wird durch die Außenränder

des Bestandes auf der Bodenoberfläche begrenzt.

Das Aufmaß wird vor der Rodung durchgeführt.

3.4 Für die Ermittlung der Rodungsfläche im Mittel- und

Trennstreifen zweibahniger Straßen gilt:

Als Breite wird die gesamte Breite des Mittel- bzw.

Trennstreifens gemessen.

Lücken im Bestand bis 10 m Länge werden übermessen.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 903 - Oberboden

Vorbemerkungen zu LB 903 - Oberboden

1. Allgemeines

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der

Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege.

3. Abrechnung

3.1 Oberbodenlieferung:

Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des

Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 904 - Bodenbewegungen, Geotextilien

Vorbemerkungen zu LB 904 - Bodenbewegungen, Geotextilien

1. Allgemeines

1.1 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0,

Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln

der Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft

Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die

Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen

in der aktuellen Fassung (geänderte Anlage 2 Stand

11.05.2018) definiert.

https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/

grundwasser/doc/verfuell.pdf

Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW2 werden in

der ZTV wwG-StB BY05 definiert.

1.2 Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes

angegeben ist, ist bei der Verwendung von Geokunst-

stoffen von einer vorgesehenen Nutzungsdauer von

100 Jahren auszugehen.

1.3 Als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte

im Bereich Erdbau wird die Methode M3 festgelegt,

sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes

angegeben wird.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören

zum Leistungsumfang

2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht

vom AG angeordnet wird.

2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder

Bauwerken im Leistungsumfang des AN enthalten

ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse

zum Leistungsumfang.

3. Abrechnung

3.1 Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nach-

stehend nicht anders geregelt, im Abtrag.

Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise im Auftrag, so

wird der durch die Verdichtung des Dammuntergrundes

bedingte Mehrverbrauch an Schüttmassen nicht ge-

sondert vergütet, wenn in der Leistungsbeschreibung

nichts anderes angegeben ist.

3.2 Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus

Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt:

Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem

Zustand abzüglich der Menge des wiederein-

gebauten Abtragsmaterials und der Menge des

Liefermaterials ergibt die Menge des Schütt-

materials.

3.3 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet,

auch wenn der Bereich des Planums in

mehreren Positionen enthalten ist

(z.B. Aushub und Bodenverbesserung).

3.4 Bei Bohrungen zur Baugrunderkundung werden die

Bohrlängen unabhängig von der Endtiefe der Bohrung

jeweils in dem Bohrbereich abgerechnet, den sie

durchlaufen.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 905 - *abgeändert* Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

Vorbemerkungen zu LB 905 - *abgeändert* Leitungsgräben, Baugruben,

Bauwerkshinterfüllung

1. Allgemeines

1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den

Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten

nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene

Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für

eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage

sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN

dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten.

1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte

(Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den

Technischen Regeln der Mitteilung der Länder-

arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie

den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und

Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom

09.12.2005 definiert.

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/

grundwasser/doc/verfuell.pdf

Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der

ZTV wwG-StB BY 05 definiert.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom

AG angeordnet wird.

3. Abrechnung

3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von

OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden

zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte

aus.

3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub

ist die Tiefe gem. ZTV-Rohrgraben.

3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgraben-

verfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige

Grabentiefe nach ZTV-Rohrgraben abzüglich der Dicke der

Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine

andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe

für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im

gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben

des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung

abzüglich der Dicke der Abdeckung.

3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit

Rohrleitungen ist die Breite gem. ZTV-Rohrgraben.

Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der

Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berück-

sichtigen.

3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrech-

nungslänge gem. ZTV-Rohrgraben maßgeblich.

4. Wasserhaltungsarbeiten sind bis zu einer Pumpenleistung von

10 m³/h und mit bis zu 5,0 m Förderhöhe in die Einheitspreise mit

einzurechnen.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 906 - Baugrubenverbau, Tiefgründung, Baugrundverbau

Vorbemerkungen zu LB 906 - Baugrubenverbau, Tiefgründung, Baugrundverbau

1. Beton und Zementmörtel:

1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen

wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der

Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören

zum Leistungsumfang:

2.1 Das Herstellen und Beseitigen des Bohr-/Ramm-

planums bzw. der Aufstandsfläche gehören zur vertrag-

lichen Leistung, wenn nicht eine besondere OZ (Pos.)

vorgesehen ist.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 907 - Wasserhaltung

Vorbemerkungen zu LB 907 - Wasserhaltung

1. Allgemeines

Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den

Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen

gelten nur für die Aufschlussstellen.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören

zum Leistungsumfang:

2.1 Herstellung, Vorhaltung und Abbau eines Strom-

anschlusses oder Stromaggregates für die Pumpen.

2.2 Nachweis der Betriebsstunden bei Pumpen/Pumpen-

anlagen, Wasserhaltungsanlagen und Notstromaggregaten.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 909 - Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

Vorbemerkungen zu LB 909 - Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

1. Beton und Zementmörtel:

1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel

müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts

anderes enthalten ist - der DIN 1053-1,

Ausgabe 1996-11, entsprechen.

2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden.

2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw.

Dünnbettmörtel.

3. Abrechnung

3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke

übermessen. Für Formstücke wird der aufgemessenen

Länge der zugehörigen Rohrleitung je Formstück

- bis DN 200 1 m Rohrlänge,

- größer DN 200 bis DN 300 2 m Rohrlänge und

- größer DN 300 3 m Rohrlänge

zugeschlagen.

Bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern am Formstück

gilt der Zuschlag für die Rohrleitung mit dem größeren

Durchmesser.

Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschluss-

teller und Übergangsstücke.

3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die

Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des

Böschungsstückes durchgemessen.

3.3 Die Vergütung der Leitungsgrabenverfüllung oberhalb

der Leitungszone richtet sich nach der einschlägigen

Position des LB 905.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 910 - Ungebundene Schichten des Oberbaus

Vorbemerkungen zu LB 910 - Ungebundene Schichten des Oberbaus

1. Allgemeines

Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten

sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht.

Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung

um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben

unberücksichtigt.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.

2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 %

auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen.

2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc.

im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle

dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 911 - Asphaltschichten

Vorbemerkungen zu LB 911 - Asphaltschichten

1. Allgemeines

1.1 Die in der Leistungbeschreibung angegebenen

Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer

Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Aus-

führung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten

bleiben unberücksichtigt.

1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubau-

strecken ist die Decke in voller Breite mit einem

Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden

Fertigern nahtlos einzubauen.

1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich

wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten,

Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese

Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit

wie bei maschinellem Einbau. Wird ausserhalb des

Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen

für diese Flächen Unebenheiten in Längs- und

Querrichtung innerhalb einer 4 m langen Messstrecke

höchstens 10 mm betragen.

1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit

allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die

ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen

Messstrecke die Unebenheiten in Längs-

und Querrichtung nach dem letzten Fräsgang

folgende Werte nicht überschreiten:

- 10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binder-

und Tragschichten sowie als Unterlage von Deck-

schichten der Belastungsklasse 1,8 bis 0,3.

- 6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deck-

schichten und zum direkten Befahren als Verkehrs-

fläche.

Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten.

1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst

werden.

Das teer-/pechhaltige Material, das einer Entsorgung

nach Wahl des AN zuzuführen ist, darf nur einer

Verwertung/Beseitigung auf Deponie, einer

thermischen Behandlung oder einer thermischen

Verwertung zugeführt werden.

1.6 Entsorgung / Verwertung nach Wahl des AN bedeutet,

dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang:

2.1 Erstellung und Vorlage eines Einbau-/Logistik-

konzepts nach Unterlagen des AG

2.2 Die Herstellung in wechselnder Breite.

2.3 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim

Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört

zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbau-

dicke nach m2 abgerechnet wird.

2.4 Schutzmaßnahmen gegen mineralische Stäube

(TRGS 559) und potenziell asbesthaltige Stäube

(TRGS 517) gehören zum Leistungsumfang.

2.5 Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserab-

fluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten.

2.6 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu

vertreten sind.

2.7 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc.

im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle

dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.

2.8 Die erforderliche Grobreinigung von Fräsflächen

gehört zum Leistungsumfang.

3. Abrechnung

3.1 Wenn einzelvertraglich ein Abzug bei Unterschrei-

tung des Einbaugewichtes bzw. der Einbaudicke,

sowohl der Decke als auch der Decke und der Asphalt-

tragschicht zusammen vereinbart wird, gilt folgendes:

Der Abzugsbetrag wird für jede Schicht gesondert

berechnet. Die so berechneten Abzugsbeträge der

einzelnen Schichten werden addiert.

3.2 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG

ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräs-

positionen und den Mischguteinbau der direkt darüber

liegenden Schicht linear angepasst.

3.3 Wenn in einer Position die Mengenangabe in kg/m2 im

Mittel erfolgt, ist diese Angabe die Grundlage für die

Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen.

3.4 Ändert sich der Einheitspreis einer m2-Position

beim Asphalteinbau infolge von Mehr- oder Minder-

dicken, ändern sich die Einheitspreise der

Zulagen für Beschicker und Thermofahrzeuge nicht.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 913 - Pflaster, Platten

Vorbemerkungen zu LB 913 - Pflaster, Platten

1. Allgemeines

1.1 Zementmörtel muss den Anforderungen der

DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen.

Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Beton-

fertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteins-

körnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen.

Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem Aufbringen

des Mörtels anzufeuchten. Die Fugenfüllung ist an

den Sichtseiten glatt zu streichen.

1.2 Für Pflasterdecken auf hydraulisch gebundener

Bettung mit hydraulisch gebundener Fugenfüllung gilt

für die Pflastersteine die TL Pflaster.

1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungs-

beständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine

müssen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten

geprüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zu-

sätzlich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen.

1.4 Bei Positionen, in denen Granit gefordert wird,

gilt Granodiorit als gleichwertig.

1.5 Bei Borden aus Naturstein der Form A sowie der

Form B, Größe 6 müssen alle sichtbaren Flächen und

die Stoßflächen gestockt oder sandgestrahlt sein.

Die Rückflächen müssen aufgeraut sein. Bei Borden aus

Naturstein der Form A müssen die oberen 100 mm

ebenflächig und rechtwinkling abgearbeitet sein. Diese

Anforderung gilt auch für Naturstein der Form B, wenn

an der Rückseite Pflaster angeschlossen wird.

1.6 Bordsteine aus Naturstein auf Brücken und

anderen Ingenieurbauwerken:

Bordsteine aus Naturstein müssen aus feinkörnigem,

gleichfarbigem Material mit hohem Verwitterungswider-

stand hergestellt sein. Das Steinmaterial darf keine

Adern, Risse, Brüche, Blätterungen,schiefrige Ab-

sonderungen und dergleichen aufweisen. Es muss aus

festen nicht verwitterten Lagen stammen und darf

keine schädlichen Einsprengungen enthalten.

Die Formen und Größen der Granitbordsteine auf

Brücken und anderen Ingenieurbauwerken entsprechen

DIN 482, Form A, jedoch im Sondermaß.

Für die Ausführung der Bordsteinflächen

wird festgelegt:

- Vorderflächen auf gesamte Höhe gestockt

oder sandgestrahlt.

- Obere Flächen gestockt oder sandgestrahlt.

- Stoßflächen grob bearbeitet

- Rückflächen i. d. Regel bruchrau.

Die Länge eines Einzelsteines muss in der Geraden

mindestens 1,0 m betragen. Bei Kurven mit Radius

größer 25 m können Einzelsteine mit einer Länge von

mind. 0,80 m verwendet werden. Bei Kurven mit

Radien bis 25 m sind Radiensteine zu verwenden.

1.7 Pflastersteine aus Naturstein in Streifen, Rinnen

und Mulden müssen die Anforderungen der

DIN EN 1342 für die Bauklasse III erfüllen.

1.8 In Rinnen und Mulden darf die Unebenheit der

Oberfläche innerhalb einer 4 m langen Messstrecke

nicht größer als 1 cm sein. Das gilt auch bei

Verwendung von Natursteinen.

1.9 Werden Streifen gleichzeitig als Randeinfassung

verwendet, muss die Rückenstütze wie bei Einfassungen

und Entwässerungsrinnen gemäß DIN 18318,

Abschnitt 3.8 hergestellt werden.

1.10 Wenn hinter Borden und Rinnen keine Flächen

befestigung vorhanden ist, ist die Rückenstütze

nach DIN 18318 auszuführen, sofern in den Unterlagen

des AG nichts anderes enthalten ist.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören

zum Leistungsumfang:

2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Bord- und

Einfassungssteinen aus Naturstein oder Beton zum

Längenausgleich, soweit es nicht durch Einbauten

o.ä. verursacht wird.

2.2 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Natur-,

Beton- und Betonformsteinen in Zeilen und Rinnen.

2.3 Das Versetzen von geraden Bord- oder Ein-

fassungssteinen im Bogen mit Radius größer 12 m.

2.4 Das Herstellen von Baugruben für Borde, Streifen

und Rinnen, wenn die Tragschicht ohne Bindemittel im

gleichen Bauvertrag beauftragt wird.

3. Abrechnung

3.1 Bei Zeilen, Rinnen und Mulden vor Bordsteinen und

dgl. wird nach der Länge der Bordsteine abgerechnet.

Ansonsten wird nach der längsten Kante abgerechnet.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 914 - Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Stahl

Vorbemerkungen zu LB 914 - Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Stahl

1. Beton und Zementmörtel

1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen

wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der

Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Abrechnung

2.1 Bewehrung aus Spannstahl

Für die Ermittlung der Masse der Spannglieder ist

ausschließlich die Spannstahlmasse anzusetzen.

Die Masse der Hüllrohre, der Korrosionsschutzver-

füllungen und Verankerungen, etc. bleibt bei der

Massenermittlung unberücksichtigt.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 917 - Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung

Vorbemerkungen zu LB 917 - Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung

1. Allgemeines

1.1 Für alle Natursteine ist verwitterungs-

beständiges Material zu verwenden. Der

Gütenachweis ist nach DIN 52106 zu er-

bringen.

1.2 Der Zementmörtel für Fugen muss den

Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8

entsprechen. Der Zementgehalt muss

mindestens 400 kg/m3 verdichteten Mörtels

entsprechend der Eignungsprüfung betragen.

2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen

gehören zur vertraglichen Leistung und sind

in die Einheitspreise einzurechnen:

2.1 Aufwendungen für Erschwernisse beim

Anschluss an beispielsweise bestehenden

Mauern, Einbauten, Schächten und dgl.

nach Unterlagen des AG.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 922 - Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune

Vorbemerkungen zu LB 922 - Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune

1. Allgemeines

Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) sind nach

folgenden Regelwerken herzustellen:

- Rückhaltesysteme an Straßen DIN EN 1317

- Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch

Fahrzeugrückhaltesysteme, RPS Ausgabe 2009 mit

Einsatzempfehlungen, gemäß Einführungsschreiben

der OBB

- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und

Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ZTV FRS

- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und

Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING

- Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RIZ-Ing

- DIN EN 1991

- Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken

an Bundesfernstraßen TL-SP 99

- Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-

Fertigteile TL BSWF 96

-Technische Liefer- und Prüfbedingungen für

Übergangskonstruktionen zur Verbindung von

Schutzeinrichtungen (TLP ÜK)

- Merkblatt für Reparaturen von Stahlschutzplanken im

Bestand M RepS

Für Systeme, die in den beiden genannten Liefer- und

Vertragsbedingungen nicht enthalten sind, gelten die

darin enthaltenen Anforderungen sinngemäß.

Die FRS müssen den Technischen Kriterien für

den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen

in Deutschland entsprechen, sofern in der

Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist

Die Herstellung umfasst die Lieferung und die Montage

des FRS frei Baustelle.

Leitpfosten sind nach den Hinweisen für die Anordnung

und Ausführung von senkrechten Leitpfostenein-

richtungen (HLB) sowie der DIN EN 12899 für ortsfeste

vertikale Verkehrszeichen Teil 3 Leitpfosten und

Reflektoren herzustellen.

Die Hinweise zur Nutzung von Fahrzeug- Rückhalte-

systemen als Träger von Leiteinrichtungen (HFL)

sind zu beachten.

2. Nebenleistungen

Die nachfolgend aufgeführten Nebenleistungen gehören

zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits-

preise einzurechnen:

- Notwendige, montagebedingte Erdarbeiten, wie

Wiederherstellung des Geländes einschließlich

Entsorgung des überschüssigen Materials

bzw. der Lieferung und des Einbaues des für die

Verfüllung von Pfostenlöchern erforderlichen

Mineralgemisches

- Herstellung von erforderlichen zusätzlichen Lochungen

an Schutzeinrichtungen durch Bohren

- Örtliche Ermittlung der Neigungswinkel für

Konstruktionen auf Bauwerkskappen

- Verfüllen und Verdichten des Erdreichs vor dem

Rammen des Pfostens, wenn an der selben Stelle

ein Pfosten gezogen wurde

- Der Anschluss an bestehende Systeme

- Sofern in einzelnen OZ nichts anderes vorgegeben ist,

Mehraufwendungen für

- Radien über 30 m bei FRS mit Aufhaltestufen

kleiner oder gleich H1

- Radien über 100 m bei FRS mit Aufhaltestufen

größer oder gleich H2

- für Verschwenkungen flacher als 1:20


 
 

Vorbemerkungen zu LB 926 - Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen

Vorbemerkungen zu LB 926 - Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen

1. Allgemeines

1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt Strahlgut und

ausgebaute Bauteile ein.

2. Baubehelfe

2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder

Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz

der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit

hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind.

3. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

3.1 Bei Abbruch und Abtrag von Betonbauteilen und bei

Bohrungen und Trennschnitten in Betonbauteilen ist

eine Erhöhung der Betondruckfestigkeiten, z.B.

aufgrund der Nacherhärtung gegenüber den Angaben

in den Bestandsunterlagen um bis zu 2 Druckfestig-

keitsklassenstufen zu berücksichtigen und gehört

zum vertraglichen Leistungsumfang.

3.2 Das Trennen und Einfüllen von Abbruch- und

Ausbaumaterial mit gefährlichen Stoffen im Sinne des

Kreislaufwirtschaftsgesetzes in bereitgestellte

Behälter gehört zum vertraglichen Leistungsumfang.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 928 - Fahrbahnmarkierung

Vorbemerkungen zu LB 928 - Fahrbahnmarkierung

1. Allgemeines

1.1 Ausfräsungen für Markierungen an Betriebsstrecken

sind am Tage des Fräsens zu verfüllen.

1.2 Sofern keine gesonderten Angaben hinsichtlich

der Einlegetiefe von Dickschichtmarkierungen

gemacht werden, beträgt die Einlegetiefe *gesamte

Schichtdicke abzüglich 2 mm*.

1.3 Für Markierungssysteme von Sonderflächen, die

nicht geregelt sind, werden die Anforderungen für die

Griffigkeit und Verschleißfestigkeit der ZTV M

zugrunde gelegt.

1.4 Erforderliche Handarbeiten bei Ausfräsungen für

eingelegte Markierungen von Pfeilen, Quermarkierungen

etc. sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert

vergütet.

1.5 Bei linienförmigen Markierungen wird der markierte

Strich abgerechnet, bei Doppelstrichen zwei Striche.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 929 - Beschilderung

Vorbemerkungen zu LB 929 - Beschilderung

1. Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum

Leistungsumfang, sofern im Leistungsverzeichnis nichts

anderes festgelegt ist.

1.1 Das Aufstellen der prüffähigen statischen Berech-

nungen und der Ausführungszeichnungen sowie die

Prüfung durch einen amtlichen Prüfingenieur.

1.2 Das in den einschlägigen Positionen zur

Montage erforderliche Kleinmaterial sowie die Abdeck-

kappen und Erdanker.

1.3 Die für die Herstellung von Fundamenten notwendigen

Erd- und Betonarbeiten und das Einbauen der Ankerkörbe.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 930 - Landschaftsbau: Pflanz- und Pflegearbeiten

Vorbemerkungen zu LB 930 - Landschaftsbau: Pflanz- und Pflegearbeiten

1. Allgemeines

1.1 Bei der Pflanzenlieferung (Abschnitt 930/2) sind

nach der Pflanzenart die Anzuchtform, der Anzucht-

zustand, die Anzuchtart, die Bewurzelung sowie

die Maßarten (Triebzahl, Stammhöhe, Stammum-

fang, Durchmesser, Breite, Höhe) zu benennen.

1.2 In Schutzgebieten und bei Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen sind autochthone Gehölze

zu verwenden. Dabei ist das Merkblatt des

StMUGV vom August 2001 zu beachten.

Bei der Ausschreibung sind die Herkunftsgebiete

für autochthone Pflanzen zu benennen.

1.3 Bei Waldgründungen ist das Forstver-

mehrungsgutgesetz vom 22. Mai 2002 zu beachten.

Bei der Ausschreibung sind die Herkunftsgebiete

für forstliches Vermehrungsgut zu benennen.

1.4 Für die Bodenverbesserung (Abschnitt 930/4)

werden die Pflanzen in folgende Größen eingeteilt:

a) Hochstämme, StU 16-25 cm

Solitärs, Stammbüsche und Heister größer 300 cm

b) Hochstämme bis StU 16 cm, Heister bis 300 cm Höhe,

c) Jungpflanzen, leichte und verpflanzte Sträucher,

leichte Heister

d) Bodendecker, Stauden (flächige Ausbringung).

1.5 Wird Kompost des AN eingebracht, hat der

Kompost den Güte- und Prüfbestimmungen der

Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller

zu entsprechen.

1.6 Die Befestigung der Bäume am Pfahl erfolgt mit

Kokosstrick, dicke Sorte (1 kg = 40 m), in doppelter

Achterschlaufe (ohne Pos. 410 und 411). Der

Kokosstrick wird mit Krampen am Pfahl angenagelt.

Bei Anwendung anderer Bindesysteme ist die

Zustimmung des AG vorab einzuholen.

1.7 Für das Wässern der Gehölze (bei der Fertig-

stellung- und Entwicklungspflege) werden keine Wasser-

mengen vorgegeben. Die Wassermengen je Pflanze

sind vom AN so zu bemessen, dass die Wurzel-

bereiche der Pflanzen ausreichend durchfeuchtet sind.

2. Nebenleistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören

zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits-

preise einzurechnen:

2.1 Die Lieferung der Bodenverbesserungsstoffe

bzw. das An- oder Ausbringen der Hilfsstoffe.

2.2 Für die Pflanzarbeiten (Abschnitt 930/3):

a) das Abstecken und Kennzeichnen der Pflanzstellen,

b) das Tauchen aller Gehölze ohne Ballen vor der

Pflanzung in eine Schutzlösung aus Natrium-Alginat,

c) das Herstellen von Pflanzscheiben bzw. Gieß-

mulden (Innendurchmesser so groß wie das

Pflanzloch),

d) das umgehende Entfernen von Steinen (Durch

messer größer 3 cm), Erdbrocken und Unrat von

Flächen außerhalb der Pflanzflächen, soweit sie

beim Pflanzvorgang angefallen sind,

e) das Entfernen aller Etiketten, Schnüre und Bänder

von den Pflanzen,

f) das Herstellen einer Stammschattierung an

Hochstämmen nach Anforderung:

Schilfrohrmatte, Weidenmatte: die Einzelelemente

müssen mit stabilen Drähten verbunden sein,

die Abstände zwischen den Elementen sollen 2

bis 5 mm betragen. Die Matten sind locker

um den Stamm zu legen und müssen bis zur Baum-

bindung reichen. An der Nordseite sind die

Matten um bis zu einem Drittel des Stammumfangs

zu überlappen. Die Matten sind 2-fach

(im oberen und unteren Drittel) mit dickem Draht

am Stamm zu befestigen,

g) das umgehende Wässern der Gehölze nach der

Pflanzung.

2.3 Für die Fertigstellung- und Entwicklungspflege

(Abschnitte 930/5, 930/6 und 930/7) bei jedem Pflege-

gang:

a) das Überprüfen der Baumverankerungen und

Baumpfähle,

b) das Wiederanbinden losgerissener Gehölze,

c) das Erneuern / Nachbessern einschnürender oder

schadhafter Bindungen / Stammschattierungen,

d) das Entfernen zurückgetrockneten Holzes,

e) das Durchführen erforderlicher Korrekturschnitte bei

Bäumen und Heistern,

f) das Aufrichten und Antreten schief gedrückter

oder durch Frost gehobener Gehölze,

g) das Wiederherstellen oder Nachbessern von

Gießmulden und Pflanzscheiben.


 
 

Vorbemerkungen zu LB 931 - Landschaftsbau: Sonstige Arbeiten

Vorbemerkungen zu LB 931 - Landschaftsbau: Sonstige Arbeiten

1. Allgemeines

1.1 Die Verwendung von Ersatzarten oder Ersatz-

sorten für im Handel nicht erhältliche Gräser und

Kräuter bedarf der Zustimmung des AG.

1.2 Oberboden, der in der Vegetationszeit über 2

Monate Dauer gelagert wird, muss nach STL NR

931 105 begrünt werden.

1.3 Die Abnahme der Rasenansaat erfolgt unmittelbar

nach dem 2. Schnitt (bei Dauerwiese nach dem

1. Schnitt), sofern ein abnahmefähiger Zustand

erreicht ist. Dauerwiesen müssen in gemähtem

Zustand eine mittlere projektive Bodendeckung

von mindestens 50 v.H. (analog Landschaftsrasen)

aufweisen. Ist kein abnahmefähiger Zustand erreicht,

so gehen weitere Pflegemaßnahmen oder Mähgänge

bis zur Abnahme zu Lasten des AN.

1.4 Weitere Mähgänge nach der Abnahme sind auf

Anordnung des AG gegen gesonderte Vergütung

durchzuführen.

1.5 Für Lebendverbauarbeiten gelten die RAS-LG 3

(Lebendverbau).

1.6 Zu verwendende Bodenverbesserungs- oder

Hilfsstoffe sind im Leistungsbereich 930 näher

beschrieben.

1.7 Für verpflanzte Gehölze erfolgt die Abnahme

im Sommer der 2. Vegetationsperiode, eine

Gewährleistung über die Abnahme hinaus wird

nicht vereinbart.

Vergütet wird die gesamte Verpflanzleistung nur für

angewachsene Gehölze. Für nicht angewachsene

Gehölze wir kein Ersatz gefordert.

1.8 Auslichtungsarbeiten in Gehölzbeständen sind

wegen des Schutzes der Lebensstätten bis zum

28. Februar abzuschließen.

2. Nebenleistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören

zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits-

preise einzurechnen:

2.1 das Herstellen einer exakten Feinplanie für

Dauerwiesen wegen der geringen Saatgutmenge,

2.2 das Mähen vorwüchsiger Kräuter, die die

Entwicklung der Ansaat behindern oder auszusamen

drohen, im Zeitraum von der Ansaat bis zum

1. Rasenschnitt.

3. Aufmaß

3.1 Das gemäß Abschnitt 6.2 ZTVLa vorgesehene

Aufmaß abnahmefähiger Flächen erfolgt für die

Gesamtfläche oder für größere zusammenhängende

Teilflächen.


 
1

Allgemeines

 
 

HINWEIS Baustelleneinrichtung

Die unter Abschnitt 1 "Allgemeines" anfallenden Kosten werden bei der Schlussrechnung den Abschnitten 2-5

- Straßenbau

- Regenwasserkanal Straßenentwässerung

- Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung

- Rückhaltebecken

anteilig der jeweiligen Schlussrechnungssummen, zugeordnet.

Zur Ermittlung der BE-Kosten ist der Abschnitt 1 "Allgemeines" im Abschnitt 2 "Straßenbauarbeiten" vollständig abzurechnen.

Achtung:

Die Wasserleitungsbauarbeiten sind in diesem Titel nicht enthalten. Sie werden im Titel 6 gesondert vergütet.


 
1.1

Teilleistungen für Baustelleneinrichtung

 
 

Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen

Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen

Der Betrag für das Herstellen der Baustelleneinrichtung wird anteilig zum Baufortschritt vergütet.


 
 
1.1.10
*** Pauschalposition
StL-Nr. (StLK) 18901101 1

Baustelleneinricht. herstellen

Baustelleneinrichtung herstellen,

einschließlich Beschaffen von Lager- und Arbeits-

flächen sowie von Zufahrtswegen zur Baustelle

über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus.

Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze.

Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel

anfahren und betriebsfertig aufstellen.

Baubüros des AN, Unterkünfte, Werkstätten, abschließ-

bare Lagerräume und dgl. anfahren, aufbauen und

einrichten.

Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtun-

gen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich,

herstellen.

Freimachen des Geländes sowie Oberbodenarbeiten

für die Baustelleneinrichtung gehören zum Leistungs-

umfang.

Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder

Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz

der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit

hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.20
StL-Nr. (StLK) 18901102 1

Baustelleneinricht. vorhalten

Baustelleneinrichtung vorhalten.

Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht,

Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang.

Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach

Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.

Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden

nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu

vertreten sind.


   
       
    5  Mt
 
 
1.1.30
StL-Nr. (StLK) 18901103 1

Baustelleneinricht. unterh. u. betr.

Baustelleneinrichtung unterhalten und

betreiben.

Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen.

Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle

gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur ver-

gütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte.


   
       
    100  d
 
 
1.1.40
*** Pauschalposition
StL-Nr. (StLK) 1890110401 1

Baustelle räumen

Räumen der Baustelle von allen Geräten,

Anlagen, Einrichtungen und dgl. einschließlich Rückbau

der vom AN erstellten Zufahrtswege.

Alle Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand

unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange

ordnungsgemäß herrichten.

Die Beseitigung der vom AN verursachten Schäden

vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrts-

wegen gehört zum Leistungsumfang.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.50

Mülltonen Stellplatz fördern

Fördern von Abfallbehältnissen
wie Mülltonnen, Biotonnen, Papiertonnen und Wertstoffsäcke,
3 x pro Monat zur nächsten anfahrbaren Abholstelle fördern und wieder
zurückbringen, Förderweg ca. 250 m.
Menge: ca. 22 Haushalte
Abrechnung je Monat


   
       
    5  Mt
 
 
Summe 1.1
 

Teilleistungen für Baustelleneinrichtung


1.2

Teilleistungen für Verkehrssicherung

 
 
1.2.10

Verkehrsfläche unterhalten

Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen

und Anlieger-Verkehrs sowie des Baustellenverkehrs

innerhalb des Baubereiches einschließlich

zwischenzeitlich benutzter Behelfsfahrstreifen

verkehrssicher unterhalten. Außer den vollen Monaten

werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des

Einheitspreises abgerechnet. Verkehrsflächen im Zuge

der Baustrecke.


   
       
    5  Mt
 
 
1.2.20
*** Pauschalposition

Verkehrssicherung auf-, abbauen innerhalb Baustelle

Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und

-regelung nach StVO und gemäß Baubeschreibung unter

Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten,

ggf. umsetzen und abbauen.

Lichtzeichenanlagen und ggf. erforderliche

Sicherungsposten für den Bahn- oder Schifffahrtsbetrieb

werden gesondert vergütet. Einrichtungen im Zuge 'der

Bauarbeiten', Einrichtungen / Beschilderung nach

Baubeschreibung und Verkehrszeichenplan herstellen.

Das Umsetzen für die einzelnen Bauabschnitte ist einzurechnen.


   
       
    1  psch
 
 
1.2.30
*** Pauschalposition

Verkehrssicherung auf-, abbauen außerhalb Baustelle

Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und

regelung nach StVO und gemäß Baubeschreibung unter

Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten, ggf. umsetzen

und abbauen. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und

Beseitigen von Einrichtungen / Beschilderung außerhalb der

Baustelle zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen

und Anliegerverkehrs, sowie das Einholen der hierfür

erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und

Anordnungen nach der StVO.

Lichtzeichenanlagen und ggf. erforderliche

Sicherungsposten für den Bahn- oder Schifffahrtsbetrieb

werden gesondert vergütet. Einrichtungen im Zuge 'der

Bauarbeiten', gem. Baubeschreibung und dem vom AN zu erstellenden

Verkehrszeichenplan herstellen.


   
       
    1  psch
 
 
1.2.40
*** Pauschalposition

Kontr. Arbeitsstellensicherung

Kontrolle der Arbeitsstellensicherung nach ZTV-SA

im gesamten Baustellenbereich durchführen.

Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durch-

führung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits-

und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG

jederzeit zugänglich zu machen.

Die Kontrollausdrucke sind dem AG arbeitstäglich vorzu-

vorzulegen.

Kontrolle zweimal täglich.

Kontrolle durch schriftliche Dokumentation nach

Unterlagen des AG.


   
       
    1  psch
 
 
1.2.50

Schutzzaun

Schutzzaun, versetzbar, auf befestigtem Untergrund,

jedoch ohne Befestigung im Untergrund, aus

Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohr und

Vergitterung, mit Standfüßen.

Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m,

einrichten, vorhalten, mehrmals umsetzen während der

gesamten Bauzeit und räumen.


   
       
    300  m
 
 
1.2.60
*** Pauschalposition

Baugrubenabdeckung Fußgänger

Baugrubenabdeckung, aufgelagert auf vorhandenen

Befestigungen für Anlieger-, und öffentlichen Verkehr als Teilabdeckung, geeignet für Belastung Fußgängerverkehr Maße der Abdeckung

Breite in m 1,5 m; Schrammborde aus Holz, Abdeckung mit Stahl, vorhalten, herstellen und mehrmals umsetzen für die Dauer der gesamten Bauzeit, nach Planunterlagen bzw, nach Erfordernis des AN.

Material nach Abschluss der Arbeiten in Eigentum des AN

übernehmen und von der Baustelle entfernen.


   
       
    1  psch
 
 
1.2.70
*** Pauschalposition

Baugrubenabdeckung LKW

Wie Pos. 1.2.6 "Baugrubenabdeckung Fußgänger",

jedoch für Belastung Lkw-Verkehr,

Breite der Abdeckung in m 3,5.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 1.2
 

Teilleistungen für Verkehrssicherung


1.3

Sonstiges

 
 
1.3.10
*** Pauschalposition

Zustandserfassung durchführen

Erfassung und Dokumentation des Zustands von

Straßen, Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, sowie der baulichen Anlagen im

Baugelände und der direkten Baustellenzufahrten.

Die Erfassung ist unter Beteiligung des AG und des

Straßenbaulastträgers bzw. Eigentümers vor Beginn

der Arbeiten durchzuführen.

Niederschrift über die Zustandserfassung

einschließlich Bericht/Dokumentation und eindeutig zugeordneten Fotos mit Beschreibungen herstellen und dem AG übergeben.

Die Niederschrift beschreibt den Zustand des Bestandes im Bereich der Baustelle und den vom Baubetrieb betroffenen Bereichen jeweils vor Beginn der Arbeiten sowie nach Beendigung der Arbeiten und dokumentiert eventuelle Veränderungen.

Übergabe der Niederschrift an AG 1-fach in Papier und 1-fach als PDF.


   
       
    1  psch
 
 
1.3.20
*** Pauschalposition

Vermessungsarbeiten für die Absteckung

Vermessungsarbeiten für die Absteckung von

Bauteilen und Bestandsleitungen nach Unterlagen

des AG einschließlich aller Geräte- und Personalkosten

durchführen.

Bauteil: Verkehrsflächen, Achsen, Fahrbahnränder, Asphaltschichten, Eckausrundungen, usw.


   
       
    1  psch
 
 
1.3.30

Hoehenpkt.herst.

Hoehenfestpunkt herstellen aus einem mindestens 10 cm

langen Bolzen (Rundkopf), der in einem Betonfundament

(Mindestquerschnitt 0,07 m2) versetzt ist.

Die Lage des Festpunktes wird gemeinsam mit dem AG

festgelegt. Der Hoehenfestpunkt wird kurz nach

Auftragserteilung hergestellt und spaetestens vor

Durchfuehrung der ersten Gelaendeaufnahme durch den AN

auf die vom AG zur Verfuegung gestellten

Hoehenfestpunkte eingemessen. Waehrend und nach Ablauf

der Frostperiode wird die Hoehenlage des Festpunktes

kontrolliert. Erforderliche Erdarbeiten

ausfuehren. Gruendungstiefe des Betonfundamentes 80 cm,

Bei Abschluss der Baumassnahmen Hoehenfestpunkt wieder

beseitigen.


   
       
    8  St
 
 
1.3.40
*** Pauschalposition

Beweissicherg. durchführen

Beweissicherung des Bestandes im Bereich der

Baustelle und den vom Baubetrieb betroffenen Bereichen

mit Gebäuden, Bauwerken, Entwässerungseinrichtungen,

Wällen, Banketten, Fahrbahnrändern, Asphaltschichten,

Pflasterungen, Borden u. dgl. durchführen.

Die Beweissicherung ist von einem öffentlich bestellten

und vereidigten Sachverständigen durchzuführen.

Maßnahmen wie der Einsatz einer Kanalkamera, die

Durchführung einer Bauwerksprüfung aus besonderem

Anlass u. dgl. werden gesondert vergütet.

Laufende Kontrollen wie Messprogramme u. dgl., die

die Durchführung der Baumaßnahme begleiten,

werden gesondert vergütet.

Erforderliche Hilfskräfte und Hilfsmittel sind einzu-

rechnen.

Bestand nach Unterlagen des AG

Die Beweissicherung besteht aus einer

Bestandsaufnahme vor Beginn der Arbeiten.

Die Bestandsaufnahme ist so durchzuführen,

dass Veränderungen am Bestand, die möglicherweise

durch die Baumaßnahme verursacht werden, festgestellt

werden können.

Die Dokumentation erfolgt in Bild und Text.

Im Textteil sind Bauzustand, Risse und alle weiteren

relevanten Bauschäden zu beschreiben.

Unterlagen sind jeweils 3-fach in Papierform und 3-fach digital auf USB-Stick zu liefern. Digitale Unterlagen im Format PDF, Fotos im Format JPG.

Ausführung der Beweissicherung unmittelbar nach Auftragsvergabe, Fertigstellung und Übergabe der Unterlagen an den AG vor Beginn der Bauarbeiten.

Umfang:

11 Grundstücke mit Haupt- und Nebengebäuden

außen einschl. Einfriedungen, davon bei 6 Gebäuden (direkt entlang Straße) außen und innen


   
       
    1  psch
 
 
1.3.50
*** Pauschalposition
StL-Nr. (StLK) 2290193101

Vermessungsarbeiten für Absteckung

Verkehrsflächen

Vermessungsarbeiten für die Absteckung von Bauteilen
nach Unterlagen des AG einschließlich aller Geräte-
und Personalkosten durchführen.
Verkehrsflächen (Achsen, Eckausrundungen,
Fahrbahnteiler etc.).


   
       
    1  Psch
 
 

Bereitstellungsfläche

Bereitstellungsfläche


 
 
1.3.60

Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.),ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.

Ausführungsort: Bereitstellungsfläche


   
       
    540  m³
 
 
1.3.70

Oberboden seitl. gelagert andecken

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, ggf. laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.

Ausführungsort: Bereitstellungsfläche


   
       
    540  m³
 
 
1.3.80

Oberboden auflockern, abgleichen, planieren

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'Oberboden'

auf Flächen, die vom AG zur Verfügung

gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die

Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern.

Oberfläche planieren, Abweichung von der Sollhöhe + 4 cm, abgleichen und eggen.

Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm.


   
       
    500  m²
 
 
1.3.90

Untergrund auflockern, abgleichen, planieren

Untergrund auf Flächen, die vom AG zur Verfügung

gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die

Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern.

Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm.


   
       
    1.300  m²
 
 
1.3.100

Feinplanum zur Wiesenansaat

Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung

von der Sollhöhe + 3 cm. Anschluss an Beläge 2 cm

unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4

cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile

ablesen. Sie werden Eigentum des Arbeitnehmers und

sind zu entsorgen.

Ausführungsort: Bereitstellungsfläche


   
       
    1.800  m²
 
 
1.3.110

Ansaat Dauerwiese

Ansaat von Dauerwiese oder Weide

zur landwirtschaftlichen Nutzung herstellen.

Saatgutmischung

'Dauerwiese mit Klee'

(Angabe Saatgutsorte durch AG evtl. erst während der Bauzeit).

Saatgutmenge g/m2 '40'

einschl. Abwalzen der Ansaatfläche


   
       
    1.800  m²
 
 
1.3.120

Baustraße

Baustraße, Abrechnungsbreite 3,0m, Oberfläche

ungebunden, herstellen, vorhalten und nach Beendigung

der Bauarbeiten beseitigen,

zur Aufrechterhaltung der Baustraße ist ein

Geogitter oder ein Geotextil einzubauen und nach

Beendigung der Arbeiten auszubauen und auf Kosten des

AN zu entsorgen.

Material: Frostschutzmaterial oder tragfähiges,

gebrochenes natürliches Gesteinsmaterial.

Einbauort: Bereitstellungsfläche

Der Einbau von Recyclingmaterial ist unzulässig.


   
       
    600  m²
 
 

Erschwernisse, Hindernisse

Erschwernisse, Hindernisse

Folgende Positionen gelten für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten und werden nur einmal vergütet.


 
 
1.3.130

Erschwernis angrenzende Gebäude

Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld angrenzender Gebäude bis zu einer Höhe von 20 m.

Die Position umfasst sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der angrenzenden Gebäude sowie zur Aufrechterhaltung ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung.

Einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Gebäudebereich sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    55  m
 
 
1.3.140

Erschwernis angrenzende Einfriedungen

Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im Bereich angrenzender Einfriedungen, wie z. B. Beton- oder Mauerwerkssockel mit aufgesetzten Zäunen sowie Stützmauern.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des baulichen Zustands der angrenzenden Einfriedungen während der gesamten Bauausführung.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, Überkopfarbeiten, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Einfriedungen sowie sämtliche erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    180  m
 
 
1.3.150

Hindernis Straßenbeleuchtung

Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Straßenbeleuchtungsmasten entlang der Fahrbahn.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Straßenbeleuchtungsmasten gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Straßenbeleuchtungsmasten sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    4  St
 
 
1.3.160

Hindernis Kabelverteilerkasten

Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Kabelverteilerkästen entlang der Fahrbahn.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Kabelverteilerkästen gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Kabelverteilerkästen sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    1  St
 
 
1.3.170

Erschwernis durch Hindernisse im Bereich von Schächten, Bauwerken und Straßenkappen

Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld vorhandener Schächte, Bauwerke und Straßenkappen, einschließlich Schiebergestänge , Unterflurhydranten, Schieber-, Hydranten- und sonstiger Armaturenabdeckungen.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der vorhandenen Anlagen gegen Beschädigungen sowie zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, vorsichtiges Freilegen sowie Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Schächte, Bauwerke und Straßenkappen. Sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan sowie der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz sind ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb des Baufeldes vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    12  St
 
 
Summe 1.3
 

Sonstiges


 
Summe 1
 

Allgemeines


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2

Straßenbauarbeiten

 
2.1

Unterlagen

 
 
2.1.10
*** Pauschalposition

Bestandsplan Straßenentwässerung

Einarbeiten von Sickereinrichtungen, Straßenentwässerungsleitungen, Durchlässen, Schächte und Einläufe aus dem Titel "Straßenbauarbeiten" in den Kanalbestandsplan aus Titel " Kanalbau"

als Zulage.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 2.1
 

Unterlagen


2.2

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes

 
 

Hinweis Freimachen Baugelände

Hinweis Freimachen Baugelände

Der Umfang bzw. sämtliche Arbeiten für die Vorbereitung des Baufeldes und des Baugrundstücks wie Rodungs-, Räumungs- und Oberbodenarbeiten sind im Vorfeld zwingend mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.


 
 
2.2.10

Grenzsteine freilegen und dokumentieren

Vor Beginn der Baumaßnahme sind alle Grenzpunkte lt.

Katasterplan zu suchen und freizulegen. Alle

vorhandenen und fehlenden Grenzpunkte sind in einem

Lageplan zu dokumentieren. Der Lageplan ist dem AG zu

übergeben.


   
       
    30  St
 
 
2.2.20

Grenzsteine ausbauen

Grenzstein nach Angabe des AG innerhalb des Baugeländes

ausbauen, laden, auf Paletten stapeln und zu Lagerpaltz des

AG fördern. Förderweg bis 5km.


   
       
    15  St
 
 
2.2.30

Sichern Grenzsteine

Sichern der vorhandenen Grenzsteine nach Wahl des AN.

Einzurechnen sind die Erschwernisse bei den

Bauarbeiten, sowie die Aufwendungen während der

Bauarbeiten für die Sicherung und Erhaltung der

Grenzsteine.


   
       
    15  St
 
 
2.2.40
StL-Nr. (StLK) 1590220101060103

Hecken im geschl. Bestand roden

Hecken, Buschwerk auf Stock setzen und Bäume

bis 10 cm Stammdurchmesser in geschlossenem

Bestand fällen und ggf. Wurzelstöcke roden.

Wurzelstöcke roden.

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
In 'in Kleinflächen, Böschungen und dgl. '

Anfallendes Material häckseln, Spangröße des

Häckselgutes max. 10 cm,

Anfallendes Material in Eigentum des AN über-

nehmen und einer Entsorgung nach Wahl

des AN zuführen.


   
       
    60  m²
 
 
2.2.50

Lichtraumprofil freischneiden

Äste maschinell zurückschneiden im Lichtraumprofil

nach Angaben des AG.

Bäume und Hecken an Böschungen,

Lichtraumprofilhöhe 4,5 m,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Astdurchmesser an der Schnittstelle bis cm '20'

Schnittgut in Eigentum des AN übernehmen und

einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.

Abrechnung nach m Straßenachse.


   
       
    100  m
 
 
2.2.60
StL-Nr. (StLK) 1590221100

Flächen säubern

Flächen von Astwerk, Rinden etc. säubern,

auf Flächen, die von Dritten gerodet wurden.

Material in Eigentum des AN übernehmen und

einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.


   
       
    220  m²
 
 
2.2.70
StL-Nr. (StLK) 15902209040003

Wurzelst. im

Bestand roden

Wurzelstöcke jeglichen Durchmessers in

geschlossenem Bestand roden.

Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Wurzelstock in 'Teilflächen'

Material in Eigentum des AN übernehmen und

einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.


   
       
    220  m²
 
 
Summe 2.2
 

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes


2.3

Teilleistungen für Oberboden

 
 
2.3.10

Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.), laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.

Förderweg: bis 2km

Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche und dgl.


   
       
    180  m³
 
 
2.3.20

wie vor, jedoch Lagerung nicht möglich

Leistung wie zuletzt beschrieben, jedoch Lagerung

nicht möglich und fördern auf Zwischenlagerfläche

des AG, Förderweg bis 2km


   
       
    100  m³
 
 
2.3.30

Oberboden seitl. gelagert andecken

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.

Förderweg: bis 2km

Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche und dgl.


   
       
    180  m³
 
 
2.3.40

wie vor, jedoch fördern und andecken

Leistung wie zuletzt beschrieben, jedoch auf

Zwischenlagerfläche aufnehmen, zur Einbaustelle bis

2km fördern und andecken.


   
       
    100  m³
 
 
2.3.50

Oberboden abtragen, Eigentum AN

Oberboden einschließlich leicht verrottbarer

Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in vorhandener

Dicke oder nach

Angabe des AG abtragen, von Wald- und Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Grüninseln, Mulden, Gräben), Äckern, Gärten, Humusmieten und dgl., ggf.

laden, fördern, von der Baustelle entfernen und einer

Verwertung nach Wahl des AN zuführen.


   
       
    80  m³
 
 
2.3.60

Feinplanum Rasenfläche

Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung

von der Sollhöhe + 2 cm. Anschluss an Beläge 2 cm

unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4

cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile

ablesen. Sie werden Eigentum des Arbeitnehmers und

sind zu entsorgen.

Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche,. Kleinflächen und dgl.


   
       
    520  m²
 
 
2.3.70

Rasenansaat a.Oberboden

Rasenansaat (Normalsaat) mit Landschaftsrasen auf

Oberbodenfläche herstellen. Saatgutmischung

Spiel- und Sportrasen, Saatgutmenge g/m2 20,

Ausführungsort: Kanalbauarbeiten in Kleinflächen und dgl.


   
       
    520  m²
 
 
2.3.80

Oberboden liefern

Oberboden für Vegetationsflächen aus Boden der

Bodengruppen 2 und 4 nach DIN 18915, jedoch ohne Teile

größer 2 cm, gesiebt, Unkraut- und steinfrei, geeignet für Rasenflächen oder zur Pflanzung von Stauden und Gartengehölzen, liefern und ca. 10cm -30cm stark profilgerechet oder nach Angaben

des AG auf allen Flächen andecken.


   
       
    165  m³
 
 
Summe 2.3
 

Teilleistungen für Oberboden


2.4

Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien

 
 
2.4.10

Suchschlitz

herstellen

Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln,

Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen.

Lage nach Angabe des AG.

Homogenbereich(e) nach Unterlagen des AG.

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart 'Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. '

Tiefe bis ca. 2,5m,

Abrechnungsbreite 0,80m

Boden seitlich lagern, wiedereinbauen und verdichten.


   
       
    30  m³
 
 
2.4.20

Planum herstellen zul. Abweichung 2cm

Planum herstellen, für Verkehrsflächen, Nebenflächen und Zufahrten, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm,

Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m2, mit Verdichtungsnachweis,

nach ZTVE-StB.


   
       
    3.650  m²
 
 
2.4.30

Boden loesen, Homogenb. B1, B2, entfernen, fördern

Boden, Homogenbereich B1 und B2, profilgerecht oder nach Angabe des AG lösen aus allen Abtragsprofilen,

dem Fahrbahnbereich und Nebenflächen wie

Halte- und Parkbuchten einschliesslich Wegeanschlüsse, ehemaliger Fahrbahn nach Abtrag der Befestigung, Zufahrten, Zugaenge, Bodenaustausch, Baumgruben und dgl.

Erdarbeiten in Teilmengen nach Planunterlagen durchführen.

Boden lösen, gegebenenfalls zwischenlagern,

laden, fördern und abladen.

Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    2.390  m³
 
 
2.4.40

Zulage Boden lösen, Fels HoBe X1

Zulage zu Positionen "Boden lösen"

für Boden des Homogenbereich X1


   
       
    30  m³
 
 
2.4.50
StL-Nr. (StLK) 24106243901101

Boden liefern einbauen verdichten

Geeigneten Baustoff liefern, in Auftragsbereichen pro-

filgerecht einbauen und verdichten.

Ergänzung 1 des Ausschreibenden
Baustoff 'tragfähigen gemischtkörnigen Boden, mit höchstens 15 Gew.-% Korn max. 0,06 mm'

Einbaustelle = Auftragsbereich nach Unterlagen des AG.

Das Herstellen des Planums wird nicht gesondert

vergütet.

Abrechnung nach Auftragsprofilen.


   
       
    45  m³
 
 
2.4.60

Boden liefern, einbauen, verdichten, Füllboden unter Bankette

Boden liefern, profilgerecht oder nach Angabe des AG

einbauen und verdichten als standfester Boden unter Bankette gemäß Regelquerschnitt.

Material_ Frostschutz 0/56

Abrechnung nach Auftragsprofilen an der Einbaustelle im eingebauten Zustand.

Einbauort: Straßenbereich unter Bankette


   
       
    140  m³
 
 
2.4.70

Erschwernis Kabel u. Kabelrohre

Erschwernis bei den Erd- und Straßenbauarbeiten über

bestehenden Versorgungsleitungen, Kabeln und Kabelrohren, die näher als

50 cm an der Aushubgrenze liegen. Einzurechnen ist

das sorgfältige Arbeiten zur Sicherung des Bauzustandes

und das Sichern der bestehenden Kabel und Kabelrohre.

Die Abrechnung erfolgt nach m2. Die zu vergütende

Abrechnungsbreite für das erste Kabel/Rohr beträgt 30

cm, für jedes weitere 10 cm zusätzlich.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.


   
       
    680  m²
 
 
2.4.80

Zulage Handschachtung, Homogenb B1 und B2

Handschachtung als Zulage zu allen Aushubpositionen.

Mit dieser Zulage sind alle Erschwernisse für das Lösen und Wiederverfüllen im Bereich von Hindernissen Hand abgegolten.

Homogenbereich: B1, B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Baugrundgutachten

Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.

Vergütet wird bis zu einem Abstand von 50cm vor

und nach dem Hindernis.


   
       
    45  m³
 
 
2.4.90

Plattendruckversuch

Plattendruckversuch nach DIN 18134 zum Nachweis des

Verformungsmoduls durch ein anerkanntes

Grundbauinstitut

als Kontrollprüfung gemäß ZTVE-StB einschl. Stellung

aller Hilfsmittel durchführen.

Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/m2


   
       
    8  St
 
 
2.4.100

Übergang Böschung zu Bankette profilieren

Übergang von Böschung zu Bankette nach dem Einbringen des

Bankettmaterials nachprofilieren und andrücken.


   
       
    700  m
 
 
2.4.110

Bankett herstellen 12-15cm, einlagig

Bankett profilgerecht herstellen. Mit Querneigung 12%

am tiefliegenden und Querneigung 6% am hochliegenden

Fahrbahnrand, 1,5-2cm tiefer als Fahrbahnoberkante.

Die Mehraufwendungen durch Einbauten wie Schächte,

Einläufe, Schieber u.ä. werden nicht gesondert vergütet

und sind einzurechnen. Aus gebrochenem

Gesteinskörnungsgemisch 0/ '32' auf volle Breite und

Höhe nach Planunterlagen, ggf. erforderlicher mehrschichtiger Einbau ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Dicke von cm '12' bis cm '15'

Einbau in einer Lage

Breite m '0,50-1,50',

ohne Behinderung von Schutzplanken,

Verformungsmodul EV2 min. 100 MN/m2. Materiallieferung

wird in gesonderter Position vergütet.

Einbauort: Hauptstrecke, Zufahrten, Wege, Anschlüsse

und dgl.


   
       
    695  m²
 
 
2.4.120

Sand-,Splitt-Schotter für Bankett

Sand-, Splitt- Schottergemisch für Bankettauffüllung

aus gebrochenem Gesteinskörnungsgemisch 0/32 liefern

und abladen an der Einbaustelle. Abrechnung nach

Lieferscheinen.


   
       
    240  t
 
 
2.4.130

Ablaufgraben nachprofilieren

Bestehende Ablaufgraben durch Mulchen vom Bewuchs

befreien und das vorhandene Grabenprofil

nachprofilieren, lösen, laden und fördern.

Anfallendes Grüngut geht in Eigentum des

AN über und ist zu beseitigen.

Da der Ablaufgraben beidseitig durch Grünflächen

begrenzt wird, können die Arbeiten nur in Abstimmung

mit den Eigentümern ausgeführt werden.

Abrechnung nach lfdm Graben.

Abtrag ca. 0,3 m³/m.

Förderweg: bis 2km

Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung

des Auftragnehmers in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen

und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    20  m
 
 
2.4.140

Schüttm. liefern Felsgest. 63/250

Schüttmaterial zur Untergrundverbesserung liefern,

profilgerecht oder nach Angabe des AG einbauen und

verdichten. Felsgestein mm/mm 63/250. Abrechnung nach

Auftragsprofilen an der Einbaustelle im verdichteten

Zustand. Einzurechnen ist der Mehraufwand für die

Erstellung von zusätzlichen Abrechnungsprofilen. Die

eingebauten Mengen sind zu den übrigen getrennt darzustellen.


   
       
    150  m³
 
 
2.4.150

Zwischenplanum für Geokunst.herst.

Zulage zur Position "Boden u. Baust. liefern" für die

Herstellung einer Schüttlage bzw. eines Zwischenplanums

als Arbeitsebene für das Verlegen von Geokunststoffen

in ebenen und schwach geneigten Flächen.


   
       
    500  m²
 
 
2.4.160

Trennschicht aus Geotextilien

Trennschicht aus Geotextilien und Verbundstoffen

unter Schüttungen herstellen.

Trennschicht aus Vliesstoff,

Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 3.

Verschnitt und Überlappungsverluste sind einzurechnen.

Die Abrechnung erfolgt nach umhüllter Fläche.


   
       
    600  m²
 
 
2.4.170

Geotextil, Bändchengewebe PP

Trennschicht aus Geotextil herstellen.

Produktbeschreibung und Eignungsprüfung vorlegen.

Überlappung in Quer- und Längsrichtung von mindestens

0,5 m, seitlicher Mindestüberstand von 0,50 m bzw.

Umschlag. Abrechnung nach abgedeckter Grundfläche.

Wetterbeständigkeit nach Wahl des Bieters

entsprechend Bauablaufplanung.

Bändchengewebe aus PP.

Physikalische Eigenschaften:

- Öffnungsweite O90 ca 214 µm,

- Wasserdurchlässigkeitsbeiwert 0,016 m/s,

- Durchflussrate normal zur Ebene 16 l/m2xs.

Mechanische Eigenschaften:

- Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 5,

- Höchstzugkraft MD=70 kN/m, CMD=60 kN/m

- Höchstzugkraftdehnung MD=20 %, CMD=10 %,

- Stempeldruckkraft (CBR-Test) 8,3 kN,

- Dynamischer Durchschlagsversuch 13 mm.

'Einbau nach Angabe des AG, Trennschicht quer zur

Straßenachse verlegen.

Einschl. Überlappung und seitlichen Mindestüberstand.

Erschwernisse beim Ueberschuetten des Geotextils sind

einzurechnen. Geotextil als Trennschicht unter der

ersten Tragschicht oder Bodenaustausch auf

feinkoernigen Boeden.

CE-Kennzeichnung

Das Rollenetikett sowie eine 1 m² große Rückstellprobe

ist der örtl. Bauüberwachung unaufgefordert zu

übergeben.

Verschnitt und Überlappungsverluste sind einzurechnen.

Die Abrechnung erfolgt nach abgedeckter waagrechter

Fläche zzgl. seitl. Flächen und 2x1,00 m Umschlag.


   
       
    550  m²
 
 
Summe 2.4
 

Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien


2.5

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
 
2.5.10

Leitungsgraben f.Sickerstrang Homogenb. B1, B2, entfernen

Leitungsgraben einschliesslich Verbau, für

Rohrleitungen, Sickereinrichtungen, Kabel und dgl.

herstellen. Die Abrechnung des Leitungsgrabenaushubes

erfolgt mit senkrechten Baugrubenwaenden. Die

Abrechnungstiefe ist das Mass von der Oberfläche des

auszuhebenden Grabenabschnittes bis zu dessen

planmässiger Sohle, Abrechnungsbreite ist die Nennweite

der Rohrleitung + 0,70 m und bei wandverstärkten Rohren

+ 0,80 m, bei ummantelten Rohren die Baukörperbreite +

1,00 m. Die Abrechnungsbreite ist bei Kabelgräben für

das erste Kabel 0, 30 m zuzüglich 0,10 m für jedes

weitere Kabel, bei Sickereinrichtungen ohne Leitung die

angeordnete Breite, bei Sickersträngen mit Leitung DN +

0,20 m, bei Tiefentwässerungen die angeordnete Breite.

Die Abrechnungstiefen und -breiten gelten auch im

Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für

Rohrverbindungen und Kabelmuffen, darueber

hinausgehender Aushub ist einzurechnen.

mit einer Gesamttiefe von 0 bis 1,25 m, für

Sickerstränge mit Leitung.

Boden lösen, gegebenenfalls zwischenlagern,

laden, fördern und abladen.

Boden aus Homogenbereich B1 und B2

Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    39  m³
 
 
2.5.20

Boden Kanäle ausheben verfüllen, Homogenb. B1, B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte und

Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt. ,

Material laden und zur Einbaustelle transportieren, ggf. zwischenlagern,

aufnehmen, verfüllen und verdichten nach dem Merkblatt für das

Verfüllen von Leitungsgräben.

Seitliche Lagerung des Aushubs möglich.

Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN.

Aushubtiefe bis 3,0 m

Boden aus Homogenbereich B1 und B2

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.


   
       
    25  m³
 
 
2.5.30

Boden Kanäle lösen, Homogenb. B1, B2, entfernen

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte und

Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen. Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden laden, fördern,gegebenenfalls zwischenlagern und abladen.

Aushubtiefe bis 3,0 m,

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.

Boden aus Homogenbereich B1 und B2

.Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    145  m³
 
 
2.5.40

Zulage Stirnverbau bis 4m

Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als

Zulage zur Verbauposition von Anfangs- und

Endhaltungen nach Wahl des AN,

Verbautiefe bis 4,0 m, herstellen und wieder rückbauen

Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des

Verbaues bis Grabensohle.


   
       
    24  m²
 
 
2.5.50

Untergrund verd.Gräben EVd 25 MN/m²

Untergrund verdichten, für Gräben und Bauwerke,

Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m².


   
       
    105  m²
 
 
2.5.60

Planum +- 2cm

Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige

Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.


   
       
    105  m²
 
 
2.5.70

Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56

Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen

und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für

Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke über 30 bis

50 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56,

einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern

und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht

gesondert vergütet und ist einzurechnen.


   
       
    21  m³
 
 
2.5.80

Graben, Schacht und Bauwerk Verfüllen Boden

Boden der Gräben für Entwässerungsleitungen Schächte

und Bauwerke profilgerecht verfüllen einschl. Stoffe

verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von

Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht

bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil <

10-15 %), Graben und Schachtwände verbaut, Verbau wird

nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen,

Aushubtiefe bis 3,00 m,


   
       
    65  m³
 
 
2.5.90

Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw.

Verlauf der Leitung längs und quer


   
       
    25  m
 
 
2.5.100

Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Einzelkabel.


   
       
    50  m
 
 
2.5.110

Mehraufwand vorh. Leitungen, Kabelbündel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Kabelbündel ab 2 Stck Kabeln.


   
       
    25  m
 
 
Summe 2.5
 

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung


2.6

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
 
2.6.10

Sickerstr. mit Rohrleitung DN100 R2 herstellen

Sickerstrang mit Rohrleitung aus Kunststoff-

rohren nach DIN 4262-1 einschließlich Bettung

bis zum Beginn der Sickerschlitze, Seitenverfüllung

und Abdeckung mindestens 30 cm über Rohrscheitel

herstellen.

Der Aushub wird gesondert vergütet.

Die Oberfläche der Bettung ist mit einer zum Rohr

hinweisenden Neigung auszubilden und zu glätten.

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung DN '100'

Material: PE-HD

Ringsteifigkeit: SN8

Leitungsgraben im Bereich des Straßenkörpers,

kreisrundes Teilsickerrohr, Typ R2,

Perforationsart LP,

Bettung Typ 3 aus Beton der

Druckfestigkeitsklasse C12/15.

Seitenverfüllung und Abdeckung,

Kies liefern, Lieferkörnung 11/22

mit Vliesumhüllung.

Der Anschluß ist an die Formstücke und Bauteile

herzustellen. Aufwendungen für Rohrschnitte, Paßstücke

Gelenkstücke oder Dichtungen sind einzurechnen.


   
       
    350  m
 
 
2.6.20

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke.

Abrechnung gemäß Vorbemerkung.


   
       
    15  m
 
 
2.6.30

Kunststoffrohrl. herstellen PP DN160

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '160'

mit Steckmuffe und Gleitringdichtung

einschließlich Leitungszone herstellen.

Ringsteifigkeit SN 16,

Statik herstellen und liefern.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW '60'

Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852,

Leitungsgrabentiefe 4,5 m,

Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' ,

Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung

aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.

Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten

sind einzurechnen.

Gelenkstücke sind einzurechnen.


   
       
    85  m
 
 
2.6.40

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke.

Abrechnung gemäß Vorbemerkung.


   
       
    42  m
 
 
2.6.50

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück)


   
       
    24  St
 
 
2.6.60

Rohranschluss

herstellen DN160

Rohranschluss einschließlich der Abdichtung

des Anschlusses herstellen.

Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen.

Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses

einschließlich eventueller Pass- oder Sattelstücke.

Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Anschlussleitung aus Kunststoffrohr DN '160'


Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Sammelleitung aus Stahlbeton DN '300-500'

   
       
    11  St
 
 
2.6.70

Betonteilkombination Straßenablauf 1a-6a-11-10b-C3 mit Aufsatz

Betonteilkombination für Straßenablauf mit

Längsaufsatz, ohne

Schlammraum, mit verzinktem Eimer, DIN 4052 - 1a - 6a -

11 - 10b - C3, mit Steckmuffe, Aufsatz für Ablauf DIN

4052, Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage,

Klasse D 400

DIN EN 124 und DIN 1229, Maße L/B 300/500 mm,

pultförmig, mit Einlage,

setzen auf Betonauflager C 25/30 XF 2, Mindestdicke 20

cm,

Bodenauslauf mit Kunststoffmuffe, Ablauf an Leitung

anschließen. Wird der Aufsatz zu anschließenden

Pflasterflächen eingebaut, sind die Aussparungen für

Bauzeitentwässerung zu verschließen, bzw. sind Aufsätze

einzubauen ohne Aussparungen für Bauzeitentwässerung.


   
       
    12  St
 
 
2.6.80

Straßenablauf Muffenteil 3a

Betonteil DIN 4052 für Straßenablauf, Muffenteil Form

3a mit Dichtungsring in Straßenablauf liefern und

einbauen,

einzurechnen ist der dichte Anschluss des Formstückes

DN 150.


   
       
    12  St
 
 
2.6.90

Punktablauf Belastungsklasse B 125, liefern und einbauen

Punktablauf zur Entwässerung von befestigten Flächen, Abmessungen ca. 30 × 30 cm, bestehend aus Ablaufkörper mit Schlammeimer sowie Aufsatz mit Gussrahmen und Gussrost, Belastungsklasse B 125 gemäß DIN EN 124.

Ablaufkörper aus Beton oder Polymerbeton, mit Ablaufstutzen DN 150, einschließlich erforderlicher Dichtungen und Anschlussstücke.

Liefern und fachgerecht höhen- und fluchtgerecht einbauen, setzen auf Betonauflager C 25/30 XF 2, Mindestdicke 20cm, Anschluss an die Entwässerungsleitung.

Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen und Materialien, betriebsfertig herstellen.


   
       
    3  St
 
 
2.6.100

Rohranschluss

herstellen DN100

Rohranschluss einschließlich der Abdichtung

des Anschlusses herstellen.

Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen.

Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses

einschließlich eventueller Pass- oder Sattelstücke.

Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Anschlussleitung aus Kunststoffrohr DN '100'


Ergänzung 31 des Ausschreibenden
'Anschluss an Hofablauf-/ Punktablaufkasten aus Beton oder Polymerbeton '

   
       
    3  St
 
 
2.6.110

Kanal reinigen Hochdruckstrahlverfahren Satellitenspüler

Regenwasserkanal, Kreisquerschnitt, reinigen im

Hochdruckstrahlverfahren, als Vorlauf für optische

Inspektion, Abfall aufsaugen, Transport und Entsorgung

der Abfälle werden nicht gesondert vergütet und

ist einzurechnen,

Reinigen von Leitungen DN <=250

mittels Satellitenspüler vom Hauptkanal aus.


   
       
    85  m
 
 
2.6.120

Optische Inspektion Leitungen bis DN 160 durchführen

Optische Inspektion und Zustandserfassung von

Leitungen bis DN 160 entsprechend den

DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und

den Vorbemerkungen mit Satellitenkamera

mit Fahrwagen vornehmen.

Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung

Werkstoffe: alle


   
       
    85  m
 
 
2.6.130

Dichtheit prüfen DN 160, Straßeneinlaufleitungen

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, Rohr DN 160, Straßeneinlaufleitungen, Prüfung in Teillängen.

Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben.


   
       
    85  m
 
 
2.6.140

Dokumentation

Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl.

liefern der Datenträger.


   
       
    3  St
 
 
Summe 2.6
 

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle


2.7

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus

 
 
2.7.10

Planum der Frostschutzschicht herstellen

Planum der Frostschutzschichten herstellen und

verdichten zur Aufnahme einer gebundenen Tragschicht.

Auf- und Abtrag bis 5 cm, zulässige Abweichung von der

Nennhöhe +/- 1 cm, liefern von zusätzlichen Baustoffen

wird nicht gesondert vergütet.

EV2 min 120 MN/m2. Einzurechnen sind die Erschwernisse

für vorhandene Einbauteile wie z.B. Schieber, Schächte

und dgl..


   
       
    3.300  m²
 
 
2.7.20

Frosts.gebr.hers.

Frostschutzschicht (FSS) herstellen,

in Verkehrsflächen der Belastungsklasse

Bk100 bis Bk1,0,

Baustoffgemisch ohne RC-Baustoffe und industriell

hergestellte Gesteinskörnung,

im Fahrbahnbereich und in Nebenflächen wie Gehwegen und

Zufahrten, Seitenstreifen, Rohrgräben von Hausanschlüssen

und dgl. einbauen,

Einbaudicke cm 20

bis cm 60

Material: Frostschutzmaterial 0/32, 0/45 und 0/56

Verformungsmodul EV2 min. MN/m² 120


   
       
    1.850  m³
 
 
2.7.30

Kontrollprüfung Verformungsmodul Frostschutz

Kontrollprüfung ZTVE-StB, für Verformungsmodul, des

Untergrundes bzw. des eingebauten Bodens. Prüfung

mittels statischem Lastplattendruckversuch.

Bereitstellung des Widerlagers (Baufahrzeug)

einrechnen.


   
       
    8  St
 
 
Summe 2.7
 

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus


2.8

Teilleistungen für Asphaltschichten

 
 

Hinweis Schachtabdeckungen u. Schieberkappen

Hinweis Schachtabdeckungen u. Schieberkappen

Das mit der Bauausführung erforderliche schrittweise

Anheben aller Schachtabdeckungen und Schieberkappen

bis Oberkante Fertigstellung einschl. aller

Nebenarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen

und wird nicht gesondert vergütet.

Erschwernisse bei den Asphaltarbeiten in Folge vorhandener

Schächte und Schieberkappen sind einzurechnen und werden

nicht gesondert vergütet.


 
 

HINWEIS ASPHALTAUFBRUCH:

HINWEIS ASPHALTAUFBRUCH:

Im Bereich der gemeinsamen Verlegung von Kanal, Kabel und Wasserleitung ist der Asphalt auf gesamter Staßenbreite in einem

Stück auszubauen. Längsschnitte die sich gegebenenfalls aus dem Bauablauf des AN ergeben werden nicht gesondert vergütet.


 
 
2.8.10

Bit.Oberbau senkr.schneiden bis 25 cm

Bituminösen Oberbau senkrecht schneiden, Dicke der

bituminösen Befestigung bis 25 cm, Ausführung mit

Fugenschneidegerät, Tiefe nach Wahl des AN.

Anfallende Stoffe beseitigen.

Für Vor- und Nachschnitt.


   
       
    55  m
 
 
2.8.20

Bit.aufbrech.aufn bis 25 cm

Bituminöse Befestigung und Streifen der bituminösen

Befestigung die durch Nachschneiden gemäß ZTV A

entstehen, aufbrechen und aufnehmen, bei Fahrbahnen und

Nebenflächen in Teilflächen und Streifen,

Dicke der bituminösen Befestigung 10 bis 16 cm.

Anfallende Stoffe beseitigen und in Eigentum des AN

übernehmen. Die Deponiegebühr trägt der AN.

Abrechnung nach m³.


   
       
    240  m³
 
 
2.8.30
StL-Nr. (StLK) 1891110900050302

Zulage zu Fräs-

oder Aufbrucharb.

an Einbauten

Zulage zu Fräs- oder Aufbrucharbeiten

für Mehraufwendungen durch Erschwernisse

infolge von Einbauten einschließlich des

verminderten Leistungsansatz in der Fläche.

Zu diesen Mehraufwendungen gehört auch das

Entfernen von Belagsresten an den Einbauten.

Die Abrechnung erfolgt pro Einbauteil nur einmal für

alle Fräs- und Aufbrucharbeiten.

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbauten 'vorhandene Schächte, Straßeneinläufe, Schieber- u. Hydrantenkappen, usw.'

Deck- und Tragschicht

Ausbau in einem Arbeitsgang


   
       
    12  St
 
 
2.8.40

Ränder streichen

Ränder von bituminösen Schnittflächen von Streifen mit

Bitumenemulsion nach Angabe des AG streichen.


   
       
    10  m²
 
 
2.8.50

Asph. AC 32 TN, 10 cm dick

Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
AC 32 T N herstellen auf 'Frostschutzschicht'

in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3,

Einbaudicke cm '10

Einbaubereich: Vollausbaubereich, gesamte Breite

mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL),

Unebenheiten der Oberfläche max. 6 mm.

Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an

Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch

Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl.

nach Planunterlagen.

Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort.

Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht

gesondert vergütet.


   
       
    2.950  m²
 
 
2.8.60

ATS aus AC 32 T N, 10cm, Zufahrten und Angleichungen

Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut

Ergänzung 1 des Ausschreibenden
AC 32 T N herstellen auf 'Frostschutzschicht'

in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3,

Einbaudicke cm '10,

Einbaubereich: Zufahrten, Nebenflächen und Angleichungen,

mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL),

Unebenheiten der Oberfläche max. 6 mm.

Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an

Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch

Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl.

nach Planunterlagen.

Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort.

Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht

gesondert


   
       
    195  m²
 
 
2.8.70

Unterlage maschinell reinigen, HD, ATS

Vorhandene Unterlage reinigen.

Anfallendes Material einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Das Reinigen von Ecken, Zwickeln und Anschlüssen von Hand gehört zum Leistungsumfang. Unterlage aus Asphaltbefestigung in zusammenhängenden Teilflächen reinigen mit Hochdruckreinigungsgerät

und sofortiger Absaugung des Schmutz-Wasser-Gemisches.

Untergrund: frische Asphalttragschicht


   
       
    3.145  m²
 
 
2.8.80

Schichtenverbund herstellen ATS

Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit

bitumenhaltigem Bindmittel herstellen, maschinell mit

Rampenspritzgerät. Erschwernisse entlang von

Bordsteinen und Rinnen sind einzurechnen.

Bindemittelmenge ca. 250g/m²

Untergrund: frische Asphalttragschicht


   
       
    3.145  m²
 
 
2.8.90

Asp-bet. AC 11 DN herst. Dicke 4,0 cm, Straße

Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 11 D N

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
herstellen, Einbaudicke von cm '4'

Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert

vergütet.

In Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3,

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbau 'Fahrbahn'

mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL) oder (70/100 // 50/80VL).

Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an

Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch

Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl.

nach Planunterlagen.

Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort.

Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht

gesondert


   
       
    2.950  m²
 
 
2.8.100

Asp-bet. AC 8 DN herst. Dicke 4,0 cm, Zufahrten

Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 8 D N

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
herstellen, Einbaudicke von cm '4'

Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert

vergütet.

In Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk0,3,

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbau 'Zufahrten, Nebenflächen und Angleichungen'

mit Bindemittel (50/70 // 50/80 VL) oder (70/100 // 50/80VL).

Erschwernisse durch Zwickel, Radien, Anschlüße an

Randeinfassungen / Bestand sowie mehrmaliges Ansetzen der Arbeitsgeräte sind einzurechnen. Einzurechnen sind die Erschwernisse durch

Einbauten wie Pflanzinseln, Pflasterflächen und dgl.

nach Planunterlagen.

Einbauflächen gemäß Ausführungsunterlagen und Festlegung vor Ort.

Handeinbau ist einzurechnen und wird nicht

gesondert


   
       
    195  m²
 
 
2.8.110

Abstumpfung

herstellen

Abstumpfung maschinell herstellen.

Abstreumaterial gleichmäßig auf die noch heiße

Oberfläche der Deckschicht aufbringen und einwal-

zen. Nicht gebundenes und gelöstes Material auf-

nehmen und einer Verwertung nach Wahl des

AN zuführen.

Mit Bitumen umhüllte Lieferkörnung 1/3,

Abstreumasse 1,0 kg/m2.

Aufbringen mit Streubalken.


   
       
    3.145  m²
 
 
2.8.120

Anschluss als Fuge herstellen

Anschluss von Asphaltdecken als Fuge herstellen.

Herstellen durch schneiden mit Fugenschneider.

Fugenspalttiefe min. mm 35

Fugenspaltbreite mm 10

Längs- und Querfuge

in der Deckschicht

mit heiss verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2,

Fugenraum verfüllen in einer Lage.


   
       
    75  m
 
 
Summe 2.8
 

Teilleistungen für Asphaltschichten


2.9

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen

 
 

VORGABE: Mörtelfuge

VORGABE: Mörtelfuge

Die Fugenfüllung von Randeinfassungen/Rinnen aus Natursteinpflaster

muss vollfugig auf die ganze Steinfläche erfolgen. Das Fugenmaterial

ist unter Verwendung von Vibrationsgeräten einzubauen.

Einschlämmen alleine ist nur bei Verwendung von speziellen Mörteln mit

besonderen Zusätzen möglich. Wasserzugabe zum Einbau von

Mörtel/Fliessbeton oder zum Reinigen der Oberflächen ist nicht erlaubt.

Die Oberflächen der Randeinfassungen/Rinnen die mit Mörtel oder

Fliessbeton verfüllt werden dürfen nicht mit Zugabe von Wasser gereinigt

werden. Die Reinigung der Oberflächen hat mechanisch nach dem Abbinden

des Mörtels/Fliessbeton unter Verwendung eines Schwammbrettes oder

einer Schwammaschine zu erfolgen. Die Verwendung eines Geliermittels ist zulässig, wenn der Auftraggeber den Einsatz des Mittels genehmigt. Durch das

Reinigungsverfahren darf der Fugenmörtel keine Minderung der

Mörtelqualität erfahren. Das Abwaschen der Oberfläche mit fließendem

Wasser ist daher unzulässig. Die Reinigung der Oberflächen ist in die

Einheitspreise der betreffenden Positionen einzurechnen.


 
 

Betonpflaster / Flächenpflaster

Betonpflaster / Flächenpflaster


 
 
2.9.10

Pflasterdecke ausbauen und entsorgen

Pflasterdecke Dicke cm 8-10 aus Natur- oder Betonpflastersteinen

oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen.

Decke aus Verbundpflastersteinen,

Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenen

Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden

Pflasterflächen.

Ausgebautes Pflaster in Eigentum des AN übernehmen von der Baustelle entfernen.


   
       
    12  m²
 
 
2.9.20

Pflasterdecke Granit-Kleinstein ausbauen, lagern, auf Paletten, zu Eigentümer

Pflasterdecke aus Natur- oder Betonpflastersteinen

oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen.

Decke aus Granit.Kleinsteinpflaster ca.10/10/10cm,

Pflasterbett und Fugenfüllung aus gebundenen

Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden

Pflasterflächen, Steine säubern und laden, zum

Lagerplatz des Eigentümers transportieren,

abladen.

Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.

Transportentfernung bis 2km.


   
       
    15  m²
 
 
2.9.30

Pflasterdecke ausbauen, lagern, auf Paletten, zu Eigentümer

Pflasterdecke Dicke cm 8-10 aus Natur- oder Betonpflastersteinen

oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen.

Decke aus Verbundpflastersteinen,

Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenen

Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden

Pflasterflächen, Steine säubern und laden, zum

Lagerplatz des AN transportieren,

abladen und auf zu liefernden Paletten stapeln.

Paletten gehen in Eigentum des AG über.

Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.

Transportentfernung bis 2km.


   
       
    100  m²
 
 
2.9.40

Pflasterdecke ausbauen, lagern, auf Paletten, für Wiedereinbau

Pflasterdecke Dicke cm 8-10 aus Natur- oder Betonpflastersteinen

oder Pflasterklinkern, einschließlich Pflasterbett ausbauen.

Decke aus Verbundpflastersteinen,

Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenen

Material, ausbauen in Teilflächen zu bestehenden

Pflasterflächen, Steine säubern auf Paletten stapeln und auf Lagerfläche des AN lagern.

Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.


   
       
    145  m²
 
 
2.9.50

Betonpfl. des AG, verlegen

Pflasterdecke Dicke cm 8-10, aus Betonverbundpflastersteinen

des AG für Verkehrsflächen mit einer maximalen

Fugenbreite von 4 mm auf vorhandener Tragschicht herstellen.

Steinform Rechteck und H-Beton,

Kantenausbildung gefast,

auf Pflasterbett aus Baustoffgemisch 0/ '5 (Hartgestein)'

SZ '<18'

mit einer Fugenbreite von mm '4'

verfugen 'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4 (Hartgestein), SZ <18 '

Pflaster von dem Lagerplatz des AN aufnehmen und zur

Einbaustelle transportieren. Förderweg bis 3km


   
       
    145  m²
 
 
2.9.60

Betonpflaster H-Stein

Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorhandener Tragschicht herstellen.

Bettungsdicke 3 bis 5 cm

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Steinform 'H-Beton'

Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert

vergütet.

Steinformat:

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Nennmaße cm/cm/cm '

'

Pflasterstein 20,0 / 16,5 / 10,0

Anfänger 20,0 / 14,0 / 10,0

Halbstein 10,0 / 16,5 / 10,0

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Kantenausbildung '2mm Fase'
Ergänzung 14 des Ausschreibenden
Farbe 'grau'


Ergänzung 15 des Ausschreibenden
Verband 'Reihe'


Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbaubereich 'Verkehrsflächen '

Einschließlich Herstellung der Bettung und Verfugung

gem. ZTV Wegebau, TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06,

ZTV Pflaster-StB 06

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/ '5 (Hartgestein)' SZ 8/12 ? 18


Ergänzung 41 des Ausschreibenden
mit einer Fugenbreite von mm '5'

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
verfugen 'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 (Hartgestein), SZ 8/12 ? 18'

Fugenschluss aus Brechsand 0-2, in den obersten 1,5 2 cm der Fugen mit Wasser einschlämmen.

Das Fugenschlussmaterial muss den Anforderungen an Fugenmaterialien gemäß TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06 u. ZTV Pflaster-StB 06 entsprechen, Nachweis ist über Datenblätter zu führen.

Die Fuge ist vollständig dauerhaft gefüllt zu halten.


   
       
    35  m²
 
 
2.9.70

Betonpflaster Rechteckpflaster

Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorhandener Tragschicht herstellen.

Bettungsdicke 3 bis 5 cm

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Steinform 'Rechteck'

Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert

vergütet.

Steinformat:

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Nennmaße cm/cm/cm '

'

Pflasterstein 20,0 / 10,0 / 10,0
Halbstein 10,0 / 10,0 / 10,0
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Kantenausbildung '2mm Fase'
Ergänzung 14 des Ausschreibenden
Farbe 'grau'


Ergänzung 15 des Ausschreibenden
Verband 'Reihe'


Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbaubereich 'Verkehrsflächen '

Einschließlich Herstellung der Bettung und Verfugung

gem. ZTV Wegebau, TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06,

ZTV Pflaster-StB 06

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/ '5 (Hartgestein)' SZ 8/12 ? 18


Ergänzung 41 des Ausschreibenden
mit einer Fugenbreite von mm '5'

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
verfugen 'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 (Hartgestein), SZ 8/12 ? 18'

Fugenschluss aus Brechsand 0-2, in den obersten 1,5 2 cm der Fugen mit Wasser einschlämmen.

Das Fugenschlussmaterial muss den Anforderungen an Fugenmaterialien gemäß TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06 u. ZTV Pflaster-StB 06 entsprechen, Nachweis ist über Datenblätter zu führen.

Die Fuge ist vollständig dauerhaft gefüllt zu halten.


   
       
    10  m²
 
 
2.9.80

Zulage einpassen in Verzahnung

ZULAGE zu des Betonverbundpflasters für das Einpassen

in die Verzahnung des bestehenden Pflasters.


   
       
    80  m
 
 
2.9.90

Betonpflaster für Mehrzweckstreifen

Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorhandener Tragschicht herstellen.

Bettungsdicke 3 bis 5 cm

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Steinform 'Rechteck'

Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert

vergütet.

Steinformat: 3-4 verschiedene Formate

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Länge: ca. 14-22cm

Breite : ca. 15cm

Höhe: 10cm

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Kantenausbildung '2mm Fase oder Minifase'
Ergänzung 14 des Ausschreibenden
Farbe 'grau'


Ergänzung 15 des Ausschreibenden
Verband 'Reihe'


Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbaubereich 'Mehrzweckstreifen'

Einschließlich Herstellung der Bettung und Verfugung

gem. ZTV Wegebau, TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06,

ZTV Pflaster-StB 06

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/ '5 (Hartgestein)' SZ 8/12 ? 18


Ergänzung 41 des Ausschreibenden
mit einer Fugenbreite von mm '5'

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
verfugen 'Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 (Hartgestein), SZ 8/12 ? 18'

Fugenschluss aus Brechsand 0-2, in den obersten 1,5 2 cm der Fugen mit Wasser einschlämmen.

Das Fugenschlussmaterial muss den Anforderungen an Fugenmaterialien gemäß TL Gestein-StB 04, TL Pflaster-StB 06 u. ZTV Pflaster-StB 06 entsprechen, Nachweis ist über Datenblätter zu führen.

Die Fuge ist vollständig dauerhaft gefüllt zu halten.


   
       
    145  m²
 
 
2.9.100

Zulage Pflastersteine schneiden

ZULAGE zur Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut

beschrieben für das Schneiden und Einpassen zu

Randeinfassungen. Der Schnitt ist mit einem

Naßschneidegerät herzustellen.

Der Mehrverbrauch an Pflaster durch Schneidabfälle wird

nicht vergütet.

D bis 10cm


   
       
    350  m
 
 

Einfassungen / Rinnen / Zeiler

Einfassungen / Rinnen / Zeiler


 
 
2.9.110

Granitbord B6 ausbauen Zaunsockel

Granithochbordstein B6, b=12-14cm, h=25-30cm

einschließlich Fundament ausbauen. Das unbrauchbare

Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der

Baustelle entfernen.

1-zeilig zwischen Zaunsäulen,

Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material,

Steine säubern, sortieren und zum Lagerplatz des

AN transportieren, abladen und stapeln.


   
       
    60  m
 
 
2.9.120

Granitbord B6 des AG herstellen Zaunanlage

Granithochborstein B6 des AG, seitlich gelagert,

b=12-14cm, h=25-30cm,

mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze,

Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstützein 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm,

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung,

Betonrückenstütze und Pflasterfuge.

Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus

Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus

dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau,

die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit

geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht

aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe

zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN

sicher zu stellen.

Steine von der Seitenablagerung des AN laden und zur

Einbaustelle transportieren.

Einbauort: 1-zeilig zwischen Zaunsäulen


   
       
    60  m
 
 
2.9.130

Bordrinnenstein ausbauen, entfernen

Bordrinnenstein aus Beton einschliesslich Betonfundament und hydraulischer gebundener Fugenfüllung ausbauen.

Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Bordrinnenstein oder Betonmulde.

Breite cm 50.


   
       
    65  m
 
 
2.9.140
StL-Nr. (StLK) 14913401030103

Bord oder Einfass.

ausbauen

Bord oder Einfassung aus Bord- oder

Einfassungssteinen, aus Naturstein

oder Beton, einschließlich Fundament und Rücken-

stütze ausbauen.

Bordstein aus Beton,

Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Form, Breite x Höhe 'bis 8-10 x 30'

Ausgebauten Beton in Eigentum des AN über-

nehmen und einer Verwertung nach Wahl

des AN zuführen.

Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer

Verwertung nach Wahl des AN zuführen.


   
       
    20  m
 
 
2.9.150

Großpflaster einzeilig ausbauen, zu Eigentümer

Zeile, Rinne und Mulde aus Großpflastersteinen

einschließlich Betonfundament und

Beton-Rückenstütze ausbauen.

Das unbrauchbare Abbruchgut laden, 1-zeilig,

Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material,

Steine säubern und laden, zum

Lagerplatz des Eigentümers transportieren,

abladen.

Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.

Transportentfernung bis 2km.


   
       
    12  m
 
 
2.9.160

Großpflaster zweizeilig ausbauen, zu Eigentümer

Zeile, Rinne und Mulde aus Großpflastersteinen

einschließlich Betonfundament und

Beton-Rückenstütze ausbauen.

Das unbrauchbare Abbruchgut laden, 2-zeilig,

Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material,

Steine säubern und laden, zum

Lagerplatz des Eigentümers transportieren,

abladen.

Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.

Transportentfernung bis 2km.


   
       
    60  m
 
 
2.9.170

Großpflaster dreizeilig ausbauen, zu Eigentümer

Zeile, Rinne und Mulde aus Großpflastersteinen

einschließlich Betonfundament und

Beton-Rückenstütze ausbauen.

Das unbrauchbare Abbruchgut laden, 3-zeilig,

Fundament und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material,

Steine säubern und laden, zum

Lagerplatz des Eigentümers transportieren,

abladen.

Ausbau in Teilflächen nach Planunterlagen.

Transportentfernung bis 2km.


   
       
    12  m
 
 
2.9.180

Bordstein Beton T 8/30

Bordstein aus Beton ohne Fugenfüllung, DIN 483,

Form T, 8/30/100, verlegen,

mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze, Bettung und

Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN

206-1, Bettungsdicke in cm 20,

Breite der Rückenstütze in cm 10, Trittflaeche gerade,

eine Kante gefast, Länge mind. 250 mm Borde engfugig

verlegen.

Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung,

Betonrückenstütze und Pflasterfuge.

Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus

Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus

dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau,

die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit

geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht

aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe

zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN

sicher zu stellen.


   
       
    10  m
 
 
2.9.190

Zulage schneiden T8

ZULAGE zu Position Bord aus Beton, B/H/L 8/30/100cm,

für das örtliche Anpassen und Schneiden eines

Steines zum Einpassen an Randeinfassungen oder zur

Herstellung von Radien.

Vergütet wird je Schnittfläche.

Schnittführung senkrecht oder abgewinkelt.


   
       
    5  St
 
 
2.9.200

Einfassung natur B6, Hochbord, gerader Stein freistehend

Einfassung aus Naturstein, DIN EN 1343, Maße DIN 482,

Form B 6, Breite 120 mm, gerader Stein,

Hochbord 250-280 mm, Granit, frostbeständig F 1,

Kante scharfkantig, bearbeitet, gesägt, gestockt,

verlegen mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze,

Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN

206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstütze

in 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm,

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung,

Betonrückenstütze und Pflasterfuge.

Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus

Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus

dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau,

die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit

geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht

aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe

zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN

sicher zu stellen.

Einbauort: Grantibord als Einfassung freistehend


   
       
    35  m
 
 
2.9.210

Einfassung natur B6, Hochbord, gerader Stein freistehend, 3cm oder 10cm hv

Einfassung aus Naturstein, DIN EN 1343, Maße DIN 482,

Form B 6, Breite 120 mm, gerader Stein,

Hochbord 250-280 mm, Granit, frostbeständig F1,

scharfkantig,

Kante zur Straßenseite mit r=2,0 cm gerundet,bearbeitet, gesägt, gestockt,

3cm oder 10cm höhenversetzt zur Asphaltoberfläche,

verlegen mit Bettung und beidseitiger Rückenstütze,

Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN

206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstütze

in 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm,

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung,

Betonrückenstütze und Pflasterfuge.

Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus

Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus

dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau,

die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit

geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht

aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe

zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN

sicher zu stellen.

Einbauort: Granitbord als Einfassung freistehend


   
       
    325  m
 
 
2.9.220

Einfassung natur B6, Hochbord, gerader Stein entlang 1-Zeiler, 3cm oder 10cm hv

Einfassung aus Naturstein, DIN EN 1343, Maße DIN 482,

Form B 6, Breite 120 mm, gerader Stein,

Hochbord 250-280 mm, Granit, frostbeständig F1,

scharfkantig,

Kante zur Straßenseite mit r=2,0 cm gerundet,bearbeitet, gesägt, gestockt,

3cm oder 10cm höhenversetzt zum Graniteinzeiler,

verlegen mit Bettung und einseitiger Rückenstütze,

Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 25/30 XF 2 DIN EN

206-1, Bettungsdicke in 20 cm, Breite der Rückenstütze

in 10 cm, mit Fugenbreite 10 bis 15 mm,

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung,

Betonrückenstütze und Pflasterfuge.

Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus

Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus

dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau,

die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit

geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht

aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche Fugentiefe

zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den AN

sicher zu stellen.

Einbauort: Bordstein entlang Wasserrinne aus

Granitgrosskopfsteinen,

Oberflächenbündig oder höhenversetzt

gem. Regelquerschnitt


   
       
    345  m
 
 
2.9.230

Zulage für Kurvenstein, Halbmesser 1,00 bis 2,50 m.

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage zu Position Bord aus Granitbordstein B6, für Kurvenstein, Halbmesser größer 1,00 bis 2,50 m.


   
       
    10  m
 
 
2.9.240

Zulage schneiden B6

ZULAGE zu Position Bord aus Granitbordstein Form B,

Größe 6, für das örtliche Anpassen und Schneiden eines

Steines zum Einpassen an Randeinfassungen oder zur

Herstellung von Radien.

Vergütet wird je Schnittfläche.

Schnittführung senkrecht oder abgewinkelt.


   
       
    70  St
 
 
2.9.250

Granit 1-Zeiler, Wasserrinne vor Bordstein

Zeile aus Granitpflastersteinen mit einer Fugenbreite

von 15 mm auf 20 cm dickem Fundament aus Beton

herstellen. Den Fundamentbeton als seitliche Stütze,

soweit die Zeile nicht an Borde oder dgl. anschließt,

10 cm breiter als die Zeile herstellen und keilförmig

bis zur halben Steinhöhe hochziehen.

Mehrzeilige Zeilen sind mit 2 Schnurkanten herzustellen.

Fundamentbeton: Druckfestigkeitsklasse C25/30,

Expositionsklasse XF2.

Granit feinkörnig,

Steingröße 160/160-220/160 mm,

Sichtfläche gesägt und gestockt / sandgestrahlt,

1-zeilig vor Bordstein,

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in

Betonbettung, Betonrückenstütze und Pflasterfuge.

Bewegungsfugen mit Fugeneinlage aus

Kunststoffhartschaumplatten und Fugenschluss aus

dauerelastischer Fugenmasse, Farbton grau,

die Seitenflächen sind nach Angaben des Herstellers mit

geeignetem Voranstrich zu versehen. Die Trennschicht

aus Kunststoffhartschaumplatten ist auf die erforderliche

Fugentiefe zurück zu schneiden, die Entsorgung ist durch den

AN sicher zu stellen.

Einbauort: Wasserrinne vor Bordstein gem.

Regelquerschnitt


   
       
    345  m
 
 
2.9.260

Schutzlage im Anschlussbereich zu Gebäuden liefern und einbauen

Schutzlage zum Schutz von Abdichtung, Dämmung und Fassaden im Sockelbereich liefern und einbauen.

Einbau in Höhe der gesamten Oberbauschichten (Tragschichten und Belag).

Die Schutzlage zum Schutz des unteren Sockelbereichs gegen Verschmutzung und Beschädigung sowie um das Verdichtungsmaß auszugleichen einige Zentimeter überhöht einbauen. Nach Fertigstellung der Belagsfläche mit einem Cuttermesser auf fertige Höhe abschneiden.

Material Fugenfüllung: Polyolefin-Schaumstoff mit Raumgewicht mind. 60 kg/m3.

Materialeigenschaften allgemein: geschlossenzellig, komprimierbar, dauerhaft rückstellfähig.

Materialeigenschaften detailliert:

geschlossenzelliger Polyolefin-Schaumstoff, physikalisch vernetzt

Rohdichte mind. 60 kg/m3

Stauchhärte nach ISO-3386-1: bei Stauchung von 40% = 200 kPa +/- 10 kPa

komprimierbar bis mindestens 60% der Dicke

Dauerhaft rückstellfähig mit Verformungstest < 5% nach ISO 1856-1

Frost- und Tausalzbeständig, Wasseraufnahme < 1 Vol% nach ISO62

chemikalienbeständig und unverrottbar.

Materialbezeichnung PE-Schwerschaum

Abmessungen: Materialdicke 10 mm,

Einbauhöhe: bis 700mm

Lieferform: Rollenware

Wichtige Regelwerke:

FLL-Regelwerk: Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) 2012.

Richtlinie: Fassadensockelputz / Außenanlagen Fachverband Stuckateure ...(SAF) Baden-Wüttemberg

Abdichtung von erdberührten Bauteilen 2017 Pkt. 13.3 der DIN 18533. Materialdicke der Schutzlage mindestens 6 mm.

Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten

Bitumendickbeschichtungen (PMBC).


   
       
    50  m²
 
 
2.9.270

Pflasterdecke aus

Granitmosaikpfl.

herstellen

Pflasterdecke aus Granitmosaikpflastersteinen

mit einer maximalen Fugenbreite von 6 mm

auf vorhandener Tragschicht herstellen.

Verband in Reihen

in Einzelflächen zum Schließen von Restflächen

in Plattenbelägen und dgl.

Nennmaße 50/50/50 mm,

auf Pflasterbett aus Beton C20/25, Expositionsklasse

XF2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Zement Art CEM I, max. w/z 0,50,

frost-/tausalzbeständig,


   
       
    2  m²
 
 
2.9.280

Pflasterdecke aus

Granitkleinpflastersteinen

herstellen

Pflasterdecke aus Granitkleinpflastersteinen

mit einer maximalen Fugenbreite von 6 mm

auf vorhandener Tragschicht herstellen.

Verband in Reihen

in Einzelflächen zum Schließen von Restflächen

in Plattenbelägen und dgl.

Nennmaße 100/100/100 mm,

auf Pflasterbett aus Beton C20/25, Expositionsklasse

XF2 DIN EN 206-1, Bettungsdicke in 20 cm

Fugenfüllung mit Fertigzementmörtel,

Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 30 MPa.

Zement Art CEM I, max. w/z 0,50,

frost-/tausalzbeständig,


   
       
    6  m²
 
 
Summe 2.9
 

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen


2.10

Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung

 
 
2.10.10

Trockenmauerwerk, Quadersteine, Dolomit

Natursteinmauerwerk als Trockenmauerwerk herstellen. Die Bruchsteine sind in richtigem Verband so aneinander zu fügen, dass möglichst enge Fugen und kleine Hohlräume verbleiben.

Fugen erdseitig nach Wahl des AN verschließen.

Gesteinsart: 'Dolomit, frostsicher',

Farbe: 'gelb - braun',

Abmessungen der Steine:

Länge: ca. '60'cm bis '120'cm,

Höhe: ca. '40'cm bis '45'cm,

Dicke (Tiefe): ca. '40'cm bis '45'cm,

Mauerhöhe: ca. '120'cm, mehrere Lagen, mit ca. '3' Grad Neigung gegen den Hang.

Abrechnung nach Aufmaß.


   
       
    6  m²
 
 
2.10.20

Abschlagen vorhandener Sockelputz

Abschlagen des vorhandenen Sockelputzes, einschl. aller

erforderlichen Arbeiten und Geräte, einschl. Entsorgen

des abgeschlagenen Putzes, einschl. Gebühr


   
       
    10  m²
 
 
2.10.30

Ausgleichsputz, Unebenheiten

Ausgleichsputz bei Unebenheiten des Putzgrundes über +-

10 mm.

Ausführung nur nach vorheriger Absprache mit der

Bauleitung

Putzgrund: bestehendes Mauerwerk

Mörtelgruppe: CS IV (P III)

Oberfläche: abgezogen


   
       
    10  m²
 
 
2.10.40

Zementputz, 1-lagig, Außensockels

Zementputz, einlagig, als Oberputz im

Außensockelbereich, einschl. der erforderlichen Abdeck-

und Abklebearbeiten des vorhandenen Außenputzes

Putzgrund: Mauerwerk

Mörtel: GP (Normalmörtel)

Putzgrundvorbereitung: Spritzbewurf CS IV (P III)

Oberputz: Mörtelgruppe CS IV (P III)

Kapillare Wasseraufnahme . W2

Oberfläche: glatt gerieben, gefilzt

Putzdicke : ca 15-25 mm


   
       
    10  m²
 
 
2.10.50

Mineralische Abdichtung auf Sockelputz herstellen

Mineralische Abdichtung auf vorhandenem, geeignetem und tragfähigem Sockelputz im erdberührten bzw. spritzwasserbeanspruchten Sockelbereich herstellen.

Untergrund auf Eignung prüfen, von haftungsmindernden Stoffen reinigen und gemäß Herstellervorgaben vorbereiten. Erforderliche Untergrundvorbehandlungen sind entsprechend dem verwendeten Abdichtungssystem auszuführen.

Mineralische Dichtungsschlämme gemäß Herstellerangaben vollflächig und gleichmäßig in der erforderlichen Schichtdicke auftragen. Die Abdichtung ist poren- und fehlstellenfrei sowie im erforderlichen Umfang deckend auszuführen. Anzahl der Arbeitsgänge, Nass- und Trockenschichtdicke sowie gegebenenfalls erforderliche Gewebeeinlagen richten sich nach dem vorgesehenen Abdichtungssystem.

Anschlüsse und Übergänge an angrenzende Bauteile sind systemgerecht und dauerhaft dicht auszubilden.

Ausführung gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken, den anerkannten Regeln der Technik und den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers.


   
       
    10  m²
 
 
2.10.60

Noppenbahn

Schutz der Abdichtung an erdberührten Aussenmauern

mit Kunststoff-Noppenbahn herstellen.

Einbauen in Streifen von 0,5 bis 1,0 m Breite.

Abrechnung erfolgt in "m2" nach geschützter

Wandfläche. Mehrverbrauch durch Überlappung und

dgl. ist einzurechnen.


   
       
    10  m²
 
 
Summe 2.10
 

Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung


2.11

Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune

 
 
2.11.10
StL-Nr. (StLK) 2112910311511009

SE am äußeren Fahrbahnrand herst. Stahl N2 max. W5 A o.gel.u.formag.T.

Schutzeinrichtung (SE) am äußeren Fahrbahnrand ein-

schließlich erforderlicher systembedingter Arbeiten

herstellen. Abgerechnet wird die Baulänge. SE nach den

"Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-

Rückhaltesystemen in Deutschland".

SE aus Stahl.

Aufhaltestufe = N2.

Wirkungsbereichsklasse maximal W5.

Anprallheftigkeitsstufe = A.

Schutzeinrichtung ohne gelöste Teile mit einer Masse

größer 2 kg im Anprallversuch nach DIN EN 1317. Schutz-

einrichtung ohne formaggressive Teile.

Ergänzung 1 des Ausschreibenden
Aufstellung 'in Boden Homogenbereich B1 und B2'

   
       
    18  m
 
 
2.11.20
StL-Nr. (StLK) 2112912291121199

AEK für FRS herstellen min. P2 A x1 max. y2 Z1 A

Anfangs-/Endkonstruktion (AEK) für Fahrzeug Rückhalte-

system (FRS) einschließlich erforderlicher systembe-

dingter Arbeiten herstellen. AEK nach den "Technischen

Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-

Rückhaltesystemen in Deutschland".

Ergänzung 1 des Ausschreibenden
AEK an OZ 'vorherige Position, Sonderkonstruktion Anpralldämpfer'

Leistungsklasse mindestens P2 A, einbahnig.

Dauerhafte seitliche Auslenkung Da = Klasse x1.

Dauerhafte seitliche Auslenkung Dd maximal Klasse y2.

Klasse des Abprallbereiches Z1.

Anprallheftigkeitsstufe = A.

Ergänzung 2 des Ausschreibenden
Aufstellung 'in Boden der Homogenbereiche B1 und B2'

   
       
    2  St
 
 
Summe 2.11
 

Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune


2.12

Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen

 
 
2.12.10
StL-Nr. (StLK) 1492610701

Mauerwerk abbr.

Mauerwerk nach Unterlagen des AG

abbrechen.

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Bauteil(e) 'Zaunsockel, Mauern und dgl.,

ober- und unterirdisch'

Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen

und entsorgen.


   
       
    3  m³
 
 
2.12.20
StL-Nr. (StLK) 149261060000

Stahlbeton abbr.

Stahlbeton nach Unterlagen des AG

abbrechen.

Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen

und entsorgen.

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Bauteil(e) 'Fundamente, Zaunsockel und dgl.,

ober- und unterirdisch'


   
       
    4  m³
 
 
Summe 2.12
 

Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen


2.13

Teilleistungen für Beschilderung

 
 
2.13.10

Verkehrsschild abbauen

Verkehrsschild abbauen. Schildgroesse bis 1,0 m2.

Schild ohne Beleuchtung. Schild mit Rohrpfosten,

Durchmesser max. 76 mm, abbauen einschl. Bodenhülse.

Abgebaute Teile säubern, zum Lagerplatz des AN

transportieren, abladen und stapeln. Betonfundament entfernen.

Die durch den Abbruch entstandene

Grube ist mit Boden aus dem Baustellenbereich zu

verfüllen und zu verdichten.

Abbruchmaterial lösen, laden und in Eigentum des

AN übernehmen einschl. Entsorgung.


   
       
    4  St
 
 
2.13.20

Rohrpfosten mit Schild des AG aufst.

Rohrpfosten mit Schild des AG, Aussendurchmesser bis 76

mm, für Verkehrsschild nach Angabe des AG aufstellen

einschl. der anfallenden Erdarbeiten. Umgebende Fläche

entsprechend dem früheren Zustand herstellen.

Pfostenlänge über 3000 mm bis 4000 mm

Pfosten mit festem Erdanker in Boden

aufstellen. Fundament aus Ortbeton C 20/25 XF 4, Breite

30/30 cm, Tiefe 80 cm, herstellen.

Überschüssiger Aushub zu Haufwerk bis 3km transportieren,

Pfosten am Lagerplatz des AN laden

und zur Einbaustelle fördern.


   
       
    4  St
 
 
2.13.30

Rohrpfosten D 76mm, L3750mm liefern, montieren

Rohrpfosten aus Aluminium liefern und in Bodenhülse

montieren,

mit Erdanker und Abschlusskappe,

Rohr aus Aluminium, D= 76 mm,

Wanddicke 3,0 mm, Länge 3.750 mm


   
       
    2  St
 
 
2.13.40

Rohrpfostenfundament mit Bodenhülse

Rohrpfostenfundament 40/40/80cm aus Beton C 20/25 XF4

herstellen.Bodenhülse liefern und in Betonfundament einbauen.

Bodenhülse aus Grauguss mit Innendurchmesser 76 mm,

Gewindering und Klemmring

Länge 500 mm

Anfallende Erdarbeiten sind einzurechnen. Überschüssiges

Aushubmaterial geht in Eigentum des AN über.


   
       
    2  St
 
 
Summe 2.13
 

Teilleistungen für Beschilderung


2.14

Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung

 
 

Erdarbeiten

Erdarbeiten


 
 

Hinweis Spleiß- und Fundamentgruben

Hinweis Spleiß- und Fundamentgruben

Montagegruben (Spleißgruben) und Fundamentgruben werden

übermessen.

Mehraufwendungen für Spleiß- und Fundamentgruben sind

einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.


 
 
2.14.10

Leitungsgraben Kabel Homogenb. B1, B2, entfernen

Leitungsgraben einschliesslich Verbau, Kabel und dgl.

herstellen. Die Abrechnung des Leitungsgrabenaushubes

erfolgt mit senkrechten Baugrubenwänden. Die

Abrechnungstiefe ist das Mass von der Oberfläche des

auszuhebenden Grabenabschnittes bis zu dessen

planmässiger Sohle, Abrechnungsbreite ist die Nennweite

der Rohrleitung + 0,30 m.

A C H T U N G ! Die Abrechnungsbreite ist bei

Kabelgraeben fuer die ERSTEN DREI Kabel 0,30 m

zuzüglich 0,10 m für jedes weitere Kabel, bei

Sickereinrichtungen ohne Leitung die angeordnete

Breite, bei Sickersträngen mit Leitung DN + 0,20 m, bei

Tiefentwässerungen die angeordnete Breite. Die

Abrechnungstiefen und -breiten gelten auch im Bereich

der Schächte, der Arbeitsräume fuer Rohrverbindungen

und Kabelmuffen, darüber hinausgehender Aushub ist

einzurechnen.

Boden lösen, gegebenenfalls zwischenlagern,

laden, fördern und abladen.

Boden aus Homogenbereich B1 und B2

Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    72  m³
 
 
2.14.20

Planum +- 2cm

Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige

Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.


   
       
    144  m²
 
 
2.14.30

Untergrund verdichten Gräben

Untergrund verdichten, für Leitungsgrabensohle,

Verformungsmodul mind. EVd 25 MPa.


   
       
    144  m²
 
 
2.14.40

Leitungsgrabenverfüllung herstellen

Leitungsgrabenverfüllung herstellen. Die Abrechnung

erfolgt mit der tatsächlich ausgeführten Grabenbreite, jedoch

höchstens in der für die Herstellung des Leitungsgrabens vergüteten

Breite.

Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich der

Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen. Für

senkrecht begrenzte Grabenabschnitte mit einer

Gesamttiefe von 0 bis 1,25 m, Boden für Auflager und Einbettung von

Kabeln und Kabelschutzrohren,

Material: gesiebter Grubensand 0/4 mm.


   
       
    72  m³
 
 
2.14.50

Warneinrichtung Kabel herstellen

Warneinrichtung für erdverlegte Kabel aus Trassen-

band herstellen.

Trassenband liefern, DIN EN 12613,

Trassenband auf Leitungszonenverfüllung auslegen.


   
       
    370  m
 
 
2.14.60

Kabelleerrohr herstellen DA 110

Kabelkanal aus Kabelschutzrohr mit wasserdichten

Rohrverbindungen und Dilatationsstößen lage- und

höhengerecht nach Zeichnung in Beton herstellen. In das

Rohr verzinkte Stahldrähte oder Stahlseile mit mindestens 4mm

Durchmesser einziehen. Rohrenden mit Kunststoffkappen

verschließen.

Bauteil(e) 'Stromversorgung', Rohr DA mm '110',

Rohr aus PVC, SN 8.


   
       
    40  m
 
 
2.14.70

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke Muffen und Endkappen.

Abrechnung: 1m je Formstück


   
       
    10  m
 
 
2.14.80

Wie vor, jedoch Zulage Bögen

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Bogen 11° - 45° mit Steckmuffe.


   
       
    6  St
 
 
2.14.90

Fundamentrohre für Maste LPH 6,0 m

Fundamentrohre aus PE-HD, DN 400

Länge = bis 1.000 mm,

außen gewellt, innen glatt,

für Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m,

liefern und gemäß "Detail Fundament Leuchten" einbauen.

Das Ausschneiden der Aussparungen für die Kabeleinführung in dem Fundamentrohr und das ggf. erforderliche Kürzen des Rohres, zwecks Anpassung an die jeweilige Aufstellfläche, ist einzurechnen.

Um ein Absinken des Mastes zu verhindern, ist am

Fundamentrohrboden ein festes Auflager aus

Fundamentbeton C25/30 zu erstellen.

Das Fundamentrohr ist von außen durch den Einbau

von Fundamentbeton C25/30 bis über die Oberkante

des seitlichen Kabelanschlusses zu sichern.

Betonmenge: 0,25 m³

Alle in dieser Position beschriebenen Arbeiten und

Materiallieferungen sind einzurechnen.

Die erforderlichen Oberflächen- und Erdarbeiten

werden nach gesonderten Positionen vergütet.


   
       
    7  St
 
 
2.14.100

PVC-Steba-Rohr PG 36

Flexibles PVC-Steba-Rohr PG 36 für Masteinführungen

nach Angabe der Bauleitung liefern und verlegen.


   
       
    28  m
 
 
Summe 2.14
 

Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung


2.15

Teilleistungen für Baumschutz

 
 

Vorbemerkung Baumschutz

Vorbemerkungen zum Schutz der Bäume und zur Sicherung und Freilegung von Wurzeln.

Bäume im direkten Bereich der Baumaßnahme, die nicht entfernt werden müssen, sind während der gesamten Bauzeit entsprechend zu schützen. Die Arbeiten im gesamten Kronentraufbereich sind mit äußerster Rücksichtnahme auf die Baumwurzeln durchzuführen. Aus diesem Grund ist auch dort die Lagerung von Baustoffen und das Befahren der Grünflächen untersagt.

Zur Sicherung und Freilegung von den im Unterbau der Straßen, Gehwege und Zufahrten/Zugänge berührenden Wurzeln sind nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sowie die Beschreibungen der zutreffenden Positionen zu berücksichtigen. Alle bei Arbeiten jeglicher Art aufgefundenen und in die Auskofferung der Straßen und Zuwegungen hineinragenden Wurzeln mit einem Durchmesser größer 3 cm sind wie in den nachfolgenden Positionen beschrieben zu behandeln, sowie vor Beschädigung und Austrocknung zu schützen. Die Arbeiten an Baumwurzeln dürfen nur durch eine qualifizierte Baumfachkraft durchgeführt werden.

Die Ausführung der Pflegearbeiten erfolgt nach ZTV-Baumpflege der FLL. Die Baumschutzsatzung der Stadt Amberg, die DIN 18920 sowie die RAS-LG 4 sind als Vertragsbestandteil vereinbart und einzuhalten, die Leistungen erstrecken sich über die Dauer der Tiefbaumaßnahme.


 
 
2.15.10

Baumschutzzaun anbringen, vorhalten, abbauen

Baumschutzzaun zum Schutz des Wurzelbereichs, vor Beginn der Bautätigkeit entlang der Grünflächen im Traufbereich der zu schützenden Bäume anbringen, vorhalten und abbauen.


   
       
    40  m
 
 
2.15.20

Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 1-2m H 2m herstellen

räumen

Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl.

Polsterung gegen den Baum, Stammdurchmesser in 1 m Höhe

gemessen über 0,6 bis 1,2 m,

Mindestabstand vom Stamm 10cm, Mindesthöhe 2m, herstellen und räumen.


   
       
    1  St
 
 
2.15.30

Boden im Wurzelber. von Hand oder durch Absaugen oder Abblasen

ausheben

Boden im Wurzelber. von Hand oder durch Absaugen oder

Abblasen ausheben. Abtragen des Bodens im Wurzelbereich

von Bäumen nach Angabe des AG in Einzelbereichen von

Hand abtragen. Verletzungen der Wurzeln sind zu

vermeiden. Wurzeln über 3 cm sind zu erhalten und nach

Position 1.1.4.4 behandeln.


   
       
    15  m³
 
 
2.15.40

Freigelegtes Wurzelwerk >3cm vor Austrocknung schützen, Zulage

Freigelegtes Wurzelwerk >3cm vor Austrocknung mit

Jutesäcken, Vlies oder ähnlichen Material schützen und

mehrmals täglich zu bewässern. Die Ausführung muss von

einem zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Sämtliche

hierfür anfallende Materialien sind in diese Position

mit einzurechnen. Als Zulage zur Handschachtung


   
       
    25  m²
 
 
2.15.50

Baumwundbeh. Wurzelbereich

Wurzeln in Abstimmung mit dem Auftraggeber per Hand

freilegen, absägen, Wundrand nachschneiden und

Schnittfläche mit dauerelastischem Wundverschlußmittel

behandeln Schnittgut wird Eigentum des Auftragnehmers

und ist von der Baustelle zu entfernen einschl. aller

Entsorgungskosten. Durchmesser > 3 bis 10 cm (gemessen

an der Schnittstelle) Die Ausführung muss von einem

zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Die Vergütung

erfolgt nur nach Vorlage eines durch die Führungskraft

der beauftragten Baumpflegefirma erstellten und

bestätigten Protokolls.


   
       
    50  St
 
 
Summe 2.15
 

Teilleistungen für Baumschutz


2.16

Stundenlohnarbeiten

 
 

HINWEIS Stundenlohnarbeiten

HINWEIS Stundenlohnarbeiten:

Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt durch den AG. Stundenlohnarbeiten sind vom AG vor Ausführung zu beauftragen.


 
 
2.16.10

Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für diejeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und

dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und

Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-,

Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert

vergütet. Poliere, Schachtmeister oder dgl.


   
       
    5  h
 
 
2.16.20

Verrechnungssatz für Baufacharbeiter

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Baufacharbeiter.


   
       
    5  h
 
 
2.16.30

Verrechnungssatz für Baugerät Mobilbagger bis 120 kW

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,

insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Mobilbagger bis 120 kW.


   
       
    5  h
 
 
2.16.40

Verrechnungssatz für Radlader bis 60 kW

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Radlader, luftbereift bis 60 kW.


   
       
    3  h
 
 
2.16.50

Verrechnungssatz für LKW 3,5 t Nutzlast

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch LKW, ca. 3,5 t Nutzlast.


   
       
    3  h
 
 
2.16.60

Verrechnungssatz für LKW 4-Achser

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch LKW-Kipper, 4-Achser, ca. 20 t Nutzlast.


   
       
    3  h
 
 
Summe 2.16
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 2
 

Straßenbauarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
3

Regenwasserkanal Straßenentwässerung

 
3.1

Unterlagen

 
 
3.1.10
*** Pauschalposition

Bestandsplan Kanalbau

Für das erstellte Kanalnetz sind vom AN Bestandspläne

gemäß DIN 2425, Teil 4, Kanalnetzpläne für öffentliche

Abwasserleitungen, zu erstellen und dem AG vor der Abnahme der

Leistungen zu übergeben. Dabei ist insbesondere der beim AG

vorhandene Kartenbestand und dessen Aktualität zu

berücksichtigen.

Die Darstellung bzw. Erstellung erfolgt:

- Bestandsplan nach Vorgaben BfR-Abwasser in der aktuellen Fassung.

- Maßstab 1 : 250 oder 1 : 500

- Koordinatensystem: UTM

- Höhensystem: DE_DHHN16_NOH, wenn abweichend, dann

Bezugshöhenpunktangabe

- Aufmessung der relevanten Punkte (Mehrpunktsystem)

des Entwässerungssystems

incl. Anschlussleitung und Bauwerke in Lage und Höhe

sowie Schachtmittelpunkt, Zu- und Abläufe und Deckelmittelpunkt

- mittels CAD-Systemen erstellen

Datenübergabe im Format DWG V2013

- Darzustellen sind insbesondere:

Schachtnummern, Sohl- und Deckelhöhen

Trockenwetterumläufe, Höhensprünge

Abzweige, Bezeichnung von Straßeneinläufen

Schacht- und Bauwerksabmessungen,

Druckleitungen, Haltungs- u. Leitungsparameter

- Für die Bauwerke sind Bestandspläne im Maßstab 1 : 50

zu erstellen und dem AG zu übergeben. Die Pläne müssen

alle eingebauten Ausrüstungsgegenstände und Einbauten

enthalten.

- Lage und Höhe der Hausanschlussleitungen, Schächte

an der Grundstücksgrenze und Lage am Hauptkanal sind digital

einzumessen und darzustellen.

- Angaben zum Ableitungssystem (Misch-, Regen-, Schmutzwasserkanal)

- Rohrmaterial, Profilform- und abmessungen, Rohrlänge eines Einzelrohres

- Fließrichtung

- Die im Baufeld, in öffentlichen Flächen vorhandenen

Einbauteile der Wasserversorgung (z.B. Straßenkappen

und dgl.) sind auf dem Bestandsplan darzustellen.

- Die im Baufeld, in öffentlichen Flächen vorhandenen

Einbauteile des Straßenbaues (z.B. Straßenabläufe,

Kabelverteilerschränke u. -schächte und Fahrbahnränder) sind auf

dem Lageplan darzustellen.

Übergabe der errichteten Kanalnetzgeometrie im Format Isybau xml

(BfR Abwasser, Version 2013)

Folgendes ist im Austauschformat einzupflegen:

- Kanalstammdaten incl. Koordinaten im UTM - System

- Inspektionsdaten der Haltungen und Anschlussleitungen

- Inspektionsdaten der Schächte

- Haltungsbezeichnung = Schachtbezeichnung des ankommenden

Schachtes

Sofern der AN nicht über eine eigene Vermessungsabteilung verfügt,

wird empfohlen, ein Vermessungsbüro mit den Arbeiten zu beauftragen.

Vor Durchführung der TV-Untersuchung und Erstellung des Bestandsplanes

ist mit dem AG die endgültige Schachtbezeichnung abzustimmen.

Übergabe der Daten

- 3-fach in Papier

- 3-fach auf zu lieferndem Datenträger (USB-Stick oder DVD)


   
       
    1  psch
 
 
Summe 3.1
 

Unterlagen


3.2

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes

 
 

Hinweis Freimachen Baugelände

Hinweis Freimachen Baugelände

Der Umfang bzw. sämtliche Arbeiten für die Vorbereitung des Baufeldes und des Baugrundstücks wie Rodungs-, Räumungs- und Oberbodenarbeiten sind im Vorfeld zwingend mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.


 
 
3.2.10

Grenzsteine freilegen und dokumentieren

Vor Beginn der Baumaßnahme sind alle Grenzpunkte lt.

Katasterplan zu suchen und freizulegen. Alle

vorhandenen und fehlenden Grenzpunkte sind in einem

Lageplan zu dokumentieren. Der Lageplan ist dem AG zu

übergeben.


   
       
    15  St
 
 
3.2.20

Grenzst. ausb.

Grenzstein nach Angabe des AG innerhalb des Baugeländes

ausbauen, laden, auf Paletten stapeln und zu Lagerplatz des

AG fördern. Förderweg bis 5km.


   
       
    10  St
 
 
3.2.30

Sichern Grenzsteine

Sichern der vorhandenen Grenzsteine nach Wahl des AN.

Einzurechnen sind die Erschwernisse bei den

Bauarbeiten, sowie die Aufwendungen während der

Bauarbeiten für die Sicherung und Erhaltung der

Grenzsteine.


   
       
    10  St
 
 
3.2.40

Äste zurück- schneiden

Äste mit Astdurchmesser an der Schnittstelle bis 30 cm

zurückschneiden im Lichtraumprofil und nach

Angaben des AG. Äste ggf. häckseln.

Hilfsgerüste, Leitern und Kleingeräte

gehören zum Leistungsumfang.

Die Abrechnung erfolgt nach Stunden.

Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Baum in 'in Flächen, Böschungen, sensiblen Bereichen, usw. '
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Lichtraumprofilhöhe m '5,5'

Äste in Eigentum des AN übernehmen und

einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.

Abrechnung nach Stunden für die Dauer der Freischneidearbeiten.


   
       
    10  h
 
 
3.2.50
StL-Nr. (StLK) 1590220101060103

Hecken im geschl. Bestand roden

Hecken, Buschwerk auf Stock setzen und Bäume

bis 10 cm Stammdurchmesser in geschlossenem

Bestand fällen und ggf. Wurzelstöcke roden.

Wurzelstöcke roden.

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
In 'in Kleinflächen, Böschungen und dgl. '

Anfallendes Material häckseln, Spangröße des

Häckselgutes max. 10 cm,

Anfallendes Material in Eigentum des AN über-

nehmen und einer Entsorgung nach Wahl

des AN zuführen.


   
       
    50  m²
 
 
Summe 3.2
 

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes


3.3

Teilleistungen für Oberboden

 
 
3.3.10

Oberboden abtragen, Eigentum AN

Oberboden einschließlich leicht verrottbarer

Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in vorhandener

Dicke oder nach

Angabe des AG abtragen, von Wald- und Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Grüninseln, Mulden, Gräben), Äckern, Gärten, Humusmieten und dgl., ggf.

laden, fördern, von der Baustelle entfernen und einer

Verwertung nach Wahl des AN zuführen.


   
       
    3  m³
 
 
3.3.20

Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.), ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.

Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche, Gärten und dgl.


   
       
    10  m³
 
 
3.3.30

Oberboden seitl. gelagert andecken

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, ggf. laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.

Ausführungsort: Böschungen, Seitenbereiche, Gärten und dgl.


   
       
    10  m³
 
 
3.3.40

Oberboden auflockern, abgleichen, planieren

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'Oberboden'

auf Flächen, die vom AG zur Verfügung

gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die

Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern.

Oberfläche planieren, Abweichung von der Sollhöhe + 4 cm, abgleichen und eggen .

Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm.


   
       
    30  m²
 
 
3.3.50

Feinplanum Rasenfläche

Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung

von der Sollhöhe + 2 cm. Anschluss an Beläge 2 cm

unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4

cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile

ablesen. Sie werden Eigentum des Auftragnehmers und

sind zu entsorgen.

Ausführungsort: Kanalbauarbeiten in Kleinflächen und dgl.


   
       
    30  m²
 
 
3.3.60

Rasenansaat a.Oberboden

Rasenansaat (Normalsaat) mit Landschaftsrasen auf

Oberbodenfläche herstellen. Saatgutmischung

Spiel- und Sportrasen, Saatgutmenge g/m2 20,

Ausführungsort: Kanalbauarbeiten in Kleinflächen und dgl.


   
       
    30  m²
 
 
3.3.70

Oberboden liefern

Oberboden für Vegetationsflächen aus Boden der

Bodengruppen 2 und 4 nach DIN 18915, jedoch ohne Teile

größer 2 cm, gesiebt, Unkraut- und steinfrei, geeignet für Rasenflächen oder zur Pflanzung von Stauden und Gartengehölzen, liefern und ca. 20cm -40cm stark profilgerechet oder nach Angaben

des AG auf allen Flächen andecken.


   
       
    3  m³
 
 
Summe 3.3
 

Teilleistungen für Oberboden


3.4

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
 
3.4.10

Suchschlitz herstellen, HoBe B1 und B2

Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln,

Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen.

Lage nach Angabe des AG.

Boden der Homogenbereiche B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Baugrundgutachten

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart 'Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. '

Tiefe bis max. 5,50 m

Abrechnungsbreite 0,80 m

Boden seitlich lagern, wieder einbauen und

verdichten.


   
       
    15  m³
 
 
3.4.20

Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1 und B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.

Aushubtiefe bis 6,0 m,

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Transportentfernung bis 10 km

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen

und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    740  m³
 
 
3.4.30

Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1 und B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, in Auftragsprofilen der Fahrbahn und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle

lagenweise einbauen und verdichten.

Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2

Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN.

Aushubtiefe bis 6,0 m

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.


   
       
    144  m³
 
 
3.4.40

Zulage Leitungsgraben, HoBe X1

Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen"

für Boden des Homogenbereich X1


   
       
    40  m³
 
 
3.4.50

Zulage für Kammerdielenverbau

Zulage zu den Positionen "Boden lösen" für den

Grabenverbau als Sonderverbau Innerorts herstellen,

Sonderverbau einbauen, vorhalten und wieder

beseitigen, einschl. kraftschlüssigem Anschluss an

Bauwerke und das anstehende Erdreich,

Sonderverbau als Verbausystem in Form

eines

Kammerdielenverbaus mit unterer Aussteifung nach DIN4124.

Eine prüffähige statische Berechnung des Verbaus ist

einzurechnen und dem AG in dreifacher Ausfertigung

vor Ausführungsbeginn zu übergeben.

Einschließlich der erforderlichen Aussteifungsarbeiten

und dem Herstellen von jeweils zugehörigen System-

Sondereinbauten für den Einsatz im Bereich von kreuzenden Leitungen.

Das Eindrücken der Verbaudielen hat

parallel zum Aushub durch den Bagger erschütterungsarm

zu erfolgen.

Einschließlich Verbauungen im Bereich von Leitungs- und

Kabelkreuzungen. Sonderverbau wie vorstehend beschrieben gem. DIN 4124 für Leitungsgräben,

Verbautiefe 0 bis 5,0 m,

Boden gemäß Baugrund-/Gründungsgutachten.

Abrechnung als Zulage zum "erforderlichen senkrechten Verbau nach Wahl des AN" der in den Positionen der "Leitungsgraben lösen"

der bereits beinhaltet ist.

Einsatz nach Erfordernis im direkt bebauten Abschnitten

und Anordnung des AG.

Erschwernisse, die beim Grabenaushub zwischen den Verbauungen

entstehen, sind ebenfalls in diese Position einzurechnen.

Die Dielen müssen zu jeder Zeit mindestens 30cm unter

Aushubsohle eingebunden sein.

Wiederverfüllung mit einer maximalen Schichtstärke von 25cm. Die Kanalbauarbeiten mit Kammerdielenverbau erfolgen nur unter

Aufsicht der geologischen Baubegleitung des AG. Den zeitlichen Ablauf der Verbauarbeiten hat der AN rechtzeitig mit dem Geologen abzustimmen.


   
       
    1.100  m²
 
 
3.4.60

Zulage Stirnverbau bis 4,0 m

Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als

Zulage zur Verbauposition von Anfangs- und

Endhaltungen nach Wahl des AN,

Verbautiefe bis 4,0 m, herstellen und wieder rückbauen

Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des

Verbaues bis Grabensohle.


   
       
    45  m²
 
 
3.4.70

Verfüllung von Hohlräumen herstellen

Verfüllung von Hohlräumen im Boden

nach Angaben des AG herstellen.

Verfüll- und Entlüftungsleitung herstellen und wieder

rückbauen.

Verfüllung mit fließfähigem Beton mit Quellzusatz.


   
       
    8  m³
 
 
3.4.80

Planum Rohrgrabensohle +- 2cm

Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige

Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.


   
       
    528  m²
 
 
3.4.90

Untergrund verd. Gräben

Untergrund verdichten, für Gräben,

Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m².


   
       
    528  m²
 
 
3.4.100

Zulage Handschachtung, HoBe B1 und B2

Handschachtung als Zulage zu allen Aushubpositionen.

Mit dieser Zulage sind alle Erschwernisse für das Lösen und Wiederverfüllen von Rohrleitungsgräben, Gruben, usw. von Hand abgegolten.

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Vorbemerkung

Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.

Vergütet wird bis zu einem Abstand von 50cm vor

und nach dem Hindernis.


   
       
    38  m³
 
 
3.4.110

Leitungsgraben verfüllen, Boden liefern

Boden der Gräben für für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Montagegruben, Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen

einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von

Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %),

einbauen in Baugruben und Leitungsgräben

mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen.

Einbauhöhe bis 6,0 m.


   
       
    255  m³
 
 
3.4.120

Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56

Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen

und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für

Gräben, Schächte und Bauwerke,

Schichtdicke 20 bis 30 cm,

mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56,

einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern

und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht

gesondert vergütet und ist einzurechnen.


   
       
    64  m³
 
 
3.4.130

Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw.

Verlauf der Leitung längs und quer


   
       
    25  m
 
 
3.4.140

Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Einzelkabel.


   
       
    197  m
 
 
3.4.150

Mehraufwand vorh. Leitungen, Kabelbündel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Kabelbündel ab 2 Stck Kabeln.


   
       
    34  m
 
 
3.4.160

Kabel ausbauen aufhängen sichern

Kabel einschliesslich Abdeckung ausbauen, sichern. Kabel und

Kabelabdeckteile aufnehmen und seitlich lagern.

Kabelart (Strom, Telekomunikation, etc.)

Art der Abdeckung Sand

Kabelleitungen in Betrieb, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m. Kabel durch Aufhängen innerhalb des Arbeitsbereiches sichern und vor Beschädigung schützen.

Abrechnung je m Einzelkabel


   
       
    200  m
 
 
3.4.170

Kabel verlegen

Kabel einschließlich Abdeckung seitlich gelagert bzw. aufgehängt,

aufnehmen, in Kabelgraben verlegen und abdecken.

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Kabelart 'Strom, Telekomunikation, etc.'


Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Auflager 'Sand'


Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Art der Abdeckung 'Sand'

   
       
    200  m
 
 
3.4.180

Sandumhüllung freigelegte Kabel, Rohre, etc

Grubensand 0/2 für die Bettung und Umhüllung der Kabel,

Kabelleerrohre und Rohre nach Anweisung des AG

einbauen und verdichten.

Vorzugsweise ist natürlicher Grubensand zu verwenden.

Es darf kein Brechsand verwendet werden.

Dicke Auflager im verdichteten Zustand 15 cm und

Umhuellung bis mind. 30cm über Kabel bzw.

Rohrscheitel,

über die gesamte Rohrgrabenbreite einbauen und

verdichten.

Die Abrechnung erfolgt mit der

tatsächlich ausgeführten Grabenbreite, jedoch höchstens

in der für die Herstellung des Leitungsgraben

vergüteten Breite.

Mehrfachverlegungen in einem Kabelgraben

sind möglich.

Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich von

Schächten, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und

Kabelmuffen.


   
       
    28  m³
 
 
3.4.190

Kabeltr.Band auslegen

Kabeltrassenband aus Kunststoff, 40 mm breit,

auf der 30 cm dicken Leitungszonenverfüllung mittig

auslegen.

Trassenband liefert AN.


   
       
    200  m
 
 
3.4.200

Rammsondierung DPH

Rammsondierung DPH nach DIN 4094 zur Bestimmung der

Lagerungsdichte bis zur Rohrgrabensohle durch ein

anerkanntes Grundbauinstitut als Kontrollprüfung gemäß

ZTVE-StB in der gültigen Fassung einschl. Stellung

aller Hilfsmittel durchführen und die Ergebnisse übergeben.

Anzahl: min. eine Rammsondierung je Haltung

nach Vorgabe des AG


   
       
    24  m
 
 
3.4.210

Plattendruckversuch Erdplanum

Plattendruckversuch nach DIN 18134 zum Nachweis des

Verformungsmoduls durch ein anerkanntes

Grundbauinstitut als Kontrollprüfung gemäß ZTVE-StB einschl.

Stellung aller Hilfsmittel durchführen.

Verformungsmodul OK Erdplanum EV2 mind. 45 MN/m2


   
       
    10  St
 
 
Summe 3.4
 

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung


3.5

Teilleistungen für Wasserhaltung

 
 

Hinweis Wasserhaltungsarbeiten

Abkürzungen bei Wasserhaltungsarbeiten für

Abrechnungseinheiten (Einh):

d = Tag

h = Stunde

m = Meter

psch = pauschal

St = Stück

für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). Bei

Vorhaltung oder Instandhaltung ist die

Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und

Zeiteinheit:

mMt = Meter x Monate

md = Meter x Tage

StMt = Stück x Monate

Std = Stück x Tage

Sth = Stück x Stunden

Die Lehmpackung im Rohrgraben ist in Abständen

< 100 m einzubauen. Die Sickerleitung und der Bettungs- und Umhüllungsstoff der Entwässerungs-/Druckleitung ist vollständig mit der Lehmpackung abzusperren. Die Dicke der einzubauenden Lehmpackung muss > 50 cm sein.


 
 
3.5.10

Pumpensumpf herstellen und beseitigen

Pumpensumpf innerhalb der Baugrube bzw. des Rohrgrabens ab Aushubsohle

herstellen und räumen, aus Filterrohren, mit Umhüllung aus dränfähigem Füllstoff, Dicke mind. 15 cm, lichter Durchmesser 500 mm, Tiefe bis 1 m ab Sohle Rohrgraben.

Einschl. Aushub und Wiederverfüllung mit zu lieferndem Material.

Pumpensumpf wie beschrieben oder nach Wahl des AN.

Boden lösen, laden, fördern, Haufwerk bilden analog zu Pos. "Leitungsgraben herstellen"


   
       
    8  St
 
 
3.5.20

Pumpe m.E-Motor f.Sümpfe 30-60m3/h geo.FH bis 8,5m

Pumpe mit Elektromotor einbauen und ausbauen, für Pumpensümpfe. Fördermenge

über 30 bis 60 m³/h.

Geodätische Förderhöhe bis 8,50 m.

Leitungen werden gesondert vergütet.

Mehrmaliges umsetzen zu den einzelnen Haltungen bzw. Rohrgrabenabschnitten und Baugruben ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.


   
       
    2  St
 
 
3.5.30

Vorhalten Wasserhaltungsanlage mit Zubehör

Vorhalten der vorbeschriebenen Wasserhaltungsanlage mit allen Wasserförderanlagen und sonstigen Geräten, als Vorhaltedauer gilt die Zeit vom vereinbarten Beginn biszum Ende der Betriebsbereitschaft.

Abrechnung Stück x Monate.


   
       
    4  StMt
 
 
3.5.40

Betrieb Anlage

Betrieb der vorbeschriebenen Wasserhaltungsanlage;

Abrechnung Stück x Stunde (Sth).


   
       
    320  h
 
 
3.5.50

Abflussleitung ein-u.ausb. Rohr n.Wahl bis DN 150

Abflussleitung für Grund- und Oberflächenwasser zum Vorfluter, Rohrleitung senkrecht und waagerecht, von der Pumpe zur Geländeoberfläche bzw. von der Geländeoberfläche innerhalb eines Schachtbauwerkes zur Sohle, einschließlich

Verbindungsstücke liefern, einbauen und ausbauen,

einschließlich aller Armaturen, Form- und Passstücke.

Rohrleitungen mit zugfesten Verbindungen nach Wahl des AN bis DN 150. Rohre werden überwiegend auf vorhandenem Gelände verlegt, die Rohre sind zu verankern nach Wahl des AN. Rohr geeignet für Mehrfachverwendung, als Vorfluter kommen die bestehenden Entwässerungsleitungen in Frage. Die Rohrleitungen sind nach Gebrauch

abzubauen und zu beseitigen. Abflussleitung von

bestehenden Regenfallrohren und dgl. Formstücke wie Bögen, Abzweige und dgl. werden übermessen und je Formstück mit 1,0 m Rohrleitung vergütet, Rohre verlegen in Teillängen.

Mehrmaliges umverlegen ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.


   
       
    200  m
 
 
3.5.60

Sickerleitung K-Filterrohr DN 100

Sickerleitung mit Anschluß an Pumpensumpf bzw. freiem Gefälle zur Vorflut herstellen, innerhalb von

Leitungsgräben aus geschlitzten Kunststoff-Filterrohren DN 100, einschl. des erforderlichen Erdaushubs, Einbau von Filtermaterial Körnung 8/22 mm, Filterummantelung mit Geotextil Klasse ,

anfallende Bodenmassen werden Eigentum des AN und sind

zu beseitigen. Die Deponiegebühr trägt der AN.


   
       
    282  m
 
 
3.5.70

Formstück Abzweig DN 100

Zuschlag für Formstücke zur Sickerleitung Abzweig DN 100, Hauptleitung DN 100 liefern und einbauen einschl. Anschluß an senkrechte Rohrleitung DN 100


   
       
    10  St
 
 
3.5.80

Sickerleitung senkrecht

Rohrleitung senkrecht herstellen, innerhalb von

Rohrgräben aus Kunststoffrohren DN 100, einschl. der Erschwernisse beim Verfüllen der Rohrgräben verbaut sowie unverbaut im Bereich des Vorabtrages.


   
       
    20  m
 
 
3.5.90

Beton zur Unterbrechung

Beton C 8/10 liefern und in geeigneter Konsistenz in

vorgenannte Rohre senkrecht einbringen. Mit dem

eingebrachten Beton ist die Durchgängigkeit der

Sickerleitung zu unterbrechen. Abrechnung nach

eingebauter senkrechter Rohrlänge, DN 100 bis 150.


   
       
    20  m
 
 
3.5.100

Behelfsbrücke herstellen,beseit

Behelfsbrücke und Überfahrten für Leitungen der

Wasserhaltung, befestigen an Oberflächen,

einschl. Verlegen von Lagerbohlen für die Leitungen,

Ankerlöcher nach Beseitigung schließen und Anschluß

an Abdichtung wiederherstellen,

Verlegen der Leitung erfolgt durch den AN

herstellen und beseitigen.

Abrechnung nach in Brückenachse gemessener Länge.

Ausführung in Teillängen !


   
       
    15  m
 
 
3.5.110

Absperren im Schacht

Absperren im Schacht/Bauwerk

wasserdicht herstellen und später wieder beseitigen

Kanalquerschnitt bis DN 500.

Absperren des gesamten Profils.

Die Befestigungen der Absperrung sind wieder

zu beseitigen, evtl. Dübellöcher sind fachgerecht

zu verschließen.

Die Reinigung des Schachtes nach Beseitigung

der Absperrung ist einzurechnen.


   
       
    3  St
 
 
3.5.120

SW-Pumpe m.E-Motor f.Sümpfe 30-60m3/h

Schmutzwasserpumpe mit Elektromotor vorhalten, einbauen

mehrmaliges umsetzen und ausbauen, für Pumpensümpfe

und Schächte.

Fördermenge bis 60 m³/h. Geodätische Förderhöhe bis

8,50 m. Rohrleitungen werden gesondert vergütet.


   
       
    1  St
 
 
3.5.130

Vorhalt.W.Anlage gesamt m.Zubeh.

Vorhalten der vorbeschriebenen Wasserhaltungsanlage mit

allen Wasserförderanlagen und sonstigen Geräten.

Als Vorhaltedauer gilt die Zeit vom vereinbarten Beginn

bis zum Ende der Betriebsbereitschaft.

Abrechnung Stück x Monate.


   
       
    1  StMt
 
 
3.5.140

Betrieb SW-Pumpe 30-60 m3/h

Betrieb der vorbeschriebenen Schmutzwasserpumpen.

Fördermenge bis 60 m³/h.

Abrechnung Stück x Stunde (Sth).


   
       
    120  h
 
 
3.5.150

Abflußleitung ein-u. ausbauen Rohr n.Wahl DN 150

Abflussleitung für Schmutzwasser zum Vorfluter.

Rohrleitung senkrecht und waagerecht, von der Pumpe zur

Geländeoberfläche bzw. von der Geländeoberfläche

innerhalb eines Schachtbauwerkes zur Sohle, einschl.

Verbindungsstücke liefern, einbauen und ausbauen,

einschl. aller Armaturen, Form- und Passstücke.

Rohrleitungen nach Wahl des AN bis DN 150. Rohr

geeignet für Mehrfachverwendung.

Der Vorfluter ist der bestehende Mischwasserkanal.


   
       
    150  m
 
 
3.5.160
*** Pauschalposition

Abwasserüberleitung bei Arbeitsunterbrechung

Verbinden von Entwässerungskanal/-leitung

bis DN400 mit neu gebauten Kanal/Leitung bis DN 500

nach Wahl des AN,

bei Arbeitsunterbrechungen (arbeitstäglich) oder

Regenereignissen.

Der Abstand zwischen abzubrechenden Kanal und dem

neu verlegten Kanal ist möglichst kurz auszuführen.

Der Abstand und die Verbindung sind nach Wahl des

AN herzustellen.

Während der gesamten Bauzeit

Vorhandene Anlage ist in Betrieb.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 3.5
 

Teilleistungen für Wasserhaltung


3.6

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
 
3.6.10

Absteckung Leitungstrasse

Absteckung der Leitungstrasse der Wasser-, Abwasserdruckleitung bzw. Kanaltrasse nach Planung.

Die Absteckungs- und Vermessungsarbeiten sind in Abstimmung mit dem AG durchzuführen und abnehmen zu lassen.

Die vom AG übergebene Achs- und Festpunkte hat der AN zu sichern und zu schützen.

Eventuelle Änderungen dürfen nur in Abstimmung und Zustimmung des AG durchgeführt werden.

Abweichungen, Beschädigungen sind dem AG unverzüglich zu melden.

Absteckungs- und Vermessungskosten sind in den

Einheitspreis mit einzukalkulieren.

Als Grundlage stellt der AG das amtliche Liegenschaftskataster digital zur Verfügung (ALKIS).

Bereich/Umfang:

Schmutzwasserkanal im Baustellenbereich.

Es wird nur die Länge des Hauptkanals

(Freispiegelkanals) vergütet.


   
       
    267  m
 
 

Abbruch Rohrleitungen

Abbruch Rohrleitungen


 
 
3.6.20

Rohrschnitt best. Rohrleitung bis DN160

Rohrschnitt senkrecht zur Rohrachse einer vorhandenen

Entwässerungsleitung herstellen zum fachgerechten

Anbinden von Formstücken,

Rohrmaterial Kunststoff, Stz, Beton, Guss, Stahlbeton, etc.

Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, bis einschl. DN160.


   
       
    5  St
 
 
3.6.30

Rohrschnitt best. Rohrleitung DN200 bis DN400

Rohrschnitt senkrecht zur Rohrachse einer vorhandenen

Entwässerungsleitung herstellen zum fachgerechten

Anbinden von Formstücken,

Rohrmaterial Kunststoff, Stz, Beton, Guss, Stahlbeton, etc.

Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, DN200 bis einschl. DN400.


   
       
    5  St
 
 
3.6.40

Rohrleitung bis DN160 ausbauen, entsorgen

Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Steinzeug-

rohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und Ummantelung

aus Beton / Stahlbeton ausbauen.

Art des Auflagers 'Beton'

Art der Ummantelung 'Füllmaterial',

Rohrdurchmesser bis einschl. DN 160,

Abbruchmaterial lösen, laden, fördern.

Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung.

Transportentfernung bis 10 km.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    25  m
 
 
3.6.50

Rohrleitung DN200 bis DN400 ausbauen, entsorgen

Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Steinzeug-

rohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und Ummantelung

aus Beton / Stahlbeton ausbauen.

Art des Auflagers 'Beton'

Art der Ummantelung 'Füllmaterial',

Rohrdurchmesser DN200 bis einschl. DN 400,

Abbruchmaterial lösen, laden, fördern.

Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung.

Transportentfernung bis 10 km.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    175  m
 
 
3.6.60

Abmauerung Kanal DN300 herstellen

Abmauerung innerhalb des Abwasserkanales und

Schachtanschlüssen wasserdicht herstellen

aus Mauerwerk, aus Kanalklinkern DIN 4051,

einschl. einseitigem Putz P III DIN 18550.

Wanddicke 24 cm.

Die vorhandene Anlage ist in Betrieb.

Abmauerung innerhalb Schacht herstellen.

Kanalrohr DN 300.

Wasserhaltung wird gesondert vergütet.


   
       
    4  St
 
 
3.6.70

Kanal/Schacht/Bauwerk verfüllen Füllstoff DN300

Stillgelegten Kanal/Schacht/Bauwerk verfüllen mit hydraulisch gebundenem, fließfähigem Füllstoff, Druckfestigkeit mind. 5 N/mm2, bis OK Rohrscheitel, einschl. Entlüftungs- und Einfüllöffnungen anlegen und später wieder entfernen, Rohrleitung an den Enden abdichten.

Kanal DN 300 .


   
       
    60  m
 
 
3.6.80

Wie vor, jedoch Schachtbauwerk

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Schachtbauwerk DN1000-1500

Abrechnung nach m³ verfüllten Raum


   
       
    3  m³
 
 

Hauptkanal

Hauptkanal


 
 
3.6.90

Stahlbetonrohr DN 300

Rohrleitung aus Stahlbetonrohren, DIN EN 1916

und DIN V 1201 Typ 1, DN 300

mit Rohrverbindungen aus Elastomer-Dichtungen,

DIN EN 681 und DIN 4060,

einschließlich Leitungszone herstellen.

Statik herstellen und liefern.

Verkehrslast SLW 60

Rohr mit Muffe ohne Fuß, Form K-GM,

Bettung Typ 1 nach DIN EN 1610 aus Kies-Sand herstellen,

Dicke der unteren Bettungsschicht cm 16

Seitenverfüllung und 30 cm Abdeckung aus Kies-Sand

nach DIN EN 1610 herstellen,

in vorhandenem Graben mit Verbau und Aussteifungen.

Grabentiefe gemäß Ausführungsplanung


   
       
    208  m
 
 
3.6.100

Wie vor, jedoch Zulage GZ

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen

Anschluss als Zulage (GZ-Stück).


   
       
    10  St
 
 
3.6.110

Wie vor, jedoch Zulage GA

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen

Anschluss als Zulage (GA-Stück).


   
       
    10  St
 
 
3.6.120

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück), werkseitig geschnitten und

angeformter Muffenausbildung.

Die Herstellung der Sonderlänge ist rechtzeitig zu

veranlassen. Erschwernisse und Behinderungen die sich

mit der Herstellung von Sonderlängen ergeben sind

einzurechnen.


   
       
    10  St
 
 
3.6.130

Wie vor, jedoch Zul.Böschungsstück

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage

für Böschungsstück mit Muffe, Neigung 1 : 1,5.


   
       
    1  St
 
 
3.6.140

Stahlbetonrohr DN 400

Rohrleitung aus Stahlbetonrohren, DIN EN 1916

und DIN V 1201 Typ 1, DN 400

mit Rohrverbindungen aus Elastomer-Dichtungen,

DIN EN 681 und DIN 4060,

einschließlich Leitungszone herstellen.

Statik herstellen und liefern.

Verkehrslast SLW 60

Rohr mit Muffe ohne Fuß, Form K-GM,

Bettung Typ 1 nach DIN EN 1610 aus Kies-Sand herstellen,

Dicke der unteren Bettungsschicht cm 18

Seitenverfüllung und 30 cm Abdeckung aus Kies-Sand

nach DIN EN 1610 herstellen,

in vorhandenem Graben mit Verbau und Aussteifungen.

Grabentiefe gemäß Ausführungsplanung


   
       
    74  m
 
 
3.6.150

Wie vor, jedoch Zulage GZ

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen

Anschluss als Zulage (GZ-Stück).


   
       
    4  St
 
 
3.6.160

Wie vor, jedoch Zulage GA

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Stahlbetonanschlussstück für gelenkigen

Anschluss als Zulage (GA-Stück).


   
       
    4  St
 
 
3.6.170

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück), werkseitig geschnitten und

angeformter Muffenausbildung.

Die Herstellung der Sonderlänge ist rechtzeitig zu

veranlassen. Erschwernisse und Behinderungen die sich

mit der Herstellung von Sonderlängen ergeben sind

einzurechnen.


   
       
    4  St
 
 
3.6.180

Wie vor, jedoch Zul.Böschungsstück

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage

für Böschungsstück mit Muffe, Neigung 1 : 1,5.


   
       
    3  St
 
 

Hausanschlussleitungen / Straßensinkkästen

Hausanschlussleitungen / Straßensinkkästen


 
 
3.6.190

Kunststoffrohrl. herstellen PP DN160

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '160'

mit Steckmuffe und Gleitringdichtung

einschließlich Leitungszone herstellen.

Ringsteifigkeit SN 16,

Statik herstellen und liefern.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW '60'

Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852,

Leitungsgrabentiefe 4,5 m,

Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' ,

Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung

aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.

Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten

sind einzurechnen.

Gelenkstücke sind einzurechnen.


   
       
    85  m
 
 
3.6.200

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke.

Abrechnung gemäß Vorbemerkung.


   
       
    48  m
 
 
3.6.210

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück)


   
       
    15  St
 
 
3.6.220

Betonteilkombination Straßenablauf 1a-6a-11-10b-C3 mit Aufsatz

Betonteilkombination für Straßenablauf mit

Längsaufsatz, ohne

Schlammraum, mit verzinktem Eimer, DIN 4052 - 1a - 6a -

11 - 10b - C3, mit Steckmuffe, Aufsatz für Ablauf DIN

4052, Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage,

Klasse D 400

DIN EN 124 und DIN 1229, Maße L/B 300/500 mm,

pultförmig, mit Einlage,

setzen auf Betonauflager C 25/30 XF 2, Mindestdicke 20

cm,

Bodenauslauf mit Kunststoffmuffe, Ablauf an Leitung

anschließen. Wird der Aufsatz zu anschließenden

Pflasterflächen eingebaut, sind die Aussparungen für

Bauzeitentwässerung zu verschließen, bzw. sind Aufsätze

einzubauen ohne Aussparungen für Bauzeitentwässerung.


   
       
    12  St
 
 
3.6.230

Straßenablauf Muffenteil 3a

Betonteil DIN 4052 für Straßenablauf, Muffenteil Form

3a mit Dichtungsring in Straßenablauf liefern und

einbauen,

einzurechnen ist der dichte Anschluss des Formstückes

DN 150.


   
       
    12  St
 
 

Optische Inspektion und Druckprüfung

Optische Inspektion und Druckprüfung


 
 
3.6.240

Kanal reinigen Hochdruckstrahlverfahren

Regenwasserkanal, Kreisquerschnitt, reinigen im

Hochdruckstrahlverfahren, als Vorlauf für optische

Inspektion, Abfall aufsaugen, Transport und Entsorgung

der Abfälle werden nicht gesondert vergütet und

ist einzurechnen, bis DN 500


   
       
    282  m
 
 
3.6.250

Wie vor, jedoch Satellitenspüler

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Reinigen von Leitungen DN <=250

mittels Satellitenspüler vom Hauptkanal aus.


   
       
    85  m
 
 
3.6.260

Optische Inspektion Leitungen bis DN 160 durchführen

Optische Inspektion und Zustandserfassung von

Leitungen bis DN 160 entsprechend den

DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und

den Vorbemerkungen mit Satellitenkamera

mit Fahrwagen vornehmen.

Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung

Werkstoffe: alle


   
       
    85  m
 
 
3.6.270

Optische Inspektion Kanäle DN200 bis DN 500 durchführen

Optische Inspektion und Zustandserfassung von

Kanälen DN 200 bis DN 500 entsprechend den

DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und

den Vorbemerkungen mit Kamera

mit Fahrwagen vornehmen.

Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung

Werkstoffe: alle


   
       
    282  m
 
 
3.6.280

Dokumentation

Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger.


   
       
    3  St
 
 
3.6.290

Dichtheit prüfen DN 160, Anschlußleitungen

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, Rohr DN 160, Straßeneinlaufleitungen , Prüfung in Teillängen.

Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben.


   
       
    85  m
 
 
3.6.300

Dichtheit prüfen DN 300

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen,

Rohr DN 300, einschl. Straßenablaufleitungen

und Abstürzen, Prüfung in Teillängen.

Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben.


   
       
    208  m
 
 
3.6.310

Dichtheit prüfen DN 400

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 des/der Entwässerungskanals/-leitung, für die Prüfung erforderliche Materialien oder Geräte sind vom AN zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen,

Rohr DN 400, einschl. Straßenablaufleitungen,

Prüfung in Teillängen.

Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber zu übergeben.


   
       
    74  m
 
 
3.6.320

Dokumentation

Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger.


   
       
    3  St
 
 
Summe 3.6
 

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle


3.7

Teilleistungen für Schächte

 
 

Definition Schachttiefen

Definition Schachttiefen

Nach DIN 18306 ist die lichte Schachttiefe von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle zu rechnen.


 
 

Hinweis Schachtabdeckungen

Hinweis Schachtabdeckungen

Das mit der Bauausführung erforderliche schrittweise

Anheben aller Schachtabdeckungen bis Oberkante

Fertigstellung einschl. aller Nebenarbeiten ist in die

Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.


 
 
3.7.10

Abdeckung aufnehmen

Schachtabdeckung und Rahmen Klasse D ausbauen,

lichte Öffnung ca. 600 mm, aus Beton und Gusseisen.

Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.


   
       
    4  St
 
 
3.7.20

Schacht aufnehmen mit Bodenteil bis 4,50m

Schacht aufnehmen mit Bodenteil als Totalabbruch.

Lichter Schachtquerschnitt bis DN 1200 aus Stahlbeton.

Schachttiefe bis 4,5m

Abbruchmaterial lösen, laden, fördern.

Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung.

Transportentfernung bis 10 km.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    4  St
 
 
3.7.30

Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN 1200 T 1,5-2,0m, Duoschacht

Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917

und DIN V 4034-1, rund, DN 1200 , mit Schachtunterteil,

Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder

Übergangsplatte, Auflageringen,

Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren

DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung,

Dichtringe werkseitig fest eingebaut, einläufiger

Steigeisengang mit Steigbügeln DIN V 19555, aus Stahl,

kunststoffummantelt, Steigmaß 333 mm,

Hauptgerinne:

Zulauf für Rohre aus SB 2 x DN 300,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300,

Gerinne gekrümmt,

Gerinne und Auftritt aus Beton C 35/45,

Auftritt in Scheitelhöhe,

Anschlüsse für gelenkige Einbindung der

Zu- und Abläufe mit Muffe,

Zweites Durchlaufrohr:

Zusätzliches, höhenversetztes, seitlich verlaufendes Durchlaufgerinne aus geschlossenem PP-Rohr DN250, Steifigkeitsklasse SN16, einschließlich aller erforderlichen Form- und Verbindungsteile. Rohrleitung mit mittig angeordnetem Abzweig DN 250/250, 90°, komplett mit Verschlussdeckel. Ggf. erforderlicher mittig angeordneter Stützfuß ist herzustellen und einzubauen.

Die Rohrenden sind aus dem Schachtunterteil herauszuführen; am Spitzende ist ein Mindestüberstand von 15?cm einzuhalten. Die Abdichtung erfolgt über ein einbetoniertes Schachtfutter, einschließlich aller Nebenarbeiten.

lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m

Einbauort: GIGR0025


   
       
    1  St
 
 
3.7.40

Wie vor, jedoch über 1,5 - 2,0m, DN1200 Duoschacht

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch

Zulauf für Rohre aus SB 1 x DN 300,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300

lichte Schachttiefe über 1,5 - 2,0m

Einbauort: GIGR0015


   
       
    1  St
 
 
3.7.50

Wie vor, jedoch über 2,0 - 2,5m, DN1200 Duoschacht

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch

Zulauf für Rohre aus SB 1 x DN 300,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300

lichte Schachttiefe über 2,0 bis 2,5 m

Einbauort: GIGR0020


   
       
    1  St
 
 
3.7.60

Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN 1000 T 1,5-2,0m

Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917

und DIN V 4034-1, rund, DN 1000 , mit Schachtunterteil,

Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder

Übergangsplatte, Auflageringen,

Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren

DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung,

Dichtringe werkseitig fest eingebaut, einläufiger

Steigeisengang mit Steigbügeln DIN V 19555, aus Stahl,

kunststoffummantelt, Steigmaß 333 mm, Gerinne gekrümmt,

Gerinne und Auftritt aus Beton C 35/45, Auftritt in

Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der

Zu- und Abläufe mit Muffe,

Zulauf für Rohre aus PP 1 x DN 160,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300,

lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m

Einbauort: GIGR0050


   
       
    1  St
 
 
3.7.70

Wie vor, jedoch über 1,5 - 2,0m

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch

Zulauf für Rohre aus SB 1 x DN 300,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300

lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m

Einbauort: GIGR0035, GIGR0040, GIGR0045


   
       
    3  St
 
 
3.7.80

Wie vor, jedoch über 1,5 - 2,0m

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch

Zulauf für Rohre aus PP 1 x DN 160,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 300

lichte Schachttiefe über 1,5 bis 2,0 m

Einbauort: GIGR0030


   
       
    1  St
 
 
3.7.90

Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN 1200 T 1,0-1,5m

Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917

und DIN V 4034-1, rund, DN 1200 , mit Schachtunterteil,

Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder

Übergangsplatte, Auflageringen,

Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren

DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung,

Dichtringe werkseitig fest eingebaut, einläufiger

Steigeisengang mit Steigbügeln DIN V 19555, aus Stahl,

kunststoffummantelt, Steigmaß 333 mm, Gerinne gekrümmt,

Gerinne und Auftritt aus Beton C 35/45, Auftritt in

Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der

Zu- und Abläufe mit Muffe,

Zulauf für Rohre aus SB 2 x DN 300,

Ablauf für Rohre aus SB 1 x DN 400,

lichte Schachttiefe über 1,0 bis 1,5 m

Einbauort: GIGR0010


   
       
    1  St
 
 
3.7.100

Wasserdichtigkeit Schächte 0,5-2,5m

Wasserdichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610 für

Betonfertigteil Schächte DN 1000 - 1500 noch in

unverfülltem Zustand

durchführen. In den Einheitspreis sind alle dazu

erforderlichen Arbeiten einzurechnen.

Schachthöhe über 0,5 bis 2,5 m.


   
       
    9  St
 
 
3.7.110
StL-Nr. (StLK) 18909423010104

Einwalzbare Schachtabdeckung herstellen

Schachtabdeckung mit einwalzbarem

Einbauteil(en) in Asphaltoberbau herstellen.

Einbau nach Einbauvorschriften des Herstellers.

Abdeckung Klasse D 400 mit Rahmen aus Gusseisen,

DIN EN 124 und DIN 1229,

und Deckel aus Gusseisen,

mit dämpfender Einlage,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Ausführung 'Rahmen mit Gussführungsring und Lüftungsöffnungen'

   
       
    9  St
 
 
3.7.120

Schmutzfänger Form F

Schmutzfänger DIN 1221 Form F für Schachtabdeckung,

schwere Ausführung.


   
       
    9  St
 
 
Summe 3.7
 

Teilleistungen für Schächte


3.8

Stundenlohnarbeiten

 
 

HINWEIS Stundenlohnarbeiten

HINWEIS Stundenlohnarbeiten:

Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt durch den AG. Stundenlohnarbeiten sind vom AG vor Ausführung zu beauftragen.


 
 
3.8.10

Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für diejeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und

dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und

Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-,

Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert

vergütet. Poliere, Schachtmeister oder dgl.


   
       
    2  h
 
 
3.8.20

Verrechnungssatz für Baufacharbeiter

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Baufacharbeiter.


   
       
    2  h
 
 
3.8.30

Verrechnungssatz für Baugerät Mobilbagger bis 120 kW

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,

insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Mobilbagger bis 120 kW.


   
       
    2  h
 
 
3.8.40

Verrechnungssatz für Baugerät Minibagger bis 5to

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,

insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Mobilbagger bis 5to Einsatzgewicht


   
       
    2  h
 
 
3.8.50

Verrechnungssatz für Radlader bis 60 kW

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Radlader, luftbereift bis 60 kW.


   
       
    2  h
 
 
3.8.60

Verrechnungssatz für LKW 3,5 t Nutzlast

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch LKW, ca. 3,5 t Nutzlast.


   
       
    2  h
 
 
3.8.70

Verrechnungssatz für LKW 4-Achser

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch LKW-Kipper, 4-Achser, ca. 20 t Nutzlast.


   
       
    2  h
 
 
Summe 3.8
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 3
 

Regenwasserkanal Straßenentwässerung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
4

Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung

 
 

Hinweistext Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung

Hinweistext Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung:

In diesem Titel werden ausschließlich der anteilige Mehraufwand im Rohgraben sowie die Rohrleitungen für die Herstellung der Regenwasser-Grundstücksentwässerung aufgeführt, um die Kosten separat ermitteln zu können. Die dazugehörigen Duoschächte sind im Titel ?Regenwasserkanal Straßenentwässerung? enthalten.


 
4.1

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
 
4.1.10

Suchschlitz herstellen, HoBe B1 und B2

Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln,

Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen.

Lage nach Angabe des AG.

Boden der Homogenbereiche B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Baugrundgutachten

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart 'Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. '

Tiefe bis max. 5,50 m

Abrechnungsbreite 0,80 m

Boden seitlich lagern, wieder einbauen und

verdichten.


   
       
    12  m³
 
 
4.1.20

Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1 und B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.

Aushubtiefe bis 4,0 m,

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Transportentfernung bis 10 km

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen

und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    185  m³
 
 
4.1.30

Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1 und B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, in Auftragsprofilen der Fahrbahn und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle

lagenweise einbauen und verdichten.

Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2

Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN.

Aushubtiefe bis 4,0 m

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.


   
       
    26  m³
 
 
4.1.40

Zulage Leitungsgraben, HoBe X1

Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen"

für Boden des Homogenbereich X1


   
       
    10  m³
 
 
4.1.50

Zulage Stirnverbau bis 4,0 m

Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als

Zulage zur Verbauposition von Anfangs- und

Endhaltungen nach Wahl des AN,

Verbautiefe bis 4,0 m, herstellen und wieder rückbauen

Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des

Verbaues bis Grabensohle.


   
       
    48  m²
 
 
4.1.60

Planum Rohrgrabensohle +- 2cm - Zwischenplanum

Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige

Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.

Hier: Ausführung als Zwischenplanum im Rohrgraben des Hauptkanals.


   
       
    235  m²
 
 
4.1.70

Untergrund verd. Gräben

Untergrund verdichten, für Gräben,

Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m².


   
       
    235  m²
 
 
4.1.80

Zulage Handschachtung, HoBe B1 und B2

Handschachtung als Zulage zu allen Aushubpositionen.

Mit dieser Zulage sind alle Erschwernisse für das Lösen und Wiederverfüllen von Rohrleitungsgräben, Gruben, usw. von Hand abgegolten.

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Vorbemerkung

Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.

Vergütet wird bis zu einem Abstand von 50cm vor

und nach dem Hindernis.


   
       
    12  m³
 
 
4.1.90

Leitungsgraben verfüllen, Boden liefern

Boden der Gräben für für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Montagegruben, Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen

einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von

Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %),

einbauen in Baugruben und Leitungsgräben

mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen.

Einbauhöhe bis 6,0 m.


   
       
    103  m³
 
 
4.1.100

Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56

Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen

und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für

Gräben, Schächte und Bauwerke,

Schichtdicke 20 bis 30 cm,

mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56,

einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern

und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht

gesondert vergütet und ist einzurechnen.


   
       
    35  m³
 
 
4.1.110

Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw.

Verlauf der Leitung längs und quer


   
       
    8  m
 
 
4.1.120

Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Einzelkabel.


   
       
    42  m
 
 
4.1.130

Mehraufwand vorh. Leitungen, Kabelbündel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Kabelbündel ab 2 Stck Kabeln.


   
       
    14  m
 
 
Summe 4.1
 

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung


4.2

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
 

Abbruch Rohrleitungen

Abbruch Rohrleitungen


 
 
4.2.10

Rohrschnitt best. Rohrleitung bis DN160

Rohrschnitt senkrecht zur Rohrachse einer vorhandenen

Entwässerungsleitung herstellen zum fachgerechten

Anbinden von Formstücken,

Rohrmaterial Kunststoff, Stz, Beton, Guss, Stahlbeton, etc.

Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, bis einschl. DN160.


   
       
    15  St
 
 
4.2.20

Rohrleitung bis DN160 ausbauen, entsorgen

Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Steinzeug-

rohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und Ummantelung

aus Beton / Stahlbeton ausbauen.

Art des Auflagers 'Beton'

Art der Ummantelung 'Füllmaterial',

Rohrdurchmesser bis einschl. DN 160,

Abbruchmaterial lösen, laden, fördern.

Zwischenlagern des Bodens auf einer Seitenablagerung bzw. auf Zwischenlager des AG in Mieten von maximal 250 m3 zur Beprobung.

Transportentfernung bis 10 km.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz, Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    75  m
 
 

Hauptkanal

Hauptkanal


 
 
4.2.30

Kunststoffrohrl. herstellen PP DN250

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '250'

mit Steckmuffe und Gleitringdichtung

einschließlich Leitungszone herstellen.

Ringsteifigkeit SN 16,

Statik herstellen und liefern.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW '60'

Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852,

Leitungsgrabentiefe gemäß Ausführungsplanung,

Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610

herstellen,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' ,

Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung

aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.

Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten

sind einzurechnen.

Gelenkstücke sind einzurechnen.


   
       
    120  m
 
 
4.2.40

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke.,

einschl. Formstücke für außenliegende Abstürze.

Abrechnung gemäß Vorbemerkung.


   
       
    44  m
 
 
4.2.50

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück)


   
       
    5  St
 
 

Hausanschlussleitungen

Hausanschlussleitungen


 
 
4.2.60

Benachrichtigung Umbindung

Benachrichtigen der Hauseigentümer bzw. Mieter über die

Durchführung der Bauarbeiten.

Mit den Beteiligten ist der Bauablauf zu besprechen mit

Hinweisen auf die zeitweise zu unterlassende Einleitung

von Schmutzwasser bei der Umbindung von

Hausanschlussleitungen.

Die Vergütung erfolgt nach "Stück" Hausanschlüsse.


   
       
    12  St
 
 
4.2.70

Kunststoffrohrl. herstellen PP DN160

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '160'

mit Steckmuffe und Gleitringdichtung

einschließlich Leitungszone herstellen.

Ringsteifigkeit SN 16,

Statik herstellen und liefern.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW '60'

Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852,

Leitungsgrabentiefe 4,5 m,

Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' ,

Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung

aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.

Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten

sind einzurechnen.

Gelenkstücke sind einzurechnen.


   
       
    75  m
 
 
4.2.80

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke.

Abrechnung gemäß Vorbemerkung.


   
       
    36  m
 
 
4.2.90

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück)


   
       
    16  St
 
 
4.2.100

Rohradapter DN 150

Rohradapter aus nichtrostendem Stahl für einen stufenlos anpassbaren Innenanschluss von Rohren mit innerem Kreisprofil und/oder mit außen nicht kreisförmiger Rohrgeometrie (z.B. Fuß- oder Atlasrohre) auf runde Rohre aus verschiedenen Werkstoffen einschl.

Variable, stufenlos anpassbare Rohrkupplung für alle Abwasserleitungen (mit äußerem Kreisprofil) zur sohlgleichen Verbindung von Rohren mit unterschiedlichen oder auch gleichen Außendurchmessern und/oder aus verschiedenen Werkstoffen, Dichtung aus EPDM, mit Spannbändern aus nichtrostendem Stahl, liefern und betriebsfertig einbauen.

Nenndurchmesser DN 150 bzw. 160


   
       
    6  St
 
 
4.2.110

Variable Rohrkupplung DN 150 bzw. DN160

Variable, stufenlos anpassbare Rohrkupplung für alle Abwasserleitungen (mit äußerem Kreisprofil) zur sohlgleichen Verbindung von Rohren mit unterschiedlichen oder auch gleichen Außendurchmessern und/oder aus verschiedenen Werkstoffen, Dichtungaus EPDM, mit Spannbändern aus nichtrostendem Stahl, liefern und betriebsfertig einbauen.

Nenndurchmesser DN 150 bzw. 160


   
       
    6  St
 
 

Optische Inspektion und Druckprüfung

Optische Inspektion und Druckprüfung


 
 
4.2.120

Kanal reinigen Hochdruckstrahlverfahren

Regenwasserkanal, Kreisquerschnitt, reinigen im

Hochdruckstrahlverfahren, als Vorlauf für optische

Inspektion, Abfall aufsaugen, Transport und Entsorgung

der Abfälle werden nicht gesondert vergütet und

ist einzurechnen, bis DN 800


   
       
    120  m
 
 
4.2.130

Wie vor, jedoch Satellitenspüler

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Reinigen von Leitungen DN <=250

mittels Satellitenspüler vom Hauptkanal aus.


   
       
    75  m
 
 
4.2.140

Optische Inspektion Leitungen bis DN 160 durchführen

Optische Inspektion und Zustandserfassung von

Leitungen bis DN 160 entsprechend den

DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und

den Vorbemerkungen mit Satellitenkamera

mit Fahrwagen vornehmen.

Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung

Werkstoffe: alle


   
       
    75  m
 
 
4.2.150

Optische Inspektion Kanäle DN200 bis DN 500 durchführen

Optische Inspektion und Zustandserfassung von

Kanälen DN 200 bis DN 500 entsprechend den

DWA-Merkblättern M 149 Teil 2 + 5, M 149-3 und

den Vorbemerkungen mit Kamera

mit Fahrwagen vornehmen.

Einschl. Lieferung der Inspektionsdaten gemäß Vorbemerkung

Werkstoffe: alle


   
       
    120  m
 
 
4.2.160

Dokumentation

Dokumentation der Aufzeichnungen auf USB-Stick, einschl. liefern der Datenträger.


   
       
    3  St
 
 
Summe 4.2
 

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle


 
Summe 4
 

Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
5

Rückhaltebecken

 
5.1

Teilleistungen für Oberboden

 
 
5.1.10

Oberboden abtragen, Eigentum AN

Oberboden einschließlich leicht verrottbarer

Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in vorhandener

Dicke oder nach

Angabe des AG abtragen, von Wald- und Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Grüninseln, Mulden, Gräben), Äckern, Gärten, Humusmieten und dgl., ggf.

laden, fördern, von der Baustelle entfernen und einer

Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl.


   
       
    295  m³
 
 
5.1.20

Oberboden abtr. seitl. in Mieten lagern

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugelaendes in vorhandener Dicke oder nach Angabe des AG abtragen, von Grünflächen (wie z.B. Wiesen, Böschungen, Seitenstreifen, Äckern und dgl.), ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle in Mieten aufsetzen.

Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl.


   
       
    165  m³
 
 
5.1.30

Oberboden seitl. gelagert andecken

Oberboden einschliesslich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden innerhalb der Baustelle in Mieten aufgesetzt, ggf. laden, fördern, und profilgerecht oder nach Angaben des AG auf allen Flächen andecken.

Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl.


   
       
    165  m³
 
 
5.1.40

Oberboden auflockern, abgleichen, planieren

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'Oberboden'

auf Flächen, die vom AG zur Verfügung

gestellt und durch den Baubetrieb bzw. die

Zwischenlagerung verdichtet worden sind, auflockern.

Oberfläche planieren, Abweichung von der Sollhöhe + 4 cm, abgleichen und eggen .

Mittlere Auflockerungstiefe 30 cm.


   
       
    1.850  m²
 
 
5.1.50

Feinplanum Rasenfläche

Feinplanum für Rasenflächen herstellen. Abweichung

von der Sollhöhe + 2 cm. Anschluss an Beläge 2 cm

unter Belagsoberkante. Steine, Fremdkörper über 4

cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile

ablesen. Sie werden Eigentum des Arbeitnehmers und

sind zu entsorgen.

Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl.


   
       
    1.850  m²
 
 
5.1.60

Rasenansaat a.Oberboden

Rasenansaat (Normalsaat) mit Landschaftsrasen auf

Oberbodenfläche herstellen.

Saatgutmischung

Böschungsrasen,

Saatgutmenge g/m2 20,

Ausführungsort: Umfeld Rückhaltebecken, Kleinflächen und dgl.


   
       
    1.850  m²
 
 
Summe 5.1
 

Teilleistungen für Oberboden


5.2

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
 
5.2.10

Boden Ablaufgraben lösen, HoBe B1 und B2 entfernen

Boden der Gräben für Entwässerungsraben profilgerecht

lösen nach Abtrag des Oberbodens.

Böschungsneigung 1:1 - 1:3, gem. Planunterlagen,

Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.

Aushubtiefe bis 2,0 m,

Aushubmenge ca. 1,0m³/m

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    120  m
 
 
5.2.20

Boden Teich lösen, HoBe B1 und B2 einbauen

Boden für Teich /Becken profilgerecht oder nach

Angabe des AG aus allen Abtragsprofilen lösen,

gegebenenfalls zwischenlagern,

lösen nach Abtrag des Oberbodens.

Böschungsneigung 1:1,5 - 1:4, gem. Planunterlagen.

Boden laden, fördern und nach Unterlagen des AG zur Geländeangleichung der Rückhaltebecken profilgerecht lagenweise einbauen und verdichten.

Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2

Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1:1,5 bis 1:4

gem. Planunterlagen anzulegen.

Aushubtiefe bis 3,0 m,

Boden aus Homogenbereiche B1 und B2

Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m2

Ausbaubereich: Regenrückhaltebecken


   
       
    52  m³
 
 
5.2.30

Boden Teich lösen, HoBe B1 und B2 entfernen

Boden für Teich /Becken profilgerecht oder nach

Angabe des AG aus allen Abtragsprofilen lösen,

gegebenenfalls zwischenlagern,

lösen nach Abtrag des Oberbodens.

Böschungsneigung 1:1,5 - 1:4, gem. Planunterlagen.

Boden laden, fördern und nach Unterlagen des AG profilgerecht in allen Auftragsprofilen und zur Geländeangleichung

innerhalb der Baustelle lagenweise einbauen und verdichten,

Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1:1,5 bis 1:4

gem. Planunterlagen anzulegen.

Aushubtiefe bis 3,0 m,

Boden aus Homogenbereiche B1 und B2

Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m2

Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.

Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.

Ausbaubereich: Regenrückhaltebecken


   
       
    495  m³
 
 
5.2.40

Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1 und B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.

Aushubtiefe bis 4,0 m,

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.

Transportentfernung bis 2km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    10  m³
 
 
5.2.50

Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1 und B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, zur Geländeangleichung der Rückhaltebecken profilgerecht lagenweise einbauen und verdichten.

Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2

Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN.

Aushubtiefe bis 4,0 m

Boden der Homogenbereich B1 und B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.


   
       
    50  m³
 
 
5.2.60

Zulage Leitungsgraben, HoBe X1

Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen"

für Boden des Homogenbereich X1


   
       
    10  m³
 
 
5.2.70

Planum Rohrgrabensohle +- 2cm

Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige

Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.


   
       
    50  m²
 
 
5.2.80

Untergrund verd. Gräben

Untergrund verdichten, für Gräben,

Verformungsmodul mind. EVd 25 MN/m².


   
       
    50  m²
 
 
5.2.90

Leitungsgraben verfüllen, Boden liefern

Boden der Gräben für für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Montagegruben, Schächte und Bauwerke profilgerecht verfüllen

einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von

Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10-15 %),

einbauen in Baugruben und Leitungsgräben

mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten zurückbauen.

Einbauhöhe bis 4,0 m.


   
       
    10  m³
 
 
5.2.100

Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56

Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen

und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für

Gräben, Schächte und Bauwerke,

Schichtdicke 20 bis 30 cm,

mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56,

einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern

und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht

gesondert vergütet und ist einzurechnen.


   
       
    8  m³
 
 
5.2.110

Mulde / Ablaufgraben nachprofilieren

Bestehende Ablaufgraben oder Mulde durch Mulchen vom Bewuchs

befreien und das vorhandene Grabenprofil

nachprofilieren, lösen, laden und fördern.

Anfallendes Grüngut geht in Eigentum des

AN über und ist zu beseitigen.

Abrechnung nach lfdm Graben.

Abtrag ca. 0,2 m³/m.

Transportentfernung bis 5km

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    250  m
 
 
Summe 5.2
 

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung


5.3

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
 
5.3.10

Kunststoffrohrl. herstellen PP DN125

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '125'

mit Steckmuffe und Gleitringdichtung

einschließlich Leitungszone herstellen.

Ringsteifigkeit SN 16,

Statik herstellen und liefern.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Verkehrslast SLW '60'

Rohr aus PP, füllstoffrei, DIN EN 1852,

Leitungsgrabentiefe 4,5 m,

Bettung Typ 1 aus Kies-Sand nach DIN EN 1610,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' ,

Seitenverfüllung und 30cm Abdeckung

aus Kies-Sand nach DIN EN 1610 herstellen.

Einzelrohrlänge max. 3,00m - Mehrkosten

sind einzurechnen.

Gelenkstücke sind einzurechnen.


   
       
    45  m
 
 
5.3.20

Wie vor, jedoch Zulage Formstücke

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstücke.

Abrechnung gemäß Vorbemerkung.


   
       
    15  m
 
 
5.3.30

Wie vor, jedoch Zul. Kurzrohr (Passtück)

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Zulage für Formstück als Kurzrohr mit

Sonderlänge (Passstück)


   
       
    5  St
 
 
5.3.40

Rohrschnitt Rohrleitung bis DN160

Rohrschnitt schräg zur Rohrachse einer

Entwässerungsleitung herstellen als Böschungskopf

Rohrschnitt in Rohrgräben herstellen, bis einschl. DN160.


   
       
    10  St
 
 
Summe 5.3
 

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle


5.4

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus

 
 
5.4.10

Planum der Frostschutzschicht herstellen

Planum der Frostschutzschichten herstellen und

verdichten zur Aufnahme einer gebundenen Tragschicht.

Auf- und Abtrag bis 5 cm, zulässige Abweichung von der

Nennhöhe +/- 1 cm, liefern von zusätzlichen Baustoffen

wird nicht gesondert vergütet.

EV2 min 120 MN/m2. Einzurechnen sind die Erschwernisse

für vorhandene Einbauteile wie z.B. Schieber, Schächte

und dgl..

Einbaubereich: Böschungspflasterflächen gem. Ausführungsplanung


   
       
    130  m²
 
 
5.4.20

Frosts.gebr.hers.

Frostschutzschicht (FSS) herstellen,

Baustoffgemisch ohne RC-Baustoffe und industriell

hergestellte Gesteinskörnung,

im Fahrbahnbereich und in Nebenflächen wie Gehwegen und

Zufahrten, Seitenstreifen, Rohrgräben von Hausanschlüssen und dgl. einbauen,

Einbaudicke cm 20

bis cm 60

Material: Frostschutzmaterial 0/32, 0/45 und 0/56

Verformungsmodul EV2 min. MN/m² 120

Einbaubereich: Böschungspflasterflächen gem. Ausführungsplanung


   
       
    45  m³
 
 
5.4.30

Prallsteinhaufen herstellen

Prallsteinhaufen durch Steinschüttung aus Natursteinen gemäß Ausführungsplanung herstellen.

Steinkantenlänge: 30-50 cm

Material: Granit


   
       
    8  t
 
 
5.4.40

Steinschüttung herstellen

Böschungsfuß-, Ufer- und Kolksicherung durch Steinschüttung aus Natursteinen profilgerecht herstellen. Die Zwischenräume in der Steinschüttung mit kleineren Steinen verfüllen.

Steinkantenlänge: 10-20 cm

Material: Granit


   
       
    20  t
 
 
Summe 5.4
 

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus


5.5

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen

 
 

VORGABE: Mörtelfuge

VORGABE: Mörtelfuge

Die Fugenfüllung von Randeinfassungen/Rinnen aus Natursteinpflaster

muss vollfugig auf die ganze Steinfläche erfolgen. Das Fugenmaterial

ist unter Verwendung von Vibrationsgeräten einzubauen.

Einschlämmen alleine ist nur bei Verwendung von speziellen Mörteln mit

besonderen Zusätzen möglich. Wasserzugabe zum Einbau von

Mörtel/Fliessbeton oder zum Reinigen der Oberflächen ist nicht erlaubt.

Die Oberflächen der Randeinfassungen/Rinnen die mit Mörtel oder

Fliessbeton verfüllt werden dürfen nicht mit Zugabe von Wasser gereinigt

werden. Die Reinigung der Oberflächen hat mechanisch nach dem Abbinden

des Mörtels/Fliessbeton unter Verwendung eines Schwammbrettes oder

einer Schwammaschine zu erfolgen. Die Verwendung eines Geliermittels ist zulässig, wenn der Auftraggeber den Einsatz des Mittels genehmigt. Durch das

Reinigungsverfahren darf der Fugenmörtel keine Minderung der

Mörtelqualität erfahren. Das Abwaschen der Oberfläche mit fließendem

Wasser ist daher unzulässig. Die Reinigung der Oberflächen ist in die

Einheitspreise der betreffenden Positionen einzurechnen.


 
 
5.5.10

Naturst.Pflaster herstellen auf Beton

Flächenbefestigung aus Naturpflastersteinen auf

Böschungen, in Mulden und Gräben, auf Seitenstreifen

und dgl. sowie als Einfassung von Einbauten und

Durchlässen in unregelmäßigem Verband profilgemäß und

ebenflächig auf einem 15 cm dickem Pflasterbett und mit

maximal 5 cm breiten Fugen herstellen.

Steine bruchrauh, mit weitgehend rechteckiger Form,

Steinkantenlänge von 10 bis 30 cm.

Auf Böschungen, in Mulden und Gräben, auf

Seitenstreifen und dgl., auf Pflasterbett aus Beton C20/25,

Fugen mit Fließbeton SM600 verfüllen.

Material: Granit Böschungspflaster

Einbauort: Einfassung Böschungsköpfe, Befestigung der Notüberlaufmulden und Absetzbecken


   
       
    125  m²
 
 
Summe 5.5
 

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen


 
Summe 5
 

Rückhaltebecken


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
6

Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten

 
 

Zusätzliche Vertragsbedingungen und Hinweise

Zusätzliche Vertragsbedingungen und Hinweise

Es werden nur die Erdarbeiten zur Wasserleitungssanierung ausgeschrieben.

Die Materiallieferung und die Verlegung der Rohrleitungen erfolgen durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hohenkemnather Gruppe.

Der Titel "Wasserleitungsbauarbeiten " wird separat durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hohenkemnather Gruppe mittels eigenen Vertrag vergeben. Es gelten die Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen des Hauptauftrages.

Da die Verlegung der Hausanschlussleitungen nachträglich erfolgt (Druckprüfung, Desinfektion und Wasseranalyse der Hauptleitung), sind die Aufwendungen für Erd-, Verbau-, Rohrleitungsarbeiten und eine mögliche zeitliche Verzögerung einzurechnen. Die Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet.

Vor der Verfüllung der Rohrgräben sowie Bau- und Anschlussgruben sind ordentliche Aufmaßblätter einem Verantwortlichen des AG zur Unterschrift vorzulegen.

Leistungen:

Erdarbeiten für Hauptwasserleitung: ca. 510 m Hausanschlussleitung: 7 St.


 
6.1

Baustelleneinrichtung

 
 

Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen

Hinweis zu Baustelleneinrichtung herstellen

Der Betrag für das Herstellen der Baustelleneinrichtung wird anteilig zum Baufortschritt vergütet.

Die Vorhaltung wird ausschließlich für die Dauer der Wasserleitungsbauarbeiten vergütet. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung in einem durchgehenden Arbeitsgang auszuführen.


 
 
6.1.10
*** Pauschalposition
StL-Nr. (StLK) 18901101 1

Baustelleneinricht. herstellen

Baustelleneinrichtung herstellen,

einschließlich Beschaffen von Lager- und Arbeits-

flächen sowie von Zufahrtswegen zur Baustelle

über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus.

Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze.

Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel

anfahren und betriebsfertig aufstellen.

Baubüros des AN, Unterkünfte, Werkstätten, abschließ-

bare Lagerräume und dgl. anfahren, aufbauen und

einrichten.

Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtun-

gen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich,

herstellen.

Freimachen des Geländes sowie Oberbodenarbeiten

für die Baustelleneinrichtung gehören zum Leistungs-

umfang.

Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder

Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz

der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit

hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind.


   
       
    1  psch
 
 
6.1.20
StL-Nr. (StLK) 18901102 1

Baustelleneinricht. vorhalten

Baustelleneinrichtung vorhalten.

Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht,

Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang.

Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach

Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.

Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden

nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu

vertreten sind.


   
       
    2  Mt
 
 
6.1.30
StL-Nr. (StLK) 18901103 1

Baustelleneinricht. unterh. u. betr.

Baustelleneinrichtung unterhalten und

betreiben.

Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen.

Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle

gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur ver-

gütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte.


   
       
    40  d
 
 
6.1.40
*** Pauschalposition
StL-Nr. (StLK) 1890110401 1

Baustelle räumen

Räumen der Baustelle von allen Geräten,

Anlagen, Einrichtungen und dgl. einschließlich Rückbau

der vom AN erstellten Zufahrtswege.

Alle Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand

unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange

ordnungsgemäß herrichten.

Die Beseitigung der vom AN verursachten Schäden

vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrts-

wegen gehört zum Leistungsumfang.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 6.1
 

Baustelleneinrichtung


6.2

Verkehrssicherung

 
 

Hinweis Verkehrssicherung

Hinweis Verkehrssicherung:

Die Verkehrssicherung außerhalb der Baustelle ? d.?h. die überörtliche Verkehrsumleitung ? ist im Titel 1 Allgemeines enthalten. Sie wird für die Wasserleitungsbauarbeiten mitgenutzt und nicht gesondert vergütet.


 
 
6.2.10

Verkehrsfläche unterhalten

Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen

und Anlieger-Verkehrs sowie des Baustellenverkehrs

innerhalb des Baubereiches einschließlich

zwischenzeitlich benutzter Behelfsfahrstreifen

verkehrssicher unterhalten. Außer den vollen Monaten

werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des

Einheitspreises abgerechnet. Verkehrsflächen im Zuge

der Baustrecke.


   
       
    2  Mt
 
 
6.2.20
*** Pauschalposition

Verkehrssicherung auf-, abbauen innerhalb Baustelle

Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und

-regelung nach StVO und gemäß Baubeschreibung unter

Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten,

ggf. umsetzen und abbauen.

Lichtzeichenanlagen und ggf. erforderliche

Sicherungsposten für den Bahn- oder Schifffahrtsbetrieb

werden gesondert vergütet. Einrichtungen im Zuge 'der

Bauarbeiten', Einrichtungen / Beschilderung nach

Baubeschreibung und Verkehrszeichenplan herstellen.

Das Umsetzen für die einzelnen Bauabschnitte ist einzurechnen.


   
       
    1  psch
 
 
6.2.30
*** Pauschalposition

Kontr. Arbeitsstellensicherung

Kontrolle der Arbeitsstellensicherung nach ZTV-SA

im gesamten Baustellenbereich durchführen.

Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durch-

führung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits-

und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG

jederzeit zugänglich zu machen.

Die Kontrollausdrucke sind dem AG arbeitstäglich vorzu-

vorzulegen.

Kontrolle zweimal täglich.

Kontrolle durch schriftliche Dokumentation nach

Unterlagen des AG.


   
       
    1  psch
 
 
6.2.40

Schutzzaun

Schutzzaun, versetzbar, auf befestigtem Untergrund,

jedoch ohne Befestigung im Untergrund, aus

Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohr und

Vergitterung, mit Standfüßen.

Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m,

einrichten, vorhalten, mehrmals umsetzen während der

gesamten Bauzeit und räumen.


   
       
    80  m
 
 
6.2.50
*** Pauschalposition

Baugrubenabdeckung Fußgänger

Baugrubenabdeckung, aufgelagert auf vorhandenen

Befestigungen für Anlieger-, und öffentlichen Verkehr als Teilabdeckung, geeignet für Belastung Fußgängerverkehr Maße der Abdeckung

Breite in m 1,5 m; Schrammborde aus Holz, Abdeckung mit Stahl, vorhalten, herstellen und mehrmals umsetzen für die Dauer der gesamten Bauzeit, nach Planunterlagen bzw, nach Erfordernis des AN.

Material nach Abschluss der Arbeiten in Eigentum des AN

übernehmen und von der Baustelle entfernen.


   
       
    1  psch
 
 
6.2.60
*** Pauschalposition

Baugrubenabdeckung LKW

Wie Pos. 1.2.6 "Baugrubenabdeckung Fußgänger",

jedoch für Belastung Lkw-Verkehr,

Breite der Abdeckung in m 3,5.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 6.2
 

Verkehrssicherung


6.3

Unterlagen

 
 
6.3.10
*** Pauschalposition

Bestandsplan Trinkwasserleitung

Bestandspläne für die Wasserleitung von Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen sind vom AN

gemäß DIN 2425 Teil 4 - Netzpläne für öffentliche

Trinkwasserleitungen - zu erstellen und dem AG vor der Abnahme der Leistungen zu übergeben.

- 1 Original und 3 Abzüge

- Einmessung im UTM Koordinatensystem

- Digitale Vermessung und Planerstellung nach

Format DWG

- Alle Dateien und Pläne sind auf Datenträger im

DWG- und PDF-Format zu übergeben. Zudem sind

zwei Ausfertigung in Papier vorzulegen.

- Für die Bauwerke sind Bestandspläne im

Maßstab 1 : 25 zu erstellen und dem AG zu

übergeben. Die Pläne müssen alle eingebauten

Ausrüstungsgegenstände und Einbauten enthalten.

- digitale Lage und Höhe der Hausanschluss-

leitungen an der Grundstücksgrenze bzw. End-

punkt der Leitung

- Lage und Rohroberkante der Wasserleitung sind

am offenen Graben einzumessen.

Die Rohroberkante ist mit Höhe ü. NN anzugeben.

Der zu erstellende Bestandsplan muss folgende

Anlagen enthalten:

- Leitungstrasse mit Angabe von Dimension und

Material und Überdeckung

- Verlegungsart (offene Bauweise, gepflügt, gespült, etc.)

- Knotenpunktnummer

- Knotenpunkt in detaillierter Darstellung

Sofern der AN nicht über eine eigene

Vermessungsabteilung verfügt, wird empfohlen ein

Vermessungsbüro mit den Arbeiten zu beauftragen.

Zu den Bestandsplänen ist zudem eine aussagekräftige Fotodokumentation der Eingebauten Knotenpunkte und Armaturen mit der entsprechenden

Bezeichnung und Nummerierung beizulegen.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 6.3
 

Unterlagen


6.4

Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
 

Erschwernisse, Hindernisse

Erschwernisse, Hindernisse

Folgende Positionen gelten für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten und werden nur einmal vergütet.


 
 
6.4.10

Erschwernis angrenzende Gebäude

Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld angrenzender Gebäude bis zu einer Höhe von 20 m.

Die Position umfasst sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der angrenzenden Gebäude sowie zur Aufrechterhaltung ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung.

Einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Gebäudebereich sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    55  m
 
 
6.4.20

Erschwernis angrenzende Einfriedungen

Erschwernis für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im Bereich angrenzender Einfriedungen, wie z. B. Beton- oder Mauerwerkssockel mit aufgesetzten Zäunen sowie Stützmauern.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des baulichen Zustands der angrenzenden Einfriedungen während der gesamten Bauausführung.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, Überkopfarbeiten, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Einfriedungen sowie sämtliche erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    180  m
 
 
6.4.30

Hindernis Straßenbeleuchtung

Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Straßenbeleuchtungsmasten entlang der Fahrbahn.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Straßenbeleuchtungsmasten gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Straßenbeleuchtungsmasten sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    4  St
 
 
6.4.40

Hindernis Kabelverteilerkasten

Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld von Kabelverteilerkästen entlang der Fahrbahn.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Straßenbeleuchtungsmasten gegen Umfallen und Beschädigungen sowie zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit während der gesamten Bauzeit. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Bauausführung festzulegen und durchzuführen.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der Straßenbeleuchtungsmasten sowie sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan. Der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz ist ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb eines Abstandes von bis zu 2,00 m, gemessen ab dem Rand des jeweiligen Eingriffs, vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    1  St
 
 
6.4.50

Erschwernis durch Hindernisse im Bereich von Schächten, Bauwerken und Straßenkappen

Erschwerniszulage für sämtliche Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld vorhandener Schächte, Bauwerke und Straßenkappen, einschließlich Schiebergestänge , Unterflurhydranten, Schieber-, Hydranten- und sonstiger Armaturenabdeckungen.

Einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der vorhandenen Anlagen gegen Beschädigungen sowie zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und ihres baulichen Zustands während der gesamten Bauausführung.

In die Position einzurechnen sind insbesondere der Einsatz von Klein- und Spezialgeräten, beengte Arbeitsverhältnisse, erschwerte Zugänglichkeit, vorsichtiges Freilegen sowie Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Schächte, Bauwerke und Straßenkappen. Sämtliche weiteren erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Ausführungslageplan sowie der hieraus resultierende verminderte Leistungsansatz sind ebenfalls in die Position einzukalkulieren.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die Position wird für Arbeiten innerhalb des Baufeldes vergütet. Die Vergütung erfolgt einmalig für sämtliche betroffenen Erd-, Kanal-, Wasserleitungs-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten.


   
       
    12  St
 
 
6.4.60

Suchschlitz herstellen, HoBe B1, B2

Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln,

Leitungen und dgl. in Hand- und Maschinenschachtung herstellen.

Lage nach Angabe des AG.

Boden der Homogenbereiche B1, B2

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Leitungsart 'Leitungen, Kabel, Rohre und dgl. '

Tiefe bis max. 3,00 m

Abrechnungsbreite 0,80m

Boden seitlich lagern, wieder einbauen und

verdichten.


   
       
    15  m³
 
 
6.4.70

Leitungsgraben lösen, lagern, entfernen HoBe B1, B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden laden, fördern und abladen bzw. lagern.

Aushubtiefe bis 2,5 m,

Boden der Homogenbereich B1, B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.

Aushubmaterial auf der vom AG zur Verfügung gestellten Bereitstellungsfläche zu max. 500 m³ großen Haufwerken zur Beprobung aufhalden.

Transportentfernung bis 2 km

Die Haufwerke müssen gegen Abschwemmungen, Versickerungen

und Staubverwehungen mit einer Folie entsprechend der Erfordernis

geschützt werden. Mindestdicke der Folie 0,2mm, Schwarz,

Beschweren der Folie nach Wahl des AN.

Öffnen der Folie zur Probenentnahme ist einzurechnen.


   
       
    810  m³
 
 
6.4.80

Leitungsgraben lösen, einbauen, HoBe B1, B2

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle (Haltungen und Hausanschlüsse), Rohrleitungsgräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht lösen nach Abtrag der

Asphaltschichten oder des Oberbodens bzw. ab Planum des Straßenbaus,

Graben verbauen.

Verbau wird nicht gesondert vergütet.

Die Art des Verbaues ist dem AN freigestellt.

Boden lösen, gegebenenfalls innerhalb oder nach Wahl des AN auch außerhalb des Baugeländes zwischenlagern, laden, fördern und nach Unterlagen des AG im Rohrgraben, in Auftragsprofilen der Fahrbahn und zur Geländeangleichung innerhalb der Baustelle

lagenweise einbauen und verdichten.

Verformungsmodul min. EV2 45 MN/m2

Schutz des Bodens vor Witterungseinflüssen nach Wahl des AN.

Aushubtiefe bis 2,5m

Boden der Homogenbereich B1, B2

Beschreibung Homogenbereich: Siehe Vorbemerkungen

Abrechnung gem. ZTV Rohrgraben.


   
       
    110  m³
 
 
6.4.90

Zulage Leitungsgraben, HoBe X1

Zulage zu Positionen "Leitungsgraben lösen"

für Boden des Homogenbereich X1


   
       
    50  m³
 
 
6.4.100

Zulage Handschachtung

Zulage zur Bodenbewegung der Positionen "Boden für

Gräben und Baugruben ..." für ausheben und laden von

Hand.

Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.


   
       
    30  m³
 
 
6.4.110

Zulage Kopflöcher

Zulage zu den Positionen "Leitungsgraben herstellen" für das erstellen von Kopflöchern bzw. An- und Umbindegruben für Hausanschlüsse, Schieberkreuze,

Hydranten usw. nach Angaben des AG

Gruben für Kopflöcher

L x B x T = ca 2,0 x 2,0 x 2,0 m

Abrechnung je Kopfloch nur einmal als Zulage

einschließlich aller Mehraufwendungen bei den Aushub, Verbau und Verfüllarbeiten.

Das Kopfloch wird bei Abrechnung des Kabelgrabens in allen dazugehörigen Positionen übermessen, hierdurch entstehende Mehrmengen sind einzurechnen.


   
       
    23  St
 
 
6.4.120

Stirnverbau bis 2,00 m

Verbau für Gräben und Schächte für Stirnwandbereich als

ZUSCHLAG zur Bodenbewegung von Anfangs- und

Endhaltungen nach Wahl des AN, Rammen und Vibrieren

sind nicht zugelassen, Art des Verbaues nach Wahl des

AN, Verbautiefe bis 2,00 m, Sohlenbreite zwischen den

Bekleidungen nach DIN 18300. Zu erwartende Verbau wieder

beseitigen.

Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des

Verbaues bis Grabensohle.


   
       
    35  m²
 
 
6.4.130

Planum +- 2cm

Planum herstellen für Rohrgrabensohle, zulässige

Abweichung von der Sollhöhe +- 2 cm.


   
       
    625  m²
 
 
6.4.140

Untergrund verd.Gräben

Untergrund verdichten, für Gräben,

Verformungsmodul mind. EVd 25 MPa.


   
       
    625  m²
 
 
6.4.150

Leitungsgraben verfüllen Boden liefern

Boden der Gräben für Wasserleitung profilgerecht verfüllen

einschl. Stoffe verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von

Leitungsgräben, mit vom AN zu liefernden Stoffen, nicht

bindiger Boden (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil <

10-15 %), Graben und Schachtwände verbaut, Verbau wird

nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen,

Aushubtiefe bis 2,0 m,


   
       
    310  m³
 
 
6.4.160

Umhüllung Trinkwasserleitg. aus Rohrsand

Einbau von Füllmaterial der Trinkwasserleitungen für

Auflager und Einbettung von Rohrleitungen,

profilgerecht, schichtenweise in folgender Reihenfolge

1. 15cm Auflager,

2. Einbettung der Leitung mit vom AN zu

liefernden Stoffen, Rohrüberdeckung 30cm

Material Rohrsand gesiebt,

verdichten, einbauen in Baugruben

mit Verbau, Verbau lagenweise im Zuge der Arbeiten

zurückbauen.

Einbauhöhe bis 2,00 m.

Zeitliche Arbeitsunterbrechung zwischen den einzelnen

Arbeitsschritten in Folge der Leitungsverlegung

durch den AG ist einzurechnen.


   
       
    370  m³
 
 
6.4.170

Rohrmarkierung Trassenband

Rohrleitungen markieren mit Trassenwarnband des AG mit

eingelegtem Ortungsdraht aus Kunststoff,

Kennzeichnung "Achtung Wasserleitung" unmittelbar unter

Frost- oder Tragschicht verlegen.

Einbau in Teillängen nach Planunterlagen !


   
       
    595  m
 
 
6.4.180

Untergrund verbessern, Frostschutz 0/56

Untergrund verbessern der Gründungsschicht, einbauen

und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 103 %, für

Gräben, Schächte und Bauwerke, Schichtdicke über 30 bis

50 cm, mit geeignetem Körnungsstoff, Frostschutz 0/56,

einschl. Umhüllung mit Filtervlies GRK3, das Liefern

und Verteilen des Verbesserungs-/Verfestigungsstoffes wird nicht

gesondert vergütet und ist einzurechnen.


   
       
    80  m³
 
 
6.4.190

Sicherungsbeton C12/15 XO

Sicherungsbeton für Rohrleitungen, grobgeschalt, aus

Beton, C12/15 XO, Einzurechnen ist die erforderliche

Schalung und ggf. die erforderliche Trennschicht

zwischen der

Rohrleitung und dem Sicherungsbeton. Ermittlung der

Betonmengen nach DVGW Merkblatt GW 310.

Ausführung in Kleinmengen nach Berechnung.


   
       
    5  m³
 
 
6.4.200

Mehraufwand Rohrleitung DN32 - DN500

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das Sichern der Rohre ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert

vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung aus Guss, Stahl, PVC, PE, Steinzeug, Beton, usw.

Verlauf der Leitung längs und quer


   
       
    80  m
 
 
6.4.210

Mehraufwand vorh. Leitungen, Einzelkabel

Mehraufwand bei der Herstellung von Leitungsgräben

und Leitungsgrabenverfüllungen

in Folge von vorhandenen Leitungen, die näher als

50 cm am Leitungsgraben liegen, sofern kein anderer

Abstand angegeben ist.

Das Sichern des Kabels ist einzurechnen.

Handaushub ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

Abgerechnet wird in der Achse der jeweiligen Leitung.

Leitung = Strom, Fernmeldeleitungen und dgl.

Verlauf der Leitung längs und quer

Einzelkabel.


   
       
    180  m
 
 
6.4.220

Sandumhüllung freigelegte Kabel, Rohre, etc

Grubensand 0/2 für die Bettung und Umhüllung der Kabel,

Kabelleerrohre und Rohre nach Anweisung des AG

einbauen und verdichten.

Vorzugsweise ist natürlicher Grubensand zu verwenden.

Es darf kein Brechsand verwendet werden.

Dicke Auflager im verdichteten Zustand 15 cm und

Umhuellung bis mind. 30cm über Kabel bzw.

Rohrscheitel, jeweils 15cm Seitenverfüllung,

über die gesamte Rohrgrabenbreite einbauen und

verdichten.

Die Abrechnung erfolgt mit der

tatsächlich ausgeführten Grabenbreite, jedoch höchstens

in der für die Herstellung des Leitungsgraben

vergüteten Breite.

Mehrfachverlegungen in einem Kabelgraben

sind möglich.

Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich von

Schächten, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und

Kabelmuffen.


   
       
    20  m³
 
 
6.4.230

Kabeltr.Band auslegen

Rohrleitung markieren mit Trassenwarnband mit eingelegtem Ortungsdraht aus alterungsbeständigen und verrottungsfesten Kunststoff, intensiv leuchtend, Kennzeichnung "Achtung Wasserleitung" 30 cm über Rohrscheitel liefern und verlegen, Einbau in Teillängen.

Lieferung durch die Stadtwerke.


   
       
    200  m
 
 
Summe 6.4
 

Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung


6.5

Rohrleitungen und Armaturen

 
 
6.5.10

Straßenkappe

ausbauen

Straßenkappe mit Tragplatte von Versorgungsleitung

und dgl. freiliegend ausbauen, Gestänge sichern,

Straßenkappe innerhalb der Baustelle lagern.

Einbauteil Schieber- und Hydrantenkappe

Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Spartenträger 'Wasserzweckverband'


   
       
    12  St
 
 
6.5.20

Straßenkappe des AG einbauen

Innerhalb der Baustelle gelagerte oder durch AG gelieferte Straßenkappe ggf.

einschl. Tragplatte einbauen. Die Mehraufwendungen im

Bereich der jeweiligen Schichten des Oberbaues werden

nicht gesondert vergütet.

Ergänzung 1 des Ausschreibenden
Spartenträger 'Wasserzweckverband '

Einbauteil = Schieber- und Hydrantenkappe.

Straßenkappe einschließlich Tragplatte.


   
       
    12  St
 
 
6.5.30

Höhenverstellbare Straßenkappen einbauen, Streckenschieber

Höhenverstellbare Straßenkappe einschl. Tragplatte einbauen und der Straßenhöhe angleichen, Schiebergestänge während der Bauzeit sichern. DIN 4056 für Absperrarmaturen.

Lieferung durch den Zweckverband.


   
       
    12  St
 
 
6.5.40

Höhenverstellbare Straßenkappen einbauen, Hausanschlussschieber

wie Pos. vorher jedoch DIN 4057 für Anbohrschellen


   
       
    7  St
 
 
6.5.50

Höhenverstellbare Straßenkappen einbauen, UFH

wie Pos. vorher jedoch DIN 4055 für Unterflurhydrant


   
       
    3  St
 
 
Summe 6.5
 

Rohrleitungen und Armaturen


6.6

Stundenlohnarbeiten

 
 

HINWEIS

Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt durch den AG.

Stundenlohnarbeiten sind vom AG vor Ausführung zu beauftragen.


 
 
6.6.10

Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für diejeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und

dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und

Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-,

Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert

vergütet. Poliere, Schachtmeister oder dgl.


   
       
    3  h
 
 
6.6.20

Verrechnungssatz für Baufacharbeiter

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Baufacharbeiter.


   
       
    3  h
 
 
6.6.30

Verrechnungssatz für Baugerät Mobilbagger bis 120 kW

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,

insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Rüstzeiten, Aufwärmzeiten, Gerätereinigung, Pflege- und Schmierzeiten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Mobilbagger bis 120 kW.


   
       
    3  h
 
 
6.6.40

Verrechnungssatz für Radlader bis 60 kW

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch Radlader, luftbereift bis 60 kW.


   
       
    2  h
 
 
6.6.50

Verrechnungssatz für LKW 3,5 t Nutzlast

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch LKW, ca. 3,5 t Nutzlast.


   
       
    2  h
 
 
6.6.60

Verrechnungssatz für LKW 4-Achser

Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,

jedoch LKW-Kipper, 4-Achser, ca. 20 t Nutzlast.


   
       
    2  h
 
 
Summe 6.6
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 6
 

Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten


 
 

Zusammenstellung

Projekt: Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
LV: Erneuerung Inner- un Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1

Allgemeines

 
1.1

Teilleistungen für Baustelleneinrichtung

 
1.2

Teilleistungen für Verkehrssicherung

 
1.3

Sonstiges

 
 
Summe 1
 

Allgemeines


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2

Straßenbauarbeiten

 
2.1

Unterlagen

 
2.2

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes

 
2.3

Teilleistungen für Oberboden

 
2.4

Teilleistungen für Bodenbewegungen, Geotextilien

 
2.5

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
2.6

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
2.7

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus

 
2.8

Teilleistungen für Asphaltschichten

 
2.9

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen

 
2.10

Teilleistungen für Mauerwerk, Verblendungen, Sichtflächenbearbeitung

 
2.11

Teilleistungen für Schutz- und Leiteinrichtungen, Geländer, Zäune

 
2.12

Teilleistungen für Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen

 
2.13

Teilleistungen für Beschilderung

 
2.14

Teilleistungen für Kabelbauarbeiten und Straßenbeleuchtung

 
2.15

Teilleistungen für Baumschutz

 
2.16

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 2
 

Straßenbauarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
3

Regenwasserkanal Straßenentwässerung

 
3.1

Unterlagen

 
3.2

Teilleistungen für Freimachen des Baugeländes

 
3.3

Teilleistungen für Oberboden

 
3.4

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
3.5

Teilleistungen für Wasserhaltung

 
3.6

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
3.7

Teilleistungen für Schächte

 
3.8

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 3
 

Regenwasserkanal Straßenentwässerung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
4

Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung

 
4.1

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
4.2

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
 
Summe 4
 

Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
5

Rückhaltebecken

 
5.1

Teilleistungen für Oberboden

 
5.2

Teilleistungen für Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
5.3

Teilleistungen für Straßen- und Brückenentwässerung, Kabelkanäle

 
5.4

Teilleistungen für ungebundene Schichten des Oberbaus

 
5.5

Teilleistungen für Pflaster, Platten, Zeilen etc., Treppen, Fugen

 
 
Summe 5
 

Rückhaltebecken


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
6

Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten

 
6.1

Baustelleneinrichtung

 
6.2

Verkehrssicherung

 
6.3

Unterlagen

 
6.4

Leitungsgräben, Baugruben, Bauwerkshinterfüllung

 
6.5

Rohrleitungen und Armaturen

 
6.6

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 6
 

Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Erneuerung Inner- un
 
1

Allgemeines

 
2

Straßenbauarbeiten

 
3

Regenwasserkanal Straßenentwässerung

 
4

Regenwasserkanal Grundstücksentwässerung

 
5

Rückhaltebecken

 
6

Erdarbeiten Wasserleitungsarbeiten

 
  LV  Erneuerung Inner- und Außerortsstraße Giggelsberg